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Beschlussvorlage (Bebauungsplanes Nr. 84 "öffentliche Parkfläche/Freizeitanlagen Goldenes Tal" hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
28.06.2012
Erstellt
21.06.12, 18:18
Aktualisiert
28.06.12, 18:23
Beschlussvorlage (Bebauungsplanes Nr. 84 "öffentliche Parkfläche/Freizeitanlagen Goldenes Tal"
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplanes Nr. 84 "öffentliche Parkfläche/Freizeitanlagen Goldenes Tal"
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 19.06.2012 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 855-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplanes Nr. 84 "öffentliche Parkfläche/Freizeitanlagen Goldenes Tal" hier: Aufstellungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ (x ) Kosten €: werden v.d.Investoren getragen ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 855-IX 1. Sachverhalt: Zusätzlich zu den Parkdecks an der Zimmerei, der Großen Bleiche und der Feuerwache, ist geplant, im Bereich des Goldenen Tals weitere Parkmöglichkeiten bereitzustellen. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Kur, Freizeit und Erholdung dargestellt; nach dem Stadtentwicklungskonzept war eine Sportplatznutzung angestrebt. Aufgrund der allgemein schon bestehenden Parkplatzknappheit und der anstehenden Entwicklungen durch das Fashion-Center müssen bei den Überlegungen, die Parkplatzsituation zu verbessern, auch diese Flächen mit betrachtet werden. Es ist, abweichend von der ursprünglich angedachten befristeten Parkplatznutzung, eine langfristige planungsrechtliche Sicherung anzustreben. Durch die angestrebte Ausweisung öffentliche Parkflächen/Freizeitanlagen soll die Grundlage für die Entwicklung der Parkflächen geschaffen werden, ohne die Möglichkeit der Freizeitanlagen jetzt schon auszuschließen. Im Rahmen der weiteren Beratungen und Untersuchungen, die parallel für diesen Bereich angestellt werden, wird die detaillierte städtebauliche Zielausrichtung noch klar definiert und in den anschließenden planungsrechtlichen Verfahren umgesetzt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist Grundlage hierfür. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Planungskosten werden von den Investoren übernommen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./. 7. Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 84 „Öffentliche Parkfläche/Freizeitanlagen Goldenes Tal „ aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt südlich der Kernstadt, im Bereich zwischen Sittardweg und Eifelbad und umfasst die Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 7, Flurstücke 379, 142, 401 und 380. Der Geltungsbereich ist im beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, gekennzeichnet.