Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
135 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
21.06.12, 18:18
Aktualisiert
28.06.12, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 18.06.2012
- Der Bürgermeister Az: 80
Nr. der Ratsdrucksache: 812-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2012
Rat
03.07.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Touristische Entwicklung - Beitritt zur Nordeifel Tourismus (NET) GmbH
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Berichterstatter: BM Alexander Büttner / Herr Hans-Josef Dederichs
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(x) Kosten €: ca. 20.000 €/a
und 1.200 € einmalig (Gesellsch.anteil)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
( ) ja / ( x ) nein
(x) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(x) Anlagen sind beigefügt
(x) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
(x) Deckung: Einsp. Sach- und Personalkosten
( )
Folgekosten: (x) ja
ca. 20.000 € jährlich
/
( ) nein
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 812-IX
1. Sachverhalt:
Der mögliche Beitritt zur Nordeifel Tourismus GmbH wird im I. Teil in fachlicher Hinsicht und im II.
Teil in haushaltsrechtlicher Hinsicht betrachtet.
I. Fachliche Betrachtung
Die Ergebnisse der Untersuchungen des Institutes für Freizeitentwicklung und Tourismus
(IFT) unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung liegen seit Ende 2011 vor (siehe
auch Beschluss des Rates zu RD-Nr. 548-IX/Z-1 vom 19.07.2011, Ziffer 1). Es wurde eine
gemeinsame Position für die Einbindung der Gemeinden Blankenheim und Nettersheim
sowie der Stadt Bad Münstereifel in die NET erarbeitet:
-
-
Starke Tourismusorte brauchen Synergien für die Tourismusarbeit vor Ort zwischen
Gästebetreuung, TI-Arbeit, Backoffice-Aufgaben, wie Produktentwicklung, Strategieentwicklung, sowie eine hohe Identifikation der Betriebe und der Verwaltung/Politik mit der örtlichen Tourismusarbeit, die ihre volle Wirksamkeit nur bei umfassender Wahrnehmung aller relevanten Aufgaben entfaltet;
regionale Synergien nutzen, damit die eigenen Ziele besser, wirkungsvoller und effektiver zu erreichen sind;
haben die Partner dabei viele Gemeinsamkeiten (Profil, Lage, Zielgruppen, gemeinsame Produkte, Strukturen), kann die Kooperation eng und weitgehend sein,
haben sie wenig gemeinsam, sollte sie sich auf sinnvolle Felder konzentrieren (z.B.
eher Backoffice-Aufgaben).
Nach den Zwischenergebnissen der Fa. Project M, die seitens der Eifel Tourismus GmbH
beauftragt wurde, die touristischen Organisationsstrukturen mit dem Ziel der Optimierung
zu untersuchen (siehe auch Beschluss des Rates zu RD-Nr. 548-IX/Z-1, Ziffer 2, vom
19.07.2011), wurde der Stadt Bad Münstereifel bescheinigt, dass die vorhandene Struktur
nur teilweise (personelle und finanzielle Ausstattung) den Empfehlungen des entsprechenden Leitfadens entsprechen. Für die Kommunen im Bereich der NET wurde bescheinigt, dass diese nur im Verbund mit der jeweiligen Kooperation den Empfehlungen entsprechen.
Die entwickelte Tourismusstrategie 2015 (Leitfaden des Tourismus- und Heilbäderverbandes Rheinland-Pfalz) hat zum Inhalt, dass nur strukturell starke touristische Akteure zu
Tourismus-Service-Centern (TSC) entwickelt werden. In touristisch bedeutenden Städten
und Gemeinden werden qualifiziert besetzte Touristinformationen vorgehalten. Die NET
plant mit ihren Gesellschaftern die Entwicklung zu einem solchen TSC.
Dabei stehen die Nutzung von Synergien, Vermeidung von Doppelarbeiten und ineffizientem Abstimmungsbedarf, Professionalisierung, Schaffung klarer Aufgabenteilungen, Vermeidung von Verzettelung und „Bauchläden“, Konzentration der Ressourcen und Mittel
auf wenige Themen und eine stringente Marktbearbeitung im Fokus.
In diesem Zusammenhang ist nicht nur die Aufgabenverteilung zwischen der Eifel Tourismus GmbH und der lokalen Ebene (NET), sondern auch die künftige Aufgabenabgrenzung zwischen der Nordeifel-Tourismus GmbH und den Gesellschaftern zu regeln.
Die Gesellschafterversammlung der NET hat den Beschluss zur Entwicklung hin zu einem
Tourismus-Service-Center und einen engen Abstimmungsprozess zwischen NET und den
Gesellschafterkommunen gefasst (siehe hierzu Anlage 1).
Die Gemeinden Blankenheim und Nettersheim haben für das Jahr 2012 mit der Nordeifel
Tourismus GmbH (NET) einen Kooperationsvertrag geschlossen und beabsichtigen, zum
01.01.2013 der NET auch als Gesellschafter beizutreten.
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Vor diesem Hintergrund spricht vieles dafür, dass Bad Münstereifel zum nächstmöglichen
Zeitpunkt (01.01.2013) der NET beitritt.
Zurzeit führt die NET mit allen Gesellschaftern und beitrittswilligen Kommunen Einzelgespräche zur Abstimmung des Entwicklungsprozesses. Das Gespräch mit Vertretern der
Stadtverwaltung Bad Münstereifel fand am 16.05.2012 statt; am 29.05.2012 hat Frau Iris
Poth, Geschäftsführerin der NET, in einer interfraktionellen Besprechung den möglichen
Beitritt zur NET und dessen Auswirkungen erläutert.
Folgende Eckdaten gelten zurzeit für einen Beitritt/eine Mitgliedschaft in der NET:
- Der Mitgliedsbeitrag wird sich von zurzeit (2011) jährlich rd. 10.500,-- Euro durch
die die Aufnahme der touristisch starken Kommunen Bad Münstereifel, Blankenheim und Nettersheim und durch die Entwicklung zum Tourismus-Service-Center
auf rd. 20.000,-- Euro erhöhen. Ziel ist es, diesen Höchstwert, der im Gesellschaftsvertrag geregelt ist, nicht nach oben korrigieren zu müssen.
- Als neuer Gesellschafter müsste die Stadt Bad Münstereifel einen Gesellschaftsanteil von 4,55 % des Stammkapitals vom Kreis Euskirchen erwerben. Dieser Anteil
beträgt 1.200,-- Euro.
- Die Bad Münstereifeler Betriebe können für einen Kombipreis von 305,-- Euro auf
einer Neuntelseite im Ferienkatalog der NET und im Ferienkatalog der ET erscheinen. In diesem Betrag ist die Nutzung des Online-Marketing-Systems „Deskline 3.0“
der ET und die Präsenz auf der Internetseite der NET enthalten. Ein eigenes Bad
Münstereifeler Gastgeberverzeichnis gibt es ab 2013 nicht mehr.
- Die NET übernimmt alle Deskline-Eingaben. Sie produziert einen monatlichen Veranstaltungskalender in Print- und in Onlineform.
- Der bisher von Bad Münstereifel zu zahlende kommunale Eigenanteil für das Wandermagazin (1.600,-- Euro) und das Radmagazin (1.300,-- Euro) ist künftig nicht
mehr zu zahlen.
- Die Kurverwaltung/Touristinformation in Bad Münstereifel wird zentrale Buchungsstelle für alle Angebote im Bereich der NET werden.
- Die NET übernimmt das Qualitätsmanagement einschl. der DTV-Klassifizierungen.
- Die NET organisiert die Organisation von Betriebsversammlungen, Betriebsinformationen und Schulungen für Betriebsangehörige.
- Die NET übernimmt die Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den
Touristinformationen (TI`s). Ziel ist es, dass mindestens ein/e Mitarbeiter/in des
Counterbereiches ausgebildete/r Qualitätscoach ist.
- Die NET übernimmt die Betreuung der Routenteams (Routenteam Wandern, Routenteam Erftradweg).
- Die NET übernimmt die Produktentwicklung und Produktvermarktung.
- Die NET übernimmt die redaktionelle Bearbeitung der Eifel Times und des Freizeitführers Nationalparkregion.
- Die NET gewährleistet zentral auf ihrer Homepage die touristische Darstellung. Auf
den Homepages der Gesellschafter sollen die Nutzer im Bereich „Tourismus“ über
einer Link zur Homepage der NET geleitet werden. Dazu erstellt die NET für jeden
Gesellschafter eine individuelle Einstiegsseite im NET-CI.
- Die NET bearbeitet alle Gästeanfragen (außer die persönlichen an die TI-Stellen)
und übernimmt den zentralen Prospektversand.
- Die NET übernimmt sämtliche Präsentationen auf Messen etc.
- Die NET beliefert die Vertriebstellen mit Prospektmaterial und koordiniert dort die
logistischen Abläufe.
- Die NET übernimmt die Organisation und Durchführung von Großveranstaltungen
mit kreisweiter Strahlkraft.
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Die NET würde folgende Aufgaben nicht übernehmen:
- Pflicht-Aufgaben nach dem Kurortegesetz NRW (u. a. Meldescheinverwaltung und
Erhebung eines Kurbeitrages);
- Organisation und Durchführung von lokalen Veranstaltungen;
- Schaffung von lokaler Infrastruktur;
- Laufende Betriebs- und Unterhaltungskosten des TI-Gebäudes (Raumkosten).
In Bad Münstereifel wäre eine qualifizierte Touristinformation entsprechend der „I-MarkeKriterien“ des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) vorzuhalten. Diese wäre personell
mit entsprechend qualifiziertem Personal (Q-Coaches) zu besetzen und an mindestens 45
Stunden in der Woche zu öffnen (zurzeit Mo bis Fr von 10 bis 17 Uhr und Sa, So und Feiertages von 11 bis 16 Uhr). In diesem Zusammenhang würde auch die Lage der Touristinformation und das Öffnungsangebot überprüft.
Für den Beitritt zur NET wäre der Abschluss eines Gesellschaftervertrages notwendig.
Dieser ist als Anlage 2 dieser RD beigefügt. Der Beitritt ist gem. § 115 Abs. 1 lit. c GO
NRW der Aufsichtsbehörde spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs schriftlich
anzuzeigen.
Mit der NET wäre darüber hinaus eine Verpflichtungsvereinbarung zu schließen, in der die
logistischen Abläufe der TI, ein einheitliches Verkaufskonzept aller TI und die Weiterbildung der TI-MitarbeiterInnen geregelt würden.
Bislang steht der Bad Münstereifeler Beteiligung an der Finanzierung der NET über die
Kreisumlage in Höhe von rd. 16.000 € (ca. 10 % des Kreisfinanzierungsanteils an der NET
in Höhe von rd. 160.000 €) keine Gegenleistung gegenüber. Diese Beteiligung wird künftig
auf rd. 20.000 € anwachsen, denen dann aber eine entsprechende Gegenleistung durch
die NET gegenüber stehen würde.
Weitere finanzielle Kompensationsmöglichkeiten wären u. a. durch die Einsparung von
Sach- und Personalkosten in Höhe von rd. 30.000 € gegeben. Dies wären u. a. folgende
Beträge:
Sachkosten:
- Eigenanteil Wandermagazin
- Eigenanteil Radmagazin
- Wegfall Anzeige Buntprospekt
- Wegfall Versand von Prospekten
Gesamt:
Personalkosten
gesamt:
1.600,-- € (Reduz. des Werbeansatzes)
1.300,-- € (Reduz. des Werbeansatzes)
740,-- € (Reduz. des Werbeansatzes)
4.200,-- € (Einsparung Portokosten)
7.840,-- €
22.000,-- € (ca. 540 Stunden bei 4 Mitarbeit.)
II. Haushaltsrechtliche Betrachtung mit rechtlicher Würdigung und finanziellen Auswirkungen
Der Beitritt der Stadt Bad Münstereifel zur Nordeifel Tourismus GmbH (NET) ist keine
Pflichtaufgabe gemäß § 3 GO NRW, vielmehr handelt es sich hierbei um eine freiwillige
Aufgabe im Sinne vom § 2 GO, die der eigenverantwortlichen Ausgestaltung des örtlichen
Gemeinwesens auf der Grundlage des verfassungsmäßig garantierten Selbstverwaltungsrechtes (Art. 28 GG, Art. 78 LVerfNRW).
Die Stadt Bad Münstereifel befindet sich aufgrund ihrer defizitären Haushaltswirtschaft
aktuell seit dem 30.06.2009 im Zustand der dauerhaften vorläufigen Haushaltswirtschaft
(Nothaushalt) auf der Grundlage von § 82 Abs. 1 GO NRW. In dieser vorläufigen Haushaltsführung darf die Gemeinde kraft Gesetzes nur Aufwendungen entstehen lassen, zu
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denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben
unaufschiebbar sind. Rechtspflichten können dabei sowohl auf gesetzlicher als auch auf
vertraglicher Grundlage bestehen. Die Neubegründung von vertraglichen Verpflichtungen
innerhalb der vorläufigen Haushaltsführung ist wiederum unzulässig. Sogenannte Weiterführungsaufgaben setzen zunächst eine tatsächliche Aufgabenwahrnehmung im Zeitpunkt
des Eintritts des Nothaushaltsrechtes voraus und knüpfen zusätzlich an zwei weitere gesetzliche Voraussetzungen, nämlich das Kriterium der „Notwendigkeit“ als Ausdruck der
sachlichen Unabweisbarkeit und das zeitliche Kriterium der „Unaufschiebbarkeit“ an. Das
Kriterium der Notwendigkeit setzt also die inhaltliche Unabweisbarkeit der Aufgabenerfüllung voraus und wird in seinem Umfang und seiner Höhe grundsätzlich durch den bisher
getätigten Aufwand einschl. der "normalen", marktbedingten Schwankungen des dafür
erforderlichen Aufwandes begrenzt. Das Kriterium der Unaufschiebbarkeit setzt eine absolute Dringlichkeit, also eine zeitliche Unabweisbarkeit voraus.
Aufgrund des bisher gültigen Leitfadens zur Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten (Nothaushaltsrechtserlass vom 06.03.2009) waren in einem eng begrenzten Umfang aufsichtsbehördliche Duldungen dann erreichbar, wenn der Nachweis geführt werden
konnte, dass durch die Neubegründung einer nach dem Gesetzeswortlaut eigentlich unzulässigen Vertragspflicht ein insgesamt sparsameres und wirtschaftlicheres Ergebnis bei
einer Weiterführungsaufgabe erzielt werden konnte. Diese aufsichtsbehördlichen Duldungsmöglichkeiten sind in dem ab dem 30.09.2012 geltenden neuen innenministeriellen
Erlass vom 25.05.2012, der die bisherige Regelung zu diesem Zeitpunkt aufhebt, nicht
mehr vorgesehen. Mit Verweis auf die auf zehn Jahre verlängerte Konsolidierungsfrist in §
76 GO NRW geht die Landesregierung nunmehr davon aus, dass alle Kommunen in der
Lage sind, ihre Haushaltswirtschaft genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzepten
oder mit Blick auf die Verhinderung der gesetzlich untersagten Überschuldung der Gemeinde möglichen Sanierungsplänen zu unterwerfen. Die bisher möglichen aufsichtsbehördlichen Duldungsverfahren sieht der neue Erlass ausdrücklich nicht mehr vor.
Der Beitritt zur NET mit Wirkung vom 01.01.2013 würde nach den jetzigen Erkenntnissen
im Jahr 2013 neben dem einzuzahlenden Stammkapitalanteil von 1.200,-- € einen jährlichen Gesellschaftsbeitrag von 20.000,-- € erfordern. Die zukünftige Entwicklung dieses
laufenden Jahresbeitrages obliegt der Gesellschafterversammlung und ist damit der Gestaltbarkeit durch die Stadt Bad Münstereifel weitestgehend entzogen. Dem stehen jahresbezogene konkrete Einsparungen im städtischen Haushalt in Höhe von rd. 7.840,-- €
gegenüber. Die Einsparung des Personalaufwandes von rd. 22.000,-- € (540 Stunden bei
4 Mitarbeitern) kann nach den derzeit noch gültigen Regelungen nur dann in Ansatz gebracht werden, wenn auf der Basis des nach § 20 GemHVO geltenden haushaltsrechtlichen Gesamtdeckungsprinzips dieser Personalaufwand tatsächlich im Haushalt eingespart wird. Eine Verschiebung dieser Aufwendungen in andere Produkte trägt weder den
notwendigen Konsolidierungserfordernissen noch dem selbstbindenden Beschluss des
Rates der Stadt Bad Münstereifel zum Haushalt 2012 (Ziffer 6.6, II. Nr. 2 des Vorberichtes
zum Haushaltsplan 2012 (Haushaltssicherungskonzept) und dem dort ebenfalls niedergelegten Personalkonzept (Ziffer 2.) Rechnung. Diese Einsparung kann aber nur dann realisiert werden, wenn das betroffene Personal entweder von der NET übernommen wird oder aber wenn die Stadt nach Übertragung der Tourismusaufgaben den Mitarbeitern betriebsbedingt kündigt. Eine Personalübernahme lehnt die NET ab, wobei hier aber ausdrücklich die Frage des Betriebsübergangs und des damit verbundenen Kündigungsschutzes gemäß § 613a BGB noch zu prüfen bleibt.
Außerdem greifen auch die Beschränkungen des Gemeindewirtschaftsrechtes zur Beteiligung der Stadt an einem Unternehmen in privater Rechtsform deswegen, weil die kommunale Einzahlungsverpflichtung zur Zeit zwar auf rd. 20.000,-- € begrenzt ist, diese Einzahlungsverpflichtung aufgrund des Nothaushaltsrechtes jedoch nicht in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Stadt steht und die Gemeinde sich grundsätz-
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lich nicht zu Verlustübernahmen in unbestimmter oder unangemessener Höhe verpflichten
darf (§ 108 Abs. 1 GO NRW).
Zu bemerken bleibt in diesem Zusammenhang auch, dass die Aufgaben der Kurverwaltung, die bisher wegen ihrer Artverwandtheit mit dem touristischen Aufgaben im Personalunion hier in der Stadtverwaltung wahrgenommen werden, von der NET ausdrücklich nicht
übernommen werden und diese Aufgaben zur Erhaltung des Kurortstatus der Stadt Bad
Münstereifel dann immer noch bei der Stadtverwaltung, neben den finanziellen Aufwendungen für die NET, erledigt werden müssen.
Es bleibt festzustellen, dass der Beitritt zur NET unter den aktuell bekannten Rahmenbedingungen weder wirtschaftlich noch angesichts des gesetzlichen Sparsamkeitsgrundsatzes darstellbar ist. Eine Weiterführungsaufgabe in dem oben beschriebenen Sinne ist in
dieser organisatorischen völligen Neuausrichtung ebenfalls nicht zu sehen, zumal die bisher von der Stadt wahrgenommene Aufgabe der Tourismusförderung finanziell deutlich
über ihren bisherigen Umfang ausgedehnt würde. Da die Aufgaben der Kurverwaltung
ausdrücklich nicht übernommen werden, bleibt der tatsächliche finanzwirtschaftliche
Mehrwert für die Stadt Bad Münstereifel fraglich. Aspekte, die unter der Herrschaft der
derzeit geltenden Erlasslage eine aufsichtsbehördliche Duldung rechtfertigen würden, sind
also nicht erkennbar. Außerdem liegt das beabsichtigte Beitrittsdatum im Jahr 2013 und
wird durch den jetzt noch gültigen Nothaushaltsrechtserlass damit nicht mehr gedeckt.
Nach alledem ist gegenwärtig der Beitritt zur NET unter den aktuell bekannten Gegebenheiten haushaltsrechtswidrig. Ein dementsprechender Gremienbeschluss wäre vom Bürgermeister gemäß § 54 Abs. 2 GO NRW zu beanstanden, der ggf. auch das weiterführende aufsichtsbehördliche Verfahren einzuleiten hätte. Weshalb der Kreis Euskirchen, der
als untere Kommunalaufsichtsbehörde die Einhaltung des Haushaltsrechtes zu überwachen und auf Verstöße hinzuweisen hat, dies in seinem Vorgehen außer Acht und damit
die Verantwortlichkeit bei den handelnden kommunalen Mitarbeitern lässt, darf mit Recht
hinterfragt werden. Der einfache Hinweis auf eine umfassende Selbstverantwortlichkeit für
die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns auf der örtlichen Ebene ist hier offenbar
äußerst leichtfertig und im Ergebnis für eine Aufsichtsbehörde nicht zielführend.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
./.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
7. Beschlussvorschlag:
Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Bad Münstereifel als Kommune im Nothaushaltsrecht kann der Beschluss über den Beitritt zur Nordeifel Tourismus GmbH nicht gefasst werden.