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Mitteilungsvorlage (Feuerwehrkartell; hier: Anfrage der UWV-Fraktion vom 19.05.2012)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
86 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
28.06.12, 18:23
Aktualisiert
28.06.12, 18:23
Mitteilungsvorlage (Feuerwehrkartell;
hier: Anfrage der UWV-Fraktion vom 19.05.2012) Mitteilungsvorlage (Feuerwehrkartell;
hier: Anfrage der UWV-Fraktion vom 19.05.2012)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 05.06.2012 - Der Bürgermeister Az: 32-61-41 Nr. der Ratsdrucksache: 821-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Bau- und Feuerwehrausschuss 03.07.2012 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Feuerwehrkartell; hier: Anfrage der UWV-Fraktion vom 19.05.2012 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Beigefügt ist die Anfrage der UWV-Fraktion vom 19.05.2012 Hierzu wird wie folgt berichtet: Zu 1. Zu den erfragten Entwicklungen wird auf den in Kopie beigefügten Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 27.02.2012 verwiesen. Fußend auf dem bisherigen Verhandlungsstand zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den am Kartell beteiligten Firmen wird zur Zeit auf Kosten der Kartellanten ein Gutachten über die Höhe eines möglichen Schadens erstellt. An der Datenerhebung (Sachstand siehe beigefügter Seite 2 von Ratsdrucksache 821-IX Schnellbrief vom 23.03.2012) hat sich auch die Stadt Bad Münstereifel beteiligt, obwohl hier derzeit aus folgenden Gründen kein finanzieller Schaden entstanden ist. Obwohl die Stadt im fraglichen Zeitraum 2002 bis 2009 auch zwei Feuerwehrfahrzeuge nach erfolgter Ausschreibung bei am Kartell beteiligten Firmen beschafft hat, waren bei diesen Beschaffungen auch Firmen beteiligt, die dem Kartell nicht angehören. Diese sind aber aufgrund der Angebotshöhe nicht zum Zuge bei der Auftragsvergabe gekommen. Zu 2. Im Rahmen der Beschaffung des neuen Feuerwehrfahrzeuges LFKatS, welches im Mai ausgeliefert wurde sind zwei Reisen zum Fahrzeugaufbauer nach Hohenlinden bei München angefallen. Bei der ersten Reise handelte es sich um eine Aufbaubesprechung, die bei jedem Fahrzeugbeschaffungsvorgang üblich und auch erforderlich ist, um Fahrzeugkomponenten konkret und im Detail auf die Belange der Feuerwehr abzustimmen. Hierbei werden vor Ort am im Aufbau befindlichen Fahrzeug Einzelheiten für die Verlastung von Gerätschaften festgelegt bzw. technische Änderungen vorgenommen. An dieser Aufbaubesprechung haben der Wehrführer, sein Stellvertreter, der Löschgruppenführer der LG Bad Münstereifel sowie sein Stellvertreter teilgenommen. An der Fahrzeugüberführung nach Auslieferung des fertigen Fahrzeuges haben ebenfalls vier Personen teilgenommen. Hierbei handelte es sich um den zuständigen Mitarbeiter des Ordnungsamtes, den Wehrführer sowie den Löschgruppenführer und Stellvertreter der LG Bad Münstereifel, die gleichzeitig Inhaber der entsprechenden Fahrerlaubnis für die Überführung des Fahrzeuges verfügen. Zur Vermeidung von Übernachtungskosten und Verdienstausfall für die betroffenen ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte wurde aus wirtschaftlichen Gründen jeweils mit dem Billiganbieter Germanwings geflogen und so eine Erledigung des Dienstgeschäftes innerhalb eines Tages ermöglicht. Eine Durchführung der Dienstreise mit Bahn bzw. PKW wären in jedem Fall nicht in einem Tag durchführbar gewesen. Die Reisekosten nach Genehmigung der Reise hat die Stadt Bad Münstereifel getragen. Die Entscheidung über die Anzahl der Mitreisenden wurde einvernehmlich mit der Wehrleitung durch die Verwaltung getroffen.