Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
211 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
15.06.12, 18:26
Aktualisiert
28.06.12, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges
Gemarkung Effelsberg, Flur 3, Nr. 96/3 – Überm Fuchsloch – vom
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) und des § 58 Abs. 4 des
Flurbereinigungsgesetzes vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), beide in der z.Zt. geltenden
Fassung hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel am . .2012 folgende Aufhebungssatzung
beschlossen:
§1
Gegenstand dieser Satzung ist der Wirtschaftsweg Gemarkung Effelsberg, Flur 3, Nr. 96/3.
Die im Flurbereinigungsplan Effelsberg –E. 85- vom 30.11.1962 (Datum der Schlussfeststellung)
festgelegte Zweckbestimmung als Wirtschaftsweg wird aufgehoben.
§2
Die Lage des aufgehobenen Wegeflurstücks ergibt sich aus den beigefügten Übersichtsplänen,
die Bestandteil dieser Satzung sind.
§3
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende, vom Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am
. .2012
beschlossene Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges
Gemarkung Effelsberg, Flur 3, Nr. 96/3 – Überm Fuchsloch – wird hiermit öffentlich
bekanntgemacht.
Die vorstehende Satzung wurde vom Landrat Euskirchen als
Verwaltungsbehörde in Euskirchen mit Verfügung vom . ..2012 - Az.:
Untere
staatliche
genehmigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen diese Satzung nach
Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei
denn,
a)
b)
c)
d)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Bad Münstereifel, den
. .2012
Der Bürgermeister
(Alexander Büttner)
D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T8909.doc
Anlage zur Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des
Wirtschaftsweges Gemarkung Effelsberg, Flur 3, Nr. 96/3 – Überm Fuchsloch -
Auszug aus der Liegenschaftskarte, Maßstab ca. 1 : 5.000
Gemarkung Effelsberg,
Flur 3, Nr. 96/3
Bad Münstereifel-Holzem
D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T8909.doc
Anlage zur Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges Gemarkung
Effelsberg, Flur 3, Nr. 96/3 – Überm Fuchsloch
Auszug aus der Liegenschaftskarte, Maßstab ca. 1 : 2.000
Gemarkung Effelsberg,
Flur 3, Nr. 96/3
D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T8909.doc