Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
133 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
23.04.12, 18:27
Aktualisiert
23.04.12, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 23.02.2012
- Der Bürgermeister Az: 21-10-50/2012
Nr. der Ratsdrucksache: 704-IX/Z-3
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
06.03.2012
Rat
27.03.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 mit den gesetzlichen Anlagen und
Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2013 - 2022;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 22.02.2012
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Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Die Mittel stehen haushalts( )
rechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
( ) Anlagen sind beigefügt
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 704-IX/Z-3
Sachverhalt:
Der Antrag der CDU-Fraktion, der als Anlage 1 beigefügt ist, gliedert sich in zwei Bereiche, und
zwar
a) Sachstandsbericht zum Antrag der CDU-Fraktion vom 17.03.2011 im Zusammenhang mit den
Haushaltsberatungen 2011 (vgl. RD 387-IX/Z-3) und
b) Bisherige Personalkosteneinsparungen und künftiges Personalkosteneinsparpotenzial.
Zu diesen beiden Punkten nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Sachstandsbericht zum Antrag der CDU-Fraktion vom 17.03.2011 im Zusammenhang mit
den Haushaltsberatungen 2011 (vgl. RD 387-IX/Z-3)
Der Antrag hat im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2012 und der Fortschreibung des HSK für die Jahre 2013 – 2022 (geänderter Finanzplanungszeitraum gemäß Änderung
des § 76 GO NRW) Berücksichtigung gefunden. Zu den jeweiligen Fragestellungen kann zum
jetzigen Zeitpunkt festgehalten werden:
Antragsinhalt
Politische Gremien
Interkommunale
Zusammenarbeit
Aufgabenkritik
Sachstand (Februar 2012)
Siehe hierzu das HSK 2013-2022, Ziffer 3. I.
Siehe hierzu Ziffer 2.1 des HSK 2013-2022.
Im Bereich der Abfallentsorgung und der Vorprüfung wurden 2011 öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit der Stadt Mechernich geschlossen.
Ebenfalls wurde im Jahr 2011 beschlossen, die Mitgliedschaft in der KDVZ
beizubehalten.
Die interkommunaler Zusammenarbeit wird als ständiger Prozess mit den
Nachbarkommunen, dem Kreis, aber auch überregional und auch mit Blick
auf den privaten Sektor beobachtet. In einem nächsten Schritt wird die
Verwaltung im April 2012 Vertreter der Städte Zülpich und Mechernich zu
einem Gedankenaustausch über mögliche Bereiche interkommunaler Zusammenarbeit einladen. Dies knüpft an die nachfolgend dargestellten Personalkosteneinsparungspotenziale an, die sich in den nächsten 10 Jahren
eröffnen.
Für ein wirksames Controlling fehlen derzeit die personellen Ressourcen.
Eine eigene Rechnungsprüfung muss die Stadt Bad Münstereifel im Gegensatz zu mittleren kreisangehörigen Städten nicht vorhalten. Ansprachen
an die Städte Euskirchen und Mechernich in diesem Zusammenhang waren
nicht erfolgreich, weil von dort auf deren begrenzte Personalressourcen und
auf das Grundproblem, dass notwendige Arbeiten aufgrund gesetzlicher
Vorgaben i.d.R. bei allen Kommunen gleichzeitig erledigt werden müssten,
verwiesen wurde.
Die Initiativen auf Kreisebene und auf der Ebene des NRWStGemB, im
Beschaffungswesen eine kommunale Gemeinschaftsarbeit zu realisieren,
werden verfolgt und auf ihre Umsetzungsrelevanz für die Stadt Bad Münstereifel in wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht geprüft.
Zunächst ist auf die aufgabenkritische Untersuchung aus dem Jahre 2007
(Folge der GPA-Prüfung 2006) hinzuweisen, die in wesentlichen Teilen politisch nicht opportun war.
Soweit die Verwaltung unabhängig von politischen Entscheidungen sich
diesem Prozess widmet, stehen die Vervollkommnung/Verbesserung der
technischen Arbeitsplatzausstattung und die Personalwirtschaft (s. nachfolgende Ausführungen, Einsparvolumen im Endausbau von rd. 1 Mio. € erschließbar) im Fokus der Überlegungen. Ebenfalls wird in diesem Zusammenhang eine Optimierung der Arbeitsabläufe und eine damit verbundene
weitere Strukturstraffung der Verwaltung zu prüfen sein.
An dieser Stelle wird auf den Trägerwechsel bzgl. den Tageseinrichtungen
für Kinder hingewiesen, dem ebenfalls eine aufgabenkritische Beurteilung
zugrunde lag.
Seite 3 von Ratsdrucksache 704-IX/Z-3
Antragsinhalt
noch
Aufgabenkritik
Sachstand (Februar 2012)
Ansonsten bleibt festzuhalten, dass die Aufgabenkritik ein ständiger Prozess ist, dem sich die Verwaltung auch auf Grund der Vorgaben aus dem
Personalkonzept, dass als Anlage 1 dem HSK 2013-2022 beigefügt ist,
unterwirft.
Das Heimatmuseum und die Römische Kalkbrennerei werden bereits seit
längerem mit Unterstützung von Vereinen bzw. in deren Trägerschaft geführt.
Im Büchereibereich hat eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zu Veränderungen beigetragen.
Die Vermarktung städtischer Liegenschaften, die zur Aufgabenerfüllung
nicht mehr benötigt werden steht auf der ständigen Agenda. Vermarktungsprobleme stellen die allgemeine Nachfrage, die Eigenschaften als kommunale Zweckbauten (Schulen usw.), der Zustand der Bausubstanz und die oft
sehr periphere Lage dar.
Zum Tourismus werden aktuell andere Organisationsformen außerhalb der
Stadtverwaltung oder mit weniger verwaltungsmäßigem Aufwand geprüft.
Rekommunalisierung
Bei der Stadtentwicklung wird hinsichtlich der Ausweisung neuer Bauflächen den Zielen der Landesplanung (Kapitel C II. 2. LEP NRW) Rechnung
getragen. Die Revitalisierung der Innenstadt im Rahmen des FashionCenter ist eine neue, aktuelle Entwicklung in diesem Zusammenhang.
Ebenso die sich abzeichnenden Veränderungen in der nördlichen Vorstadt.
Siehe hierzu den einstimmigen Ratsbeschluss vom 13.12.2011 (629-IX/Z3). Eine Rekommunalisierung findet danach im Stromversorgungssektor
nicht statt. Das aktuelle Konzessionierungsverfahren läuft nach den beschlossenen Vorgaben.
Bisherige Personalkosteneinsparungen und künftiges Personalkosteneinsparpotenzial
Seit dem Jahr 1997 bis zum 31.12.2011 hat die Stadt (Verwaltung, Stadtwerke, Bauhof) insgesamt 84,96 Stellenanteile als Abgänge zu verzeichnen. Dem stehen im gleichen Zeitraum 59,15
Stellenanteile als Zugänge gegenüber. Im Ergebnis hat der Stellenbestand um 25,81 Stellen, dies
entspricht rd. 1,8 Stellen p. a., abgenommen. Darin enthalten ist der Rückgang beim Bauhof um
drei Stellen (15 Abgänge - 12 Zugänge).
Wird der Stellenabgang der Erzieherinnen (33,75 Stellen) im Zusammenhang mit dem Trägerwechsel zum 01.08.2010 noch hinzugerechnet, so hat sich der Stellenbestand im Betrachtungszeitraum um 59,56 Stellen verringert.
Aus der zukunftsgerichteten Perspektive kann festgehalten werden, dass bis zum Jahr 2022 47
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aktuell auf 35,98 vollzeitverrechneten Stellen geführt werden,
altersbedingt aus dem Dienst der Stadt ausscheiden werden. Diese Prognose geht von der Annahme aus, dass die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Erreichen des 65.
Lebensjahres ausscheiden werden (der tatsächliche Renten-/Pensionseintritt kann davon abweichen). Ferner ist in der monetären Betrachtung nicht berücksichtigt, dass in den Jahren bis 2022
auch Besoldungs- bzw. Entgeltanpassungen eintreten werden. In diesem Betrachtungszeitraum
ergibt sich ein monetäres Einsparpotenzial von rund 5,9 Mio. € (vgl. Anlage 2). Mit Rücksicht auf
den Personendatenschutz und der dem Bürgermeister obliegenden Personalhoheit, werden in der
Anlage anonymisierte Angaben dargelegt.
Seite 4 von Ratsdrucksache 704-IX/Z-3
Die freiwerdenden vollzeitverrechneten Stellen haben folgende Wertigkeit:
Hinzuweisen ist darauf, dass nicht in jedem Einzelfall genau die Stelle mit der in der Tabelle genannten Wertigkeit beim Ausscheiden einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters wegfallen wird.
Im Sinne der Personalentwicklung werden auch künftig höherwertige Stellen benötigt, um dem
verbleibendem Personal Perspektiven aufzuzeigen und Aufstiegschancen zu eröffnen. Damit kann
aus heutiger Sicht festgehalten werden, dass sich bis zum Jahr 2022 ein Stelleneinsparpotenzial
von mindestens rd. 36 Stellen ergibt, die Wertigkeit der tatsächlich wegfallenden Stellen aber vielfach noch offen ist.
Wichtig ist ferner, dass sich das Stelleneinsparpotenzial nur heben lässt, wenn sich gleichzeitig
Leistungsstandards und Aufgaben reduzieren. Ferner ist die interkommunale Zusammenarbeit zu
intensivieren und auch die Übertragung von Aufgaben auf private Dritte wird nicht auszuschließen
sein. Ggf. wird es in Einzelfällen aber auch zu Personalneueinstellungen kommen. Insgesamt wird
sich die Struktur der kommunalen Dienstleistungserbringung aber nachhaltig wandeln, wozu dann
auch andere technische Rahmenbedingungen zu nutzen sein werden. Die zeitliche Dimension
zum Stellenabbau trägt dem Umstand Rechnung, dass die Verwaltung mit Blick auf das Beamtenund Tarifrecht nur eine sozialverträgliche Reduzierung des Personalkörpers für vertretbar hält.
Das monetär bezifferbare Personalkosteneinsparpotenzial von rd. 5,9 Mio. € ist zu relativieren,
weil z. B. die interkommunale Zusammenarbeit oder der Leistungsbezug über private Dritte nicht
zum Nulltarif zu bekommen sein wird. Vor diesem Hintergrund sieht das Konsolidierungsprogramm für die Besorgung externer Dienstleistungserbringung einen entsprechenden Abzug vor.
Gleichwohl ist danach ein Konsolidierungsbeitrag für den städtischen Haushalt von rd. 4,2 Mio. €
bis zum Jahr 2022 prognostizierbar.
Die Ausführungen zu diesem Punkt finden sich auch in dem noch an die Ratsmitglieder zuzuleitenden Personalbericht 2011 wieder.
7. Beschlussvorschlag: