Daten
Kommune
Titz
Größe
62 kB
Datum
02.02.2012
Erstellt
12.01.12, 18:02
Aktualisiert
12.01.12, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Sitzungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
10/2012
WW
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Dahlem, Michael
02463-659-13
04.01.2012
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
26.01.2012
Betriebsausschuss
25.01.2012
Rat
02.02.2012
Betreff:
Darlehensschulden aus nicht gezahlter Konzessionsabgabe 1975/ 76
bei der Gemeinde Titz
hier: Ablösung
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt den Ausschüssen vor, dem Rat zu empfehlen, ein dem Wasserwerk der
Gemeinde Titz durch die Gemeinde Titz gegebenes Darlehen in Höhe von 9.282,53 € zu tilgen
und dem Kernhaushalt zurückzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, die von den Wirtschaftsprüfern Dr. Paffen, Schreiber & Partner GBR vorgeschlagene erste Option anzuwenden,
um wie in der Stellungnahme ausgeführt, höchstmögliche Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Begründung:
In der Sitzung des Betriebsausschusses vom 08.11.2011 wurde durch die Ausschussmitglieder
Goebbels und Schulz nach dem Grund der Festlegung des Zinssatzes für eine Darlehensschuld
des Wasserwerkes der Gemeinde Titz gefragt. Durch die Verwaltung wurde seinerzeit erklärt,
dass es sich hierbei um nicht gezahlte Konzessionsabgaben für die Jahre 1975 und 1976 handelt, die aufgrund einer Ausnahmegenehmigung des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und
Verkehr NRW vom 20.07.1978 in ein Darlehen umgewandelt wurden.
Der Ausschuss bat vor diesem Hintergrund um Prüfung, ob es möglich sei, dieses Darlehen
abzulösen. Die Stellungnahmen der Wirtschaftsprüfer Dr. Paffen, Schreiber & Partner GBR ist
als Anlage beigefügt.
Da es sich hierbei um ein Darlehen des Wasserwerkes der Gemeinde Titz bei der Gemeinde Titz
handelt, obliegt die Beratung über die Verfahrensweise zum einen beim Betriebsausschuss als
Darlehensnehmer und zum anderen beim Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Titz als
Darlehensgeber und selbstverständlich die Entscheidung letztlich beim Rat der Gemeinde Titz.
(Frantzen)