Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
04.09.2012
Erstellt
23.08.12, 18:17
Aktualisiert
23.08.12, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.08.2012
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 867-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
04.09.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 84 "Öffentliche Parkfläche im Goldenen Tal"
hier: Ergebnis der frühzeitige Trägerbeteiligung, weiteres Verfahren
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
1. Sachverhalt:
Seite 2 von Ratsdrucksache 867-IX
Im Stadtentwicklungsausschuss am 28.06.2012 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 84 „Öffentliche Parkfläche/Freizeitanlagen Goldenes Tal „ gefasst. Dieser umfasst
die Flächen im „Goldenen Tal“ und den Bereich des „Parkplatzes Eifelbad“, vorgesehen ist hier
Öffentliche Parkfläche /Freizeitanlagen. Parallel zum Bebauungsplan ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Konkret steht derzeit die Realisierung des Parkplatzes im „Goldenen Tal“ an.
Die ursprünglich an gedachte befristete Genehmigung hierfür ist aus baurechtlicher Sicht nicht
umsetzbar und wird auch von den Investoren nicht mehr angestrebt.
Die planungsrechtliche Grundlage zur Genehmigung des Parkplatzes muss somit durch die Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen werden.
Für den Teilbereich „Goldenes Tal“ ist ein Bebauungsplan mit der Festsetzung einer öffentlichen
Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung: Parkplatz aufzustellen.
Im Vorfeld fand eine Träger- und Behördenbeteiligung statt, um auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Informationen zu erhalten.
Die bisher eingegangenen Eingaben aus diesem Verfahren sind zur Kenntnis beigefügt.
Für die im Rahmen der Bauleitplanung erforderliche Umweltprüfung werden Fachgutachten erstellt.
Eine Schalltechnische Untersuchung, die evtl. noch der Modifizierung bedarf, liegt vor.
Die nachfolgenden Gutachten sind in Bearbeitung:
-Verkehrsuntersuchung
-Feinstaubbelastung
-Artenschutzrechtliche Prüfung
-landschaftspflegerischer Fachbeitrag
-Entwässerungskonzept
Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Gutachten werden die Entwurfsunterlagen erarbeitet, die
dem Ausschuss zu gegebener Zeit zur Entscheidung vorgelegt werden.
Vorab wird in Kürze eine erste Beteiligung der Öffentlichkeit im frühzeitigen Verfahren gem. § 3
Abs. 1 BauGB mit den beigefügten Vorentwurfs-Unterlagen erfolgen.