Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
23.05.2012
Erstellt
10.05.12, 18:26
Aktualisiert
10.05.12, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 08.05.2012
- Der Bürgermeister Az: SW 2
Nr. der Ratsdrucksache: 795-IX
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
23.05.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Abwasser - (1. Quartal)
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Berichterstatter: Herr W. Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 795-IX
1. Sachverhalt:
Gem. § 20 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) NRW ist über die Entwicklung der Erträge und
Aufwendungen, sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu berichten.
Aus diesem Grunde werden die beigefügten Übersichten des Erfolgs- und Vermögensplans mit
den Geschäftszahlen zum 31.03.2012 (1. Quartal) überreicht.
a) Erfolgsplan
Aus dem Geschäftsverlauf über lediglich 3 Monate lassen sich verlässliche Prognosen für das
Geschäftsjahr nicht ableiten. Deshalb wird erst mit dem 2. Quartalsbericht eine Hochrechnung auf
das Gesamtjahr vorgelegt.
b) Vermögensplan
Da neue Baumaßnahmen erst nach Genehmigung des Wirtschaftsplanes begonnen werden dürfen, liegt der Schwerpunkt der investiven Tätigkeit erfahrungsgemäß vorrangig im 2. Halbjahr.
2. Rechtliche Würdigung
Rechtliche Grundlage ist § 20 EigVO NRW
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Der Zwischenbericht des Betriebszweiges Abwasser zum 31.03.2012 (1. Quartal) wird zur Kenntnis genommen.