Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
88 kB
Datum
04.09.2012
Erstellt
23.08.12, 18:17
Aktualisiert
23.08.12, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 20.08.2012
- Der Bürgermeister Az: 84-24-05
Nr. der Ratsdrucksache: 839-IX/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
04.09.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges Gemarkung
Mutscheid, Flur 16, Nr. 157, Auf dem Quengel
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Berichterstatter: Herr Malburg
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 839-IX/Z-1
1. Sachverhalt:
Mit der Ursprungserläuterung wurde vorgeschlagen, die Entwidmung der angesprochenen Wegefläche durchzuführen.
Aufgrund der noch vor der Sitzung vorgebrachten Anregungen und Bedenken wurde die Beratung
des Tagesordnungspunktes im letzten Stadtentwicklungsausschuss vertagt.
Die von den Anliegern vorgebrachten Argumente, die gegen eine Entwidmung sprechen würden,
wurden von der Verwaltung geprüft.
Die an den Wirtschaftsweg angrenzenden Grundstücke, die derzeit teilweise als Campingplatz
genutzt werden, würden bei einer Entwidmung des Weges von diesem Bereich nicht mehr erreichbar sein. Allerdings ist aufgrund der Widmung als Wirtschaftsweg die Erschließung nur für
eine landwirtschaftliche Nutzung gegeben. Sollte eine anderweitige Nutzung z.B. als Bauland für
diese Grundstücksflächen erfolgen, so ist die Wegefläche als Straße zu widmen. Dabei ist dann
aber auch ein erschließungsbeitragspflichtiger Ausbau vorzusehen.
Da die derzeitige Entwicklung in diesem Bereich dies nicht erkennen lässt und eine Abbindung der
Grundstücke nicht erfolgen soll, sollte eine Entwidmung derzeit nicht durchgeführt werden.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Es wird empfohlen, derzeit keine Entwidmung vorzunehmen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann
die Entwidmung nochmals geprüft werden bzw. eine Höherstufung vorgenommen werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Eine Entwidmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Mutscheid, Flur 16, Nr. 157, Auf dem Quengel erfolgt nicht.