Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
563 kB
Datum
04.09.2012
Erstellt
24.08.12, 18:12
Aktualisiert
24.08.12, 18:12
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BAD MÜNSTEREIFEL
Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im
Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel
gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
für den Bereich „Ginsterweg“ (Ergänzungssatzung)
BEGRÜNDUNG
Rechtsgrundlagen
-
-
-
-
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509)
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert durch Art.
3 des Gesetzes vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466)
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000
(GV.NRW. S. 256) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 863, 975)
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 272)
1. Geltungsbereich / Örtliche Verhältnisse
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung liegt am westlichen Ortsrand von
Bad Münstereifel, südlich des Ginsterweges.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst Teilbereiche der Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 2027 und 5164 in einer Bautiefe
entlang des Ginsterweges.
Der Ergänzungsbereich stellt sich heute als Gehölzfläche dar.
Die Grundstücke westlich und nördlich des Ergänzungsbereiches sind mit freistehenden Einfamilienhäusern bebaut.
Ergänzungssatzung Bad Münstereifel „Ginsterweg“
1
Geltungsbereich der Satzung
2.
Gegenwärtiges Planungsrecht und Bindungen für die Planung
2.1
Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel ist der Bereich als Fläche für
die Landwirtschaft dargestellt.
Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Bad Münstereifel
2.2
Landschaftsplan
Der Ergänzungsbereich ist nicht vom Landschaftsplan Bad Münstereifel erfasst.
2.3
Bebauungsplan / Planungsrechtliche Bewertung
Das Satzungsgebiet liegt weder im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplanes noch in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Bad Münstereifel und ist damit als Außenbereich gemäß § 35 BauGB zu bewerten.
Ergänzungssatzung Bad Münstereifel „Ginsterweg“
2
Gemäß § 34 Abs. 6 BauGB erfolgt die Aufstellung der Satzung im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB. Eine Umweltprüfung ist im Rahmen der Aufstellung
von Ergänzungssatzungen nicht erforderlich. Eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung wird erstellt und eine artenschutzrechtliche Bewertung wird durchgeführt.
3. Anlass und Ziele der Satzung
Die Stadt kann gemäß § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) durch Satzung
die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile (sog. Innenbereich) festlegen und dabei einzelne angrenzende Außenbereichsgrundstücke in den Bebauungszusammenhang einbeziehen, wenn diese durch die bauliche Nutzung der
Nachbargrundstücke entsprechend geprägt sind. Die Satzung muss mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sein.
Anlass für die Aufstellung der Satzung ist der Wunsch des Grundstückseigentümers des Flurstücks 5164, das Grundstück für die Familie seines Kindes wohnbaulich zu nutzen. Neben diesem privaten Anliegen, stellt die Zielsetzung, vor dem
Hintergrund des demographischen Wandels, auch einen öffentlichen Belang dar,
der sich in der demographischen Stabilisierung der Bevölkerung widerspiegelt.
Gerade auch die Stadt Bad Münstereifel als Schulstandort mit allen Einrichtungen
der sozialen Infrastruktur, hat an deren langfristigen Erhalt ein besonderes Interesse. Vor diesem Hintergrund steht insbesondere die junge Familie mit Kindern
im Fokus der Aufmerksamkeit der Stadtentwicklung.
Der Ergänzungsbereich ist über den Ginsterweg angebunden und durch die wohnbauliche Nutzung im direkten Umfeld geprägt. Die für eine Bebauung erforderlichen Einrichtungen der Erschließung sollen durch einen Erschließungsvertrag geregelt werden. Dieser wird Voraussetzung für die Vollziehbarkeit der Satzung.
Gleiches gilt für Maßnahmen zum Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft.
Die zukünftige Bebauung orientiert sich an der Umgebungsbebauung, die durch
freistehende Einfamilienhäuser geprägt ist.
4.
Planungsrechtliche Festsetzungen
Grundsätzlich müssen sich Vorhaben im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung
in die Umgebung einfügen. Es ist zusätzlich möglich gem. § 34 Abs. 5 einzelne
Festsetzungen nach § 9 BauGB zu treffen. Daher werden Festsetzungen zur Art
und zum Maß der baulichen Nutzung auf den neuen Bauflächen getroffen. Zulässig sind Einzelhäuser in eingeschossiger Bauweise. Die zulässige Grundfläche
wird je Grundstück mit maximal 250 qm festgesetzt.
Ziel ist dabei eine sinnvolle Ausnutzung des Ergänzungsbereiches bei einer
gleichzeitigen Rücksichtnahme auf die naturräumliche Umgebung.
Daher werden zusätzlich gestalterische Festsetzungen zur Dachform, Dachneigung und Farbgestaltung getroffen.
Ergänzungssatzung Bad Münstereifel „Ginsterweg“
3
5.
Auswirkungen der Planung
5.1
Natur und Landschaft
Die geplante Entwicklung des Satzungsgebietes bedingt Eingriffe in Boden, Natur
und Landschaft.
Die Eingriffsfläche befindet sich in Hanglage direkt am Ginsterweg. Der Hang ist
nach Süden geneigt und mit einer Vegetation aus Strauch- und Buschwerk mit
einzelnen zum Teil größeren Bäumen bestanden. Es handelt sich aufgrund der
Exposition in Verbindung mit der Bodenauflage und der Steilheit des Geländes um
einen extremen Wuchsort. Das Gelände zeichnet sich durch eine gering ausgebildete Bodenschicht über Festgestein aus. Die Wasser und Nährstoffversorgung
sind nicht optimal. Es dominieren Wärme liebende Gebüsche, Eichen und einige
Obstbäume (Kirschen) vor Buchen. Die Bäume sind bis auf alte, knorrige Eichen
eher kleinwüchsig und schmächtig.
Obwohl als Fläche für die Landwirtschaft im FNP deklariert, orientiert sich die ökologische Bewertung an dem Bewuchs in der Realität und wird als Wald angesprochen.
Flächennummer 1 Wald mit lebensraumtypischen Baumartenanteilen von
50 -70 % und geringem bis mittlerem Baumholz (BHD > 14 49 cm)
Die Bewertung erfolgt anhand der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für
die Bauleitplanung in NRW“ des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV), Stand 03/2008.
Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung
Tabelle 1: Bestand
1
2
3
4
5
6
7
8
FlächenNr.
(Vgl. Plan
Ausgangszustand)
Code
Biotoptyp
Fläche
m²
(Vgl. Biotoptypenwertliste)
Gesamtkorrekturfaktor
Gesamtwert
(Vgl. Biotoptypenwertliste)
Grundwert
A
Vgl. Biotoptypenwertliste)
Einzelflächenwert
(Spalte 4 x
7)
5
1
1
6.2
Wald mit lebensraum-typischen
Baumartenan-teilen
50 -70 %, geringes
bis mittleres Baumholz (BHD > 14 - 49
cm)
Gesamtflächenwert Bestand
Ergänzungssatzung Bad Münstereifel „Ginsterweg“
1.650
1.650
(Spalte 5 x
6)
5
8.250
8.250
4
Tabelle 2:
Ökologische Bewertung des baulichen Eingriffs
1
2
3
4
5
6
7
8
FlächenNr.
(Vgl. Plan
Ausgangszustand)
Code
Biotoptyp
Fläche
m²
(Vgl. Biotoptypenwertliste)
Gesamtkorrekturfaktor
Gesamtwert
(Vgl. Biotoptypenwertliste)
Grundwert
A
Vgl. Biotoptypenwertliste)
Einzelflächenwert
(Spalte 4 x
7)
1
1.1
Bebaute Fläche
GR
500
0
1
0
0
2
2
1.1
4.4
Wendeanlage
Zier- und Nutzgarten
mit ≥ 50 % heimische
Gehölze
80
1.070
0
4*
1
1
0
4
0
4.280
Gesamtflächenwert Planung
1.650
(Spalte 5 x
6)
3.970
Defizit
* Die Aufwertung um einen Punkt von 3 auf 4 begründet sich damit, dass Gehölze <
30 Jahre auf dem verbleibenden Flächen vorkommen und die Antragsteller diesen Bereich nicht verändern möchten und damit der Ausgangszustand vorliegt.
Die Bilanzierung zeigt auf, dass der Eingriff in Natur und Landschaft im Satzungsgebiet nicht ausgeglichen werden kann. Für den Satzungsbereich ergibt sich nach
den vorliegenden Berechnungen ein Biotopwertdefizit von – 4.280 ökologischen
Wertpunkten.
Ausgleichsmaßnahmen
Die erforderlichen externen Ausgleichsmaßnahmen sind über das Kompensationsflächenkataster der Stadt Bad Münstereifel, welches den Arbeiten zum Ökokonto zugrunde
liegt, zu erbringen.
5.2
Arten- und Biotopschutz
Für den Ergänzungsbereich wurde eine Artenschutzrechtliche Prüfung (Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) zum Bauvorhaben (Ergänzungssatzung) „Ginsterweg", Stadt Bad Münstereifel durch das Büro Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten, Bonn, Juli 2012 durchgeführt.
Die Liste der planungsrelevanten Arten des LANUV NRW für das Messtischblatt
Nr. 5406 Bad Münstereifel wurde überprüft. Gleichzeitig wurden Erhebungen über
die tatsächlich im Gebiet vorkommenden Arten angestellt.
Zusammenfassend kommt die Prüfung zu dem Ergebnis:
... „Die beobachteten Arten im Plangebiet gehören zu den national geschützten
Arten. Nach der Ausführung des § 44 Abs.5 BNatSchG sind die nationalen, d.h.
die besonders geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten bei
Planungs- und Zulassungsvorhaben freigestellt.
In Unkenntnis der Vorgehensweise wurde zu Vermessungsarbeiten bereits eine
Baufeldräumung in Teilbereichen des Gebietes vorgenommen. Es kann nicht
ausgeschlossen werden, dass das Brutgeschäft der einiger Vögel dadurch gestört
wurde. Näher Aussagen hierzu können leider nicht mehr gemacht werden.
Ergänzungssatzung Bad Münstereifel „Ginsterweg“
5
Im weiteren Verlauf der Baufeldräumung bzw. Bauvorbereitung und Durchführung
ist darauf zu achten, dass Störungen in der Form nicht wieder vorkommen. Es
werden deswegen Vermeidungsmaßnahmen formuliert.
In Kenntnis der Nutzungszeiten der Fledermäuse sowie des Brutgeschäftes der
Vögel wird die Bauvorbereitung eingeschränkt. Sie kann nur zwischen Anfang Dezember und Ende Februar stattfinden, um eine Beeinträchtigung der Fledermäuse
und Vögel zu vermeiden.
5.3
Erschließung, Ver- und Entsorgung
Die Erschließung ist derzeit nicht sichergestellt. Der Ginsterweg ist vor dem
Grundstück unbefestigt und in diesem Bereich mit einer Wendeanlage auszubauen. Für die Wasserversorgung ist eine Verlängerung der Wasserleitung um ca. 50
m erforderlich. Die Abwasserbeseitigung und die Straßenentwässerung sind über
eine Trasse über private Grundstücke in die Otterbach sicherzustellen. Diese
Trasse ist dinglich abzusichern. Es ist der Abschluss eines Erschließungsvertrages erforderlich (vgl. Punkt 3).
5.4
Boden
Hinweise auf schädliche Bodenbelastungen innerhalb des Satzungsgebietes liegen nicht vor.
Sollten im Zuge der Baumaßnahme vor Ort schädliche Bodenveränderungen festgestellt werden, ist die Untere Bodenschutzbehörde nach § 2 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG ) – unverzüglich zu informieren.
Sollten im Rahmen der Baumaßnahme Bodenmaterialien zur Herstellung einer
durchwurzelbaren Bodenschicht auf- oder eingebracht werden, wird auf die gemäß § 2 Abs. 2 LBodSchG bestehende Anzeigepflicht gegenüber der Unteren
Bodenschutzbehörde bei Vorhaben mit einer Materialmenge von mehr als 800 m³
hingewiesen, sofern die Maßnahme nicht Gegenstand einer anderen behördlichen
Entscheidung ist, an der die Untere Bodenschutzbehörde zu beteiligen war.
5.5
Bodendenkmalpflege
Auswirkungen auf den Bereich des Denkmalschutzes werden nach derzeitigem
Kenntnisstand nicht erwartet.
Auf die Meldepflicht und das damit verbundene Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern im Rahmen der Bauausführung (§§ 15 und 16
DSchG NRW) wird in der Satzung hingewiesen.
5.6
Erdbebenzone
Das Plangebiet befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Karte zu DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 1, Untergrundklasse R (Gebiete mit felsartigem Gesteinsuntergrund). Die in der DIN 4149
genannten bautechnischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen.
Aufgestellt: Planungsbüro
Ergänzungssatzung Bad Münstereifel „Ginsterweg“
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Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath
Euskirchen
Ergänzungssatzung Bad Münstereifel „Ginsterweg“
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