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Beschlussvorlage (Wasserzählerablesung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
176 kB
Datum
23.05.2012
Erstellt
10.05.12, 18:26
Aktualisiert
10.05.12, 18:26
Beschlussvorlage (Wasserzählerablesung) Beschlussvorlage (Wasserzählerablesung) Beschlussvorlage (Wasserzählerablesung) Beschlussvorlage (Wasserzählerablesung) Beschlussvorlage (Wasserzählerablesung)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 07.05. 2012 - Der Bürgermeister Az: SW 21.1 Nr. der Ratsdrucksache: 778-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 23.05.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Wasserzählerablesung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Kaufm. Betriebsleiter Müller __________________________________________________________________________ ( X )Kosten €: ca. 6.500,00 € ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( X ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 778-IX 1. Sachverhalt: In der Sitzung des Betriebsausschusses „Stadtwerke“ am 07.03.2012 wurde u. a. über die Form der Wasserzählerablesung diskutiert. Die Betriebsleitung wurde beauftragt, die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Ableseverfahren sowie ihre Verbreitung zu untersuchen und über das Ergebnis in der nächsten Ausschusssitzung zu berichten.“ a) Zählerstandsermittlung mittels Ablesekarten Die Kunden erhalten zum Ende des Jahres eine Ablesekarte, ggfls. mit einem Erläuterungsschreiben, mit der Bitte, den Zählerstand selbst abzulesen und den Stadtwerken den abgelesenen Stand mittels der Ablesekarte mitzuteilen. b) Zählerstandsermittlung durch Ableser Die Ablesung der Zählerstände erfolgt in der Regel durch „nebenamtliche Ableser“. Die Ableser sind mit Ableselisten in Papierform ausgestattet. Diese Listen enthalten Angaben, wie z. B. Straße und Hausnummer der Verbrauchsstelle, zuletzt abgelesener Zählerstand, Name des Eigentümers der Verbrauchsstelle, Nummer des eingebauten Zählers, Deb.-Nummer. Die Ablesedaten (abgelesener Zählerstand und Datum) werden vom Ableser in die Liste handschriftlich eingetragen. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Ablesedaten in sogenannte „PDA-Geräte (persönlicher digitaler Assistent) einzugeben. Dies macht aber nur Sinn, wenn die Auslesung/Zählerstandsübertragung direkt aus dem PDA-Gerät über eine Schnittstelle ins Abrechnungsprogramm erfolgen und somit die zeitaufwendige manuelle Eingabe der Zählerstände entfallen kann. Dies ist aber zur Zeit mit dem von den Stadtwerken genutzten Abrechnungsprogramm noch nicht möglich. Wenn eine Ablesung des Zählers nicht möglich ist, werden Ablesekarten hinterlassen. Mittels der Ablesekarte hat der Kunde die Möglichkeit den Zähler selbst abzulesen und den Stand den Stadtwerken mittels Karte anzugeben. Beschreibung der aktuellen Zählerstandsermittlung bei den Stadtwerken Im Versorgungsbereich der Stadtwerke Bad Münstereifel werden die Zählerstände der Wasserzähler seit jeher von nebenamtlichen Ablesern abgelesen. Die Gesamtzahl der von den nebenamtlichen Ablesern abzulesenden Zähler beläuft sich auf ca. 6.700 Stück. Hierin enthalten sind neben den Zählern, die im Eigentum der Stadt stehen, die privaten Zwischenzähler z. B. für Regenwassernutzungsanlagen, Gartenbewässerung oder Vieh. Bei Zählern, die in Wasserzählerschächten untergebracht sind, sogenannte „Schachtzähler“, erfolgt die Ablesung durch Mitarbeiter des technischen Betriebs der Stadtwerke, weil den nebenamtlichen Ablesern diese Ablesung nicht zuzumuten ist (zum Teil schwere Schachtdeckel, unzumutbare Verschmutzung im Schacht usw.). Die Ablesung bei den städt. Verbrauchsstellen (z. B. Friedhöfe, Kuranlagen, Schulen etc.) erfolgt durch Mitarbeiter der Stadt (Hausmeister, städt. Bauhof). Die Ablesung erfolgt in der Regel von Mitte Oktober bis Anfang Dezember eines jeden Jahres. Zum Zwecke der Ablesung werden verschiedene Ablesebezirke gebildet. So ist die Kernstadt z. B. in mehrere Bezirke aufgeteilt, d. h., dass auch die Zählerablesung von mehreren Ablesern durchgeführt wird. Die Ortschaften Houverath, Wald, Limbach, Maulbach, Scheuren, Lanzerath, Eichen, sind zu einem Ablesebezirk zusammengefasst usw.. Insgesamt existieren im Versorgungsgebiet 13 Ablesebezirke. Nachdem die Ablesung erfolgt ist, werden die Ableselisten komplementiert und auf Plausibilität geprüft. Anschließend erfolgt die Eingabe der Ablesedaten (Zählerstand und Ablesedatum) ins Abrechnungsprogramm „Kommunale Abgaben“. Seite 3 von Ratsdrucksache 778-IX Bewertung Zu a) Das Versenden der Ablesekarten und der Erläuterungsschreiben kann über das Programm „Kommunale Abgaben“ direkt von DATEV, Nürnberg, aus erfolgen. Die Portokosten für den Brief mit Ablesekarte belaufen sich auf 0,55 €. Die mitverschickten Ablesekarten müssten nach Auffassung der Betriebsleitung „vorfrankiert“ werden, da ansonsten vermutlich eine große Anzahl von Kunden die Karten nicht zurücksenden würden. Dies verursacht nochmals Portokosten in Höhe von 0,45 € je Ablesekarte. Bei Versenden der Ablesekarten mit dem Aufdruck „Porto zahlt Empfänger“ würde zu den Portokosten von 0,45 € je Ablesekarte zusätzlich ein Nachentgelt von 0,51 € je Karte erhoben. Diese Möglichkeit scheidet daher aus. Die Gesamtkosten für die Zählerstandsermittlung mittels Ablesekarten würden bei ca. 6.700 Kunden und den zuvor genannten Portokosten rd. 6.700 € betragen. Die Betriebsleitung hat bei allen Wasserversorgungsunternehmen im Kreis Euskirchen nachgefragt, wie die Zählerstandsermittlung dort erfolgt. Als einziger Versorger im Kreis haben die Stadtwerke Mechernich erstmalig in 2011 die Zählerstandserfassung mittels Ablesekarten durchgeführt. Mit dem Ergebnis waren die Stadtwerke Mechernich zufrieden. Wenn die Eingabe der Ablesedaten ins Abrechnungsprogramm aufgrund der zurückgeschickten Ablesekarten erfolgt, erhöht sich der zeitliche Aufwand für die manuelle Eingabe erheblich gegenüber der Eingabe, die anhand von Ableselisten erfolgt. Dies ist programmbedingt. Bei Eingabe anhand von Ablesekarten erfolgt eine „Einzeleingabe“. Die Eingabe anhand von Ableselisten ist eine „Sammeleingabe“. Es ist zu erwarten, dass eine erhebliche Anzahl der Kunden auf das Anschreiben bzw. die Bitte der Stadtwerke, den Zählerstand selbst abzulesen und den Stadtwerke mitzuteilen, nicht reagieren wird. Der Kunde vergisst es einfach oder er geht davon aus, dass die Stadtwerke sich letztendlich schon darum kümmern werden. In diesen Fällen müssten die Kunden entweder nochmals angeschrieben werden oder es müsste eine Ablesung durch Ableser erfolgen Der Gedanke „bei der jährlichen Gebührenabrechnung kann der Zählerstand auch einfach geschätzt werden, da der tatsächliche Zählerstand ja ohnehin spätestens bei der turnusmäßigen Auswechslung des Zählers (erfolgt alle 6 Jahre) feststeht,“, ist in der heutigen Zeit und bei den immer kritischer werdenden Kunden nicht so einfach durchzusetzen und im Übrigen auch „nicht kundenfreundlich“. Erfahrungsgemäß kommt es in den Fällen, wo eine Schätzung, vielleicht sogar über einige Jahre hinweg, erfolgt ist, und die Abrechnung des tatsächlichen Verbrauchs erst aufgrund des turnusmäßigen Zählerwechsels vorgenommen wird, oft zu erheblichen Problemen mit dem Kunden, weil z. B. zwischenzeitlich ein Mieter- oder ein Eigentumswechsel stattgefunden hat, oder der Kunde verlangt eine gesplittete Gebührenabrechnung auf einzelne Abrechnungszeiträume, weil zwischenzeitlich eine Gebührenerhöhung eingetreten ist usw.. . Erfahrungsgemäß werden Kunden entweder den Zähler, trotz Erläuterung im Erläuterungsschreiben und auf der Ableskarte, falsch oder den falschen Zähler (Strom- /Gaszähler oder hausinterne Zwischenzähler für interne Abrechnung zwischen Mietern und Eigentümer).ablesen. Auch dies führt zu vermeidbarem Mehraufwand. Zu b) Bei allen Wasserversorgern im Kreis Euskirchen (Wasserversorgungsverband EuskirchenSwisttal, Verbandswasserwerk Euskirchen, Wasserverband Oleftal, Wasserbeschaffungsverband Hermesberg, Wasserwerk der Gemeinde Blankenheim), mit Ausnahme der Stadtwerke Mechernich, erfolgt die Zählerstandsermittlung mittels nebenamtlichen Ablesern. Bei der KEV Schleiden/Energie Nordeifel GmbH & Co. KG, Kall, ebenfalls. Die von den Stadtwerken beauftragten nebenamtlichen Ableser haben für die Ablesung in 2011 für jeden abgelesenen Zähler 0,85 € und für jede hinterlassene Ablesekarte 0,35 € erhalten. Die Seite 4 von Ratsdrucksache 778-IX Gesamtkosten für die Zählerstandsermittlung mttels nebenamtlichen Ablesern in 2011 beliefen sich auf insgesamt 6.456,98 € (Entgelt nebenamtliche Ableser 5.254,40 € + Lohn- und Kirchensteuer die von der Stadt ans Finanzamt abgeführt wurden 1.202,58 €). Erfahrungsgemäß ist es schwierig, neue nebenamtliche Ableser zu finden. Die Betriebsleitung zieht deshalb in Erwägung, das Entgelt für die Ableser zukünftig maßvoll zu erhöhen. Die manuelle Eingabe der Ablesedaten ins Abrechnungsprogramm anhand von Ableselisten gegenüber der Eingabe anhand von Ablesekarten erfordert erheblich weniger Zeitaufwand. Die meisten nebenamtlichen Ableser lesen die Zähler im jeweiligen Bezirk bereits seit mehreren Jahren ab. Der Ableser kann sich durch eine Bescheinigung der Stadtwerke ausweisen, jedoch ist dies meist nicht notwendig, weil der Ableser den Kunden persönlich bekannt ist. Der Ableser vergleicht zunächst die auf dem Rand des Wasserzählers stehende Zählernummer mit der Nummer in der Ableseliste, um sicherzustellen, dass er den richtigen Zähler abliest und notiert dann, häufig im Beisein des Kunden, den aktuellen Stand und das Datum der Ablesung in die Ableseliste. Häufig beantwortet der Ableser auch Fragen der Kunden z. B. zum aktuellen Verbrauch oder zum Vorjahresverbrauch. Wenn der Zähler zugestellt ist, räumt der Ableser auch schon mal den Zähler frei, damit eine ordnungsgemäße Ablesung erfolgen kann. Bei weitergehenden Auskünften verweist der Ableser an die Stadtwerke. Bei Besonderheiten, wie z. B. bei einem außerordentlich hohem oder auch niedrigem Verbrauch, unterrichtet der Ableser die Stadtwerke unmittelbar. Die Kunden sind dann sehr froh, dass z. B. Rohrbrüche in der Hausinstallation oder laufende Toilettenspülung und dergleichen so erkannt werden. Der Kontakt mit dem Ableser ist meist der einzige persönliche Kontakt, den der Kunde mit den Stadtwerken hat. Man sollte diesen persönlichen Kontakt in der heutigen Zeit nicht unterschätzen und pflegen. Ergebnis Die Technik hat sich inzwischen so weit entwickelt, dass auch die Möglichkeit besteht, Ablesedaten direkt vom eingebauten Zähler aus übers Telefon oder automatisch direkt auf ein PDA-Gerät zu übertragen. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten (Telefongebühren, Umrüstung bzw. Austausch Wasserzähler, Anschaffung entsprechender Hardware z. B. PDA-Geräte) sind aber derzeit noch so hoch, dass diese Art der Datenerfassung lediglich zum Zwecke der Gebührenabrechnung keinen Sinn macht. Diese Technik wird derzeit aufgrund der damit verbunden hohen Kosten vorwiegend von den Werken zum Zwecke der Rohrnetzüberprüfung (Lecksuche) genutzt. Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die Ablesung durch nebenamtliche Ableser zur Zeit immer noch preiswert und kundenfreundlich ist. Aus diesem Grund soll, zumindest die Erfassung der Ablesedaten im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Bad Münstereifel in 2012, weiterhin durch nebenamtliche Ableser erfolgen. Die Betriebsleitung wird die Entwicklung neuer Techniken und auch die Entwicklung bei den übrigen Wasserversorgern im Kreis Euskirchen jährlich überprüfen (wie auch bisher schon). Wenn eine andere Art der Erfassung der Ablesedaten sinnvoll ist, wird der Betriebsausschuss hierüber frühzeitig informiert. Darüber hinaus haben die Kunden der Stadtwerke Bad Münstereifel die Möglichkeit, die Ablesedaten den Stadtwerken per Fax, per E-Mail, und auch telefonisch anzugeben. Seite 5 von Ratsdrucksache 778-IX 2. Rechtliche Würdigung Entfällt 3. Finanzielle Auswirkungen Entfällt, da zur Zeit keine Änderung der Ablesung geplant ist. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Entfällt 7. Beschlussvorschlag: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.