Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
08.05.2012
Erstellt
03.05.12, 18:22
Aktualisiert
07.05.12, 15:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.03.2012
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl
Nr. der Ratsdrucksache: 771-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
08.05.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstücke Nr. 3983,
3984 - Bad Münstereifel, Kölner Straße 39 - Netto-Markt
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 771-IX
1. Sachverhalt:
Für den Lebensmitteldiscounter Netto liegt eine Anfrage auf Erweiterung der Verkaufsfläche von
800 qm auf 1.090 qm vor, der eine Marktvergrößerung von ca. 12 m Richtung Norden mit sich
bringt.
Die Grundstücke Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstücke 3983 und 3984 liegen im Bebauungsplan
Nr. 5 b „Gewerbegebiet Bad Münstereifel Kernstadt – Bereich Flaches Feld/Steinsmühle“, der folgende Festsetzungen enthält: SO Lebensmitteldiscountmarkt – max. 800 qm VK, g, I, GRZ 0,8,
SD.
Aufgrund der Festsetzungen einer max. Verkaufsfläche sowie einer Überschreitung des Bauflächenfensters im nördlichen Grundstücksbereich entspricht die geplante Maßnahme nicht den
Festsetzungen des Bebauungsplan. Ein möglicher Befreiungstatbestand gem. § 31 BauGB kann
für eine Verkaufsflächenüberschreitung von fast 37 % zur bisher festgesetzten Höchstgrenze nicht
hergeleitet werden.
Um die planungsrechtliche Grundlage für die Erweiterung der Verkaufsfläche zu schaffen, muss
der vorhandene Bebauungsplan entsprechend geändert werden.
Insbesondere aufgrund der momentanen Entwicklungen im Bereich der südlichen und nördlichen
Vorstadt bestehen seitens der Stadt Bad Münstereifel keine städtebaulichen Bedenken für eine
solche Verkaufsflächenerweiterung.
Die notwendigen Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes sind einzuleiten. Die Kosten der
Verfahren trägt der Antragsteller.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf den Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Gegen die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 b „Gewerbegebiet Bad Münstereifel Kernstadt –
Bereich Flaches Feld/Steinsmühle“ bestehen keine Bedenken. Der Bürgermeister wird beauftragt,
die notwendigen Verfahren einzuleiten.