Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
104 kB
Datum
28.06.2012
Erstellt
15.06.12, 18:26
Aktualisiert
28.06.12, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Max-‐Planck-‐Institut
für
Radioastronomie
Radio-‐Observatorium
Effelsberg
Anmerkungen
zur
Verträglichkeit
von
Windkraftanlagen
mit
dem
Radioobservatorium
Effelsberg
Das
100-‐Meter-‐Radioteleskop
in
Bad
Münstereifel
ist
ein
europaweit
einzigartiges
Instrument
für
die
Grundlagenforschung.
Selbst
weltweit
ist
es
fast
konkurrenzlos:
es
ist
das
zweitgrößte,
freibewegliche
Radioteleskop
der
Erde;
nur
das
US-‐amerikanische
„Green
Bank
Telescope“
in
West
Virginia
hat
einen
etwa
2
Meter
größeren
Durchmesser.
Das
Effelsberger
Teleskop
wird
für
die
Max-‐Planck-‐Gesellschaft
durch
das
Max-‐Planck-‐Institut
für
Radioastronomie
(MPIfR)
in
Bonn
betrieben.
Durch
ständige
Verbesserungen
ist
das
Teleskop
auch
nach
40
Jahren
Betrieb
in
einem
hervorragenden
Zustand
und
wird
regelmäßig
von
Wissenschaftlern
aus
aller
Welt
genutzt.
Insgesamt
werden
ca.
98%
der
zur
Verfügung
stehenden
Messzeit
für
astronomische
Beobachtungen
genutzt;
die
restliche
Zeit
wird
für
geodätische
Messungen
(zur
Bestimmung
der
Bewegung
der
Erdplatten)
sowie
ein
kleiner
Teil
für
die
Suche
nach
Space
Debris
(„Weltraumschrott“)
zusammen
mit
dem
Fraunhofer-‐Institut
für
Hochfrequenzphysik
aufgewandt.
Zur
Zeit
tätigt
das
MPIfR
eine
Reihe
von
Investitionen,
um
das
Observatorium
auch
für
die
kommenden
Jahrzehnte
auf
dem
neuesten
Stand
der
Technik
zu
halten
bzw.
weiter
zu
verbessern.
Hierzu
sind
von
der
MPG
entsprechende
Mittel
bereitgestellt
worden;
weitere
wurden
erfolgreich
von
der
EU
eingeworben.
Diese
werden
die
Spitzenforschung
in
Effelsberg
auf
absehbare
Zeit
sichern.
Ein
Problem,
das
den
Radioastronomen
weltweit
zunehmend
zu
schaffen
macht,
ist
die
„Verschmutzung“
des
Radiospektrums
durch
aktive
Funkdienste.
Künstlich
hergestellte
Radiowellen
(wie
z.B.
durch
Radar,
Mobilfunk,
Radio
und
Fernsehen)
sind
um
ein
Vielfaches
stärker
als
die
aus
dem
Weltall
auf
der
Erde
eintreffenden
natürlichen
Signale.
Die
Situation
ähnelt
der
„Lichtverschmutzung“
in
Großstädten,
in
denen
man
aufgrund
der
vielfältigen
Beleuchtung
nachts
auch
bei
klarem
Himmel
kaum
noch
Sterne
sehen
kann.
Für
die
Regulierung
des
Radio-‐Spektrums
ist
auf
internationaler
Ebene
die
„International
Telecommunication
Union“
(ITU)
zuständig,
eine
Unterbehörde
der
Vereinten
Nationen.
Auf
nationaler
Ebene
wird
diese
Aufgabe
von
der
Bundesnetzagentur
wahrgenommen.
Von
beiden
Organisationen
ist
die
Radioastronomie
als
schützenswerter,
passiver
Dienst
anerkannt.
Das
Radioobservatorium
Effelsberg
ebenso
wie
das
Teleskop
auf
dem
Stockert
sind
als
Standorte
von
Radioteleskopen
registriert.
Zum
Schutze
der
Radioastronomie
und
anderer
passiver
Dienste
sind
durch
die
ITU
einige
Frequenzbereiche
(z.B.
in
der
Umgebung
des
Wasserstoff-‐Übergangs
bei
21cm
Wellenlänge)
geschützt
worden;
künstliche
Aussendungen
jeder
Art
sind
in
diesen
Bereichen
nicht
zulässig.
Leider
sind
auch
Windkraftanlagen
(WKAs)
potentielle
Störer
für
die
Radioastronomie
und
zwar
in
dreifacher
Hinsicht:
1. Die
in
einer
WKA
integrierte
Elektronik
wird
unvermeidbar
Signale
aussenden,
die
für
die
Radioastronomie
–
je
nach
Abstand
zwischen
WKA
und
Teleskop
–
störend
sein
können
(und
zwar
auch,
wenn
die
technischen
EMV-‐Grenzwerte
eingehalten
werden).
2. Am
Ort
der
WKA
ggf.
existierende
elektromagnetische
Felder
(z.B.
durch
Richtfunkstrecken)
werden
durch
die
rotierenden
Rotoren
in
Richtung
zum
Teleskop
hin
reflektiert
und
erhöhen
so
den
Signalpegel
am
Ort
des
Observatoriums.
3. Bei
direkter
Sichtverbindung
ist
auch
die
thermische
Aussendung
der
WKA
stark
genug,
um
durch
das
Radioteleskop
detektiert
zu
werden.
Während
der
letzte
Punkt
nur
bei
einer
direkten
Sichtverbindung
zum
Tragen
kommt,
sind
Störungen
des
Messbetriebs
in
den
ersten
beiden
Fällen
auch
durch
eine
Einstrahlung
„von
hinten“
signifikant
(bedingt
durch
die
hohe
Empfindlichkeit
des
Teleskops).
Die
ITU
hat
Grenzen
für
die
erlaubten
Störpegel
am
Orte
eines
Radioobservatoriums
festgelegt,
die
in
der
sog.
„ITU
Recommendation“
ITU-‐RA
7.69
beschrieben
sind.
Diese
Grenzwerte
dürfen
–
in
den
geschützten
Bändern
–
keinesfalls
überschritten
werden.
Mit
den
zuständigen
Ministerien
in
Düsseldorf
und
Mainz
haben
wir
eine
Koordination
für
geplante
Windkraftprojekte
vereinbart:
Wenn
die
Standorte
und
Höhen
der
Windräder
sowie
die
Eigenemissionen
der
Elektronik
und
die
Feldstärken
der
vorhandenen
Felder
bekannt
sind,
lassen
sich
unter
Annahme
der
Geländedämpfung
zwischen
WKA
und
Radioteleskop
die
zu
erwartenden
Störpegel
gut
abschätzen.
Liegen
diese
unterhalb
der
in
der
ITU-‐RA
7.69
festgelegten
Grenzen,
stellt
die
Anlage
keine
Störung
für
die
Radioastronomie
dar.
Das
MPIfR
ist
sich
durchaus
bewusst,
dass
der
weitere
Ausbau
erneuerbarer
Energien
absolut
notwendig
und
sinnvoll
ist.
Dennoch
bitten
wir
darum,
mögliche
Standorte
von
WKAs
im
Vorfeld
mit
uns
zu
diskutieren,
um
auch
in
Zukunft
einen
möglichst
ungestörten
Messbetrieb
an
den
Radioteleskopen
zu
gewährleisten.
Dr.
A.
Kraus
12.
Juni
2012