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Mitteilungsvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 4485 - Bad Münstereifel, Bendenweg 21)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
86 kB
Datum
08.05.2012
Erstellt
03.05.12, 18:22
Aktualisiert
07.05.12, 15:23
Mitteilungsvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 4485 - Bad Münstereifel, Bendenweg 21) Mitteilungsvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 4485 - Bad Münstereifel, Bendenweg 21)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 20.04.2012 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Hl Nr. der Ratsdrucksache: 786-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 08.05.2012 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 4485 - Bad Münstereifel, Bendenweg 21 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Es liegt ein Bauantrag auf dem Flurstück Nr. 4485, Flur 1 in der Gemarkung Münstereifel – Bendenweg 21 - vor. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Nr. 5 a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel“, der für den betreffenden Bereich folgende Festsetzungen enthält: GE, max. Höhe 10,0 m bzw. 6,0 m, GRZ 0,8, GFZ 2,0, offene Bauweise, SD/FD – 22°. Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes wurde zentrenrelevanter Einzelhandel, worunter auch der Verkauf von optischen Erzeugnissen fällt, ausgeschlossen. Der Betrieb wurde im Jahr 1994 genehmigt. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes erfolgte 2000. Derzeit sind im Wohn- und Geschäftshaus ein Augenoptik- und Hörgeräteakustikgeschäft mit einer Nutzfläche von rd. 162 m² und eine Wohnung mit rd. 90 m² vorhanden. Geplant ist nun, die bestehende Wohnung durch geringfügige Veränderungen dem bestehenden Betrieb anzugliedern. Hierdurch ergibt sich eine Betriebsfläche für den Betrieb von rd. 252 m². Seite 2 von Ratsdrucksache 786-IX Im vorliegenden handelt es sich um einen zulässigerweise errichteten Betrieb aus dem Jahr 1994. Dieser wurde vor der 3. Änderung des Bebauungsplanes errichtet, der einen Sortimentsausschluss für Optiker festsetzt. Eine Betriebserweiterung ist möglich im Rahmen des Bestandsschutzes nach Baurecht. Um diese zu ermöglichen, ist eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Da die Befreiungstatbestände erfüllt sind, wird dieser seitens der Verwaltung zugestimmt.