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Beschlussvorlage (Planungen zur Windenergienutzung hier: Berücksichtigung des Radioteleskops Effelsberg)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
102 kB
Datum
28.06.2012
Erstellt
15.06.12, 18:26
Aktualisiert
28.06.12, 18:23
Beschlussvorlage (Planungen zur Windenergienutzung
hier: Berücksichtigung des Radioteleskops Effelsberg) Beschlussvorlage (Planungen zur Windenergienutzung
hier: Berücksichtigung des Radioteleskops Effelsberg) Beschlussvorlage (Planungen zur Windenergienutzung
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 11.06.2012 - Der Bürgermeister Az: 60 Lq Nr. der Ratsdrucksache: 833-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Planungen zur Windenergienutzung hier: Berücksichtigung des Radioteleskops Effelsberg __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 833-IX 1. Sachverhalt: Es ist beabsichtigt, die Windenergie in Bad Münstereifel substanziell nutzbar zu machen und über die Ausweisung entsprechender Konzentrationszonen die Standortfrage von Windenergieanlagen planungsrechtlich zu steuern. So sollen einzelne privilegierte Vorhaben an nicht erwünschten Standorten, wie sie bei Schönau / Bergrath beantragt waren, von vornherein abgewiesen werden. Für die Ausweisung einer entsprechenden Konzentrationszone erscheinen Abstände von mehr als 1.000 Meter zum nächsten Siedlungsbereich erforderlich, um eine Akzeptanz bei der Bevölkerung zu erzielen. Von daher wurde das Stadtgebiet mit 1.000 Meterradien um Siedlungsbereiche und mit solchen von 800 Metern um Einzelgehöfte untersucht. Dabei ergeben sich zwei große Bereiche im Wald an der nordöstlichen Stadtgrenze zu Euskirchen (s. beigefügten Plan). Entsprechend dem Windenergieerlass des Landes NRW vom 11.7.2011 können Waldflächen dann in Betracht kommen, wenn andere Bereiche nicht zur Verfügung stehen. Für diese Bereiche konnte eine grundsätzlich positive Vorabstimmung mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW – Regionalforstamt Hocheifel - Zülpicher Börde, Herrn Dengel, erreicht werden. Im Weiteren sind hier die einzelnen Waldparzellen zu betrachten, da z.B. Laubwaldbestände grundsätzlich nicht in Frage kommen. Insbesondere in der westlicheren Zone sind jedoch vielfältige Nadelholzbestände, so dass eine Weiterverfolgung der Flächen mit Aussicht auf Ausweisungsmöglichkeiten sinnvoll erscheint. Parallel zu dieser Abstimmung hat das Büro Kramer Schalltechnik eine Schalltechnische Untersuchung für die beiden Bereiche erarbeitet. Hiernach sind in diesen Bereichen, unter Einhaltung der erforderlichen Abstände von 1.000 bis 1.500 Meter zum Wohnen, einmal rund zehn im westlicheren Bereich und rund 20 Anlagen im östlicheren Bereich möglich (s. beigefügten Plan). Zugrunde gelegt wurden die neuen 3 MW-Anlagen mit 190 Metern Gesamthöhe. In späteren Genehmigungsverfahren werden bei abweichenden Anlagen deren Schallemissionen zu beachten sein. Mit den Nachbarkommunen Euskirchen und Rheinbach wurde in einem ersten Abstimmungsgespräch festgestellt, dass alle sich in dem betreffenden ‚Dreistädteeck’ Konzentrationszonen für Windenergieanlagen vorstellen können. Es wurde ein weiterer Informationsaustausch und konkrete räumliche Abstimmungen vereinbart. Dabei wurde seitens der Stadt auch auf die Belange des Radioteleskops Effelsberg hingewiesen, die in die Abstimmungsverfahren mit ein zu bringen sein werden. Die Belange des Radioteleskops haben eine neue Qualität erreicht. Natürlich wurde diese Messeinrichtung der Spitzenforschung ständig verbessert aber auch das neue Messprogramm mit dem Störungen errechnet werden können, lässt genauere Aussagen zu Störquellen zu. Windenergieanlagen sind solche Störquellen und zwar nicht nur, wenn sie in direkter Sichtverbindung stehen sondern, bedingt durch die erforderlich hohe Empfindlichkeit des Teleskops, auch durch indirekte Einstrahlung. Um dies genauer zu ermitteln, wurden dem Max-Plank-Institut für Radioastronomie (MPIfR) die herausgearbeiteten Bereiche für potenzielle Konzentrationszonen benannt. Seitens des Instituts werden Beeinträchtigungen bei Windrädern auf der östlicheren Fläche sofort gesehen. Bezüglich der westlicheren Fläche laufen noch Untersuchungen. Um die Qualität evtl. Störungen des Teleskops besser verstehen zu können, wird Herr Dr. Kraus, Leiter der Außenstelle Effelsberg des Instituts, ggf. mit Unterstützung eines Kollegen die Hintergründe und die evtl. Auswirkungen in der Sitzung erläutern. Da dieser Sachverhalt nicht nur das Gebiet der Stadt Bad Münstereifel betrifft, sondern auch die umliegenden Kommunen insbesondere auch in Rheinland Pfalz, ist hier ein Abstimmungsverfahren auf Bezirksplanungsebene sinnvoll. So hat bereits ein Gespräch im Ministerium in Düsseldorf unter Beteiligung des Ministeriums von Rheinland-Pfalz stattgefunden. Die Stadt sollte die Bezirksregierung bitten, ein entsprechendes Planverfahren aufzunehmen, da das Teleskop als wissenschaftliche Einrichtung im Gebietsentwicklungsplan (GEP) gekennzeichnet und somit Ziel der Landesplanung ist. Erreicht werden sollte die Ausweisung einer Schutzzone im GEP. Das Gleiche gilt, sicherlich in etwas abgemilderter Form, für das Radioteleskop auf dem Stockert, der in diesem Planverfahren mit berücksichtigt werden sollte. Seite 3 von Ratsdrucksache 833-IX Unabhängig davon sollte seitens der Stadt die Möglichkeit zur Ausweisung einer Konzentrationszone weiter verfolgt werden. Dabei haben die Verantwortlichen des MPIfR ihre Hilfe zugesagt. Dies sollte in enger Abstimmung mit den Nachbarkommunen, wie mit diesen verabredet, geschehen. Bei der Suche nach einer Konzentrationszone bzw. dessen Ausdehnung wird der Artenschutz als weiterer Belang noch zu untersuchen sein. Da diese Untersuchung sehr aufwendig ist, wird sie sinnvoller Weise immer erst dann vorgenommen, wenn die Abarbeitung aller anderen Belange bereits zu einer sehr konkreten Potentialfläche geführt haben. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Die Untersuchungen zur Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen sollen fortgesetzt werden. Der Bürgermeister wird in diesem Zusammenhang beauftragt, die Ausweisung einer erforderlichen Schutzzone für die Radioteleskope Effelsberg und Stockert im Regionalplan zu beantragen.