Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
141 kB
Datum
19.06.2013
Erstellt
13.02.13, 13:30
Aktualisiert
23.02.13, 06:12
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 78/2013
Az.: 6740-03
Amt: - 65 BeschlAusf.: - -6520 - Datum: 05.02.2013
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
19.02.2013
beschließend
Betriebsausschuss Straßen
19.06.2013
beschließend
Betrifft:
19.02.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Gesamtkonzept für die Erftstädter Friedhöfe unter Berücksichtigung der Vorschläge
des Büros PlanRat
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Beschlussentwurf:
Gem. den Vorschlägen des Büros PlanRat in der Sitzung des BA Straßen vom
11.09.2012 werden nach und nach, nicht auch zuletzt unter Berücksichtigung der
tatsächlichen Nachfrageakzeptanz sowie der Nachfrageentwicklung folgende Planungen
umgesetzt:
- Platanenhain in Liblar (Planung bereits in Arbeit)
- Gemeinschaftsurnenfeld in Lechenich
- Lindengarten in Bliesheim
- Gemeinschaftsurnenfeld in Gymnich
- pflegeleichte Erdgräber auf den Friedhöfen Liblar, Lechenich, Bliesheim, Gymnich,
Friesheim, Erp und Kierdorf alt.
Den Anträgen zur Einrichtung eines Bestattungswaldes in Kierdorf (A 59/2012) sowie der
Errichtung einer Urnenwand auf dem Friedhof Bliesheim (B122/2012) wird nicht
zugestimmt.
Begründung:
Wie bereits in der V 442/2012 beschrieben, entstanden gerade in den letzten 3 – 5 Jahren
große Freiflächen auf den Erftstädter Friedhöfen, weil bestehende Gräber nicht
nachgekauft wurden und der Trend zum Kauf von Urnengräbern deutlich gestiegen ist
(ca. 50 %). Nicht zuletzt trägt auch die demographische Entwicklung zur Entstehung von
Leerständen auf den Friedhöfen bei. Die Fläche der freien Gräber beträgt mittlerweile im
Durchschnitt fast 30 % (s. auch beiliegende Tabelle).
Mit solchen Leerstandsflächen ist letztlich ein kostendeckender Friedhofsbetrieb unter
Einhaltung des gebührenrechtlich Zulässigen und auch Vertretbaren nicht möglich. Um die
Friedhöfe dauerhaft auch in den einzelnen Stadtteilen erhalten zu können, muss die
bisherige Konzeption geändert werden.
Ein wesentlicher Schritt zur Stabilisierung der Kosten im Friedhofsbereich ist eine
anzustrebende, möglichst hohe Auslastung der vorhandenen Friedhofsflächen i.V.m. einer
größtmöglichen Reduzierung der zu pflegenden Grünflächen. Daher habe ich bereits (s. A
155/2012) einige Friedhofsteile organisatorisch gesperrt. In diesen Friedhofsteilen werden
keine neuen Gräber mehr verkauft, Beibelegungen können hingegen aus rechtlichen
Gründen nicht verwehrt werden.
Komplett geräumte Grabfelder werden mit einer Bepflanzung von dem restlichen Friedhof
abgetrennt und nicht mehr gepflegt.
Auf den anderen Friedhöfen und Friedhofsteilen wird die Neubelegung auf bestimmte
Teilbereiche konzentriert.
Durch diese Maßnahmen entstehen weitere zusammenhängende Freiflächen, die dann
evtl. aus der intensiven Friedhofspflege heraus genommen werden können.
Allein die Pflege der Grünflächen auf den Friedhöfen kostet jährlich ca. 365.000.00 €. Eine
Reduzierung dieser Kosten wirkt sich zwangsläufig natürlich auch auf die Höhe der
Friedhofsgebühren aus.
Aus diesen Gründen sind Maßnahmen zu ergreifen, die Friedhöfe attraktiver zu gestalten,
um somit eine Abwanderung in die sog. Friedwälder zu verhindern. Sinkende
Bestattungszahlen hätten jedenfalls zur Folge, dass die Friedhofsgebühren entsprechend
ansteigen würden.
Anhand der vorliegenden Bestattungszahlen erhielt das Büro PlanRat den Auftrag, für die
Friedhöfe Liblar, Lechenich, Gymnich, Kierdorf alt, Bliesheim, Erp und Friesheim den
Auftrag, Vorschläge für die Schaffung pflegefreier und pflegeleichter Gräber zu
unterbreiten. Investitionen in neue Friedhofsanlagen können nur auf den Friedhöfen
getätigt werden, die entsprechende Bestattungszahlen verzeichnen.
Dem Büro PlanRat ist es gelungen, eine auf den jeweiligen Friedhof abgestimmte Planung
zu erarbeiten. Es wurden Angebote zur Schaffung pflegefreier und pflegeleichter Gräber
vorgestellt.
Pflegefreie Gräber (Urnen – und Sarggräber) können nur innerhalb der Friedhöfe in
zusammenhängenden „Friedhofsgärten“ inkl. Gedenksteinen angeboten werden. Die
Pflege dieser Anlagen obliegt komplett einer Fremdfirma gegen Erstattung der Kosten.
Pflegeleichte Gräber sind Rasengräber, an deren Kopfseite ca. 30 cm den
Nutzungsberechtigten zur individuellen Gestaltung zur Verfügung stehen. Die
pflegeleichten Erdgräber können auf den meisten unserer Friedhöfe angeboten werden.
Eine Investition ist in diesem Fall bis auf die Schaffung einer festen Wegekante zur
Trennung der Grabflächen von den Wegeflächen nicht notwendig. Erhebliche
Investitionskosten fallen somit für diese Flächen nicht an. Die Pflege der Rasenflächen
wird auch hier von Fremdfirmen durchgeführt.
-2-
Ich habe eine Tabelle mit geschätzten Baukosten beigefügt. Über die Kosten für die
Pflege kann ich erst nach Einholung aller für die entsprechende (Teil-)
Gebührenkalkulation relevanter Grundlagenzahlen sowie nach Ermittlung aller
zuverlässigen Prognosezahlen Auskunft geben.
Die Bewertung im Einzelnen:
Liblar
Auf dem Friedhof Liblar, mit 49.500 m² der größte Erftstädter Friedhof, sind ca. 31 % der
zur Verfügung stehenden Grabflächen sind nicht belegt. 2012 wurden hier 152
Bestattungen durchgeführt, davon 89 Urnenbestattungen.
Der Liblarer Friedhof kommt aufgrund seiner Größe, Lage und Gestaltung einem
Zentralfriedhof gleich. Zudem habe ich dort große zusammenhängende Freiflächen, die
ansprechend gestaltet werden können.
Das Büro PlanRat hat bereits den Auftrag, Planung und Ausschreibung vorzubereiten. Ich
rechne damit, dass der sog.“Platanenhain“ (neben dem Ehrenfriedhof) bis zum Sommer
fertig gestellt sein wird.
Pflegeleichte Erdgräber können auf dem Friedhof Liblar ebenfalls eingerichtet werden.
Lechenich
Der Lechenicher Friedhof ist mit 34.500 m² Fläche der zweitgrößte Friedhof in Erftstadt.
Auch er erfüllt die Anforderungen eines Zentralfriedhofs.
Z.Zt. sind zwar nur ca. 15% der zur Verfügung stehenden Gräberflächen nicht belegt. Es
ist mir bereits heute bekannt, dass ein Großteil der Gräber, deren Nutzung in diesem Jahr
abläuft, zurück gegeben wird. 2012 wurden hier 114 Bestattungen durchgeführt, davon 62
Urnenbestattungen. Der Erweiterungsteil des Friedhofs ist bereits zu einem großen Teil
organisatorisch gesperrt.
Der Vorschlag des Büros PlanRat sieht hier vor, um den vorhandenen Seerosenteich ein
Gemeinschaftsurnenfeld anzulegen. Die Anlage ist sehr reizvoll geplant und fügt sich gut
die Umgebung ein. Bei Bedarf sollte meiner Auffassung nach dort die nächste Anlage
(Baumgräber am Seerosenteich) gebaut werden.
Pflegeleichte Erdgräber können auch auf dem Friedhof Lechenich angeboten werden.
Bliesheim
Mit 14.500 m² gehört der Bliesheimer Friedhof zu den größeren Friedhöfen in Erftstadt.
Die Fläche der freien Gräber beträgt hier ca. 30% der Gesamtgräberzahl.
Die Bestattungsanzahl liegt mit 22 Bestattungen (davon 6 Urnenbestattung) am unteren
Rand.
Der Friedhof ist jedoch flächenmäßig relativ groß.Er weist eine große
zusammenhängende Freifläche aus, auf der eine Gemeinschaftsanlage eingerichtet
werden könnte. Der ursprüngliche Erweiterungsteil des Friedhofs ist bereits
organisatorisch gesperrt.
-3-
Das Büro PlanRat sieht auch hier eine Anlage mit pflegefreien Erd – und Urnengräbern
vor. Bei steigender Nachfrage sollte meiner Auffassung nach diese Anlage (Lindengarten)
gebaut werden.
Pflegeleichte Erdgräber können auf dem Friedhof Bliesheim auch angeboten werden.
Vom Bau einer Urnenwand rate ich ab. Die Investition für eine solche Wand kann erst
nach Ablauf der zu erwartenden Nutzungsdauer abgeschrieben werden, bei einem
solchen Bauwerk erst nach 30 Jahren. Zudem steht ein großer Teil der Nutzungsgebühr
(Personalkosten, betriebliche Aufwendungen, allg. Friedhofsunterhaltung) in keinem
unmittelbaren Zusammenhang zu den Investitionskosten. Auch diese
kalkulationsrelevanten Kosten müssen jedoch in die Gebühr einfließen. Neuinvestitionen,
insbesondere beträchtliche Neuinvestitionen, würden den Gebührendeckungsgrad aber
zunächst spürbar belasten, da neue Bestattungsangebote naturgemäß nicht sofort in
Gänze ausgelastet sein können und eine Gebührenfinanzierung von Neuinvestitionen nur
über viele Jahre im Wege der Abschreibung möglich ist. Als Fazit kann man festhalten,
dass sich diese Investition erst nach Ablauf der Ruhefristen aller Gräber in dieser Wand
rechnet.
Zudem spricht – wie zuvor bereits dargestellt - der hohe Anteil von freien Grabstellen
gegen den Bau einer Urnenwand. Diese Freiflächen müssen gärtnerisch gepflegt werden.
Auch diese Unterhaltungskosten fließen letztlich gebührenrelevant in die allgemeinen
Friedhofsunterhaltungskosten ein.
Der Bau einer Urnenwand ist definitiv eine Fehlplanung, wenn ausreichend
Flächenkapazitäten vorhanden sind.
Gymnich
Der Friedhof Gymnich hat eine Gesamtfläche von 11.800 m². Die Fläche der freien Gräber
beträgt ca. 27%. 2012 wurden 25 Bestattungen durchgeführt, davon 6 Urnenbestattungen.
Der Erweiterungsteil des Friedhofs ist bereits organisatorisch gesperrt.
Das Büro PlanRat sieht hier eine Urnengemeinschaftsanlage in unmittelbarer Nähe der
Trauerhalle vor. Auch diese Anlage sollte bei entsprechender Nachfrage gebaut werden.
Friesheim, Erp und Kierdorf
Die Vorschläge des Büros PlanRat für die Friedhöfe Friesheim, Erp und Kierdorf sind
meiner Meinung sehr gelungen und fügen sich sehr gut in das Erscheinungsbild des
jeweiligen Friedhofs ein.
Auf eine zeitnahe Umsetzung möchte ich aufgrund der niedrigen Bestattungszahlen
zunächst verzichten. Auf diesen Friedhöfen kann ich eine Investition z.Zt. nicht
empfehlen. Pflegeleichte Erdgräber können jedoch angeboten werden.
Ahrem, Blessem, Borr, Dirmerzheim, Kierdorf neu, Herrig und Niederberg
Für die Friedhöfe Ahrem, Blessem, Borr, Dirmerzheim, Kierdorf neu, Herrig und
Niederberg habe ich keine Vorschläge erarbeiten lassen. Auf diesen Friedhöfen sind die
-4-
Bestattungszahlen derart gering, dass eine wie auch immer geartete Investition im
Hinblick auf die Friedhofsgebühren nicht zu rechtfertigen ist.
Ich bin jedoch der Auffassung, dass mit der Schaffung der von mir aufgezeigten
alternativen Bestattungsformen auf vier der 14 Erftstädter Friedhöfen dennoch ein gutes
Angebot entstehen kann.
Jede Investition wirkt sich unmittelbar auf die Höhe der Friedhofsgebühren aus. Die
Ortsteilfriedhöfe können nur auf Dauer erhalten bleiben, wenn die Investitionen sich auf
das absolut notwendige beschränken und die zu pflegenden Flächen reduziert werden
können.
Daher wäre auch die Schaffung eines Bestattungswaldes im Kierdorfer Mammutwäldchen
ein Schritt in die falsche Richtung, da somit eine neue zu unterhaltende Friedhofsfläche
geschaffen würde. Die Kosten für die Pflege wären auch hier von allen Gebührenzahlern
zu tragen.
Die Errichtung eines neuen Friedhofs ist ebenfalls eine Fehlplanung, da auf den
Erftstädter Friedhöfen auseichend Bestattungsflächen vorhanden sind.
In Anbetracht der angespannten Finanzsituation sollten Neuinvestitionen auf ein Minimum
beschränkt werden. Gebührenrechtler raten förmlich dazu, Neuinvestitionen nur
überschaubar und mit Vorsicht anzugehen, um noch weitere Verschlechterungen des
Gebührendeckungsgrads zu vermeiden.
Allerdings bin ich auch der Auffassung, dass Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung auf
den vorhandenen Friedhöfen unerlässlich sind, um dem Wunsch nach pflegefreien und
pflegeleichten Gräbern nachzukommen. Letztlich kann eine Verbesserung der
Gebührensituation aber nur über eine möglichst breite und langfristige Nutzung und
Auslastung gegenwärtig unbelegter Friedhofsflächen i.V.m. einer Verkleinerung der
bisherigen Friedhofsflächen herbeigeführt werden.
Bereits in meiner Vorlage V 413/2012 bin ich hinreichend auf die Gebührensituation und
grundsätzliche Friedhofsproblematik sowie die Erfordernis einer Gebührenkalkulation mit
Umsetzung eines neuen Friedhofskonzepts eingegangen.
Mit der Erstellung dieser Vorlage ist die V 155/2012 erledigt.
(Anmerkung: farbige Friedhofspläne sind in SD.NET einsetzbar und werden den
Fraktionen in Papierform zur Verfügung gestellt.)
In Vertretung
-5-
(Erner)
-6-