Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
86 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
28.06.12, 18:23
Aktualisiert
28.06.12, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 05.06.2012
- Der Bürgermeister Az: 32-61-41
Nr. der Ratsdrucksache: 821-IX
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Sitzungsfolge
Termin
Bau- und Feuerwehrausschuss
03.07.2012
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Feuerwehrkartell;
hier: Anfrage der UWV-Fraktion vom 19.05.2012
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Beigefügt ist die Anfrage der UWV-Fraktion vom 19.05.2012
Hierzu wird wie folgt berichtet:
Zu 1.
Zu den erfragten Entwicklungen wird auf den in Kopie beigefügten Schnellbrief des Städte- und
Gemeindebundes NRW vom 27.02.2012 verwiesen.
Fußend auf dem bisherigen Verhandlungsstand zwischen den kommunalen Spitzenverbänden
und den am Kartell beteiligten Firmen wird zur Zeit auf Kosten der Kartellanten ein Gutachten über
die Höhe eines möglichen Schadens erstellt. An der Datenerhebung (Sachstand siehe beigefügter
Seite 2 von Ratsdrucksache 821-IX
Schnellbrief vom 23.03.2012) hat sich auch die Stadt Bad Münstereifel beteiligt, obwohl hier derzeit aus folgenden Gründen kein finanzieller Schaden entstanden ist.
Obwohl die Stadt im fraglichen Zeitraum 2002 bis 2009 auch zwei Feuerwehrfahrzeuge nach erfolgter Ausschreibung bei am Kartell beteiligten Firmen beschafft hat, waren bei diesen Beschaffungen auch Firmen beteiligt, die dem Kartell nicht angehören. Diese sind aber aufgrund der Angebotshöhe nicht zum Zuge bei der Auftragsvergabe gekommen.
Zu 2.
Im Rahmen der Beschaffung des neuen Feuerwehrfahrzeuges LFKatS, welches im Mai ausgeliefert wurde sind zwei Reisen zum Fahrzeugaufbauer nach Hohenlinden bei München angefallen.
Bei der ersten Reise handelte es sich um eine Aufbaubesprechung, die bei jedem Fahrzeugbeschaffungsvorgang üblich und auch erforderlich ist, um Fahrzeugkomponenten konkret und im
Detail auf die Belange der Feuerwehr abzustimmen. Hierbei werden vor Ort am im Aufbau befindlichen Fahrzeug Einzelheiten für die Verlastung von Gerätschaften festgelegt bzw. technische Änderungen vorgenommen. An dieser Aufbaubesprechung haben der Wehrführer, sein Stellvertreter, der Löschgruppenführer der LG Bad Münstereifel sowie sein Stellvertreter teilgenommen.
An der Fahrzeugüberführung nach Auslieferung des fertigen Fahrzeuges haben ebenfalls vier
Personen teilgenommen. Hierbei handelte es sich um den zuständigen Mitarbeiter des Ordnungsamtes, den Wehrführer sowie den Löschgruppenführer und Stellvertreter der LG Bad Münstereifel,
die gleichzeitig Inhaber der entsprechenden Fahrerlaubnis für die Überführung des Fahrzeuges
verfügen.
Zur Vermeidung von Übernachtungskosten und Verdienstausfall für die betroffenen ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte wurde aus wirtschaftlichen Gründen jeweils mit dem Billiganbieter Germanwings geflogen und so eine Erledigung des Dienstgeschäftes innerhalb eines Tages ermöglicht.
Eine Durchführung der Dienstreise mit Bahn bzw. PKW wären in jedem Fall nicht in einem Tag
durchführbar gewesen. Die Reisekosten nach Genehmigung der Reise hat die Stadt Bad Münstereifel getragen. Die Entscheidung über die Anzahl der Mitreisenden wurde einvernehmlich mit
der Wehrleitung durch die Verwaltung getroffen.