Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
111 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
10.07.15, 12:06
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zu VL-Nr. 33/2015
Stand: 02. Januar 2015
Mietspiegel
für nicht öffentlich geförderte Wohnungen
im Gemeindegebiet Kreuzau
------------------------------------------------------------------------------------------------Zusammengestellt bei der Gemeinde Kreuzau
durch
Gemeinde Kreuzau
Haus und Grund Düren e.V.
Mieterverein Köln e.V.
von
1948 - 1959
bezugsfertig
von
1960 - 1969
bezugsfertig
von
1970 - 1979
bezugsfertig
von
1980 - 1989
bezugsfertig
von
1990 - 1999
bezugsfertig
ab
2000
bezugsfertig
mittlere
Wohnlage
mittlere
Wohnlage
mittlere
Wohnlage
mittlere
Wohnlage
mittlere
Wohnlage
mittlere
Wohnlage
EUR/m²
EUR/m²
EUR/m²
EUR/m²
EUR/m²
EUR/m²
4,30 - 4,60
4,50 - 4,90
4,70 - 5,30
5,30 - 6,00
5,50 - 6,20
5,60 - 6,40
4,10 - 4,40
4,30 - 4,70
4,50 - 5,10
5,10 - 5,80
5,50 - 6,10
5,60 - 6,20
3,90 - 4,20
4,10 - 4,50
4,30 - 4,90
4,90 - 5,60
5,40 - 6,00
5,50 - 6,20
Wohnungen
um 40 m² Größe
mit Bad, WC,
Heizung
Wohnungen
um 60 m² Größe
mit Bad, WC,
Heizung
Wohnungen
um 80 m² Größe
mit Bad, WC,
Heizung
bitte wenden
Erläuterungen
Anlage 1 zu VL-Nr. 33/2015
Allgemeine Erläuterungen
Der „Mietspiegel für freifinanzierte Wohnungen“ dient als Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten bei bestehenden Mietverhältnissen. Er bietet den Mietpartnern eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung die Miethöhe je nach Lage, Ausstattung, Zustand der Wohnung
und des Gebäudes zu vereinbaren. Die in der Tabelle aufgeführten Spannen, die den Schwerpunkt
des Marktes darstellen, geben den unterschiedlichen Wohnwert wieder. In Altbauwohnungen von vor
1948 ermäßigt sich die Miete um ca. 10 %. Höhere und niedrigere Mieten werden nicht ausgeschlossen. Niedrigere Mieten ergeben sich insbesondere in Ortsteilen ohne ausreichende Verkehrsanbindung und örtliche Nahversorgung sowie in Wohnlagen, die im erheblichen Umfang von der mittleren
Wohnlage abweichen. Höhere Mieten können sich bei besonderer Ausstattung und grundlegender
Modernisierung ergeben. Es handelt sich um Kaltmieten je m² Wohnfläche ausschließlich nachstehender Betriebskosten:
Grundsteuer, Wasserversorgung, Entwässerung, Betrieb der Heizung und Warmwasserversorgung,
Betrieb des Aufzugs, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Hausreinigung, Gartenpflege, Allgemeinbeleuchtung, Schornsteinfeger, Gebäude- und Haftpflichtversicherung, Hauswart, Betrieb einer Gemeinschaftsantenne, Kabelanschluss, Betrieb einer maschinellen Wascheinrichtung, Betrieb von Sonderanlagen und -einrichtungen, die durch die Art des Gebäudes erforderlich sind sowie für Schönheitsreparaturen.
Betriebskosten können nur dann gesondert erhoben werden, wenn der Mietvertrag eine entsprechende Regelung enthält.
Sofern die Parteien Kosten für die hier aufgeführten Betriebskosten insgesamt oder teilweise in den
Mietpreis einberechnet haben, sind diese für die Feststellung der Vergleichsmiete zunächst abzusetzen und später wieder hinzuzurechnen.
Besondere Erläuterungen
Die im Mietspiegel verwandten Begriffe werden wie folgt erläutert:
1.
Größe der Wohnung
Die Berechnung der Wohnungsgröße für diesen Mietspiegel erfolgt nach der Wohnflächenverordnung.
2.
Lage der Wohnung
Mittlere Wohnlage
Bei diesen Wohnlagen handelt es sich um normale Wohnlagen ohne besondere Vor- und
Nachteile. Die überwiegende Zahl der Wohnungen innerhalb des Gemeindegebietes liegt in
diesen Wohngegenden. Solche Wohngebiete weisen keine kontinuierlichen erheblich beeinträchtigenden Belastungen durch Geräusch oder Geruch auf.
Zusätzliche Informationen geben:
Gemeinde Kreuzau, Abteilung 2.1 Bauleitplanung/Wirtschaftsförderung, Bahnhofstr. 7, 52372 Kreuzau, Telefon: 02422/507353,
www.kreuzau.de
und für ihre Mitglieder:
Mieterverein Köln, Zweigstelle Düren, Kaiserplatz 1 a, 52349 Düren, Telefon: 02421/16752,
www.mieterverein-koeln.de.
Haus & Grund Düren e.V., Schenkelstr. 9, 52349 Düren, Telefon: 02421/15001,