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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bezgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 15, Nr. 137 Rodert, Hegebachweg)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
04.09.2012
Erstellt
23.08.12, 18:17
Aktualisiert
23.08.12, 18:17
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bezgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 15, Nr. 137
Rodert, Hegebachweg) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bezgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 15, Nr. 137
Rodert, Hegebachweg)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 07.08.2012 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 860-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 04.09.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauvoranfrage bezgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 15, Nr. 137 Rodert, Hegebachweg __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 860-IX 1. Sachverhalt: Es liegt erneut eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem oben genannten Grundstück vor. Geplant ist nach wie vor ein eingeschossiges Einfamilienwohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und Garage. Das Grundstück liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Land- bzw. Forstwirtschaft dargestellt. Zudem liegt diese Fläche im Landschaftsschutzgebiet. Bereits mit Datum vom 10.11.2009 wurde ein Antrag auf Bebauung des Grundstückes sowie die entsprechende Erweiterung der Satzung im zuständigen Stadtentwicklungsausschuss anhand der beigefügten Vorlage beraten. Damals wurde beschlossen, der Satzungserweiterung und damit der Einbeziehung des Grundstückes in das Baugebiet nicht zuzustimmen. Die untere Landschaftsbehörde stimmt nach wie vor lediglich einer Bebauung im südwestlichen Bereich des Grundstückes (siehe Anlage) zu. Die Forstbehörde wäre noch zu beteiligen. Zuvor sollte eine grundsätzliche Entscheidung des Ausschusses getroffen werden, ob eine Bebauung des Grundstückes städtebaulich gewünscht ist und entsprechende Maßnahmen seitens der Stadt eingeleitet werden sollen. Um Beratung wird gebeten. 2. Rechtliche Würdigung Das Vorhaben ist gem. den Bestimmungen des BauGB und der BauO NW zu beurteilen. 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Um Beratung wird gebeten.