Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,3 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Frau Kurth/Herr Stolz
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 05.04.2006
Vorlagen-Nr.:
27/2006
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
06.06.2006
20.06.2006
TOP: Privatisierung der Bestattungsleistungen auf den Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Bekanntlich werden die Bestattungen auf den Gemeindefriedhöfen derzeit von den Mitarbeitern
des
Bauhofes
durchgeführt.
Die
entsprechenden
Kosten
fließen
in
die
Friedhofsgebührenkalkulation ein und werden durch die aufkommenden Gebühren für die
Beisetzung gedeckt.
Durch das altersbedingte Ausscheiden eines Bauhofmitarbeiters besteht nunmehr die Möglichkeit,
diese Leistungen zu privatisieren. Der zeitliche Umfang entspricht in etwa dem eines
Vollzeitmitarbeiters. Die Verwaltung hat im Vorfeld der Überlegungen Erkundigungen eingeholt, wo
bereits Bestattungsleistungen privatisiert sind. In der näheren Umgebung handelt es sich dabei um
die Gemeinden Nörvenich und Vettweiß, die bereits seit langen Jahren zur vollen Zufriedenheit mit
einer Privatfirma zusammen arbeiten. Die dort beauftragten Firmen arbeiten umsichtig und
zuverlässig, wie es gerade in diesem sensiblen Aufgabenbereich erforderlich ist.
Eine erste Preisabfrage hat ergeben, dass es durchaus möglich erscheint, dass die bisherigen
Gebühren für eine Beisetzung gesenkt werden können. Die Firmen sind in der Regel auch bereit,
vorhandene Gerätschaften zu übernehmen, so dass die hierfür in der Friedhofskalkulation
enthalten Abschreibungsbeträge gebührenmindernd entfallen können. Eine Privatisierung der
Bestattungsleistung erfordert auch, dass der bisher bestehende Vertrag mit einer Kreuzauer Firma
über den maschinellen Aushub von Gräbern gekündigt wird. Diese Arbeiten waren mangels eines
eigenen Grabaushubgerätes auf dem Bauhof seinerzeit vergeben worden.
Ich beabsichtige, die Leistungen im 2. Halbjahr 2006 beschränkt auszuschreiben mit dem Ziel
einer Auftragsvergabe zum 01.01.2007. Das hier erarbeitete Leistungsbild ist als Anlage beigefügt.
Es sieht zunächst eine zweijährige Vertragsdauer vor, die sich ggf. automatisch verlängert. Ich
empfehle Ihnen, diesem Vorhaben zuzustimmen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Grundsätzlich bleibt die Privatisierung der Bestattungsleistungen kostenneutral, da die neu
entstehenden Sachkosten durch eine Reduzierung der Personalkosten auf dem Bauhof
ausgeglichen werden können. Vorbehaltlich des Ausschreibungsergebnisses wird eine
Reduzierung der Bestattungsgebühren erwartet.
III. Beschlussvorschlag:
-2„Der Rat stimmt der Privatisierung der Bestattungsleistungen auf den Friedhöfen der
Gemeinde Kreuzau zum 01.01.2007 grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt,
die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________