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Beschlussvorlage (Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Effelsberg, Flur 3, Nr. 96/3, Überm Fuchsloch)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
15.06.12, 18:26
Aktualisiert
28.06.12, 18:23
Beschlussvorlage (Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Effelsberg, Flur 3, Nr. 96/3, Überm Fuchsloch) Beschlussvorlage (Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Effelsberg, Flur 3, Nr. 96/3, Überm Fuchsloch)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 11.06.2012 - Der Bürgermeister Az: 84-24-05 Nr. der Ratsdrucksache: 831-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2012 Rat 03.07.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Effelsberg, Flur 3, Nr. 96/3, Überm Fuchsloch __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Malburg __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 831-IX 1. Sachverhalt: Der Wirtschaftsweg Gemarkung Effelsberg, Flur 3, Nr. 96/3, Überm Fuchsloch, groß: 1.857 m² wurde im Rahmen des Flurbereinigungsverfahren Effelsberg – E. 85 – als solcher ausgewiesen. Die Verbindungs- und Zufahrtfunktion ist bei diesem Weg nicht mehr gegeben. Die angrenzenden Parzellen werden durch die weiteren Wirtschaftswege ausreichend erschlossen. Eine Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung des Wirtschaftsweges liegt nicht vor. Nach Aufhebung der Zweckwidmung ist vorgesehen, die Fläche zu übertragen, damit diese mit in die landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Parzellen miteinbezogen werden kann. 2. Rechtliche Würdigung Nach § 90 Abs. 3 der Gemeindeordnung darf die Gemeinde Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht braucht, veräußern. Da eine Veräußerung öffentlicher Wegeflächen nicht möglich ist, ist daher zunächst die Entwidmung durchzuführen. 3. Finanzielle Auswirkungen Durch die Entwidmung und anschließende Veräußerung entfallen Unterhaltungsarbeiten. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die Unterhaltungspflicht, die den Stadtwerken, Bereich Tiefbau und Bereich Bauhof obliegt, entfällt durch die Übertragung. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Es wird empfohlen, die Entwidmung gemäß der als Anlage beigefügten Satzung vorzunehmen und anschließend die Fläche zu veräußern. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Die Satzung vom wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.