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Allgemeine Vorlage (Anlage zur Vorlage 27/2006 (Leistungsbeschreibung))

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
33 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
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Inhalt der Datei

Leistungsbeschreibung Durchführung von Beerdigungen und Einebnungen auf den Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau A. Vorbemerkungen 1. Gegenstand der Anfrage ist das grundsätzlich maschinelle Herstellen von Gräbern, Wiederverfüllen der Gräber, Begleitung von der Friedhofskapelle bis zum Grab, einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten auf den kommunalen Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau. Auf dem Gemeindefriedhof im Ortsteil Untermaubach ist in wenigen Fällen eine Handausschachtung nötig. 2. Der Leistungsumfang ergibt sich aus nachfolgender Leistungsbeschreibung. Der Auftragnehmer hat sich vertraglich zu verpflichten, den Leistungsumfang zeit- und sachgerecht zu erbringen. Dabei ist auf die Würde des Friedhofes und die Belange der Trauergemeinde Rücksicht zu nehmen. B. Leistungsbeschreibung I. Allgemein Nach dem Durchschnitt der letzten Jahre ist von jährlich ca. 140 Beisetzungen auszugehen, davon etwa zur Zeit 50 Urnenbestattungen. Der Rest sind Erdbestattungen in Reihen, Einzeloder Doppelgrabstätten sowie Aschenverstreuungen. Im Laufe der Zeit können sich Verschiebungen ergeben. Zusätzlich kommen noch Einebnungen einzelner Grabstätten oder von Grabfeldern hinzu. Beisetzungen finden zur Zeit auf folgenden Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau statt: Friedhof Boich Friedhof Drove Friedhof Kreuzau Friedhof Leversbach Friedhof Obermaubach Friedhof Stockheim Friedhof Thum Friedhof Üdingen Friedhof Untermaubach (alter und neuer Friedhof) Friedhof Winden - Die Beisetzungen erfolgen zu den von der Gemeinde Kreuzau festgesetzten Zeiten. Samstags wird nur vormittags beigesetzt. - Fällt eine Bestattung an, erhält der Arbeitnehmer per Telefax bzw. E-Mail den Auftrag zur Bestattung von der Friedhofsverwaltung. Die Mitteilung enthält den Namen des Verstorbenen, Bestattungsort, – tag,- zeit, Feldbezeichnung und Grabnummer. Somit kann der Arbeitnehmer die Grabstelle anhand des Friedhofsplans feststellen. Die zu belegende Grabstätte wird von der Gemeinde schriftlich angegeben. - Bei der weiteren Belegung von Doppelgrabstätten sind die Nutzungsberechtigten verpflichtet, die Bepflanzung abzuräumen und in der Regel die Einfassung zu entfernen. 1 - Die Arbeiten sind unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften der GartenbauBerufsgenossenschaft auszuführen. - Sollten bei Öffnung des Grabes Probleme auftreten, ist sofort die Friedhofsverwaltung zu verständigen, damit von dort aus weitere Maßnahmen angeordnet werden können. - Die eingesetzten Maschinen müssen für den Friedhofseinsatz geeignet sein. II. Im Einzelnen 1. Die Grabherstellung umfasst folgenden Tätigkeiten: a) Grasnarbe abheben, zerkleinern und für die spätere Verfüllung des Grabes seitlich lagern b) Oberboden abtragen und für die spätere Herrichtung des Grabhügels seitlich lagern c) Boden der Klasse 3 und 4 für Grabstätten profilgerecht lösen und für die spätere Verfüllung des Grabes seitlich lagern. Dabei sind im Normalfall folgende Maße unbedingt einzuhalten: bei Erwachsenen und Kindern über 5 Jahre: Grablänge 2,10 m Grabbreite 0,90 m Grabtiefe 1,80 m bei Gräbern für Kinder unter 5 Jahre: Grablänge 1,20 m Grabbreite 0,60 m Grabtiefe 1,40 m bei Urnengräbern: Grablänge 0,30 m Grabbreite 0,30 m Grabtiefe 0,80 m Beim Aushub auftretende Gebeinsreste und Sargteile sind unter der Grabsohle beizusetzen und mit Erde zu bedecken. d) Der Auftragnehmer hat alle für die Beerdigung erforderlichen Hilfsmittel, wie kleine Grabschaufeln, Versenkungsseile, Sargversenkungsapparat und Abstellbalken in einem dem Anlass würdigen äußeren Zustand kostenlos zu Verfügung zu stellen. Der Erdaushub soll nach Möglichkeit in einem Erdcontainer zwischengelagert werden. e) Je nach den angetroffenen Bodenverhältnissen ist das Grab mit bauseits zur Verfügung gestelltem Verbaumaterial zu verbauen. f) Seitlich des Grabes sind bauseits Laufbohlen auszulegen. Die Laufbohlen müssen aus nicht rostendem Stahl bestehen und so beschaffen sein, dass bei 2 ungünstiger Witterung keine Rutsch- bzw. Stolpergefahr für die Träger besteht. g) Das ausgehobene Grab ist bis zur Beisetzung mit Bohlen abzudecken. h) Das Grab ist mit vom Auftragnehmer zu stellenden Kunstgrasmatten auszuschlagen. Der in Grabnähe gelagerte Aushub ist mit Kunstrasenmatten abzudecken. i) Nach Ende der Beisetzungszeremonie ist das Grab mit dem gelagerten Aushub aufzufüllen. Mit dem gelagerten Oberboden ist ein ausreichender Grabhügel anzulegen. Steine mit einem Durchmesser >5 cm sind abzulesen. Sie sind zusammen mit dem verdrängten Boden auf eine Ablagestelle des Auftraggebers zu transportieren. Der Umgebungsbereich der Grabstätte ist ausreichend zu reinigen. j) Nach dem Anlegen des Grabhügels sind die Kränze, Schalen, Blumengebinde etc. sauber und würdig aufzulegen. k) In Einzelfällen, besonders bei der weiteren Belegung von Doppelgräbern, kann es erforderlich sein, dass der Aushub zunächst abzufahren, zu lagern und zur Verfüllung des Grabes wieder heranzufahren ist. l) Führung des Trauerzuges in eigener Robe oder schwarzem Anzug von der Leichenhalle zum Grab. Bei Bedarf Verteilung der Grabsträuße 2. Aschenverstreuungen Bei Aschenverstreuungen muss die Asche in ein spezielles Gefäß umgefüllt werden, und an ausgewiesener Stelle auf dem Friedhof im Ortsteil Kreuzau verstreut werden. 3. Anonyme Urnengräber Bei anonymen Urnengräbern ist die Grasnarbe abzuheben und nach Verfüllung des Grabes wieder sauber aufzubringen. 4. Bei Einebnungen von Grabstätten sind die Bepflanzung, der Grabstein – und die Grabeinfassung einschließlich Fundamente zu entfernen. Das Grab muss mit Erde auf Bodenniveau aufgefüllt werden. Je nach örtlicher Gegebenheit wird das Grab mit Folie abgedeckt und Kies aufgefüllt oder eingesät. 5. Umbettung, Ausgraben von Leichen, Umsetzung von Urnen Bei der Umbettung und Ausgrabung von Leichen und bei der Umsetzung von Urnen ist zwischen Umbettungen innerhalb der Gemeinde Kreuzau und zwischen Umbettungen zur Überführung in andere Gemeinden zu unterscheiden. Bei Umbettungen von Leichen und Gebeinen bzw. Urnen innerhalb der Gemeinde Kreuzau sind das alte und das neue Grab zu öffnen und eine Umbettung des Leichnams bzw. der Urne vorzunehmen. Nach Entnahme bzw. Umbettung des Leichnamns bzw. der Urne ist das jeweilige Grab zu verfüllen. Bei der Umbettung von Leichen und Gebeinen bzw. Urnen zur Überführung in andere Gemeinden sind diese auszubetten und das Grab zu verschließen. Sowohl bei Umbettungen innerhalb der Gemeinde Kreuzau als auch bei Umbettungen zur Überführung in andere Gemeinden sind etwaige Sargreste zu entnehmen. 3 6. Sonstiges Die einzusetzenden Einheitspreise verstehen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe. sich zuzüglich gesetzlicher Die angebotenen Einheitspreise gelten für die ersten 2 Jahre der Vertragslaufzeit. Danach kann eine Vergütungsanpassung erfolgen, deren Grundlage die allgemeine Lohnentwicklung im Gartenbaugewerbe ist. Die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen sind monatlich in Rechnung zu stellen. Die Rechnungen sind vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang und –klarheit zu begleichen. Der Werkvertrag soll am 01.01.2007 in Kraft treten. Er wird zunächst für die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter wegen schädigender Auswirkungen (Sach- und Personenschäden, Nachteilen und Belästigungen) durch die Leistungserbringung freizustellen. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen sind zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen ausreichend zu versichern. Der Auftragnehmer hat im Verhinderungsfall zur Erfüllung seiner Leistungspflicht Ersatz zu stellen, damit anstehende Beisetzungen fristgerecht durchgeführt werden können. 4 Leistungsverzeichnis Pos. Anzahl Bezeichnung 1 87 Herrichten eines Grabes für Erwachsene und Kinder über 5 Jahre gemäß der Leistungsbeschreibung; B. II.1. a - l __________ _________ Herrichtung eines Grabes für Kinder unter 5 Jahren gemäß der Leistungsbeschreibung B. II.1a – l __________ __________ Herrichten eines Urnengrabes gemäß der Leistungsbeschreibung B.II.1 __________ _________ Aschenverstreuung gemäß Leistungsbeschreibung B.II.2 __________ __________ __________ __________ Einebnung von Grabstätten gemäß der Leistungsbeschreibung gemäß B. II.4 ___________ _________ Umbettungen von Leichen und Gebeinen innerhalb der Gemeinde Kreuzau gemäß Leistungsbeschreibung B.II.5 ___________ _________ Ausbettung von Leichen und Gebeinen zur Überführung in andere Gemeinden gemäß Leistungsbeschreibung B.II.5 ___________ _________ Umbettung von Urnen innerhalb der Gemeinde Kreuzau gemäß Leistungsbeschreibung B.II.5 ___________ __________ Ausbettung von Urnen zur Überführung in andere Gemeinden gemäß leistungsbeschreibung B.II.5 __________ __________ Zuschlag für Beerdigung an Samstagen __________ __________ Erschwerniszulage für Einsatz eines Boschhammers bei Felsuntergrund __________ Nur Einzelpr. ___________ Zwischensumme ___________ ___________ + 16 % Mehrwertsteuer ___________ _________ 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 40 2 10 20 - 40 1 1 1 1 8 ____ Einzelpreis___Gesamtpreis Herrichten eines Anonymen Urnengrabes gemäß Leistungsbeschreibung B. II. 3 =================== ____________________ Unterschrift, Stempel 5