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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 860-IX)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
1,8 MB
Datum
04.09.2012
Erstellt
24.08.12, 18:12
Aktualisiert
24.08.12, 18:12
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Inhalt der Datei

Stadt Bad MOnstereifel - Der BOrgermeister Az: 60.2 Schl./Wd Beratung sfolge Stadtentwicklungsausschuss Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: . Antrag auf A~derung der SCitzung g~m. § .34 BauGB bezgl. des Grundstlickes Mtlnstereifel, Flur 15, Nr. 136, Rodert, Hegebachweg Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur VerfOgung ( ja I ( ) nein I ( Nothaushalt I Obergangswirtsch-aft ( Anlagen sind befgetogt Gemarkurm () Qie Mittel mOssen Ober/au~erplanmal1ig bereitgestellt werdE?n. Qeckung: () Folgekosten: () ja ________ () nein € jahrlich , ...4.L~ ; CZo;germ= An der Abstimmung t~ hatlhaben (wegen Befangenheit) nicht teilgenomlT1en: ) zurOckgezogen ) verwiesen in den Abstimmungsergebnis: StadtE @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig () Ja-Stimmen () Nein-Stimmen ( Erithaltungen ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Ne'in-Stimmen ( ) Enthaltungen ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig () Ja-Stimmen () Nein':'Stimmen ( ) Enthaltungen _ Es wurde eine Ba!Jvorpflfr~ge zur Errichtung ei[1es Einfamilienh1?uses 'mit ,Garage am Hegebaqhweg In Roqert eingereicht. Gleichzeitig wLirdebeantragt, die ,bestehende SC3tzLmgfOr Rodert zu elrWeitern\Jnd di:is Grundstuck in den lrinembereich eif1zubezi~hel'}.' . , Das Grundst~ckliegt gem. Flachennutzungsplan in einer laridwirtschaftliche dem AUB~i1ber~iyh riacl1 § 3p ~auGB zuzuordnen. Zudem ii~gtes ini L,:Hlc::l~chafts~chutzgebiet Nutzflache und ist AUs' di~sem (3~und h<;lt' eine Vorabstimmung mit der UnterenLandschafts,beh6rqe (ULB) stattg~furidEm. Demn'pGh k6nnte im sOdwestlichen T,eil cjer Land~chi3ftssthut:z a:Lifgeg$lJenU!ld eine :!3epaLJung (Anli:l'ge' 2) zLigelass~n werden. Pie Zustirnrnupg deF" ULBwird .deivoq' a'b.h~rigig , gerna~ht; Bas R~gi9nalforstamt der L6sung eb'e'nfails zlJstim,rht."Dies~ Abstirrfrli4n9' 'steht h6ch ';da~,s aus.· , ' ,,' , , Das 'g~pl'Clnte l3auvorhC3~en'liegt zum Oberwiegenden Teil jed()ch 'a!J~whalpdiese$,Ber13ichsl urid damit ,,'incler FI~che' auf derlt., ULB der Erhalt des Baum-/Geh6lzbestandes du'rch die Satzung ri~2h \~ie';yqtge'~j6h,~rt 'w.erqeqs6[I., .' , ", \'" ;:' ,,' ...'.... ",.' [)jW erf9r'a.~rl'c.h¥.n,Ab.;:;tjtllm0n'g· mil Seh5rden und Tr~getn 6ff~n~IJ~h~(l?el~;'ge, :5911 ~rst erfplgem, wenn ejnegrunqs.atzlich~ !=nts'cheidung des Ausschusses in der Ang¢l¢gi3i1heit ~etroffenwurde. 2; Rechtliche Wlirdigung Dle'g'~~etzlichen BesfimMungendes . Baugesetzbuches und derBauordnU.ngsind eirizuhalten. 3. Finanzielle Auswirkungen 'Die Erscr,lie(1ung 'ist vorh~'ndEm,so dass durch eine Bebauung die Infr~struktur besser ausgenutzt wird. ' 4.0rganisatorische entfailt und personelle Auswirkungen ' 5. Losungsvorschlag entfaHt .. . .. 6. Auswirkungen entf~lit " und mogliche Alternativen auf den demographischen und daren Auswirkungen . '. Wandel o. MAc.;~T.