Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
84 kB
Datum
08.05.2012
Erstellt
03.05.12, 18:22
Aktualisiert
07.05.12, 15:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 17.04.2012
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 773-IX
__________________________________________________________________________
Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
08.05.2012
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung der Mitteilung:
Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Mutscheid, Flur 21, Flurstück 541 - Bad Münstereifel-Nitterscheid/Esch - RWE Trafostation
__________________________________________________________________________
Berichterstatter:
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
1. Sachverhalt:
Für die RWE Trafostation auf dem Grundstück Gem. Mutscheid, Flur 21, Flurstück 541 – Am Hagelkreuz, wurde ein Antrag auf Nutzungsänderung in einen Artenschutzturm für „Gebäude bewohnende Tierarten“ sowie die Errichtung eines neuen Dachstuhls mit 2 Spitzgauben eingereicht.
Das Grundstück liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zudem liegt es im Landschaftsschutzgebiet.
Bei RWE Trafostation handelt es sich um ein Gebäude, dass gem. § 35 BauGB in diesem Bereich
zulässigerweise errichtet wurde. Eine Baugenehmigung aus dem Jahr 1959 liegt vor.
Geplant ist nun die Umnutzung des leerstehenden Gebäudes als Artenschutzturm zur Unterbringung von z.B. Turmfalke und Fledermaus. Der Dachstuhl soll bei dieser Gelegenheit erneuert
werden. Ansonsten bleibt das Gebäude von seinen Abmaßungen unverändert. Es erhält nach der
Seite 2 von Ratsdrucksache 773-IX
Umnutzung ein Schild mit dem Hinweis auf seine neue Nutzung und einem Hinweis auf die dort
bewohnenden Tierarten.
Seitens der Stadt bestehen gegen die geplante Nutzung keine Bedenken. Im Gegenteil: Eine
sinnvolle Nutzung nicht genutzter Gebäude im Außenbereich zur Erhaltung der Artenvielfalt wird
seitens der Stadt ausdrücklich unterstützt, insbesondere in einem Landschaftsschutzgebiet.
Verwaltungsseitig wurde das Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt. Der Kreis hat die entsprechende Baugenehmigung mit Datum vom 27.03.2012 erteilt.
Dem Ausschuss zur Kenntnis.