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Beschlussvorlage (21. Änderung des Flächennutzungsplanes Bad Münstereifel-Iversheim, Arloffer Weg hier: Abwägungsbeschlüsse zum Vorverfahren, Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
05.06.2012
Erstellt
03.05.12, 18:22
Aktualisiert
07.05.12, 15:23
Beschlussvorlage (21. Änderung des Flächennutzungsplanes Bad Münstereifel-Iversheim, Arloffer Weg
hier: Abwägungsbeschlüsse zum Vorverfahren,
Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (21. Änderung des Flächennutzungsplanes Bad Münstereifel-Iversheim, Arloffer Weg
hier: Abwägungsbeschlüsse zum Vorverfahren,
Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 19.04.2012 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 783-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 08.05.2012 Rat 05.06.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 21. Änderung des Flächennutzungsplanes Bad Münstereifel-Iversheim, Arloffer Weg hier: Abwägungsbeschlüsse zum Vorverfahren, Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen 1. Sachverhalt: Seite 2 von Ratsdrucksache 783-IX Zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Arloffer Weg in Iversheim wurde in 2010 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Trägerbeteiligung durchgeführt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Die Stellungnahmen der Träger sind beigefügt, hierzu sind Abwägungsbeschlüsse zu fassen. Entgegen den ursprünglichen Planungen erstreckt sich der Geltungsbereich nunmehr nur auf die Flurstücke 216 und 217, der Eigentümer der Parzelle 214 (entlang der Erft) ist an einer baulichen Entwicklung nicht interessiert. Der Beschluss, dass Planverfahren für diese reduzierte Fläche weiter zu führen wurde in der Sitzung des Ausschusses am 28.06.2011 gefasst. Im weiteren Verfahren sind die beigefügten Entwurfsunterlagen sowie der Aufstellungs- und Offenlagebeschluss zu fassen. Im 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten übernimmt der Antragsteller. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Arlofffer Weg in Iversheim aufzustellen. Der Änderungsbereich ist im beigefügten Plan, der Bestandteil des Beschlusses ist, gekennzeichnet. 2. Die beigefügten Unterlagen werden zum Entwurf beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.