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Beschlussvorlage (Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich "Ginsterweg" (Ergänzungssatzung) hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
04.09.2012
Erstellt
23.08.12, 18:17
Aktualisiert
23.08.12, 18:17
Beschlussvorlage (Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich "Ginsterweg" (Ergänzungssatzung)
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich "Ginsterweg" (Ergänzungssatzung)
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 20.08.2012 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 883-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 04.09.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Bereich "Ginsterweg" (Ergänzungssatzung) hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen 1. Sachverhalt: Seite 2 von Ratsdrucksache 883-IX Nachdem der Ausschuss in der letzten Sitzung einer baulichen Entwicklung am Ginsterweg zugestimmt hat, wurden die beigefügten Entwurfsunterlagen vorlegt, um damit die Verfahren gem. § 3 Abs. 2 zur Beteiligung der Öffentlichkeit und § 4 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Durch die Satzung werden Teilflächen aus den Flurstücken 2027 und 5164in den im Zusammenhang bebauten Ort mit einbezogen. Hierdurch wird in einer Bautiefe entlang des Ginsterweges eine Bebauung mit Wohngebäuden ermöglicht. 2. Rechtliche Würdigung Das Verfahren wird auf der gesetzlichen Grundlage des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Planungskosten übernimmt der Antragsteller 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen für den Bereich Ginsterweg in Bad Münstereifel eine Ergänzungssatzung gem. § 34 Bs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen. Der Bürgermeister wird beauftragt, den beigefügten Entwurf der Satzung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats offenzulegen und gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.