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Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 "Iversheim, Arloffer Weg" hier: Abwägungsbeschlüsse zum Vorverfahren, Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
05.06.2012
Erstellt
03.05.12, 18:22
Aktualisiert
07.05.12, 15:23
Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 "Iversheim, Arloffer Weg"
hier: Abwägungsbeschlüsse zum Vorverfahren,
Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 "Iversheim, Arloffer Weg"
hier: Abwägungsbeschlüsse zum Vorverfahren,
Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 27.04.2012 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 784-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 08.05.2012 Rat 05.06.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 "Iversheim, Arloffer Weg" hier: Abwägungsbeschlüsse zum Vorverfahren, Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen 1. Sachverhalt: Seite 2 von Ratsdrucksache 784-IX Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 Iversheim, Arloffer Weg hat in 2010 im Rahmen der frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und der Trägerbeteiligung offen gelegen. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Die Stellungnahmen der Träger sind beigefügt, hierzu sind Abwägungsbeschlüsse zu fassen. Entgegen den ursprünglichen Planungen ist der Eigentümer der Parzelle 214 (entlang der Erft) an einer baulichen Entwicklung nicht interessiert, dies ist im Plan entsprechend berücksichtigt. Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 28.06.2011 beschlossen, das Planverfahren für diese Flächen weiter zu führen. Im weiteren Verfahren sind der Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu fassen. Die Begründung zum Bebauungsplan wird nachgereicht. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten übernimmt der Antragsteller. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bauleitplanungen sind Verfahren bei denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Es werden Baumöglichkeiten für Familien geschaffen. 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, die Bebauungsplan Nr. 78 „Iversheim, Arloffer Weg“ aufzustellen. Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt im Nordosten von Iversheim südlich der B 51 beidseitig des Arloffer Weges. Es schließt sich der vorhandenen Siedlungsstruktur lückenlos an. Es besteht aus den Flurstücken Gemarkung Iversheim, Flur 2, Flurstück Nrn. 214, 216 und teilweise 78 und 217 und wird begrenzt: im Westen von der bestehenden Wohnbebauung im Osten von landwirtschaftlichen Flächen im Norden von der B 51 im Süden von der Erft Die verbindliche Abgrenzung ist aus dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. 2. Die beigefügten Unterlagen werden zum Entwurf beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.