Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
04.09.2012
Erstellt
31.08.12, 18:13
Aktualisiert
31.08.12, 18:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.08.2012
- Der Bürgermeister Az: 60
Nr. der Ratsdrucksache: 835-IX/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
04.09.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Realisierung des Bebauungsplanes 80 a "Ergänzungsstandort Nahversorgung"
hier: Projektentwickler-/Investorenangebote und weiteres Vorgehen
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 835-IX/Z-1
1. Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 80a ist im März dieses Jahres bestandskräftig geworden.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Errichtung eines Discounters sowie eines Supermarktes mit
kleinen Geschäften im Vorkassenbereich zur Ergänzung der Nahversorgung für die Bürger von
Bad Münstereifel.
Voraussetzung für die Realisierung des Projektes ist
- die Zusammenführung der zu Errichtung des Projektes benötigten Grundstücke, zu denen
der städtische Bauhof gehört und die im Eigentum von drei verschiedenen Eigentümern stehen, u. a. der Stadt,
- die Verlagerung des Bauhofs auf ein anderes geeignetes Grundstück,
- die Erlangung der erforderlichen Baugenehmigungen sowie
- die Aufbringung der erforderlichen Gesamtfinanzierung.
Es liegen bereits Interessenbekundungen von drei Projektentwicklern/Investorengruppen zur Realisierung des Projektes, einschließlich des Neubaus eines Bauhofes, vor. Alle haben bereits Projekte dieser Art realisiert. Die Stadt hat parallel prüfen lassen, welche vergaberechtlichen Vorgaben eingehalten werden müssen. Dies wird bei der Projektumsetzung berücksichtigt werden.
Für den neuen Bauhof muss zunächst bestimmt werden, welche Funktionalitäten er aufweisen
muss.
Für das Bauprogramm wurde die beigefügte Aufstellung (Anlage 1) seitens der Bauhofleitung
erarbeitet. Dies orientiert sich im Wesentlichen an der derzeitigen Besetzung und Ausstattung.
Für den neuen Bauhof ist neben der Funktionalität die Lage in der Stadt ein wichtiger Entscheidungspunkt. Auch hierzu wurde ein Papier ausgearbeitet, das im n. ö. Teil vorgelegt werden wird.
Auf dem städtischen Bauhofgrundstück sind die aktenkundigen Altlastverdachtsmomente zu untersuchen. Hierfür wurden Angebote eingeholt.
Informationen hierzu sowie weitere, insbesondere zum Finanzrahmen erfolgen ebenfalls im nicht
öffentlichen Teil.
2. Rechtliche Würdigung
entfällt
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss/Rat beschließt das der Vorlage beigefügte Bauprogramm als Richtlinie für
den Neubau eines städtischen Bauhofs.
2. Er beauftragt die Verwaltung, das sich aus diesen Vorgaben abzuleitende weitere Vorgehen zu prüfen und die weiteren Schritte einzuleiten.