Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
102 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
28.06.12, 18:23
Aktualisiert
24.08.12, 18:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 18.06.2012
- Der Bürgermeister Az: SW 31
Nr. der Ratsdrucksache: 851-IX
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Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerwehrausschuss
03.07.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Fürsorgepflicht der Verwaltung bei Katastrophenfällen im Stadtgebiet
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 08.05.2012
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Berichterstatter: Herr Schäfer
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BauA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 851-IX
1. Sachverhalt:
In der Nacht vom 4. zum 5. Mai 2012 wurde durch ein Starkregenereignis in Arloff die Holzgasse
überflutet. Zur fraglichen Zeit betrug die Niederschlagsmenge in Teilbereichen der Holzgasse in
Richtung Iversheim zwischen 25 und 30 Liter.
Nach Feststellung der Verwaltung floss der größte Teil der Wassermengen von einem frisch bestellten Feld über den Wirtschaftsweg und den angrenzenden Wegeseitengraben in die Holzgasse.
Das vorhandene Grabensystem ist darauf ausgelegt, das Oberflächenwasser des Wirtschaftsweges in diesem Bereich aufzunehmen und durch einen Niederschlagswasserkanal in die Erft abzuschlagen. Durch das zusätzliche Wasser der Feldparzelle mit einer Größenordnung von ca.
10.000 qm und den sich daraus ergebenden starken Bodenabschwemmungen konnten jedoch
weder die Straßenabläufe noch der vorhandene Graben die Wassermassen aufnehmen.
Gleichzeitig wurde festgestellt, dass ein Betonrohr DN 300 am Durchlassanfang wohl durch ein
landwirtschaftliches Gespann überfahren wurde und dabei ein Teil des Betonrohres abgebrochen
war, den Durchlassquerschnitt einengte und hierdurch das Abfließen des ankommenden Oberflächenwassers erschwerte. Zusätzlich befand sich im Graben ein abgelegter Müllsack, der gleichfalls das Abfließen des Wassers im Durchlass stark behinderte.
Ohne die obengenannten widrigen Umstände hätte es, nach Einschätzung der Verwaltung, nicht
zu diesen Überschwemmungen kommen können.
Zwischenzeitlich konnte die Verwaltung feststellen, dass die nachfolgenden starken Regenfälle
seither nicht mehr zu annähernd vergleichbaren Problemen und Überschwemmungen geführt haben.
Eine wie im beiliegenden Fraktionsantrag geforderte Einrichtung eines technischen Bereitschaftsdienstes ist aus Sicht der Verwaltung nicht notwendig, da bei Katastrophenfällen, die von der
Kreisbehörde an die Stadt weitergeleitet werden, ohnehin Bereitschaftsdienst angeordnet und
wahrgenommen wird. Insoweit ist hier auch die Zulässigkeit eines solchen Dienstes im Rahmen
des Nothaushaltsrechtes an den Kriterien der Notwendigkeit ausführlich zu würdigen.
Plötzlich lokal auftretende Unwetterereignisse, wie sie beispielsweise Anfang Mai diesen Jahres
im Raum Arloff/Iversheim vorkamen, sind jedoch nicht vorhersehbar.
In der betreffenden Nacht gab es keine Katastrophenwarnung von der zuständigen Kreisbehörde
und die örtliche Feuerwehr rückte erst auf Anforderung der Polizei nach Alarmierung durch die
Leitstelle aus. Bei der Polizei lag lediglich eine Meldung eines Autofahrers vor, der meldete, dass
das ankommende Oberflächenwasser nicht schnell genug von der Fahrbahn abfloss.
In dem obengenannten Fall hatte die örtliche Feuerwehr durch ihren Einsatz und ohne Unterstützung eines technischen Bereitschaftsdienstes die Roste der Straßenabläufe in der Holzgasse entnommen und die darin befindlichen Schlammeimer herausgezogen, so dass das ankommende
Oberflächenwasser schneller in den Kanal abfließen konnte. Wegen der teilweise Verschmutzung
der Fahrbahn hatte die Feuerwehr zudem Gefahrenzeichen aufgestellt (Achtung – Rutschgefahr!)
aufgestellt. Diese Aufgabe liegt zudem in der gesetzlichen Zuständigkeit der Feuerwehr gem. § 1
FSHG.
Wie immer leistete die Freiwillige Feuerwehr nach Benachrichtigung durch die Leitstelle gute und
vorbildliche Arbeit und konnte somit die Gefahr beseitigen.
Seite 3 von Ratsdrucksache 851-IX
2. Rechtliche Würdigung
Die Fürsorgepflicht der Verwaltung gegenüber ihren Bürgern wurde zu keiner Zeit vernachlässigt.
Bezüglich der Notwendigkeit eines Bereitschaftsdienstes werden die Grenzen des haushaltrechtlich Zulässigen (§ 82, I GO) überschritten.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Einrichtung eines technischen Bereitschaftsdienstes mit mindestens zwei Mitarbeitern würde
zusätzliche Personalkosten von wöchentlich ca. 200 € verursachen, auf das Jahr gesehen also
von rd. 10.400 €.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Ein Notfallplan für eventuell auftretende Katastrophenfälle liegt der Verwaltung bereits vor.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die von der Verwaltung zum vorgenannten Fraktionsantrag gemachten Ausführungen werden zur
Kenntnis genommen.