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Beschlussvorlage (Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Soller gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich "Zum Weitblick" und "Rainstraße" (Ergänzungssatzung) hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
150 kB
Datum
08.05.2012
Erstellt
03.05.12, 18:22
Aktualisiert
07.05.12, 15:23
Beschlussvorlage (Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im 
Zusammenhang bebauten Ortsteil Soller gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB 
für den Bereich "Zum Weitblick" und "Rainstraße" (Ergänzungssatzung)
hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im 
Zusammenhang bebauten Ortsteil Soller gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB 
für den Bereich "Zum Weitblick" und "Rainstraße" (Ergänzungssatzung)
hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 19.04.2012 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 651-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 08.05.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Soller gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich „Zum Weitblick“ und „Rainstraße“ (Ergänzungssatzung) hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen 1. Sachverhalt: Seite 2 von Ratsdrucksache 651-IX Nachdem der Ausschuss entsprechende Beschlüsse gefasst hat, wurden die Entwurfsunterlagen zur Erweiterung der Satzung Soller erarbeitet. Hierdurch soll je eine Baumöglichkeiten an der Rainstraße und der Straße „Zum Weitblick“ geschaffen werden. Im weiteren Verfahren sind die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit zu beteiligen. Die Erschließung der Grundstücke muss über Erschließungsverträge sichergestellt werden. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten werden von den Antragstellern getragen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen :/. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen ./. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Es werden Baumöglichkeiten für junge Familien geschaffen. 7. Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, das Verfahren zum Erlass der Satzung über die Einbeziehung von Au- ßenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Soller gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich „Zum Weitblick“ und „Rainstraße“ (Ergänzungssatzung) einzuleiten. Der Bürgermeister wird beauftragt, den beigefügten Entwurf der Satzung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.