Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
04.09.2012
Erstellt
23.08.12, 18:17
Aktualisiert
23.08.12, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 07.08.2012
- Der Bürgermeister Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 860-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
04.09.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauvoranfrage bezgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 15, Nr. 137
Rodert, Hegebachweg
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 860-IX
1. Sachverhalt:
Es liegt erneut eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf
dem oben genannten Grundstück vor. Geplant ist nach wie vor ein eingeschossiges Einfamilienwohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und Garage.
Das Grundstück liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Land- bzw. Forstwirtschaft dargestellt. Zudem liegt diese Fläche im Landschaftsschutzgebiet.
Bereits mit Datum vom 10.11.2009 wurde ein Antrag auf Bebauung des Grundstückes sowie die
entsprechende Erweiterung der Satzung im zuständigen Stadtentwicklungsausschuss anhand der
beigefügten Vorlage beraten. Damals wurde beschlossen, der Satzungserweiterung und damit der
Einbeziehung des Grundstückes in das Baugebiet nicht zuzustimmen.
Die untere Landschaftsbehörde stimmt nach wie vor lediglich einer Bebauung im südwestlichen
Bereich des Grundstückes (siehe Anlage) zu. Die Forstbehörde wäre noch zu beteiligen.
Zuvor sollte eine grundsätzliche Entscheidung des Ausschusses getroffen werden, ob eine Bebauung des Grundstückes städtebaulich gewünscht ist und entsprechende Maßnahmen seitens
der Stadt eingeleitet werden sollen.
Um Beratung wird gebeten.
2. Rechtliche Würdigung
Das Vorhaben ist gem. den Bestimmungen des BauGB und der BauO NW zu beurteilen.
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Um Beratung wird gebeten.