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Mitteilungsvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Mutscheid, Flur 21, Flurstück 541 - Bad Münstereifel-Nitterscheid/Esch - RWE Trafostation)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
84 kB
Datum
08.05.2012
Erstellt
03.05.12, 18:22
Aktualisiert
07.05.12, 15:23
Mitteilungsvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Mutscheid, Flur 21, Flurstück 541 - Bad Münstereifel-Nitterscheid/Esch - RWE Trafostation) Mitteilungsvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Mutscheid, Flur 21, Flurstück 541 - Bad Münstereifel-Nitterscheid/Esch - RWE Trafostation)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 17.04.2012 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 773-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 08.05.2012 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Mutscheid, Flur 21, Flurstück 541 - Bad Münstereifel-Nitterscheid/Esch - RWE Trafostation __________________________________________________________________________ Berichterstatter: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Für die RWE Trafostation auf dem Grundstück Gem. Mutscheid, Flur 21, Flurstück 541 – Am Hagelkreuz, wurde ein Antrag auf Nutzungsänderung in einen Artenschutzturm für „Gebäude bewohnende Tierarten“ sowie die Errichtung eines neuen Dachstuhls mit 2 Spitzgauben eingereicht. Das Grundstück liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zudem liegt es im Landschaftsschutzgebiet. Bei RWE Trafostation handelt es sich um ein Gebäude, dass gem. § 35 BauGB in diesem Bereich zulässigerweise errichtet wurde. Eine Baugenehmigung aus dem Jahr 1959 liegt vor. Geplant ist nun die Umnutzung des leerstehenden Gebäudes als Artenschutzturm zur Unterbringung von z.B. Turmfalke und Fledermaus. Der Dachstuhl soll bei dieser Gelegenheit erneuert werden. Ansonsten bleibt das Gebäude von seinen Abmaßungen unverändert. Es erhält nach der Seite 2 von Ratsdrucksache 773-IX Umnutzung ein Schild mit dem Hinweis auf seine neue Nutzung und einem Hinweis auf die dort bewohnenden Tierarten. Seitens der Stadt bestehen gegen die geplante Nutzung keine Bedenken. Im Gegenteil: Eine sinnvolle Nutzung nicht genutzter Gebäude im Außenbereich zur Erhaltung der Artenvielfalt wird seitens der Stadt ausdrücklich unterstützt, insbesondere in einem Landschaftsschutzgebiet. Verwaltungsseitig wurde das Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt. Der Kreis hat die entsprechende Baugenehmigung mit Datum vom 27.03.2012 erteilt. Dem Ausschuss zur Kenntnis.