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Beschlussvorlage (Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Bereich "Auf dem Waasem", Iversheim hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
15.03.12, 18:23
Aktualisiert
27.03.12, 18:23
Beschlussvorlage (Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Bereich "Auf dem Waasem", Iversheim
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Bereich "Auf dem Waasem", Iversheim
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 14.03.2012 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 757-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 21.03.2012 Rat 27.03.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Bereich "Auf dem Waasem", Iversheim hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 757-IX 1. Sachverhalt: Der Entwurf der Satzung hat gem. § 3 Abs. 2 BauGB offen gelegen, ebenfalls wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die in den Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind beigefügt. Zu der Eingabe 02 - Erftverband Bergheim - finden noch Abstimmungen statt. Eine Abwägung wird vorgelegt, wenn diese abgeschlossen sind. Eingaben aus der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Es sind nun die Abwägungsbeschlüsse hierzu sowie der Satzungsbeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Planungskosten werden vom Antragsteller getragen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bauleitplanungen sind Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./. 7. Beschlussvorschlag: 1. Über die anl. der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 109 BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL I.S.2414) in Verbindung mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für Bad Münstereifel-Iversheim, Auf dem Waasem beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung bekannt zu machen.