Daten
Kommune
Titz
Größe
83 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
14.11.12, 18:04
Aktualisiert
14.11.12, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Der Bürgermeister
Sitzungsvorlage
Nr.:
144/2012
FB 3
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Annika Wischmeier
02463/659-33
09.11.2012
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
29.11.2012
Rat
06.12.2012
Betreff:
12. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die
Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche
Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003;
hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2013
Beschlussvorschlag:
Die 12. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der
Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom
12.12.2003 wird beschlossen.
Die Kanalbenutzungsgebühren werden für das Jahr 2013 wie folgt festgesetzt:
Die Schmutzwassergebühr beträgt 4,30 €/m³ Abwasser.
Die Niederschlagswassergebühr beträgt für jeden m² bebauter bzw. überbauter und/oder
befestigter Fläche 1,16 €/m².
Begründung:
Infolge des Urteils des OVG NW vom 18.12.2007 wurde die getrennte Abwassergebühr für
Schmutz- und Niederschlagswasser zum 01.01.2007 eingeführt. Hierzu wird auf die Beratungen und entsprechende Beschlussfassung in den politischen Gremien der Gemeinde Titz verwiesen. Für das laufende Rechnungsjahr 2012 wird eine Schmutzwassergebühr von 4,98 €/m³
und eine Niederschlagswassergebühr von 1,31 €/m² erhoben.
Aufgrund der als Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnung beträgt für das Jahr 2013
die Schmutzwassergebühr 4,30 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr 1,16 €/m².
Bei der Gebührenkalkulation wird, wie im Vorjahr, der Wiederbeschaffungszeitwert als Abschreibungsbasis sowie ein kalkulatorischer Zinssatz von 6,0 % zu Grunde gelegt.
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG sind Überschüsse/ Unterdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Im Jahre 2011 entstand ausweislich der
Kalkulation ein Überschuss, der bis spätestens 2015 auszugleichen wäre. Zur Vermeidung extremer Gebührenschwankungen fließt dieser Überschuss zu einem Drittel in die Gebührenkalkulation 2013 ein. Daneben musste auch noch eine Unterdeckung aus dem Jahr 2010 berücksich-
tigt werden. Die Schmutzwassergebühr sinkt im Vergleich zum letzten Jahr um 13,6 % und die
Niederschlagswassergebühr um 11,5 %.
Weiterhin wird für das Jahr 2013 wieder eine Landesförderung bei überdurchschnittlich hohen
Abwassergebühren unterstellt. Diese Förderung wird nunmehr i. H. v. 208.000,00 € eingeplant.
Bei der nun vorliegenden Kalkulation wird selbstverständlich vorausgesetzt, dass das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2013 wiederum eine Landesförderung bereitstellt.
Somit werden die Benutzungsgebühren für das Jahr 2013 wie folgt festgesetzt:
Die Schmutzwassergebühr beträgt
4,30 €/m³
Die Niederschlagswassergebühr beträgt
1,16 €/m²
Im Übrigen wird auf die als Anlage beigefügte Gebührenkalkulation sowie den Entwurf der 12.
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom
12.12.2003 verwiesen.
(Frantzen)
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