Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
08.05.2012
Erstellt
03.05.12, 18:22
Aktualisiert
07.05.12, 15:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 16.04.2012
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 780-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
08.05.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Anfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Mutscheid, Flur 7, Flurstück 166 - Bad Münstereifel,
Hummerzheim, Bruchgartenweg
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Laqua
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 780-IX
1. Sachverhalt:
Es liegt ein Anfrage zur baulichen Entwicklung des Flurstückes Gem. Mutscheid, Flur 7, Flurstück
Nr. 166 – Hummerzheim, Bruchgartenweg vor.
Das Grundstück mit einer Größe von 400 qm liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im
Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zudem liegt diese Fläche im
Landschaftsschutzgebiet. Das Grundstück liegt unmittelbar angrenzend an das städtische Flurstück Nr. 165, auf dem sich der Kinderspielplatz des Ortes Hummerzheim befindet.
Geplant ist die Errichtung eines geschlossenen Unterstellplatzes für landwirtschaftliche Fahrzeuge
und Brennholz zum Schutz vor Witterungseinflüssen. Hierfür ist weder ein Wasseranschluss noch
der Anschluss an die öffentlichen Abwasserleitung erforderlich. Hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung sind ggfs. noch Untersuchungen erforderlich. Ob und wohin dieses Niederschlagswasser abgeleitet werden muss (Versickerung/Einleitung in den Kanal), bedarf noch der
Untersuchung. Die Kosten für die zur Sicherstellung der Erschließung notwendigen Maßnahmen
sind vom Antragsteller zu tragen.
Die Straße „Bruchgartenweg“ ist zum Zwecke dieser beabsichtigten Nutzung hinreichend befahrbar.
Um die planungsrechtliche Grundlage zur Genehmigung des Vorhabens zu erhalten, ist es erforderlich, die Satzung gem. § 34 BauGB um diese Fläche zu erweitern. Um eine Wohnbebauung
auszuschließen, für die hier keine Erschließung vorhanden ist, sollte die für die hier beabsichtigte
Nutzung als Unterstellplatz vorgesehene Fläche konkret als Baufläche für Nebenanlagen mit einer
entsprechenden Baugrenze ausgewiesen werden. Aus planungsrechtlicher und städtebaulicher
Sicht bestehen hiergegen keine Bedenken. Die Kosten hierfür sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Die notwendigen Verfahren zum Erlass einer Erweiterungssatzung sind einzuleiten.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Erstellung der Planunterlagen sind vom Antragsteller zu übernehmen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Gegen die beantragte Erweiterung der Satzung bestehen keine Bedenken. Entsprechende Entwurfsunterlagen sind dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.