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Sitzungsvorlage (Umzug Musikschule)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
234 kB
Datum
23.02.2012
Erstellt
31.01.12, 18:27
Aktualisiert
31.01.12, 18:27
Sitzungsvorlage (Umzug Musikschule) Sitzungsvorlage (Umzug Musikschule) Sitzungsvorlage (Umzug Musikschule) Sitzungsvorlage (Umzug Musikschule)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: III Az.: Vo/Wo Jülich, 24.01.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 30/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport Termin 02.02.2012 Haupt- und Finanzausschuss 13.02.2012 Stadtrat 23.02.2012 TOP Ergebnisse Umzug Musikschule Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: Die Musikschule wird von ihrem jetzigen Standort (Schirmerstr.) in das Schulzentrum verlagert und bezieht dort einen separat ausgewiesenen Trakt, wenn die Sanierung in 2014 fertig gestellt ist. Aufgrund der entsprechenden Beschlüsse in der Vorlage Nr. 326/2011 sind die dazu erforderlichen planerischen Schritte eingeleitet und sollen fortgesetzt werden. Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport am 30.06.2011 hatte der Planer angeregt, wenn möglich auch die Musikschule im Schulzentrum unterzubringen. In Zeiten wachsenden Ganztagsunterrichts sei es für die Musikschule vorteilhaft, mit ihren Angeboten im unmittelbaren schulischem Umfeld zu sein. In der Sitzung am 13.07.2001 hat der Arbeitskreis diese Anregung aufgegriffen und die Verwaltung beauftragt, die Unterbringung der Musikschule im Schulzentrum zu prüfen. Die Schulleiter haben dieses Ansinnen unterstützt. Eine Musikschule in der Nähe der Schüler halten sie sowohl für die Schulen als auch für die Musikschule für sehr attraktiv. Den jetzt erfolgten Vorplanungen zufolge ist es ohne weiteres möglich, den bisher für die Musikschule zur Verfügung stehenden Unterrichtsraum mindestens 1:1 im Schulzentrum in einem eigenen Trakt abzubilden und diesen Trakt dann auch in für Musikschulzwecke geeigneter Weise her- bzw. einzurichten. Als Trakt vorgesehen sind Räume der jetzigen Katholischen Grundschule, die als Verwaltungstrakt für die Hauptschule vorgesehen waren. Die Musikschule hatte sich ursprünglich skeptisch zu den Umzugsplänen geäußert. Vor allem wurde die Stadtrandlage gegenüber der zentralen Lage im Stadtkern als womöglich nachteilig angesehen. In verschiedenen Gesprächen mit den Verantwortlichen der Musikschule konnten diese Bedenken ausgeräumt werden. Vor allem die angedachten konkreten Raumplanungen, aber auch die vorgesehene optimierte Verkehrsanbindung überzeugten von der Vorteilhaftigkeit eines Umzuges und der damit verbundenen verbesserten Kundenorientierung, die aufgrund verschiedener Synergieeffekte auch ökonomische Vorteile mit sich bringen dürften. Insofern sind Annahmen realistisch, Einspareffekte durch Verminderung von Kosten an alter Stelle (ggfls. auch durch Verwertung des Gebäudes) bei gleichzeitiger Kostenverminderung an neuer Stelle (zB. durch die energetische Sanierung) und möglicher Einnahmeverbesserung zu erzielen. Die Möglichkeit des Umzugs ergibt sich aus der Überlegung, freiwerdende Räume, die durch die Zusammenlegung von Real- und Hauptschule zur Sekundarschule entstehen, ökonomisch sinnvoll zu nutzen und somit Leerstand zu vermeiden. Mit dem Umzug der Musikschule in das Schulzentrum sind Maßnahmen verbunden, die die Dauerhaftigkeit der Musikschule an diesem neuen Ort unterstreichen. Erst die dauerhafte Unterbringung der Musikschule im Schulzentrum ist Voraussetzung für die langfristige Amortisation der jetzigen Aufwendungen einerseits und die erwarteten Einspareffekte im Bereich der freiwilligen Leistungen andererseits. Diese Einspareffekte lassen sich anhand der nachfolgenden Darstellung leicht nachvollziehen. Am alten Standort der Musikschule fällt kurz- bis mittelfristig ein erheblicher Sanierungsbedarf an. Insbesondere sind sämtliche Dachflächen in einem so schlechten Zustand (Wassereinbruch), dass eine kurzfristige Sanierung umgehend durchgeführt werden müsste. Gleicher Sachverhalt trifft auf die Fensteranlagen zu. Ebenfalls ist die Sanierung der haustechnischen Gewerke (Heizungs- und Elektroinstallationen) mittelfristig unumgänglich. Um die Bausubstanz der alten Musikschule dauerhaft zu erhalten, wäre kurz- bis mittelfristig eine Grundsanierung erforderlich. Die Kosten hierfür werden nach heutigem Kenntnisstand auf rd. 1,0 Mio. € geschätzt. Die laufenden Kosten für Strom, Gas und Wasser betrugen in den letzten Jahren im Durchschnitt rund 16.000 €. Für den Umzug der Musikschule ins Schulzentrum sind Mehraufwendungen gegenüber der bisher geplanten Hauptschulnutzung in Höhe von 200.000,- € anzusetzen. Auf Grundlage einer mit der Musikschule abgestimmten Planung werden derzeit die genauen Zuatzkosten ermittelt. Die v.g. Mehraufwendungen führen nicht zu einer Erhöhung der veranschlagten Sanierungskosten gem. Kostenberechnung, da durch günstige Ausschreibungsergebnisse Einsparungen erzielt wurden. Die laufenden Kosten für Strom, Gas und Wasser werden für den Anteil der Musikschule am Gebäude auf rund 12.000 € geschätzt. Zusätzlich fallen bei der Aufgabe des Standorts „alte“ Musikschule noch Sonderaufwendungen für außerordentlichen Aufwand (Abschreibung) sowie ein Ertrag aus der dann möglichen Veräußerung des Grundstückes zusammen. Die Musikschule hat in 2012 einen Restwert von 538.000 € (davon 93.000 € Grundstück). Dies bedeutet eine Sonderabschreibung beim Abbruch des Gebäudes von rund 445.000 €. Demgegenüber steht ein möglicher Verkaufserlös von ca 310.000 € (1.551 qm x 200 €/qm lt Bodenrichtwert) abzüSitzungsvorlage 30/2012 Seite 2 glich Abbruchkosten von rund 150.000 €. Da im Restbuchwert noch ein Wert von 93.000 € für das Grundstück enthalten ist, muss dieser Wert noch vom Verkaufserlös abgezogen werden (der Wert 93.000 € ergibt sich bei derzeitigen Nutzung des Grundstücks als Musikschule - Gemeinbedarfsfläche 30 % des Bodenrichtwertes – diese Nutzungsart wird mit Abbruch des Gebäudes aufgegeben, sodass hier dann der volle Wert angesetzt werden kann), der mögliche Erlös beträgt damit 57.000 €. Eine Aufstellung der v.g. Kosten ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Verbrauch Musikschule alt 2008 2009 2010 2.071,90 € 2.041,15 € 2.153,33 € 6.266,38 € 12.944,88 € 12.633,12 € 14.495,26 € 40.073,26 € 528,54 € 542,02 € 954,30 € 2.024,86 € Strom Gas Wasser durchschnittl. Verbrauch 2.088,79 € 13.357,75 € 674,95 € 16.121,50 € Verbrauch Musikschule neu GHS 1.600,00 € 10.000,00 € 200,00 € Strom Gas Wasser 11.800,00 € Kosten Musikschule alt Kosten Musikschule neu Grundsanierung 1.000.000,00 € Mehrkosten Umbau 200.000,00 € Sonderabschreibung 445.000,00 € Abzüglich Verkaufserlös ./. 57.000,00 € Summe 1.000.000,00 € Summe 588.000,00 € Anhand der Aufstellung ist erkennbar, dass sowohl der einmalige Investitionsaufwand am neuen Standort als auch die zu erwartenden laufenden Kosten für Strom, Gas und Wasser bei dieser Alternative erheblich günstiger sind, als die Investitionskosten zuzüglich laufender Kosten für Strom, Gas und Wasser am alten Standort. Eine dynamische Betrachtung der Kosten (Abzinsung auf einen einheitlichen Zeitpunkt) kann entfallen, da die Investitionszeitpunkte (für beide Objekte) nahezu identisch sind. Sitzungsvorlage 30/2012 Seite 3 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 30/2012 Seite 4