Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
05.06.2012
Erstellt
03.05.12, 18:22
Aktualisiert
07.05.12, 15:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 27.04.2012
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 784-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
08.05.2012
Rat
05.06.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 "Iversheim, Arloffer Weg"
hier: Abwägungsbeschlüsse zum Vorverfahren,
Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
1. Sachverhalt:
Seite 2 von Ratsdrucksache 784-IX
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 Iversheim, Arloffer Weg hat in 2010 im Rahmen der
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und der Trägerbeteiligung offen gelegen. Stellungnahmen
der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Die Stellungnahmen der Träger sind beigefügt, hierzu
sind Abwägungsbeschlüsse zu fassen.
Entgegen den ursprünglichen Planungen ist der Eigentümer der Parzelle 214 (entlang der Erft) an
einer baulichen Entwicklung nicht interessiert, dies ist im Plan entsprechend berücksichtigt. Der
Ausschuss hat in seiner Sitzung am 28.06.2011 beschlossen, das Planverfahren für diese Flächen
weiter zu führen.
Im weiteren Verfahren sind der Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu fassen.
Die Begründung zum Bebauungsplan wird nachgereicht.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten übernimmt der Antragsteller.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bauleitplanungen sind Verfahren bei denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie
deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Es werden Baumöglichkeiten für Familien geschaffen.
7. Beschlussvorschlag:
1. Es wird beschlossen, die Bebauungsplan Nr. 78 „Iversheim, Arloffer Weg“ aufzustellen.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt im Nordosten von Iversheim südlich der B 51 beidseitig des Arloffer Weges. Es schließt sich der vorhandenen Siedlungsstruktur lückenlos an. Es besteht aus den Flurstücken Gemarkung Iversheim, Flur 2, Flurstück Nrn. 214, 216 und teilweise 78
und 217 und wird begrenzt:
im Westen von der bestehenden Wohnbebauung
im Osten von landwirtschaftlichen Flächen
im Norden von der B 51
im Süden von der Erft
Die verbindliche Abgrenzung ist aus dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
2. Die beigefügten Unterlagen werden zum Entwurf beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.