Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
05.06.2012
Erstellt
03.05.12, 18:22
Aktualisiert
07.05.12, 15:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 19.04.2012
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 783-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
08.05.2012
Rat
05.06.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
21. Änderung des Flächennutzungsplanes Bad Münstereifel-Iversheim, Arloffer Weg
hier: Abwägungsbeschlüsse zum Vorverfahren,
Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
1. Sachverhalt:
Seite 2 von Ratsdrucksache 783-IX
Zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Arloffer Weg in Iversheim wurde in
2010 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Trägerbeteiligung durchgeführt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Die Stellungnahmen der Träger sind beigefügt,
hierzu sind Abwägungsbeschlüsse zu fassen.
Entgegen den ursprünglichen Planungen erstreckt sich der Geltungsbereich nunmehr nur auf die
Flurstücke 216 und 217, der Eigentümer der Parzelle 214 (entlang der Erft) ist an einer baulichen
Entwicklung nicht interessiert. Der Beschluss, dass Planverfahren für diese reduzierte Fläche weiter zu führen wurde in der Sitzung des Ausschusses am 28.06.2011 gefasst.
Im weiteren Verfahren sind die beigefügten Entwurfsunterlagen sowie der Aufstellungs- und Offenlagebeschluss zu fassen.
Im
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten übernimmt der Antragsteller.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
1. Es wird beschlossen, die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Arlofffer
Weg in Iversheim aufzustellen. Der Änderungsbereich ist im beigefügten Plan, der Bestandteil des
Beschlusses ist, gekennzeichnet.
2. Die beigefügten Unterlagen werden zum Entwurf beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.