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Allgemeine Vorlage (Gründung eines Grundschulverbundes zwischen der Kath. Grundschule Winden und der Gemeinschaftsgrundschule Obermaubach)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Gründung eines Grundschulverbundes zwischen der Kath. Grundschule Winden und der Gemeinschaftsgrundschule Obermaubach) Allgemeine Vorlage (Gründung eines Grundschulverbundes zwischen der Kath. Grundschule Winden und der Gemeinschaftsgrundschule Obermaubach)

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Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Stolz / Herr Graßmann Kreuzau, 28.03.2006 Vorlagen-Nr.: 24/2006 1. Ergänzung - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Rat 03.04.2006 25.04.2006 TOP: Gründung eines Grundschulverbundes zwischen der Kath. Grundschule Winden und der Gemeinschaftsgrundschule Obermaubach I. Sach- und Rechtslage: Mit der Vorlage Nr. 24/2006 vom 20.03.2006 wurde Ihnen die Situation der Gemeinschaftsgrundschule Obermaubach hinsichtlich ihrer zukünftigen Entwicklung kurz geschildert und gleichzeitig vorgeschlagen, mit der Kath. Grundschule St. Urbanus Winden einen Grundschulverbund einzugehen. Dies bedeutet, dass die GGS Obermaubach als Teilstandort der KGS Winden geführt würde. Dementsprechend wurde ein Beschlussvorschlag unterbreitet, wonach die Verwaltung letztlich beauftragt werden sollte, die gemäß § 81 Abs. 3 SchulG NRW erforderliche Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln einzuholen. Inzwischen haben sich zu diesem Thema aber weitere Erkenntnisse ergeben, die eine Ergänzung der Vorlage und damit einhergehend auch eine Änderung des Beschlussvorschlages erforderlich machen. Bevor ich hierzu nachfolgend weiter Stellung nehme, möchte ich erwähnen, dass die Absicht, die beiden Grundschulen zu einem Grundschulverbund zusammenzuführen, nach den Bestimmungen des neuen Schulgesetzes (SchulG NRW) derzeit landesweit bis heute noch nicht praktiziert wurde und demnach eine „Vorreiterrolle“ gegeben ist. Von daher liegen auch noch keine praktischen Erfahrungen, und dies gilt auch für diesbezügliche Rechtsverordnungen des zuständigen Ministeriums, vor. Es bleibt ergänzend auszuführen, dass das SchulG NRW vor dem Hintergrund der zu erwartenden demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren vorsieht, dass kleine Grundschulen als Außenstellen „zukunftssicherer Stammschulen“, und dies trifft auf die KGS Winden zu, erhalten werden können. Dadurch soll der Fortbestand wohnortnaher Grundschulen weiterhin gewährleistet werden. In entsprechenden Ausarbeitungen wird darauf hingewiesen, dass Grundschulverbünde demnach grundsätzlich ein durchaus flexibles Handlungsinstrument zum Erhalt wohnungsnaher Beschulung im Primarbereich darstellen können. Dies bedeutet gleichzeitig aber auch, dass eine der Schulen, in diesem Falle die GGS Obermaubach, ihre Eigenständigkeit verliert. Es würde also zukünftig eine Schule mit zwei Abteilungen, allerdings in einer Schulform, bestehen. Aus dieser Aussage ist zu erkennen, dass hier zwar zwei gleiche Schulformen einen Verbund gründen wollen, es sich hierbei aber gemäß § 26 SchulG NRW um zwei Schularten handelt, und zwar bei der Grundschule Obermaubach um eine Gemeinschaftsschule und bei der Grundschule Winden um eine (katholische) Bekenntnisschule. Durch den angestrebten Schulverbund würde die derzeitige GGS Obermaubach als Abteilung der KGS Winden zwangsläufig auch zu einer Bekenntnisschule. Dies setzt allerdings aufgrund der -2Bestimmung des § 27 SchulG NRW eine Elternbefragung voraus, wobei sich die Eltern von 2/3 der Schüler/-innen in einem Abstimmungsverfahren für die Umwandlung entscheiden müssten. Von den 5 Kreuzauer Grundschulen sind im Übrigen derzeit 3 Grundschulen Katholische Bekenntnisschulen (Kreuzau, Stockheim und Winden) und 2 Grundschulen Gemeinschaftsschulen (Drove und Obermaubach). An diesen Schulen werden auch zahlreiche Schüler/-innen evangelischenoder anderen Religionsbekenntnisses, aber auch Schüler/-innen ohne eine Religionszugehörigkeit, unterrichtet; Probleme sind nicht bekannt, was von den Schulleitern/-innen auch ausdrücklich attestiert wird. Sollten aufgrund dieses Tatbestandes und des bestehenden Rechts einer freien Schulwahl verschiedene Eltern aber ausdrücklich die Schulform Gemeinschaftsgrundschule wünschen, so müssten die in Frage kommenden Schüler/-innen, und zwar auf Kosten der Gemeinde Kreuzau als Schulträger, zur GGS Drove transportiert werden, die dann als einzige Grundschule der Gemeinde noch als Gemeinschaftsschule geführt würde. Über die künftige offizielle Bezeichnung der Grundschule Obermaubach sollte zu einem späteren Zeitpunkt beraten werden. Sie mögen hieraus ersehen, dass die Installierung dieses Grundschulverbundes durchaus noch rechtliche Probleme mit sich bringen kann. Von daher sollte in der jetzigen Sitzungsrunde ein entsprechender Grundsatzbeschluss gefasst und hiernach sowohl die Elternbefragung in die Wege geleitet als auch die Beteiligung der Schulkonferenz gemäß § 65 Abs. 2 Ziff. 22 sowie § 76 Ziff. 1 SchulG NRW eingeholt werden. Eine endgültige Entscheidung kann nach Vorlage dieser Ergebnisse dann allerdings erst in der Ratssitzung am 20.06.2006 erfolgen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: „1. Zur Sicherung einer wohnortnahen Beschulung im Ortsteil Obermaubach sollen die Kath. Grundschule Winden und die Gemeinschaftsgrundschule Obermaubach zu einem Grundschulverbund zusammengeschlossen werden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die gem. § 26 in Verbindung mit § 27 SchulG NRW erforderliche Elternbefragung durchzuführen. Anschließend sind auch die Schulkonferenzen beider Schulen gemäß den dazu bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zu beteiligen. 3. Danach ist ein abschließender Beschluss zu fassen und die gem. 81 Abs. 3 SchulG NRW erforderliche Genehmigung bei der Bezirksregierung in Köln zu beantragen.“ Der Bürgermeister I.V. - Stolz IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________