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Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Hummerzheim im Bereich Bruchgartenweg (Ergänzungssatzung) hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
28.06.2012
Erstellt
15.06.12, 18:26
Aktualisiert
28.06.12, 18:23
Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Hummerzheim im Bereich Bruchgartenweg (Ergänzungssatzung)
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Hummerzheim im Bereich Bruchgartenweg (Ergänzungssatzung)
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 11.06.2012 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 824-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Hummerzheim im Bereich Bruchgartenweg (Ergänzungssatzung) hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen 1. Sachverhalt: Seite 2 von Ratsdrucksache 824-IX Nachdem der Ausschuss entsprechende Beschlüsse gefasst hat, wurden die Entwurfsunterlagen zur Erweiterung der Satzung Hummerzheim erarbeitet. Hierdurch soll die Möglichkeit geschaffen werden, ein eingeschossigen Nebengebäude für landwirtschaftliche Geräte sowie zur Lagerung von Brennholz und Futtermittel zu schaffen. Im weiteren Verfahren sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit zu beteiligen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten werden von den Antragstellern getragen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen ./. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./. 7. Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, das Verfahren die Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Hummerzheim im Bereich Bruchgartenweg (Ergänzungssatzung) einzuleiten. Der Bürgermeister wird beauftragt, den beigefügten Entwurf der Satzung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.