Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
33 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Leistungsbeschreibung
Durchführung von Beerdigungen und Einebnungen auf den Friedhöfen der Gemeinde
Kreuzau
A. Vorbemerkungen
1. Gegenstand der Anfrage ist das grundsätzlich maschinelle Herstellen von Gräbern,
Wiederverfüllen der Gräber, Begleitung von der Friedhofskapelle bis zum Grab,
einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten auf den kommunalen Friedhöfen der
Gemeinde Kreuzau. Auf dem Gemeindefriedhof im Ortsteil Untermaubach ist in
wenigen Fällen eine Handausschachtung nötig.
2. Der Leistungsumfang ergibt sich aus nachfolgender Leistungsbeschreibung. Der
Auftragnehmer hat sich vertraglich zu verpflichten, den Leistungsumfang zeit- und
sachgerecht zu erbringen. Dabei ist auf die Würde des Friedhofes und die Belange der
Trauergemeinde Rücksicht zu nehmen.
B. Leistungsbeschreibung
I. Allgemein
Nach dem Durchschnitt der letzten Jahre ist von jährlich ca. 140 Beisetzungen
auszugehen, davon etwa zur Zeit 50 Urnenbestattungen. Der Rest sind
Erdbestattungen
in
Reihen,
Einzeloder
Doppelgrabstätten
sowie
Aschenverstreuungen. Im Laufe der Zeit können sich Verschiebungen ergeben.
Zusätzlich kommen noch Einebnungen einzelner Grabstätten oder von Grabfeldern
hinzu.
Beisetzungen finden zur Zeit auf folgenden Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau statt:
Friedhof Boich
Friedhof Drove
Friedhof Kreuzau
Friedhof Leversbach
Friedhof Obermaubach
Friedhof Stockheim
Friedhof Thum
Friedhof Üdingen
Friedhof Untermaubach (alter und neuer Friedhof)
Friedhof Winden
-
Die Beisetzungen erfolgen zu den von der Gemeinde Kreuzau festgesetzten Zeiten.
Samstags wird nur vormittags beigesetzt.
-
Fällt eine Bestattung an, erhält der Arbeitnehmer per Telefax bzw. E-Mail den
Auftrag zur Bestattung von der Friedhofsverwaltung. Die Mitteilung enthält den
Namen des Verstorbenen, Bestattungsort, – tag,- zeit, Feldbezeichnung und
Grabnummer. Somit kann der Arbeitnehmer die Grabstelle anhand des Friedhofsplans
feststellen. Die zu belegende Grabstätte wird von der Gemeinde schriftlich angegeben.
-
Bei der weiteren Belegung von Doppelgrabstätten sind die Nutzungsberechtigten
verpflichtet, die Bepflanzung abzuräumen und in der Regel die Einfassung zu
entfernen.
1
-
Die Arbeiten sind unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften der GartenbauBerufsgenossenschaft auszuführen.
-
Sollten bei Öffnung des Grabes Probleme auftreten, ist sofort die Friedhofsverwaltung
zu verständigen, damit von dort aus weitere Maßnahmen angeordnet werden können.
-
Die eingesetzten Maschinen müssen für den Friedhofseinsatz geeignet sein.
II. Im Einzelnen
1. Die Grabherstellung umfasst folgenden Tätigkeiten:
a) Grasnarbe abheben, zerkleinern und für die spätere Verfüllung des Grabes
seitlich lagern
b) Oberboden abtragen und für die spätere Herrichtung des Grabhügels seitlich
lagern
c) Boden der Klasse 3 und 4 für Grabstätten profilgerecht lösen und für die
spätere Verfüllung des Grabes seitlich lagern. Dabei sind im Normalfall
folgende Maße unbedingt einzuhalten:
bei Erwachsenen und Kindern über 5 Jahre:
Grablänge 2,10 m
Grabbreite 0,90 m
Grabtiefe 1,80 m
bei Gräbern für Kinder unter 5 Jahre:
Grablänge 1,20 m
Grabbreite 0,60 m
Grabtiefe 1,40 m
bei Urnengräbern:
Grablänge 0,30 m
Grabbreite 0,30 m
Grabtiefe 0,80 m
Beim Aushub auftretende Gebeinsreste und Sargteile sind unter der Grabsohle
beizusetzen und mit Erde zu bedecken.
d) Der Auftragnehmer hat alle für die Beerdigung erforderlichen Hilfsmittel, wie
kleine Grabschaufeln, Versenkungsseile, Sargversenkungsapparat und
Abstellbalken in einem dem Anlass würdigen äußeren Zustand kostenlos zu
Verfügung zu stellen. Der Erdaushub soll nach Möglichkeit in einem
Erdcontainer zwischengelagert werden.
e) Je nach den angetroffenen Bodenverhältnissen ist das Grab mit bauseits zur
Verfügung gestelltem Verbaumaterial zu verbauen.
f) Seitlich des Grabes sind bauseits Laufbohlen auszulegen. Die Laufbohlen
müssen aus nicht rostendem Stahl bestehen und so beschaffen sein, dass bei
2
ungünstiger Witterung keine Rutsch- bzw. Stolpergefahr für die Träger
besteht.
g) Das ausgehobene Grab ist bis zur Beisetzung mit Bohlen abzudecken.
h) Das Grab ist mit vom Auftragnehmer zu stellenden Kunstgrasmatten
auszuschlagen. Der in Grabnähe gelagerte Aushub ist mit Kunstrasenmatten
abzudecken.
i) Nach Ende der Beisetzungszeremonie ist das Grab mit dem gelagerten Aushub
aufzufüllen. Mit dem gelagerten Oberboden ist ein ausreichender Grabhügel
anzulegen. Steine mit einem Durchmesser >5 cm sind abzulesen. Sie sind
zusammen mit dem verdrängten Boden auf eine Ablagestelle des
Auftraggebers zu transportieren. Der Umgebungsbereich der Grabstätte ist
ausreichend zu reinigen.
j) Nach dem Anlegen des Grabhügels sind die Kränze, Schalen, Blumengebinde
etc. sauber und würdig aufzulegen.
k) In Einzelfällen, besonders bei der weiteren Belegung von Doppelgräbern, kann
es erforderlich sein, dass der Aushub zunächst abzufahren, zu lagern und zur
Verfüllung des Grabes wieder heranzufahren ist.
l) Führung des Trauerzuges in eigener Robe oder schwarzem Anzug von der
Leichenhalle zum Grab. Bei Bedarf Verteilung der Grabsträuße
2. Aschenverstreuungen
Bei Aschenverstreuungen muss die Asche in ein spezielles Gefäß umgefüllt werden,
und an ausgewiesener Stelle auf dem Friedhof im Ortsteil Kreuzau verstreut werden.
3. Anonyme Urnengräber
Bei anonymen Urnengräbern ist die Grasnarbe abzuheben und nach Verfüllung des
Grabes wieder sauber aufzubringen.
4. Bei Einebnungen von Grabstätten sind die Bepflanzung, der Grabstein – und die
Grabeinfassung einschließlich Fundamente zu entfernen. Das Grab muss mit Erde auf
Bodenniveau aufgefüllt werden. Je nach örtlicher Gegebenheit wird das Grab mit
Folie abgedeckt und Kies aufgefüllt oder eingesät.
5. Umbettung, Ausgraben von Leichen, Umsetzung von Urnen
Bei der Umbettung und Ausgrabung von Leichen und bei der Umsetzung von Urnen
ist zwischen Umbettungen innerhalb der Gemeinde Kreuzau und zwischen
Umbettungen zur Überführung in andere Gemeinden zu unterscheiden.
Bei Umbettungen von Leichen und Gebeinen bzw. Urnen innerhalb der Gemeinde
Kreuzau sind das alte und das neue Grab zu öffnen und eine Umbettung des
Leichnams bzw. der Urne vorzunehmen. Nach Entnahme bzw. Umbettung des
Leichnamns bzw. der Urne ist das jeweilige Grab zu verfüllen. Bei der Umbettung von
Leichen und Gebeinen bzw. Urnen zur Überführung in andere Gemeinden sind diese
auszubetten und das Grab zu verschließen. Sowohl bei Umbettungen innerhalb der
Gemeinde Kreuzau als auch bei Umbettungen zur Überführung in andere Gemeinden
sind etwaige Sargreste zu entnehmen.
3
6. Sonstiges
Die einzusetzenden Einheitspreise verstehen
Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
sich
zuzüglich
gesetzlicher
Die angebotenen Einheitspreise gelten für die ersten 2 Jahre der Vertragslaufzeit.
Danach kann eine Vergütungsanpassung erfolgen, deren Grundlage die allgemeine
Lohnentwicklung im Gartenbaugewerbe ist.
Die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen sind monatlich in Rechnung zu stellen.
Die Rechnungen sind vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungseingang und –klarheit zu begleichen.
Der Werkvertrag soll am 01.01.2007 in Kraft treten. Er wird zunächst für die Dauer
von 2 Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht
sechs Monate vor Vertragsende gekündigt wird.
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter wegen schädigender
Auswirkungen (Sach- und Personenschäden, Nachteilen und Belästigungen) durch die
Leistungserbringung freizustellen. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen sind
zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen ausreichend zu versichern.
Der Auftragnehmer hat im Verhinderungsfall zur Erfüllung seiner Leistungspflicht
Ersatz zu stellen, damit anstehende Beisetzungen fristgerecht durchgeführt werden
können.
4
Leistungsverzeichnis
Pos.
Anzahl
Bezeichnung
1
87
Herrichten eines Grabes für Erwachsene
und Kinder über 5 Jahre gemäß der
Leistungsbeschreibung; B. II.1. a - l
__________
_________
Herrichtung eines Grabes für Kinder
unter 5 Jahren gemäß der Leistungsbeschreibung B. II.1a – l
__________
__________
Herrichten eines Urnengrabes gemäß
der Leistungsbeschreibung B.II.1
__________
_________
Aschenverstreuung gemäß Leistungsbeschreibung B.II.2
__________
__________
__________
__________
Einebnung von Grabstätten gemäß der
Leistungsbeschreibung gemäß B. II.4
___________
_________
Umbettungen von Leichen und Gebeinen
innerhalb der Gemeinde Kreuzau
gemäß Leistungsbeschreibung B.II.5
___________
_________
Ausbettung von Leichen und Gebeinen
zur Überführung in andere Gemeinden
gemäß Leistungsbeschreibung B.II.5
___________
_________
Umbettung von Urnen innerhalb der
Gemeinde Kreuzau gemäß Leistungsbeschreibung B.II.5
___________ __________
Ausbettung von Urnen zur Überführung
in andere Gemeinden gemäß leistungsbeschreibung B.II.5
__________
__________
Zuschlag für Beerdigung an Samstagen
__________
__________
Erschwerniszulage für Einsatz eines
Boschhammers bei Felsuntergrund
__________
Nur Einzelpr.
___________
Zwischensumme
___________ ___________
+ 16 % Mehrwertsteuer
___________ _________
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
1
40
2
10
20 - 40
1
1
1
1
8
____
Einzelpreis___Gesamtpreis
Herrichten eines Anonymen Urnengrabes gemäß Leistungsbeschreibung
B. II. 3
===================
____________________
Unterschrift, Stempel
5