Daten
Kommune
Titz
Größe
82 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
14.11.12, 18:04
Aktualisiert
14.11.12, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Der Bürgermeister
Sitzungsvorlage
Nr.:
137/2012
FB 3
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Michael Müller
02463-659-30
06.11.2012
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt
28.11.2012
Rat
06.12.2012
Betreff:
Erschließung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Titz Nr. 23 Ortslage Rödingen, gelegen zwischen Hohe Straße, L 12 und Sportplatzgelände
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt dem Fachausschuss bzw. Gemeinderat vor, die Verwaltung mit der
Durchführung der Erschließungsmaßnahme zu beauftragen unter der Voraussetzung, dass sich
potentielle Kaufinteressenten vertraglich binden, bis die Erschließung der Grundstücke gesichert ist.
Die in der Begründung genannten Kosten bzw. Erlöse sind in den Haushalt 2013 und Folgejahre einzustellen. Die Planungskosten in Höhe von ca. 12.000 € werden im laufenden Haushaltsjahr 2012 außerplanmäßig bereit gestellt
Begründung:
Im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Titz Nr. 23 – Ortslage Rödingen – sind bzw.
werden zwischenzeitlich zwei Grundstücke entlang der Hohen Straße bebaut. Im Bereich der
vorhandenen Straße wären noch zwei weitere Grundstücke verfügbar. Der weitere südliche
Bereich des Bebauungsplangebietes ist noch nicht erschlossen. Nunmehr liegen der Verwaltung
mehrere Anfragen für die Bebauung der sogenannten zweiten Reihe vor. Dieser Bereich ist auf
dem der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Lageplan gekennzeichnet. Zur Erschließung
dieses Bereiches wäre die erstmalige Errichtung der Erschließungsanlagen bis zur Einmündung
und inklusive der Stichstraße erforderlich. Das ungefähre, hierfür erforderliche mögliche Ausbauende ist ebenfalls auf dem Lageplan gekennzeichnet. Nach einer Kostenschätzung betragen
die Baukosten für die Erschließung dieses Teilbereiches ca. 109.000 €.
Die Refinanzierung dieser Maßnahme könnte sich wie folgt darstellen:
Erlöse aus der Veräußerung von Baugrundstücken ca.
33.000 €
Die Gemeinde ist nur Eigentümer eines Teilbereiches des nunmehr in Rede stehenden
eventuell zur Veräußerung bzw. Erschließung anstehenden Gebietes. Somit können auch
nur für diesen Teilbereich Veräußerungserlöse erzielt werden.
Anliegerbeiträge nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) ca.
11.500 €
Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ca.
66.000 €.
Anteilige Beiträge nach dem KAG bzw. BauGB entfallen natürlich auch auf die gemeindeeigenen Flächen.
Als nicht monetärer Effekt wäre selbstverständlich an dieser Stelle die Baulandbereitstellung zu
erwähnen, die aus Sicht der Verwaltung zu den originären Aufgaben der Daseinsversorger einer Kommune zählt. Durch die eventuelle Ansiedlung von Neubürgern könnten zusätzlich heute
noch nicht bezifferbare Schlüsselzuweisungen generiert werden.
Es wird dem Fachausschuss bzw. Gemeinderat vorgeschlagen, die Verwaltung mit der Durchführung der Erschließungsmaßnahme zu beauftragen unter der Voraussetzung, dass sich die
eingangs erwähnten potentiellen Kaufinteressenten vertraglich binden, bis die Erschließung der
Grundstücke gesichert ist. Die entsprechenden Grundstücksgeschäfte mit Erwerbern für die
gemeindeeigenen Flächen wären dem Ausschuss bzw. Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungsrunden zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.
Die zuvor genannten Kosten bzw. Erlöse sind in den Haushalt 2013 und Folgejahre einzustellen. Die Planungskosten in Höhe von ca. 12.000 € sollen im laufenden Haushaltsjahr 2012
außerplanmäßig bereit gestellt werden; sie könnten aus Einsparungen aus der Maßnahme „Erschließung des Neubaugebietes Titz 29“ gedeckt werden. Die außerplanmäßige Bereitstellung
der Mittel wird vorgeschlagen, damit die Baumaßnahme zunächst zeitnah geplant werden
kann; erfahrungsgemäß sind zwischen Planung und Ausführung gewisse Vorlaufzeiten notwendig.
Sollte eine vertragliche Vereinbarung mit möglichen Erwerbern zustande kommen, wird die
Verwaltung beauftragt, eine Planung zwecks Erschließung der Grundstücke in der sogenannten
zweiten Reihe erstellen zu lassen und in einer der nächsten Sitzungsrunden vorzustellen.
(Frantzen)
-2-