Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Darlehensschulden aus nicht gezahlter Konzessionsabgabe 1975/ 76 bei der Gemeinde Titz hier: Ablösung)

Daten

Kommune
Titz
Größe
62 kB
Datum
02.02.2012
Erstellt
12.01.12, 18:02
Aktualisiert
12.01.12, 18:02
Sitzungsvorlage (Darlehensschulden aus nicht gezahlter Konzessionsabgabe 1975/ 76 bei der Gemeinde Titz
hier: Ablösung)

öffnen download melden Dateigröße: 62 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister 10/2012 WW Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Dahlem, Michael 02463-659-13 04.01.2012 Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 26.01.2012 Betriebsausschuss 25.01.2012 Rat 02.02.2012 Betreff: Darlehensschulden aus nicht gezahlter Konzessionsabgabe 1975/ 76 bei der Gemeinde Titz hier: Ablösung Beschlussvorschlag: Die Verwaltung schlägt den Ausschüssen vor, dem Rat zu empfehlen, ein dem Wasserwerk der Gemeinde Titz durch die Gemeinde Titz gegebenes Darlehen in Höhe von 9.282,53 € zu tilgen und dem Kernhaushalt zurückzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, die von den Wirtschaftsprüfern Dr. Paffen, Schreiber & Partner GBR vorgeschlagene erste Option anzuwenden, um wie in der Stellungnahme ausgeführt, höchstmögliche Rechtssicherheit zu gewährleisten. Begründung: In der Sitzung des Betriebsausschusses vom 08.11.2011 wurde durch die Ausschussmitglieder Goebbels und Schulz nach dem Grund der Festlegung des Zinssatzes für eine Darlehensschuld des Wasserwerkes der Gemeinde Titz gefragt. Durch die Verwaltung wurde seinerzeit erklärt, dass es sich hierbei um nicht gezahlte Konzessionsabgaben für die Jahre 1975 und 1976 handelt, die aufgrund einer Ausnahmegenehmigung des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr NRW vom 20.07.1978 in ein Darlehen umgewandelt wurden. Der Ausschuss bat vor diesem Hintergrund um Prüfung, ob es möglich sei, dieses Darlehen abzulösen. Die Stellungnahmen der Wirtschaftsprüfer Dr. Paffen, Schreiber & Partner GBR ist als Anlage beigefügt. Da es sich hierbei um ein Darlehen des Wasserwerkes der Gemeinde Titz bei der Gemeinde Titz handelt, obliegt die Beratung über die Verfahrensweise zum einen beim Betriebsausschuss als Darlehensnehmer und zum anderen beim Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Titz als Darlehensgeber und selbstverständlich die Entscheidung letztlich beim Rat der Gemeinde Titz. (Frantzen)