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Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 72 "Hammerwerk" im vereinfachten Verfahren hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
28.06.2012
Erstellt
21.06.12, 18:18
Aktualisiert
28.06.12, 18:23
Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 72 "Hammerwerk" im vereinfachten Verfahren
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 72 "Hammerwerk" im vereinfachten Verfahren
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 20.06.2012 - Der Bürgermeister Az: 60 Lq Nr. der Ratsdrucksache: 856-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 72 "Hammerwerk" im vereinfachten Verfahren hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 856-IX 1. Sachverhalt: Die 2. Bebauungsplanänderung wurde für die Einhausung des Versandlagers mit einer Prüf- und Versandhalle mit einem kleinen Anbau für Büro- und Sozialräume eingeleitet. Im durchgeführten Vorverfahren war lediglich eine intensive Abstimmung mit dem Fachamt für Denkmalpflege erforderlich. Hier konnte eine Akzeptanz erreicht werden (s. beigefügten Vermerk in Anlage 1). Weitere Bedenken oder Anregungen sind nicht vorgetragen worden. Weitere Informationen sind in der beigefügten Begründung enthalten. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf Grundlage des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: 1. 2. 3. 4. Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72 Arloff, Hammerwerk - Süd wird für den im beigefügten Übersichtsplan (Anlage 2) dargestellten Bereich aufgestellt. Der beigefügte Bebauungsplanentwurf (Anlage 3.1) wird nebst Zeichenerklärung (Anlage 3.2) und Begründung (Anlage 3.3) beschlossen. Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt/weiterverfolgt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit und gemäß § 4 BauGB zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchzuführen.