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Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2013 - 2022; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 22.02.2012)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
133 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
23.04.12, 18:27
Aktualisiert
23.04.12, 18:27
Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2013 - 2022;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 22.02.2012) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2013 - 2022;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 22.02.2012) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2013 - 2022;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 22.02.2012) Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2013 - 2022;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 22.02.2012)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 23.02.2012 - Der Bürgermeister Az: 21-10-50/2012 Nr. der Ratsdrucksache: 704-IX/Z-3 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 06.03.2012 Rat 27.03.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2013 - 2022; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 22.02.2012 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Die Mittel stehen haushalts( ) rechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein ( ) Anlagen sind beigefügt _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 704-IX/Z-3 Sachverhalt: Der Antrag der CDU-Fraktion, der als Anlage 1 beigefügt ist, gliedert sich in zwei Bereiche, und zwar a) Sachstandsbericht zum Antrag der CDU-Fraktion vom 17.03.2011 im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen 2011 (vgl. RD 387-IX/Z-3) und b) Bisherige Personalkosteneinsparungen und künftiges Personalkosteneinsparpotenzial. Zu diesen beiden Punkten nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Sachstandsbericht zum Antrag der CDU-Fraktion vom 17.03.2011 im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen 2011 (vgl. RD 387-IX/Z-3) Der Antrag hat im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2012 und der Fortschreibung des HSK für die Jahre 2013 – 2022 (geänderter Finanzplanungszeitraum gemäß Änderung des § 76 GO NRW) Berücksichtigung gefunden. Zu den jeweiligen Fragestellungen kann zum jetzigen Zeitpunkt festgehalten werden: Antragsinhalt Politische Gremien Interkommunale Zusammenarbeit Aufgabenkritik Sachstand (Februar 2012) Siehe hierzu das HSK 2013-2022, Ziffer 3. I. Siehe hierzu Ziffer 2.1 des HSK 2013-2022. Im Bereich der Abfallentsorgung und der Vorprüfung wurden 2011 öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit der Stadt Mechernich geschlossen. Ebenfalls wurde im Jahr 2011 beschlossen, die Mitgliedschaft in der KDVZ beizubehalten. Die interkommunaler Zusammenarbeit wird als ständiger Prozess mit den Nachbarkommunen, dem Kreis, aber auch überregional und auch mit Blick auf den privaten Sektor beobachtet. In einem nächsten Schritt wird die Verwaltung im April 2012 Vertreter der Städte Zülpich und Mechernich zu einem Gedankenaustausch über mögliche Bereiche interkommunaler Zusammenarbeit einladen. Dies knüpft an die nachfolgend dargestellten Personalkosteneinsparungspotenziale an, die sich in den nächsten 10 Jahren eröffnen. Für ein wirksames Controlling fehlen derzeit die personellen Ressourcen. Eine eigene Rechnungsprüfung muss die Stadt Bad Münstereifel im Gegensatz zu mittleren kreisangehörigen Städten nicht vorhalten. Ansprachen an die Städte Euskirchen und Mechernich in diesem Zusammenhang waren nicht erfolgreich, weil von dort auf deren begrenzte Personalressourcen und auf das Grundproblem, dass notwendige Arbeiten aufgrund gesetzlicher Vorgaben i.d.R. bei allen Kommunen gleichzeitig erledigt werden müssten, verwiesen wurde. Die Initiativen auf Kreisebene und auf der Ebene des NRWStGemB, im Beschaffungswesen eine kommunale Gemeinschaftsarbeit zu realisieren, werden verfolgt und auf ihre Umsetzungsrelevanz für die Stadt Bad Münstereifel in wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht geprüft. Zunächst ist auf die aufgabenkritische Untersuchung aus dem Jahre 2007 (Folge der GPA-Prüfung 2006) hinzuweisen, die in wesentlichen Teilen politisch nicht opportun war. Soweit die Verwaltung unabhängig von politischen Entscheidungen sich diesem Prozess widmet, stehen die Vervollkommnung/Verbesserung der technischen Arbeitsplatzausstattung und die Personalwirtschaft (s. nachfolgende Ausführungen, Einsparvolumen im Endausbau von rd. 1 Mio. € erschließbar) im Fokus der Überlegungen. Ebenfalls wird in diesem Zusammenhang eine Optimierung der Arbeitsabläufe und eine damit verbundene weitere Strukturstraffung der Verwaltung zu prüfen sein. An dieser Stelle wird auf den Trägerwechsel bzgl. den Tageseinrichtungen für Kinder hingewiesen, dem ebenfalls eine aufgabenkritische Beurteilung zugrunde lag. Seite 3 von Ratsdrucksache 704-IX/Z-3 Antragsinhalt noch Aufgabenkritik Sachstand (Februar 2012) Ansonsten bleibt festzuhalten, dass die Aufgabenkritik ein ständiger Prozess ist, dem sich die Verwaltung auch auf Grund der Vorgaben aus dem Personalkonzept, dass als Anlage 1 dem HSK 2013-2022 beigefügt ist, unterwirft. Das Heimatmuseum und die Römische Kalkbrennerei werden bereits seit längerem mit Unterstützung von Vereinen bzw. in deren Trägerschaft geführt. Im Büchereibereich hat eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zu Veränderungen beigetragen. Die Vermarktung städtischer Liegenschaften, die zur Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden steht auf der ständigen Agenda. Vermarktungsprobleme stellen die allgemeine Nachfrage, die Eigenschaften als kommunale Zweckbauten (Schulen usw.), der Zustand der Bausubstanz und die oft sehr periphere Lage dar. Zum Tourismus werden aktuell andere Organisationsformen außerhalb der Stadtverwaltung oder mit weniger verwaltungsmäßigem Aufwand geprüft. Rekommunalisierung Bei der Stadtentwicklung wird hinsichtlich der Ausweisung neuer Bauflächen den Zielen der Landesplanung (Kapitel C II. 2. LEP NRW) Rechnung getragen. Die Revitalisierung der Innenstadt im Rahmen des FashionCenter ist eine neue, aktuelle Entwicklung in diesem Zusammenhang. Ebenso die sich abzeichnenden Veränderungen in der nördlichen Vorstadt. Siehe hierzu den einstimmigen Ratsbeschluss vom 13.12.2011 (629-IX/Z3). Eine Rekommunalisierung findet danach im Stromversorgungssektor nicht statt. Das aktuelle Konzessionierungsverfahren läuft nach den beschlossenen Vorgaben. Bisherige Personalkosteneinsparungen und künftiges Personalkosteneinsparpotenzial Seit dem Jahr 1997 bis zum 31.12.2011 hat die Stadt (Verwaltung, Stadtwerke, Bauhof) insgesamt 84,96 Stellenanteile als Abgänge zu verzeichnen. Dem stehen im gleichen Zeitraum 59,15 Stellenanteile als Zugänge gegenüber. Im Ergebnis hat der Stellenbestand um 25,81 Stellen, dies entspricht rd. 1,8 Stellen p. a., abgenommen. Darin enthalten ist der Rückgang beim Bauhof um drei Stellen (15 Abgänge - 12 Zugänge). Wird der Stellenabgang der Erzieherinnen (33,75 Stellen) im Zusammenhang mit dem Trägerwechsel zum 01.08.2010 noch hinzugerechnet, so hat sich der Stellenbestand im Betrachtungszeitraum um 59,56 Stellen verringert. Aus der zukunftsgerichteten Perspektive kann festgehalten werden, dass bis zum Jahr 2022 47 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aktuell auf 35,98 vollzeitverrechneten Stellen geführt werden, altersbedingt aus dem Dienst der Stadt ausscheiden werden. Diese Prognose geht von der Annahme aus, dass die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres ausscheiden werden (der tatsächliche Renten-/Pensionseintritt kann davon abweichen). Ferner ist in der monetären Betrachtung nicht berücksichtigt, dass in den Jahren bis 2022 auch Besoldungs- bzw. Entgeltanpassungen eintreten werden. In diesem Betrachtungszeitraum ergibt sich ein monetäres Einsparpotenzial von rund 5,9 Mio. € (vgl. Anlage 2). Mit Rücksicht auf den Personendatenschutz und der dem Bürgermeister obliegenden Personalhoheit, werden in der Anlage anonymisierte Angaben dargelegt. Seite 4 von Ratsdrucksache 704-IX/Z-3 Die freiwerdenden vollzeitverrechneten Stellen haben folgende Wertigkeit: Hinzuweisen ist darauf, dass nicht in jedem Einzelfall genau die Stelle mit der in der Tabelle genannten Wertigkeit beim Ausscheiden einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters wegfallen wird. Im Sinne der Personalentwicklung werden auch künftig höherwertige Stellen benötigt, um dem verbleibendem Personal Perspektiven aufzuzeigen und Aufstiegschancen zu eröffnen. Damit kann aus heutiger Sicht festgehalten werden, dass sich bis zum Jahr 2022 ein Stelleneinsparpotenzial von mindestens rd. 36 Stellen ergibt, die Wertigkeit der tatsächlich wegfallenden Stellen aber vielfach noch offen ist. Wichtig ist ferner, dass sich das Stelleneinsparpotenzial nur heben lässt, wenn sich gleichzeitig Leistungsstandards und Aufgaben reduzieren. Ferner ist die interkommunale Zusammenarbeit zu intensivieren und auch die Übertragung von Aufgaben auf private Dritte wird nicht auszuschließen sein. Ggf. wird es in Einzelfällen aber auch zu Personalneueinstellungen kommen. Insgesamt wird sich die Struktur der kommunalen Dienstleistungserbringung aber nachhaltig wandeln, wozu dann auch andere technische Rahmenbedingungen zu nutzen sein werden. Die zeitliche Dimension zum Stellenabbau trägt dem Umstand Rechnung, dass die Verwaltung mit Blick auf das Beamtenund Tarifrecht nur eine sozialverträgliche Reduzierung des Personalkörpers für vertretbar hält. Das monetär bezifferbare Personalkosteneinsparpotenzial von rd. 5,9 Mio. € ist zu relativieren, weil z. B. die interkommunale Zusammenarbeit oder der Leistungsbezug über private Dritte nicht zum Nulltarif zu bekommen sein wird. Vor diesem Hintergrund sieht das Konsolidierungsprogramm für die Besorgung externer Dienstleistungserbringung einen entsprechenden Abzug vor. Gleichwohl ist danach ein Konsolidierungsbeitrag für den städtischen Haushalt von rd. 4,2 Mio. € bis zum Jahr 2022 prognostizierbar. Die Ausführungen zu diesem Punkt finden sich auch in dem noch an die Ratsmitglieder zuzuleitenden Personalbericht 2011 wieder. 7. Beschlussvorschlag: