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Beschlussvorlage (Anfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Mutscheid, Flur 7, Flurstück 166 - Bad Münstereifel, Hummerzheim, Bruchgartenweg)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
08.05.2012
Erstellt
03.05.12, 18:22
Aktualisiert
07.05.12, 15:23
Beschlussvorlage (Anfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Mutscheid, Flur 7, Flurstück 166 - Bad Münstereifel, Hummerzheim, Bruchgartenweg) Beschlussvorlage (Anfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Mutscheid, Flur 7, Flurstück 166 - Bad Münstereifel, Hummerzheim, Bruchgartenweg)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 16.04.2012 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 780-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 08.05.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Anfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Mutscheid, Flur 7, Flurstück 166 - Bad Münstereifel, Hummerzheim, Bruchgartenweg __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 780-IX 1. Sachverhalt: Es liegt ein Anfrage zur baulichen Entwicklung des Flurstückes Gem. Mutscheid, Flur 7, Flurstück Nr. 166 – Hummerzheim, Bruchgartenweg vor. Das Grundstück mit einer Größe von 400 qm liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zudem liegt diese Fläche im Landschaftsschutzgebiet. Das Grundstück liegt unmittelbar angrenzend an das städtische Flurstück Nr. 165, auf dem sich der Kinderspielplatz des Ortes Hummerzheim befindet. Geplant ist die Errichtung eines geschlossenen Unterstellplatzes für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Brennholz zum Schutz vor Witterungseinflüssen. Hierfür ist weder ein Wasseranschluss noch der Anschluss an die öffentlichen Abwasserleitung erforderlich. Hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung sind ggfs. noch Untersuchungen erforderlich. Ob und wohin dieses Niederschlagswasser abgeleitet werden muss (Versickerung/Einleitung in den Kanal), bedarf noch der Untersuchung. Die Kosten für die zur Sicherstellung der Erschließung notwendigen Maßnahmen sind vom Antragsteller zu tragen. Die Straße „Bruchgartenweg“ ist zum Zwecke dieser beabsichtigten Nutzung hinreichend befahrbar. Um die planungsrechtliche Grundlage zur Genehmigung des Vorhabens zu erhalten, ist es erforderlich, die Satzung gem. § 34 BauGB um diese Fläche zu erweitern. Um eine Wohnbebauung auszuschließen, für die hier keine Erschließung vorhanden ist, sollte die für die hier beabsichtigte Nutzung als Unterstellplatz vorgesehene Fläche konkret als Baufläche für Nebenanlagen mit einer entsprechenden Baugrenze ausgewiesen werden. Aus planungsrechtlicher und städtebaulicher Sicht bestehen hiergegen keine Bedenken. Die Kosten hierfür sind vom Antragsteller zu übernehmen. Die notwendigen Verfahren zum Erlass einer Erweiterungssatzung sind einzuleiten. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die Erstellung der Planunterlagen sind vom Antragsteller zu übernehmen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Gegen die beantragte Erweiterung der Satzung bestehen keine Bedenken. Entsprechende Entwurfsunterlagen sind dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.