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Beschlussvorlage (36. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung; hier: Bagatellgrenze Abzugsmengen und Flächenabzug Brauchwasseranlagen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
05.06.2012
Erstellt
24.05.12, 18:21
Aktualisiert
24.05.12, 18:21
Beschlussvorlage (36. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung;
hier: Bagatellgrenze Abzugsmengen und Flächenabzug Brauchwasseranlagen) Beschlussvorlage (36. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung;
hier: Bagatellgrenze Abzugsmengen und Flächenabzug Brauchwasseranlagen)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 09.05.2012 - Der Bürgermeister Az: SW2 Nr. der Ratsdrucksache: 800-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 23.05.2012 Rat 05.06.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 36. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung; hier: Bagatellgrenze Abzugsmengen und Flächenabzug Brauchwasseranlagen __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Kaufm. Betriebsleiter Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR SW 1 SW 2 _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 800-IX 1. Sachverhalt: A) Bagatellgrenze Mit der Ratsdrucksache 798-IX (Punkt 8 der Tagesordnung) wurde bereits die Problematik der Bagatellgrenze für Schmutzwasserabzugsmengen erläutert. Die Bagatellgrenze soll parallel zu den Entsorgungsgebühren für Grundstücksentwässerungsanlagen auf 5 m³ abgesenkt werden, um unbeschadet der jeweiligen Abwassergebührenart eine einheitliche Berechnungsgrundlage zu schaffen. Es werden ca. 500 Fälle von Wasserschwundmengen berücksichtigt, welche aufgrund von Nebenzählern oder anderweitigen Nachweisen (z.B. Rohrbrüche, Mehlabzugs- oder Verdunstungsmengen) erfasst werden. Bei Absenkung der Bagatellgrenze auf 5 m³ ergeben sich Mindereinnahmen in Höhe von ca. 20.000 EUR pro Jahr. Zusätzlich ist denkbar, dass aufgrund der niedrigeren Bagatellgrenze mehr Zwischenzähler installiert werden. Da mit der aktuellen Grenzwert von 15 m³ aber noch die vom VG Minden bezogene finanzielle Bagatellgrenze eingehalten würde und im Unterschied zu den anderen Entsorgungsgebühren hier spürbare Mindereinahmen zu erwarten sind, wird vorgeschlagen hier die Bagatellgrenze mit Wirkung zum 01.01.2013 zu beschließen. Dieser Effekt kann somit in der Gebührenkalkulation berücksichtigt werden. B) Flächenabzug bei Brauchwassernutzung Derzeit wird für das als Brauchwasser im Haushalt genutzte Niederschlagswasser ein Flächenabzug von 1 m² pro 1 m³ Brauchwasser gewährt. Dieser Flächenabzug wird jedoch als zu niedrig eingeschätzt, weil statistisch die Regenspende pro m² bei etwa 0,75 m³ liegt. Daraus errechnet sich ein Flächenabzug in Höhe von 1,33 m² pro m². Die Verwaltung schlägt vor, die bisherige pauschalierte Regelung im Interesse der Brauchwassernutzer an die konkreten Verhältnisse stärker anzupassen und den Flächenabzug von 1 m² pro 1 m³ Brauchwasser auf 1,33 m² pro 1 m³ zu erhöhen. 2. Rechtliche Würdigung OVG NRW, Empfehlung der KuA 3. Finanzielle Auswirkungen Siehe Ausführungen zu Punkt A. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Siehe Ausführungen zu Punkt A. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bagatellgrenze von 15 m³ bleibt bestehen, damit jedoch auch ein erhöhtes Risiko des Wegfalls der Bagatellgrenze. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die 36. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 28.07.1981 wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser RD vorliegenden Entwurfes beschlossen.