Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
120 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
15.06.12, 18:26
Aktualisiert
15.06.12, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 13.06.2012
- Der Bürgermeister Az: 21-10-50/2012
Nr. der Ratsdrucksache: 830-IX
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
26.06.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Haushalt 2012;
hier: Anträge der FDP-Fraktion zur Haushaltskonsolidierung vom 27.03.2012
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Berichterstatter: Bürgermeister Büttner / Stadtkämmerer Orth
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 830-IX
1. Sachverhalt:
Im Rahmen der Haushaltsrede der FDP-Fraktion am 27.03.2012 wurden von der Fraktion diverse
Anträge gestellt, die nach einstimmigem Votum im Rat im Rahmen des üblichen Geschäftsablaufes beraten werden sollen und insoweit nicht zum Gegenstand der Beschlussfassung zum Haushalt 2012 gemacht wurden. Die Haushaltsrede ist als Anlage beigefügt und darin sind die Stellen,
die als Antrag zu werten sind, mit Nummern versehen.
Zu Nummer 1 wird darauf hingewiesen, dass die Thematik eifelbad über die Sommerpause verwaltungsseitig aufbereitet wird und nach der Sommerpause im Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften beraten wird.
Zu Nummer 3 wird mitgeteilt, dass die Verwaltung mit der Antragstellerin die Thematik Anfang Mai
bereits vor besprochen hat, mit dem Ergebnis, dass eine von der Verwaltung vorbereitete und
durchgeführte Bürgerversammlung zum Thema „Bürgerschaftliches Engagement“ voraussichtlich
nur wenig Resonanz finden würde. Deshalb sollte über eine neutrale Einladung und Moderation für
diese Veranstaltung nachgedacht werden. Die Antragstellerin wollte sich hierüber noch einmal
beraten und wieder auf die Verwaltung zu kommen.
Zu den Nummern 2, 4 und 5 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Resolution zur Abschaffung des Solidarbeitrages
Im Nachgang zur Ratssitzung wurde die Verfassung einer Resolution im Kreis der Hauptverwaltungsbeamten am 16.04.2012 erörtert. Danach besteht bei den Bürgermeistern der benachbarten
Kommunen und im Kreis allgemein kein Interesse an einer solchen Initiative. Der Hinweis in diesem Zusammenhang ging insbesondere auf die Regierung im Bund. Insoweit ist eine Gemeinschaftsaktion unrealistisch.
Unter dem 08.05.2012 hat der Verfassungsgerichtshof NRW zentrale Normen des Einheitslastenabrechnungsgesetzes (ELAG) für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Mit der Nichtigerklärung
zentraler Normen des ELAG ist nun die Möglichkeit eröffnet, dass die kommunalen Spitzenverbände mit dem Land in erneute Verhandlungen über die aus kommunaler Sicht unbefriedigende
Einheitslastenabrechnung zwischen dem Land NRW und seinen Kommunen eintreten. Belastbare
Aussagen zur Höhe der Einheitslasten und des kommunalen Anteils werden sich allerdings erst
nach Abschluss dieser Verhandlungen treffen lassen. Vor diesem Hintergrund regt die Verwaltung
an, derzeit von einer Resolution Abstand zu nehmen und die Verhandlungsergebnisse abzuwarten.
Sanierungskonzept
Die Verwaltung steht schon seit geraumer Zeit in intensiven Gesprächen mit den Städten Mechernich und Zülpich, um Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit bei verschiedenen
Themenstellungen auszuloten. Konkrete Ergebnisse liegen hierzu bisher noch nicht vor. Sobald
hier die Einbindung des Rates erforderlich ist, wird dies erfolgen.
Dass – wie in der Haushaltsrede geschehen – ohne Not die Aufgabe der kommunalen Selbstständigkeit thematisiert werden sollte, ist nicht zielführend. Zumal dies mehr danach aussieht, lediglich
die Verantwortung abschieben zu wollen. Dies ist aber sicherlich kein sachgerechter Umgang mit
den finanzwirtschaftlichen Problemen der Stadt. Hier gilt es zunächst in eigener Zuständigkeit alle
möglichen und notwendigen Maßnahmen zu erschließen, die dem gesetzlichen Haushaltsausgleichsgebot Rechnung tragen. Vor diesem Hintergrund hatte die Verwaltung vorgeschlagen, ein
individuelles Sanierungskonzept aufzustellen (vgl. RD 704-IX/Z-4). Dies wurde vom Rat am
27.03.2012 jedoch gegen die Stimme des Bürgermeisters mehrheitlich abgelehnt.
Aufgrund des aktuellen Innenminister-Erlasses vom 25.05.2012, mit dem der Leitfaden „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ zum 30.09.2012 aufgehoben wird und als Richtschnur für Kommunen, die auch weiterhin kein genehmigungsfähiges HSK aufstellen können, al-
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leine § 82 GO NRW gilt, ist diese Entscheidung zu überdenken. Grundsätzlich steht das Land auf
dem Standpunkt, mit der im Jahr 2011 vorgenommenen Änderung des § 76 GO NRW den Kommunen einen Rahmen geschaffen zu haben, innerhalb dessen jede Kommune wieder zu einem
Haushaltsausgleich gelangen könne. Vor diesem Hintergrund werden für die Fortschreibung des
HSK 2014 – 2023 weitere Maßnahmen zu beschließen sein. Diese sollten unmittelbar im Anschluss an die Sommerpause in der Arbeitsgruppe Sparkommission beraten werden.
Einbindung der Task Force Stärkungspakt Stadtfinanzen
Die bei der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) angesiedelte Task Force nimmt den gesetzlichen Auftrag aus dem Stärkungspaktgesetz wahr und bietet freiwillige Beratungsangebote. Zwei
politische Repräsentanten der Task Force übernehmen eine Vermittlerrolle zwischen Kommunen,
Kommunalaufsicht und GPA. Einer der Repräsentanten ist der ehemalige Staatssekretär im Innenministerium Karl Peter Brendel.
Der Beratungsfokus der Task Force liegt auf den 34 Kommunen, die pflichtig (Stufe 1) und weiteren 27 Kommunen, die freiwillig (Stufe 2) am Stärkungspakt teilnehmen. Bad Münstereifel erfüllt
die Voraussetzungen zur Teilnahme nicht. Inwiefern es künftig eine dritte Stufe geben wird, ist
noch nicht geklärt.
Die Rahmenbedingungen für einen klaren Sparkurs der teilnehmenden Kommunen sehen wie
folgt aus:
Der kommunale Haushalt muss mit dem Geld aus dem Stärkungspakt innerhalb von fünf Jahren (Stufe 1) bzw. sieben Jahren (Stufe 2) ausgeglichen sein.
Bis spätestens zum Jahr 2020 muss ein Haushaltsausgleich dann aus eigener Kraft erreicht
werden.
Am Beispiel von der Stadt Nideggen (Kommune der Stufe 1) sieht die finanzielle Umsetzung perspektivisch wie folgt aus:
Bis 2016 Maßnahmen mit rd. 4 Mio. Euro
Bis 2020 zusätzlich die dann komplett abgeschmolzene Konsolidierungshilfe von rd. 850 Tsd.
Euro
Erhöhung der Grundsteuer B
von 450 v.H. mit 1,5 Mio. Euro in 2012
auf 1.600 v.H. mit 5,5 Mio. Euro in 2016
und auf 1.850 v.H. mit 6,3 Mio. Euro in 2021
(Quelle: Task Force: Stadt Nideggen Sanierungsberatung im Stadtrat am 28.02.2012, Folie 9,
/www.nideggen.de/rathaus/staerkungspakt/downloads/Beratung_Staerkungspaktkommune_Nideggen_Stadtrat_280220
12.pdf, Zugriff: 13.06.2012).
Die GPA hat die Stadt Bad Münstereifel in der Zeit von November 2011 bis März 2012 einer
überörtlichen Prüfung unterzogen. Erste Erkenntnisse dieser Prüfung wurden von der Verwaltung
aufgegriffen und in der Ratsdrucksache, mit der die Erstellung eines individuellen Sanierungskonzeptes vorgeschlagen wurde, aufgezeigt. Dies fand, wie vorstehend bereits ausgeführt, nicht die
Zustimmung des Rates. Die Task Force wird aber auf den Ergebnissen ihrer Kollegen im Rahmen
der überörtlichen Prüfung aufsetzen und diese im Kontext der hiesigen Haushaltsdefizite noch
verschärfen.
Grundsätzlich verschließt sich die Verwaltung nicht externer Hilfe. Es sollten aber zunächst in eigener Zuständigkeit zwischen Rat und Verwaltung die notwendigen Maßnahmen eigenverantwortlich beraten, beschlossen und umgesetzt werden. Was zu tun ist, muss inzwischen allen Beteiligten klar sein. Es besteht aktuell kein Erkenntnis-, sondern ein Handlungsdefizit. Hierbei kann die
Task Force aber nicht behilflich sein. Insofern schlägt die Verwaltung vor, zum jetzigen Zeitpunkt
von der Einbindung der Task Force abzusehen und zunächst die Beratungen in der Arbeitsgruppe
Sparkommission abzuwarten.
Beschlussvorschlag:
a.) Zum jetzigen Zeitpunkt wird von der Verabschiedung einer Resolution zur Abschaffung des
Solidarbeitrages abgesehen.
b.) Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeitsgruppe Sparkommission zur Vorbereitung der HSKFortschreibung unmittelbar nach der Sommerpause einzuberufen.
c.) Von der Einbindung der bei der Gemeindeprüfungsanstalt NRW angesiedelten Task Force
Stärkungspakt Stadtfinanzen wird derzeit abgesehen.