Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
87 kB
Datum
28.06.2012
Erstellt
15.06.12, 18:26
Aktualisiert
28.06.12, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 11.06.2012
- Der Bürgermeister Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 826-IX
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2012
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Fashioncenter
hier: Ablösevereinbarungen
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Mit Datum vom 21.03.2012 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Bürgermeister ermächtigt, im
Vorgriff auf die von den Investoren des Fashion-Centers Bad Münstereifel neu zu schaffenden
Parkplätze in der Kernstadt Bad Münstereifel und dem dadurch möglichen Eigennachweis der für
die jeweiligen Bauvorhaben bauordnungsrechtlich benötigten Stellplätze Ablösevereinbarungen
auf der Grundlage der städtischen Ablösesatzung unabhängig von den in der Hauptsatzung festgelegten Zuständigkeitsbegrenzungen abzuschließen.
Seite 2 von Ratsdrucksache 826-IX
Zwischenzeitlich wurden die folgenden Ablösevereinbarungen abgeschlossen:
1. Handwerkerhof, Trierer Straße
2. Gebäude Glockenspiel, Orchheimer
Straße 20, 22
3. Gebäude Bollenrath, Markt 25
4. Gebäude Clüsserath, Werther Straße
5. Gebäude Tief, Werther Straße 24
6. Gebäude Mandala, Orchheimer Straße 39
7. Gebäude Kamin, Werther Straße 67
8. Gebäude Schmitz, Werther Straße 65
9. Gebäude Silbermond, Werther Straße 63
Stellplatzbedarf
Insgesamt benötigt
67
davon wurden
abgelöst
48
2
5
15
5
6
7
11
11
2
5
15
5
6
4
9
8
Insgesamt durch Vereinbarung abgelöste Stellplätze:
102
Die Vereinbarungen wurden gem. des o. a. Beschlusses auflösend bedingt abgeschlossen, so
dass bei der Fertigstellung der eigenen Stellplätze durch die Investoren, die Ablösevereinbarungen durch den dann möglichen Eigennachweis ablöst werden.
Zwischenzeitlich wurde der Bauantrag zum Gebäude „Alte Mälzerei/Grieche“, Fibergasse 2 – 4,
abgestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wurde hierzu erteilt.