Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
19.06.2012
Erstellt
14.06.12, 18:28
Aktualisiert
14.06.12, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 11.06.2012
- Der Bürgermeister Az: 41-31-10 Le
Nr. der Ratsdrucksache: 818-IX
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Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
19.06.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket;
hier: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Kreis Euskirchen und der Friedrich-Haass-Gemeinschaftshauptschule.
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Berichterstatter: Ulrich Ley
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 818-IX
1. Sachverhalt:
Auf der Grundlage des sogenannten Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) ist der örtliche Träger
der öffentlichen Jugendhilfe (Abteilung Jugend und Famile des Kreises Euskirchen) in die Lage
versetzt, befristet bis zum 31.12.2012 zusätzlich 5 Stellen für Schulsozialarbeit auszuweisen.
Von diesen Ressourcen soll eine Halbtagsstelle für Bad Münstereifel abgestellt und hier ergänzend zur städtischen Mitarbeiterin vornehmlich im Schulzentrum eingesetzt werden. Näheres regelt ein entsprechender Kooperationsvertrag, der auf der Grundlage der als Anlage 1 beigefügten
Entwurfsfassung noch abschließend auszuhandeln ist.
Über die Fortführung dieses Angebotes ist vom Kreis Euskirchen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums zu befinden.
2. Rechtliche Würdigung
Der beim Kreis anfallende Aufwand wird befristet bis zum 31.12.2013 aus Mitteln des BuT finanziert. Städtischer Aufwand jenseits der finanziellen Leistungen für die eigene Schulsozialarbeit
entsteht nicht.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt, auf der Grundlage des als Anlage beigefügten Vertragsentwurfs
eine entsprechende Vereinbarung zu schließen.