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Beschlussvorlage (Gesamtkonzept für die Erftstädter Friedhöfe unter Berücksichtigung der Vorschläge des Büros PlanRat)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
141 kB
Datum
19.06.2013
Erstellt
13.02.13, 13:30
Aktualisiert
23.02.13, 06:12
Beschlussvorlage (Gesamtkonzept für die Erftstädter Friedhöfe unter Berücksichtigung der Vorschläge des Büros PlanRat) Beschlussvorlage (Gesamtkonzept für die Erftstädter Friedhöfe unter Berücksichtigung der Vorschläge des Büros PlanRat) Beschlussvorlage (Gesamtkonzept für die Erftstädter Friedhöfe unter Berücksichtigung der Vorschläge des Büros PlanRat) Beschlussvorlage (Gesamtkonzept für die Erftstädter Friedhöfe unter Berücksichtigung der Vorschläge des Büros PlanRat) Beschlussvorlage (Gesamtkonzept für die Erftstädter Friedhöfe unter Berücksichtigung der Vorschläge des Büros PlanRat) Beschlussvorlage (Gesamtkonzept für die Erftstädter Friedhöfe unter Berücksichtigung der Vorschläge des Büros PlanRat)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 78/2013 Az.: 6740-03 Amt: - 65 BeschlAusf.: - -6520 - Datum: 05.02.2013 gez. Böcking Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 19.02.2013 beschließend Betriebsausschuss Straßen 19.06.2013 beschließend Betrifft: 19.02.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Gesamtkonzept für die Erftstädter Friedhöfe unter Berücksichtigung der Vorschläge des Büros PlanRat Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Beschlussentwurf: Gem. den Vorschlägen des Büros PlanRat in der Sitzung des BA Straßen vom 11.09.2012 werden nach und nach, nicht auch zuletzt unter Berücksichtigung der tatsächlichen Nachfrageakzeptanz sowie der Nachfrageentwicklung folgende Planungen umgesetzt: - Platanenhain in Liblar (Planung bereits in Arbeit) - Gemeinschaftsurnenfeld in Lechenich - Lindengarten in Bliesheim - Gemeinschaftsurnenfeld in Gymnich - pflegeleichte Erdgräber auf den Friedhöfen Liblar, Lechenich, Bliesheim, Gymnich, Friesheim, Erp und Kierdorf alt. Den Anträgen zur Einrichtung eines Bestattungswaldes in Kierdorf (A 59/2012) sowie der Errichtung einer Urnenwand auf dem Friedhof Bliesheim (B122/2012) wird nicht zugestimmt. Begründung: Wie bereits in der V 442/2012 beschrieben, entstanden gerade in den letzten 3 – 5 Jahren große Freiflächen auf den Erftstädter Friedhöfen, weil bestehende Gräber nicht nachgekauft wurden und der Trend zum Kauf von Urnengräbern deutlich gestiegen ist (ca. 50 %). Nicht zuletzt trägt auch die demographische Entwicklung zur Entstehung von Leerständen auf den Friedhöfen bei. Die Fläche der freien Gräber beträgt mittlerweile im Durchschnitt fast 30 % (s. auch beiliegende Tabelle). Mit solchen Leerstandsflächen ist letztlich ein kostendeckender Friedhofsbetrieb unter Einhaltung des gebührenrechtlich Zulässigen und auch Vertretbaren nicht möglich. Um die Friedhöfe dauerhaft auch in den einzelnen Stadtteilen erhalten zu können, muss die bisherige Konzeption geändert werden. Ein wesentlicher Schritt zur Stabilisierung der Kosten im Friedhofsbereich ist eine anzustrebende, möglichst hohe Auslastung der vorhandenen Friedhofsflächen i.V.m. einer größtmöglichen Reduzierung der zu pflegenden Grünflächen. Daher habe ich bereits (s. A 155/2012) einige Friedhofsteile organisatorisch gesperrt. In diesen Friedhofsteilen werden keine neuen Gräber mehr verkauft, Beibelegungen können hingegen aus rechtlichen Gründen nicht verwehrt werden. Komplett geräumte Grabfelder werden mit einer Bepflanzung von dem restlichen Friedhof abgetrennt und nicht mehr gepflegt. Auf den anderen Friedhöfen und Friedhofsteilen wird die Neubelegung auf bestimmte Teilbereiche konzentriert. Durch diese Maßnahmen entstehen weitere zusammenhängende Freiflächen, die dann evtl. aus der intensiven Friedhofspflege heraus genommen werden können. Allein die Pflege der Grünflächen auf den Friedhöfen kostet jährlich ca. 365.000.00 €. Eine Reduzierung dieser Kosten wirkt sich zwangsläufig natürlich auch auf die Höhe der Friedhofsgebühren aus. Aus diesen Gründen sind Maßnahmen zu ergreifen, die Friedhöfe attraktiver zu gestalten, um somit eine Abwanderung in die sog. Friedwälder zu verhindern. Sinkende Bestattungszahlen hätten jedenfalls zur Folge, dass die Friedhofsgebühren entsprechend ansteigen würden. Anhand der vorliegenden Bestattungszahlen erhielt das Büro PlanRat den Auftrag, für die Friedhöfe Liblar, Lechenich, Gymnich, Kierdorf alt, Bliesheim, Erp und Friesheim den Auftrag, Vorschläge für die Schaffung pflegefreier und pflegeleichter Gräber zu unterbreiten. Investitionen in neue Friedhofsanlagen können nur auf den Friedhöfen getätigt werden, die entsprechende Bestattungszahlen verzeichnen. Dem Büro PlanRat ist es gelungen, eine auf den jeweiligen Friedhof abgestimmte Planung zu erarbeiten. Es wurden Angebote zur Schaffung pflegefreier und pflegeleichter Gräber vorgestellt. Pflegefreie Gräber (Urnen – und Sarggräber) können nur innerhalb der Friedhöfe in zusammenhängenden „Friedhofsgärten“ inkl. Gedenksteinen angeboten werden. Die Pflege dieser Anlagen obliegt komplett einer Fremdfirma gegen Erstattung der Kosten. Pflegeleichte Gräber sind Rasengräber, an deren Kopfseite ca. 30 cm den Nutzungsberechtigten zur individuellen Gestaltung zur Verfügung stehen. Die pflegeleichten Erdgräber können auf den meisten unserer Friedhöfe angeboten werden. Eine Investition ist in diesem Fall bis auf die Schaffung einer festen Wegekante zur Trennung der Grabflächen von den Wegeflächen nicht notwendig. Erhebliche Investitionskosten fallen somit für diese Flächen nicht an. Die Pflege der Rasenflächen wird auch hier von Fremdfirmen durchgeführt. -2- Ich habe eine Tabelle mit geschätzten Baukosten beigefügt. Über die Kosten für die Pflege kann ich erst nach Einholung aller für die entsprechende (Teil-) Gebührenkalkulation relevanter Grundlagenzahlen sowie nach Ermittlung aller zuverlässigen Prognosezahlen Auskunft geben. Die Bewertung im Einzelnen: Liblar Auf dem Friedhof Liblar, mit 49.500 m² der größte Erftstädter Friedhof, sind ca. 31 % der zur Verfügung stehenden Grabflächen sind nicht belegt. 2012 wurden hier 152 Bestattungen durchgeführt, davon 89 Urnenbestattungen. Der Liblarer Friedhof kommt aufgrund seiner Größe, Lage und Gestaltung einem Zentralfriedhof gleich. Zudem habe ich dort große zusammenhängende Freiflächen, die ansprechend gestaltet werden können. Das Büro PlanRat hat bereits den Auftrag, Planung und Ausschreibung vorzubereiten. Ich rechne damit, dass der sog.“Platanenhain“ (neben dem Ehrenfriedhof) bis zum Sommer fertig gestellt sein wird. Pflegeleichte Erdgräber können auf dem Friedhof Liblar ebenfalls eingerichtet werden. Lechenich Der Lechenicher Friedhof ist mit 34.500 m² Fläche der zweitgrößte Friedhof in Erftstadt. Auch er erfüllt die Anforderungen eines Zentralfriedhofs. Z.Zt. sind zwar nur ca. 15% der zur Verfügung stehenden Gräberflächen nicht belegt. Es ist mir bereits heute bekannt, dass ein Großteil der Gräber, deren Nutzung in diesem Jahr abläuft, zurück gegeben wird. 2012 wurden hier 114 Bestattungen durchgeführt, davon 62 Urnenbestattungen. Der Erweiterungsteil des Friedhofs ist bereits zu einem großen Teil organisatorisch gesperrt. Der Vorschlag des Büros PlanRat sieht hier vor, um den vorhandenen Seerosenteich ein Gemeinschaftsurnenfeld anzulegen. Die Anlage ist sehr reizvoll geplant und fügt sich gut die Umgebung ein. Bei Bedarf sollte meiner Auffassung nach dort die nächste Anlage (Baumgräber am Seerosenteich) gebaut werden. Pflegeleichte Erdgräber können auch auf dem Friedhof Lechenich angeboten werden.  Bliesheim Mit 14.500 m² gehört der Bliesheimer Friedhof zu den größeren Friedhöfen in Erftstadt. Die Fläche der freien Gräber beträgt hier ca. 30% der Gesamtgräberzahl. Die Bestattungsanzahl liegt mit 22 Bestattungen (davon 6 Urnenbestattung) am unteren Rand. Der Friedhof ist jedoch flächenmäßig relativ groß.Er weist eine große zusammenhängende Freifläche aus, auf der eine Gemeinschaftsanlage eingerichtet werden könnte. Der ursprüngliche Erweiterungsteil des Friedhofs ist bereits organisatorisch gesperrt. -3- Das Büro PlanRat sieht auch hier eine Anlage mit pflegefreien Erd – und Urnengräbern vor. Bei steigender Nachfrage sollte meiner Auffassung nach diese Anlage (Lindengarten) gebaut werden. Pflegeleichte Erdgräber können auf dem Friedhof Bliesheim auch angeboten werden. Vom Bau einer Urnenwand rate ich ab. Die Investition für eine solche Wand kann erst nach Ablauf der zu erwartenden Nutzungsdauer abgeschrieben werden, bei einem solchen Bauwerk erst nach 30 Jahren. Zudem steht ein großer Teil der Nutzungsgebühr (Personalkosten, betriebliche Aufwendungen, allg. Friedhofsunterhaltung) in keinem unmittelbaren Zusammenhang zu den Investitionskosten. Auch diese kalkulationsrelevanten Kosten müssen jedoch in die Gebühr einfließen. Neuinvestitionen, insbesondere beträchtliche Neuinvestitionen, würden den Gebührendeckungsgrad aber zunächst spürbar belasten, da neue Bestattungsangebote naturgemäß nicht sofort in Gänze ausgelastet sein können und eine Gebührenfinanzierung von Neuinvestitionen nur über viele Jahre im Wege der Abschreibung möglich ist. Als Fazit kann man festhalten, dass sich diese Investition erst nach Ablauf der Ruhefristen aller Gräber in dieser Wand rechnet. Zudem spricht – wie zuvor bereits dargestellt - der hohe Anteil von freien Grabstellen gegen den Bau einer Urnenwand. Diese Freiflächen müssen gärtnerisch gepflegt werden. Auch diese Unterhaltungskosten fließen letztlich gebührenrelevant in die allgemeinen Friedhofsunterhaltungskosten ein. Der Bau einer Urnenwand ist definitiv eine Fehlplanung, wenn ausreichend Flächenkapazitäten vorhanden sind. Gymnich Der Friedhof Gymnich hat eine Gesamtfläche von 11.800 m². Die Fläche der freien Gräber beträgt ca. 27%. 2012 wurden 25 Bestattungen durchgeführt, davon 6 Urnenbestattungen. Der Erweiterungsteil des Friedhofs ist bereits organisatorisch gesperrt. Das Büro PlanRat sieht hier eine Urnengemeinschaftsanlage in unmittelbarer Nähe der Trauerhalle vor. Auch diese Anlage sollte bei entsprechender Nachfrage gebaut werden. Friesheim, Erp und Kierdorf Die Vorschläge des Büros PlanRat für die Friedhöfe Friesheim, Erp und Kierdorf sind meiner Meinung sehr gelungen und fügen sich sehr gut in das Erscheinungsbild des jeweiligen Friedhofs ein. Auf eine zeitnahe Umsetzung möchte ich aufgrund der niedrigen Bestattungszahlen zunächst verzichten. Auf diesen Friedhöfen kann ich eine Investition z.Zt. nicht empfehlen. Pflegeleichte Erdgräber können jedoch angeboten werden. Ahrem, Blessem, Borr, Dirmerzheim, Kierdorf neu, Herrig und Niederberg Für die Friedhöfe Ahrem, Blessem, Borr, Dirmerzheim, Kierdorf neu, Herrig und Niederberg habe ich keine Vorschläge erarbeiten lassen. Auf diesen Friedhöfen sind die -4- Bestattungszahlen derart gering, dass eine wie auch immer geartete Investition im Hinblick auf die Friedhofsgebühren nicht zu rechtfertigen ist. Ich bin jedoch der Auffassung, dass mit der Schaffung der von mir aufgezeigten alternativen Bestattungsformen auf vier der 14 Erftstädter Friedhöfen dennoch ein gutes Angebot entstehen kann. Jede Investition wirkt sich unmittelbar auf die Höhe der Friedhofsgebühren aus. Die Ortsteilfriedhöfe können nur auf Dauer erhalten bleiben, wenn die Investitionen sich auf das absolut notwendige beschränken und die zu pflegenden Flächen reduziert werden können. Daher wäre auch die Schaffung eines Bestattungswaldes im Kierdorfer Mammutwäldchen ein Schritt in die falsche Richtung, da somit eine neue zu unterhaltende Friedhofsfläche geschaffen würde. Die Kosten für die Pflege wären auch hier von allen Gebührenzahlern zu tragen. Die Errichtung eines neuen Friedhofs ist ebenfalls eine Fehlplanung, da auf den Erftstädter Friedhöfen auseichend Bestattungsflächen vorhanden sind. In Anbetracht der angespannten Finanzsituation sollten Neuinvestitionen auf ein Minimum beschränkt werden. Gebührenrechtler raten förmlich dazu, Neuinvestitionen nur überschaubar und mit Vorsicht anzugehen, um noch weitere Verschlechterungen des Gebührendeckungsgrads zu vermeiden. Allerdings bin ich auch der Auffassung, dass Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung auf den vorhandenen Friedhöfen unerlässlich sind, um dem Wunsch nach pflegefreien und pflegeleichten Gräbern nachzukommen. Letztlich kann eine Verbesserung der Gebührensituation aber nur über eine möglichst breite und langfristige Nutzung und Auslastung gegenwärtig unbelegter Friedhofsflächen i.V.m. einer Verkleinerung der bisherigen Friedhofsflächen herbeigeführt werden. Bereits in meiner Vorlage V 413/2012 bin ich hinreichend auf die Gebührensituation und grundsätzliche Friedhofsproblematik sowie die Erfordernis einer Gebührenkalkulation mit Umsetzung eines neuen Friedhofskonzepts eingegangen. Mit der Erstellung dieser Vorlage ist die V 155/2012 erledigt. (Anmerkung: farbige Friedhofspläne sind in SD.NET einsetzbar und werden den Fraktionen in Papierform zur Verfügung gestellt.) In Vertretung -5- (Erner) -6-