Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 833-IX)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
104 kB
Datum
28.06.2012
Erstellt
15.06.12, 18:26
Aktualisiert
28.06.12, 18:23
Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 833-IX) Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 833-IX)

öffnen download melden Dateigröße: 104 kB

Inhalt der Datei

Max-­‐Planck-­‐Institut für Radioastronomie Radio-­‐Observatorium Effelsberg Anmerkungen zur Verträglichkeit von Windkraftanlagen mit dem Radioobservatorium Effelsberg Das 100-­‐Meter-­‐Radioteleskop in Bad Münstereifel ist ein europaweit einzigartiges Instrument für die Grundlagenforschung. Selbst weltweit ist es fast konkurrenzlos: es ist das zweitgrößte, freibewegliche Radioteleskop der Erde; nur das US-­‐amerikanische „Green Bank Telescope“ in West Virginia hat einen etwa 2 Meter größeren Durchmesser. Das Effelsberger Teleskop wird für die Max-­‐Planck-­‐Gesellschaft durch das Max-­‐Planck-­‐Institut für Radioastronomie (MPIfR) in Bonn betrieben. Durch ständige Verbesserungen ist das Teleskop auch nach 40 Jahren Betrieb in einem hervorragenden Zustand und wird regelmäßig von Wissenschaftlern aus aller Welt genutzt. Insgesamt werden ca. 98% der zur Verfügung stehenden Messzeit für astronomische Beobachtungen genutzt; die restliche Zeit wird für geodätische Messungen (zur Bestimmung der Bewegung der Erdplatten) sowie ein kleiner Teil für die Suche nach Space Debris („Weltraumschrott“) zusammen mit dem Fraunhofer-­‐Institut für Hochfrequenzphysik aufgewandt. Zur Zeit tätigt das MPIfR eine Reihe von Investitionen, um das Observatorium auch für die kommenden Jahrzehnte auf dem neuesten Stand der Technik zu halten bzw. weiter zu verbessern. Hierzu sind von der MPG entsprechende Mittel bereitgestellt worden; weitere wurden erfolgreich von der EU eingeworben. Diese werden die Spitzenforschung in Effelsberg auf absehbare Zeit sichern. Ein Problem, das den Radioastronomen weltweit zunehmend zu schaffen macht, ist die „Verschmutzung“ des Radiospektrums durch aktive Funkdienste. Künstlich hergestellte Radiowellen (wie z.B. durch Radar, Mobilfunk, Radio und Fernsehen) sind um ein Vielfaches stärker als die aus dem Weltall auf der Erde eintreffenden natürlichen Signale. Die Situation ähnelt der „Lichtverschmutzung“ in Großstädten, in denen man aufgrund der vielfältigen Beleuchtung nachts auch bei klarem Himmel kaum noch Sterne sehen kann. Für die Regulierung des Radio-­‐Spektrums ist auf internationaler Ebene die „International Telecommunication Union“ (ITU) zuständig, eine Unterbehörde der Vereinten Nationen. Auf nationaler Ebene wird diese Aufgabe von der Bundesnetzagentur wahrgenommen. Von beiden Organisationen ist die Radioastronomie als schützenswerter, passiver Dienst anerkannt. Das Radioobservatorium Effelsberg ebenso wie das Teleskop auf dem Stockert sind als Standorte von Radioteleskopen registriert. Zum Schutze der Radioastronomie und anderer passiver Dienste sind durch die ITU einige Frequenzbereiche (z.B. in der Umgebung des Wasserstoff-­‐Übergangs bei 21cm Wellenlänge) geschützt worden; künstliche Aussendungen jeder Art sind in diesen Bereichen nicht zulässig. Leider sind auch Windkraftanlagen (WKAs) potentielle Störer für die Radioastronomie und zwar in dreifacher Hinsicht: 1. Die in einer WKA integrierte Elektronik wird unvermeidbar Signale aussenden, die für die Radioastronomie – je nach Abstand zwischen WKA und Teleskop – störend sein können (und zwar auch, wenn die technischen EMV-­‐Grenzwerte eingehalten werden). 2. Am Ort der WKA ggf. existierende elektromagnetische Felder (z.B. durch Richtfunkstrecken) werden durch die rotierenden Rotoren in Richtung zum Teleskop hin reflektiert und erhöhen so den Signalpegel am Ort des Observatoriums. 3. Bei direkter Sichtverbindung ist auch die thermische Aussendung der WKA stark genug, um durch das Radioteleskop detektiert zu werden. Während der letzte Punkt nur bei einer direkten Sichtverbindung zum Tragen kommt, sind Störungen des Messbetriebs in den ersten beiden Fällen auch durch eine Einstrahlung „von hinten“ signifikant (bedingt durch die hohe Empfindlichkeit des Teleskops). Die ITU hat Grenzen für die erlaubten Störpegel am Orte eines Radioobservatoriums festgelegt, die in der sog. „ITU Recommendation“ ITU-­‐RA 7.69 beschrieben sind. Diese Grenzwerte dürfen – in den geschützten Bändern – keinesfalls überschritten werden. Mit den zuständigen Ministerien in Düsseldorf und Mainz haben wir eine Koordination für geplante Windkraftprojekte vereinbart: Wenn die Standorte und Höhen der Windräder sowie die Eigenemissionen der Elektronik und die Feldstärken der vorhandenen Felder bekannt sind, lassen sich unter Annahme der Geländedämpfung zwischen WKA und Radioteleskop die zu erwartenden Störpegel gut abschätzen. Liegen diese unterhalb der in der ITU-­‐RA 7.69 festgelegten Grenzen, stellt die Anlage keine Störung für die Radioastronomie dar. Das MPIfR ist sich durchaus bewusst, dass der weitere Ausbau erneuerbarer Energien absolut notwendig und sinnvoll ist. Dennoch bitten wir darum, mögliche Standorte von WKAs im Vorfeld mit uns zu diskutieren, um auch in Zukunft einen möglichst ungestörten Messbetrieb an den Radioteleskopen zu gewährleisten. Dr. A. Kraus 12. Juni 2012