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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstücke Nr. 3983, 3984 - Bad Münstereifel, Kölner Straße 39 - Netto-Markt)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
08.05.2012
Erstellt
03.05.12, 18:22
Aktualisiert
07.05.12, 15:23
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1,  Flurstücke Nr. 3983, 3984 - Bad Münstereifel, Kölner Straße 39 - Netto-Markt) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1,  Flurstücke Nr. 3983, 3984 - Bad Münstereifel, Kölner Straße 39 - Netto-Markt)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 26.03.2012 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl Nr. der Ratsdrucksache: 771-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 08.05.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstücke Nr. 3983, 3984 - Bad Münstereifel, Kölner Straße 39 - Netto-Markt __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 771-IX 1. Sachverhalt: Für den Lebensmitteldiscounter Netto liegt eine Anfrage auf Erweiterung der Verkaufsfläche von 800 qm auf 1.090 qm vor, der eine Marktvergrößerung von ca. 12 m Richtung Norden mit sich bringt. Die Grundstücke Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstücke 3983 und 3984 liegen im Bebauungsplan Nr. 5 b „Gewerbegebiet Bad Münstereifel Kernstadt – Bereich Flaches Feld/Steinsmühle“, der folgende Festsetzungen enthält: SO Lebensmitteldiscountmarkt – max. 800 qm VK, g, I, GRZ 0,8, SD. Aufgrund der Festsetzungen einer max. Verkaufsfläche sowie einer Überschreitung des Bauflächenfensters im nördlichen Grundstücksbereich entspricht die geplante Maßnahme nicht den Festsetzungen des Bebauungsplan. Ein möglicher Befreiungstatbestand gem. § 31 BauGB kann für eine Verkaufsflächenüberschreitung von fast 37 % zur bisher festgesetzten Höchstgrenze nicht hergeleitet werden. Um die planungsrechtliche Grundlage für die Erweiterung der Verkaufsfläche zu schaffen, muss der vorhandene Bebauungsplan entsprechend geändert werden. Insbesondere aufgrund der momentanen Entwicklungen im Bereich der südlichen und nördlichen Vorstadt bestehen seitens der Stadt Bad Münstereifel keine städtebaulichen Bedenken für eine solche Verkaufsflächenerweiterung. Die notwendigen Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes sind einzuleiten. Die Kosten der Verfahren trägt der Antragsteller. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf den Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Gegen die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 b „Gewerbegebiet Bad Münstereifel Kernstadt – Bereich Flaches Feld/Steinsmühle“ bestehen keine Bedenken. Der Bürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Verfahren einzuleiten.