Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
28.06.2012
Erstellt
21.06.12, 18:18
Aktualisiert
28.06.12, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 19.06.2012
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 855-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplanes Nr. 84 "öffentliche Parkfläche/Freizeitanlagen Goldenes Tal"
hier: Aufstellungsbeschluss
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Berichterstatter: Frau Schulz
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(x ) Kosten €: werden v.d.Investoren getragen
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 855-IX
1. Sachverhalt:
Zusätzlich zu den Parkdecks an der Zimmerei, der Großen Bleiche und der Feuerwache, ist geplant, im Bereich des Goldenen Tals weitere Parkmöglichkeiten bereitzustellen.
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Kur, Freizeit und Erholdung dargestellt;
nach dem Stadtentwicklungskonzept war eine Sportplatznutzung angestrebt.
Aufgrund der allgemein schon bestehenden Parkplatzknappheit und der anstehenden Entwicklungen durch das Fashion-Center müssen bei den Überlegungen, die Parkplatzsituation zu verbessern, auch diese Flächen mit betrachtet werden.
Es ist, abweichend von der ursprünglich angedachten befristeten Parkplatznutzung, eine langfristige planungsrechtliche Sicherung anzustreben.
Durch die angestrebte Ausweisung öffentliche Parkflächen/Freizeitanlagen soll die Grundlage für
die Entwicklung der Parkflächen geschaffen werden, ohne die Möglichkeit der Freizeitanlagen jetzt
schon auszuschließen.
Im Rahmen der weiteren Beratungen und Untersuchungen, die parallel für diesen Bereich angestellt werden, wird die detaillierte städtebauliche Zielausrichtung noch klar definiert und in den anschließenden planungsrechtlichen Verfahren umgesetzt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist
Grundlage hierfür.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten werden von den Investoren übernommen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche
Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
7. Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 84 „Öffentliche Parkfläche/Freizeitanlagen Goldenes
Tal „ aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt südlich der Kernstadt, im Bereich zwischen
Sittardweg und Eifelbad und umfasst die Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 7, Flurstücke
379, 142, 401 und 380. Der Geltungsbereich ist im beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil
dieses Beschlusses ist, gekennzeichnet.