Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
102 kB
Datum
28.06.2012
Erstellt
15.06.12, 18:26
Aktualisiert
28.06.12, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 11.06.2012
- Der Bürgermeister Az: 60 Lq
Nr. der Ratsdrucksache: 833-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Planungen zur Windenergienutzung
hier: Berücksichtigung des Radioteleskops Effelsberg
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 833-IX
1. Sachverhalt:
Es ist beabsichtigt, die Windenergie in Bad Münstereifel substanziell nutzbar zu machen und über
die Ausweisung entsprechender Konzentrationszonen die Standortfrage von Windenergieanlagen
planungsrechtlich zu steuern. So sollen einzelne privilegierte Vorhaben an nicht erwünschten
Standorten, wie sie bei Schönau / Bergrath beantragt waren, von vornherein abgewiesen werden.
Für die Ausweisung einer entsprechenden Konzentrationszone erscheinen Abstände von mehr als
1.000 Meter zum nächsten Siedlungsbereich erforderlich, um eine Akzeptanz bei der Bevölkerung
zu erzielen. Von daher wurde das Stadtgebiet mit 1.000 Meterradien um Siedlungsbereiche und
mit solchen von 800 Metern um Einzelgehöfte untersucht. Dabei ergeben sich zwei große Bereiche im Wald an der nordöstlichen Stadtgrenze zu Euskirchen (s. beigefügten Plan).
Entsprechend dem Windenergieerlass des Landes NRW vom 11.7.2011 können Waldflächen
dann in Betracht kommen, wenn andere Bereiche nicht zur Verfügung stehen.
Für diese Bereiche konnte eine grundsätzlich positive Vorabstimmung mit dem Landesbetrieb
Wald und Holz NRW – Regionalforstamt Hocheifel - Zülpicher Börde, Herrn Dengel, erreicht werden. Im Weiteren sind hier die einzelnen Waldparzellen zu betrachten, da z.B. Laubwaldbestände
grundsätzlich nicht in Frage kommen. Insbesondere in der westlicheren Zone sind jedoch vielfältige Nadelholzbestände, so dass eine Weiterverfolgung der Flächen mit Aussicht auf Ausweisungsmöglichkeiten sinnvoll erscheint.
Parallel zu dieser Abstimmung hat das Büro Kramer Schalltechnik eine Schalltechnische Untersuchung für die beiden Bereiche erarbeitet. Hiernach sind in diesen Bereichen, unter Einhaltung der
erforderlichen Abstände von 1.000 bis 1.500 Meter zum Wohnen, einmal rund zehn im westlicheren Bereich und rund 20 Anlagen im östlicheren Bereich möglich (s. beigefügten Plan). Zugrunde
gelegt wurden die neuen 3 MW-Anlagen mit 190 Metern Gesamthöhe. In späteren Genehmigungsverfahren werden bei abweichenden Anlagen deren Schallemissionen zu beachten sein.
Mit den Nachbarkommunen Euskirchen und Rheinbach wurde in einem ersten Abstimmungsgespräch festgestellt, dass alle sich in dem betreffenden ‚Dreistädteeck’ Konzentrationszonen für
Windenergieanlagen vorstellen können. Es wurde ein weiterer Informationsaustausch und konkrete räumliche Abstimmungen vereinbart. Dabei wurde seitens der Stadt auch auf die Belange des
Radioteleskops Effelsberg hingewiesen, die in die Abstimmungsverfahren mit ein zu bringen sein
werden.
Die Belange des Radioteleskops haben eine neue Qualität erreicht. Natürlich wurde diese Messeinrichtung der Spitzenforschung ständig verbessert aber auch das neue Messprogramm mit dem
Störungen errechnet werden können, lässt genauere Aussagen zu Störquellen zu. Windenergieanlagen sind solche Störquellen und zwar nicht nur, wenn sie in direkter Sichtverbindung stehen
sondern, bedingt durch die erforderlich hohe Empfindlichkeit des Teleskops, auch durch indirekte
Einstrahlung. Um dies genauer zu ermitteln, wurden dem Max-Plank-Institut für Radioastronomie
(MPIfR) die herausgearbeiteten Bereiche für potenzielle Konzentrationszonen benannt. Seitens
des Instituts werden Beeinträchtigungen bei Windrädern auf der östlicheren Fläche sofort gesehen. Bezüglich der westlicheren Fläche laufen noch Untersuchungen.
Um die Qualität evtl. Störungen des Teleskops besser verstehen zu können, wird Herr Dr. Kraus,
Leiter der Außenstelle Effelsberg des Instituts, ggf. mit Unterstützung eines Kollegen die Hintergründe und die evtl. Auswirkungen in der Sitzung erläutern.
Da dieser Sachverhalt nicht nur das Gebiet der Stadt Bad Münstereifel betrifft, sondern auch die
umliegenden Kommunen insbesondere auch in Rheinland Pfalz, ist hier ein Abstimmungsverfahren auf Bezirksplanungsebene sinnvoll. So hat bereits ein Gespräch im Ministerium in Düsseldorf
unter Beteiligung des Ministeriums von Rheinland-Pfalz stattgefunden.
Die Stadt sollte die Bezirksregierung bitten, ein entsprechendes Planverfahren aufzunehmen, da
das Teleskop als wissenschaftliche Einrichtung im Gebietsentwicklungsplan (GEP) gekennzeichnet und somit Ziel der Landesplanung ist. Erreicht werden sollte die Ausweisung einer Schutzzone
im GEP.
Das Gleiche gilt, sicherlich in etwas abgemilderter Form, für das Radioteleskop auf dem Stockert,
der in diesem Planverfahren mit berücksichtigt werden sollte.
Seite 3 von Ratsdrucksache 833-IX
Unabhängig davon sollte seitens der Stadt die Möglichkeit zur Ausweisung einer Konzentrationszone weiter verfolgt werden. Dabei haben die Verantwortlichen des MPIfR ihre Hilfe zugesagt.
Dies sollte in enger Abstimmung mit den Nachbarkommunen, wie mit diesen verabredet, geschehen.
Bei der Suche nach einer Konzentrationszone bzw. dessen Ausdehnung wird der Artenschutz als
weiterer Belang noch zu untersuchen sein. Da diese Untersuchung sehr aufwendig ist, wird sie
sinnvoller Weise immer erst dann vorgenommen, wenn die Abarbeitung aller anderen Belange
bereits zu einer sehr konkreten Potentialfläche geführt haben.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Die Untersuchungen zur Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen sollen
fortgesetzt werden.
Der Bürgermeister wird in diesem Zusammenhang beauftragt, die Ausweisung einer erforderlichen
Schutzzone für die Radioteleskope Effelsberg und Stockert im Regionalplan zu beantragen.