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Allgemeine Vorlage (Mietspiegel)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
111 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
10.07.15, 12:06
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Allgemeine Vorlage (Mietspiegel) Allgemeine Vorlage (Mietspiegel)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zu VL-Nr. 33/2015 Stand: 02. Januar 2015 Mietspiegel für nicht öffentlich geförderte Wohnungen im Gemeindegebiet Kreuzau ------------------------------------------------------------------------------------------------Zusammengestellt bei der Gemeinde Kreuzau durch Gemeinde Kreuzau Haus und Grund Düren e.V. Mieterverein Köln e.V. von 1948 - 1959 bezugsfertig von 1960 - 1969 bezugsfertig von 1970 - 1979 bezugsfertig von 1980 - 1989 bezugsfertig von 1990 - 1999 bezugsfertig ab 2000 bezugsfertig mittlere Wohnlage mittlere Wohnlage mittlere Wohnlage mittlere Wohnlage mittlere Wohnlage mittlere Wohnlage EUR/m² EUR/m² EUR/m² EUR/m² EUR/m² EUR/m² 4,30 - 4,60 4,50 - 4,90 4,70 - 5,30 5,30 - 6,00 5,50 - 6,20 5,60 - 6,40 4,10 - 4,40 4,30 - 4,70 4,50 - 5,10 5,10 - 5,80 5,50 - 6,10 5,60 - 6,20 3,90 - 4,20 4,10 - 4,50 4,30 - 4,90 4,90 - 5,60 5,40 - 6,00 5,50 - 6,20 Wohnungen um 40 m² Größe mit Bad, WC, Heizung Wohnungen um 60 m² Größe mit Bad, WC, Heizung Wohnungen um 80 m² Größe mit Bad, WC, Heizung bitte wenden Erläuterungen Anlage 1 zu VL-Nr. 33/2015 Allgemeine Erläuterungen Der „Mietspiegel für freifinanzierte Wohnungen“ dient als Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten bei bestehenden Mietverhältnissen. Er bietet den Mietpartnern eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung die Miethöhe je nach Lage, Ausstattung, Zustand der Wohnung und des Gebäudes zu vereinbaren. Die in der Tabelle aufgeführten Spannen, die den Schwerpunkt des Marktes darstellen, geben den unterschiedlichen Wohnwert wieder. In Altbauwohnungen von vor 1948 ermäßigt sich die Miete um ca. 10 %. Höhere und niedrigere Mieten werden nicht ausgeschlossen. Niedrigere Mieten ergeben sich insbesondere in Ortsteilen ohne ausreichende Verkehrsanbindung und örtliche Nahversorgung sowie in Wohnlagen, die im erheblichen Umfang von der mittleren Wohnlage abweichen. Höhere Mieten können sich bei besonderer Ausstattung und grundlegender Modernisierung ergeben. Es handelt sich um Kaltmieten je m² Wohnfläche ausschließlich nachstehender Betriebskosten: Grundsteuer, Wasserversorgung, Entwässerung, Betrieb der Heizung und Warmwasserversorgung, Betrieb des Aufzugs, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Hausreinigung, Gartenpflege, Allgemeinbeleuchtung, Schornsteinfeger, Gebäude- und Haftpflichtversicherung, Hauswart, Betrieb einer Gemeinschaftsantenne, Kabelanschluss, Betrieb einer maschinellen Wascheinrichtung, Betrieb von Sonderanlagen und -einrichtungen, die durch die Art des Gebäudes erforderlich sind sowie für Schönheitsreparaturen. Betriebskosten können nur dann gesondert erhoben werden, wenn der Mietvertrag eine entsprechende Regelung enthält. Sofern die Parteien Kosten für die hier aufgeführten Betriebskosten insgesamt oder teilweise in den Mietpreis einberechnet haben, sind diese für die Feststellung der Vergleichsmiete zunächst abzusetzen und später wieder hinzuzurechnen. Besondere Erläuterungen Die im Mietspiegel verwandten Begriffe werden wie folgt erläutert: 1. Größe der Wohnung Die Berechnung der Wohnungsgröße für diesen Mietspiegel erfolgt nach der Wohnflächenverordnung. 2. Lage der Wohnung Mittlere Wohnlage Bei diesen Wohnlagen handelt es sich um normale Wohnlagen ohne besondere Vor- und Nachteile. Die überwiegende Zahl der Wohnungen innerhalb des Gemeindegebietes liegt in diesen Wohngegenden. Solche Wohngebiete weisen keine kontinuierlichen erheblich beeinträchtigenden Belastungen durch Geräusch oder Geruch auf. Zusätzliche Informationen geben: Gemeinde Kreuzau, Abteilung 2.1 Bauleitplanung/Wirtschaftsförderung, Bahnhofstr. 7, 52372 Kreuzau, Telefon: 02422/507353, www.kreuzau.de und für ihre Mitglieder: Mieterverein Köln, Zweigstelle Düren, Kaiserplatz 1 a, 52349 Düren, Telefon: 02421/16752, www.mieterverein-koeln.de. Haus & Grund Düren e.V., Schenkelstr. 9, 52349 Düren, Telefon: 02421/15001,