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Sitzungsvorlage (Erschließung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Titz Nr. 23 - Ortslage Rödingen, gelegen zwischen Hohe Straße, L 12 und Sportplatzgelände)

Daten

Kommune
Titz
Größe
82 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
14.11.12, 18:04
Aktualisiert
14.11.12, 18:04
Sitzungsvorlage (Erschließung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Titz Nr. 23 - Ortslage Rödingen, gelegen zwischen Hohe Straße, L 12 und Sportplatzgelände) Sitzungsvorlage (Erschließung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Titz Nr. 23 - Ortslage Rödingen, gelegen zwischen Hohe Straße, L 12 und Sportplatzgelände)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Der Bürgermeister Sitzungsvorlage Nr.: 137/2012 FB 3 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Michael Müller 02463-659-30 06.11.2012 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 28.11.2012 Rat 06.12.2012 Betreff: Erschließung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Titz Nr. 23 Ortslage Rödingen, gelegen zwischen Hohe Straße, L 12 und Sportplatzgelände Beschlussvorschlag: Die Verwaltung schlägt dem Fachausschuss bzw. Gemeinderat vor, die Verwaltung mit der Durchführung der Erschließungsmaßnahme zu beauftragen unter der Voraussetzung, dass sich potentielle Kaufinteressenten vertraglich binden, bis die Erschließung der Grundstücke gesichert ist. Die in der Begründung genannten Kosten bzw. Erlöse sind in den Haushalt 2013 und Folgejahre einzustellen. Die Planungskosten in Höhe von ca. 12.000 € werden im laufenden Haushaltsjahr 2012 außerplanmäßig bereit gestellt Begründung: Im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Titz Nr. 23 – Ortslage Rödingen – sind bzw. werden zwischenzeitlich zwei Grundstücke entlang der Hohen Straße bebaut. Im Bereich der vorhandenen Straße wären noch zwei weitere Grundstücke verfügbar. Der weitere südliche Bereich des Bebauungsplangebietes ist noch nicht erschlossen. Nunmehr liegen der Verwaltung mehrere Anfragen für die Bebauung der sogenannten zweiten Reihe vor. Dieser Bereich ist auf dem der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Lageplan gekennzeichnet. Zur Erschließung dieses Bereiches wäre die erstmalige Errichtung der Erschließungsanlagen bis zur Einmündung und inklusive der Stichstraße erforderlich. Das ungefähre, hierfür erforderliche mögliche Ausbauende ist ebenfalls auf dem Lageplan gekennzeichnet. Nach einer Kostenschätzung betragen die Baukosten für die Erschließung dieses Teilbereiches ca. 109.000 €. Die Refinanzierung dieser Maßnahme könnte sich wie folgt darstellen:    Erlöse aus der Veräußerung von Baugrundstücken ca. 33.000 € Die Gemeinde ist nur Eigentümer eines Teilbereiches des nunmehr in Rede stehenden eventuell zur Veräußerung bzw. Erschließung anstehenden Gebietes. Somit können auch nur für diesen Teilbereich Veräußerungserlöse erzielt werden. Anliegerbeiträge nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) ca. 11.500 € Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ca. 66.000 €. Anteilige Beiträge nach dem KAG bzw. BauGB entfallen natürlich auch auf die gemeindeeigenen Flächen. Als nicht monetärer Effekt wäre selbstverständlich an dieser Stelle die Baulandbereitstellung zu erwähnen, die aus Sicht der Verwaltung zu den originären Aufgaben der Daseinsversorger einer Kommune zählt. Durch die eventuelle Ansiedlung von Neubürgern könnten zusätzlich heute noch nicht bezifferbare Schlüsselzuweisungen generiert werden. Es wird dem Fachausschuss bzw. Gemeinderat vorgeschlagen, die Verwaltung mit der Durchführung der Erschließungsmaßnahme zu beauftragen unter der Voraussetzung, dass sich die eingangs erwähnten potentiellen Kaufinteressenten vertraglich binden, bis die Erschließung der Grundstücke gesichert ist. Die entsprechenden Grundstücksgeschäfte mit Erwerbern für die gemeindeeigenen Flächen wären dem Ausschuss bzw. Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungsrunden zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. Die zuvor genannten Kosten bzw. Erlöse sind in den Haushalt 2013 und Folgejahre einzustellen. Die Planungskosten in Höhe von ca. 12.000 € sollen im laufenden Haushaltsjahr 2012 außerplanmäßig bereit gestellt werden; sie könnten aus Einsparungen aus der Maßnahme „Erschließung des Neubaugebietes Titz 29“ gedeckt werden. Die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel wird vorgeschlagen, damit die Baumaßnahme zunächst zeitnah geplant werden kann; erfahrungsgemäß sind zwischen Planung und Ausführung gewisse Vorlaufzeiten notwendig. Sollte eine vertragliche Vereinbarung mit möglichen Erwerbern zustande kommen, wird die Verwaltung beauftragt, eine Planung zwecks Erschließung der Grundstücke in der sogenannten zweiten Reihe erstellen zu lassen und in einer der nächsten Sitzungsrunden vorzustellen. (Frantzen) -2-