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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 838-IX)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
240 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
21.06.12, 18:18
Aktualisiert
28.06.12, 18:23
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Inhalt der Datei

Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Mutscheid, Flur 16, Nr. 144 – Ober’m Dorf – vom Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) und des § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), beide in der z.Zt. geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel am . .2012 folgende Aufhebungssatzung beschlossen: §1 Gegenstand dieser Satzung ist der Wirtschaftsweg Gemarkung Mutscheid, Flur 16, Nr. 144.. Die im Flurbereinigungsplan Mutscheid –M.116- vom 01.04.1962 (Datum der Rechtskraft) festgelegte Zweckbestimmung als Wirtschaftsweg wird aufgehoben. §2 Die Lage des aufgehobenen Wegeflurstücks ergibt sich aus den beigefügten Übersichtsplänen, die Bestandteil dieser Satzung sind. §3 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende, vom Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am . .2012 beschlossene Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Mutscheid, Flur 16, Nr. 144 – Ober’m Dorf – wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die vorstehende Satzung wurde vom Landrat Euskirchen als Verwaltungsbehörde in Euskirchen mit Verfügung vom . ..2012 - Az.: Untere staatliche genehmigt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) b) c) d) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bad Münstereifel, den . .2012 Der Bürgermeister (Alexander Büttner) D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T9050.doc Anlage zur Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Mutscheid, Flur 16, Nr. 144 – Ober’m Dorf – Auszug aus der Liegenschaftskarte, Maßstab ca. 1. 2.500 Bad Münstereifel-Ohlerath Gemarkung Mutscheid, Flur 16, Nr. 144 D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T9050.doc Anlage zur Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Mutscheid, Flur 16, Nr. 144 – Ober’m Dorf - Auszug aus der Liegenschaftskarte, Maßstab ca. 1 : 1.000 Gemarkung Mutscheid, Flur 16, Nr. 144 D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T9050.doc