Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Privatisierung der Bestattungsleistungen auf den Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,3 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Privatisierung der Bestattungsleistungen auf den Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Privatisierung der Bestattungsleistungen auf den Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau)

öffnen download melden Dateigröße: 8,3 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Frau Kurth/Herr Stolz BE: Herr Stolz Kreuzau, 05.04.2006 Vorlagen-Nr.: 27/2006 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 06.06.2006 20.06.2006 TOP: Privatisierung der Bestattungsleistungen auf den Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Bekanntlich werden die Bestattungen auf den Gemeindefriedhöfen derzeit von den Mitarbeitern des Bauhofes durchgeführt. Die entsprechenden Kosten fließen in die Friedhofsgebührenkalkulation ein und werden durch die aufkommenden Gebühren für die Beisetzung gedeckt. Durch das altersbedingte Ausscheiden eines Bauhofmitarbeiters besteht nunmehr die Möglichkeit, diese Leistungen zu privatisieren. Der zeitliche Umfang entspricht in etwa dem eines Vollzeitmitarbeiters. Die Verwaltung hat im Vorfeld der Überlegungen Erkundigungen eingeholt, wo bereits Bestattungsleistungen privatisiert sind. In der näheren Umgebung handelt es sich dabei um die Gemeinden Nörvenich und Vettweiß, die bereits seit langen Jahren zur vollen Zufriedenheit mit einer Privatfirma zusammen arbeiten. Die dort beauftragten Firmen arbeiten umsichtig und zuverlässig, wie es gerade in diesem sensiblen Aufgabenbereich erforderlich ist. Eine erste Preisabfrage hat ergeben, dass es durchaus möglich erscheint, dass die bisherigen Gebühren für eine Beisetzung gesenkt werden können. Die Firmen sind in der Regel auch bereit, vorhandene Gerätschaften zu übernehmen, so dass die hierfür in der Friedhofskalkulation enthalten Abschreibungsbeträge gebührenmindernd entfallen können. Eine Privatisierung der Bestattungsleistung erfordert auch, dass der bisher bestehende Vertrag mit einer Kreuzauer Firma über den maschinellen Aushub von Gräbern gekündigt wird. Diese Arbeiten waren mangels eines eigenen Grabaushubgerätes auf dem Bauhof seinerzeit vergeben worden. Ich beabsichtige, die Leistungen im 2. Halbjahr 2006 beschränkt auszuschreiben mit dem Ziel einer Auftragsvergabe zum 01.01.2007. Das hier erarbeitete Leistungsbild ist als Anlage beigefügt. Es sieht zunächst eine zweijährige Vertragsdauer vor, die sich ggf. automatisch verlängert. Ich empfehle Ihnen, diesem Vorhaben zuzustimmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Grundsätzlich bleibt die Privatisierung der Bestattungsleistungen kostenneutral, da die neu entstehenden Sachkosten durch eine Reduzierung der Personalkosten auf dem Bauhof ausgeglichen werden können. Vorbehaltlich des Ausschreibungsergebnisses wird eine Reduzierung der Bestattungsgebühren erwartet. III. Beschlussvorschlag: -2„Der Rat stimmt der Privatisierung der Bestattungsleistungen auf den Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau zum 01.01.2007 grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________