Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
99 kB
Datum
28.06.2012
Erstellt
15.06.12, 18:26
Aktualisiert
28.06.12, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 12.06.2012
- Der Bürgermeister Az: 60 Lq
Nr. der Ratsdrucksache: 843-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Entwicklungen Nördliche Vorstadt
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 843-IX
1. Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 80 a bereitet die Grundlage für eine nachhaltige Stärkung der Nahversorgungssituation in Bad Münstereifel und so auch für eine Stärkung der Zentralität der Kernstadt.
Seine Realisierung wird seitens der Verwaltung mit Priorität vorangetrieben (Hierzu werden weitere Informationen in der Sitzung gegeben.)
Das Fashion Center wird den Stadtkern nachhaltig beleben, so dass der Schutz des Zentrums
wohl nicht mehr mit dem Nachdruck wie in der Vergangenheit betrieben werden muss. In diesem
Zuge können die Restriktionen gerade für die Nördliche Vorstadt, unter Berücksichtigung der landesplanerischen Vorgaben, gelockert werden.
Die Spielhallenproblematik wird durch die sich abzeichnende Gesetzgebung des Landes NRW
gelöst werden.
Unter diesen Vorzeichen kann die Nördliche Vorstadt in einem neuen Bebauungsplan planerisch
geordnet und die Vermarktungsmöglichkeiten leerstehender Immobilien dort verbessert werden.
Für Änderungen drängen sich einige Punkte auf.
Der vorhandene Ausschluss von Büros für Freiberufler könnte sicherlich aufgehoben werden. Dabei sollten jedoch solche im Bereich des Gesundheitswesens dem Kurgebiet (grob vom Schleidtal
bis zum eifelbad) vorbehalten bleiben.
Wohnen könnte zumindest im Bürogebäude südöstlich des ‚Bohrmaschinenkreisels’ zugelassen
werden, wenn dies auch aus Emissionsschutzgründen verträglich ist. In dem Gebäude sind bereits
drei Wohnungen, die Bestandsschutz genießen.
Auch gastronomische Einrichtungen könnten im Bereich der Nördlichen Vorstadt allgemein zugelassen werden. Solche Betriebe bestehen hier bereits.
Für den Bereich des ehem. Autohauses Opel Dresen ist eine Ergänzungsnutzung zum Bebauungsplan 80 a zu ermöglichen, die die landesplanerischen Vorgaben und das verabschiedete
Strukturgutachten berücksichtigt.
Auch für den Bereich ‚Extra Baumarkt’ REWE-Markt und ‚Küchen Jonas’ sind Nutzungen, die diesen Bereich stärken und die Rahmendaten berücksichtigen, fest zu legen.
Für alle diese Gedanken könnten im konkreten Einzelfall Ausnahmen von der Veränderungssperre
und/oder Befreiungen von den derzeit gültigen Festsetzungen erörtert werden.
Das Grundstück ‚Hettner’ sollte nicht in den neuen Bebauungsplan einbezogen werden, da es im
Gebietsentwicklungsplan, anders als der übrige südlicher liegende Bereich, zur Gewerbe- und
Industrieansiedlung ausgewiesen ist. Auch würde der mit dem vorhandenen Gebäude bestehende
Bestandsschutz gefährdet. Dieser kann mit einer konkret beabsichtigten Nutzung argumentativ
besser zur Geltung gebracht werden.
Um diese Neuplanung auf den Weg zu bringen, hat die Verwaltung ein Angebot nach HOAI vom
Planungsbüro Fassbinder Zimmermann erbeten. Dieses wird bis zur Sitzung vorliegen und erläutert werden.
Für den HH-Ansatz Bauleitplanung besteht eine Ausgabensperre, die durch den Ausschuss aufgehoben werden kann. Dies ist Voraussetzung für die Vergabe der Planungsleistung.
Wertung, und die Vergabe sind im nichtöffentlichen Teil abzuhandeln.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Seite 3 von Ratsdrucksache 843-IX
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt die bestehende Ausgabensperre für den Betrag von (der Betrag wird
nachgeliefert) aufzuheben.