Daten
Kommune
Titz
Größe
67 kB
Datum
15.03.2012
Erstellt
22.02.12, 18:02
Aktualisiert
27.02.12, 18:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Sitzungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
28/2012
FB 1
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Hesse, Kerstin
02463-659-11
15.02.2012
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
08.03.2012
Rat
15.03.2012
Betreff:
Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes in der Gemeinde Titz
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Einführung des papierlosen
Sitzungsdienstes unter der Voraussetzung zu beschließen, dass sich hieran mindestens 20 Gemeindevertreter/innen bzw. sachkundige Bürger/innen beteiligen. Als Nutzungsdauer für die zu
beschaffenden Notebooks wird ein Zeitraum von 48 Monaten definiert. Die finanziellen Auswirkungen (z. B. für die Beschaffung der Notebooks sowie alle Aufwendungen und ersparte Aufwendungen) sind über die Veränderungsnachweisung im Rahmen des Haushaltsplans 2012 zu
berücksichtigen.
Begründung:
Im Jahre 2010 wurde das Sitzungsprogramm SD-Net eingeführt. Die insgesamt 1.100 Anmeldungen der Gremienvertreter und einer Anzahl von knapp 200.000 Internetzugriffen spricht für
eine hohe Akzeptanz. Die Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes ist durch den Einsatz
eines Zusatzmoduls von SD-Net möglich.
Der Gedanke hierzu wurde im Kreise der Fraktionsvorsitzenden vorgestellt und diskutiert und
ergab positive Reaktionen.
Daraufhin hat die Verwaltung im Herbst des letzten Jahres eine Abfrage bei den Gremienvertretern, bezüglich der Bereitschaft zu einem papierlosen Sitzungsdienst und dem Kenntnisstand in der IT-Landschaft, durchgeführt. Von 50 Befragten haben 33 den Erhebungsbogen
abgegeben. Die Auswertung ist als Anlage (Anlage 1) beigefügt. Wie erwartet, sind die Erfahrungen im IT-Bereich sehr unterschiedlich. Festzuhalten ist, dass 25 der Befragten die Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes klar befürworten würden und lediglich drei dagegen
sind.
Bei den nachfolgend dargestellten Varianten wird jeweils die Bereitstellung eines Notebooks
(statt z. B. eines Netbooks oder eines Tablet PCs) angenommen und in die Berechnung einbezogen. Der Unterschied von Leasing und Kauf wurde von der Verwaltung eingehend geprüft. Es
gab nahezu keine Kostenunterschiede, weshalb ein Kauf seitens der Verwaltung bevorzugt und
vorgeschlagen wird. Dies eröffnet die Möglichkeit, noch brauchbare Geräte nach Ablauf des
Zeitraums von 48 Monaten weiter zu verwenden.
Die KDVZ Rhein-Erft-Rur hat der Verwaltung das Software-Modul „SD-Net RICH“ der Fa. Sternberg angeboten. Dieses ermöglicht den Download und die anschließende Bearbeitung von Sitzungsunterlagen. Voraussetzung hierfür ist ein Internetanschluss und die Nutzung des Betriebssystem MS Windows.
Die Aufwendungen für das Programm bestehen aus Modul- und Wartungskosten, weiter würden Kosten für die Beschaffung von Notebooks entstehen (Anlage 2). Eine Nutzungsdauer von
60 Monaten ist, wie man der Berechnung entnehmen kann, am günstigsten. Bei einer Nutzung
von 48 Monaten fallen pro Monat jedoch nur geringe Mehrkosten an. Da Notebooks erfahrungsgemäß nach 60 Monaten nicht mehr ausreichend leistungsfähig sind, schlägt die Verwaltung eine Nutzungsdauer von 48 Monaten vor.
Mit der Einführung sind selbstverständlich auch Einsparungen verbunden: Diese bestehen zunächst aus zukünftig entfallenen Kosten für Papier, für Porto sowie für Kopien. Darüber hinaus
werden personelle Ressourcen in der Verwaltung frei (Anlage 3). In diesem Zusammenhang
verweist die Verwaltung auf die Reduzierung des Stellenvolumens in der Kernverwaltung und
die erklärte Absicht, eine weitere Stelle auf Fachbereichsleiterebene einzusparen. Insofern sind
die in der Kostenaufstellung dargestellten Einsparungen im Personalbereich teilweise bereits
erbracht bzw. werden zukünftig noch realisiert.
Die Gemeindevertreter und sachkundigen Bürger, die am papierlosen Sitzungsdienst teilnehmen möchten, erhalten auf Wunsch ein gemeindeeigenes Notebook, das nach Ablauf der Wahlperiode (bei Ausscheiden aus dem Rat oder Gremium) an die Verwaltung zurück zu geben ist.
In einem weiteren Schritt sind noch Regelungen über die Haftung für das Notebook zu treffen
und die Geschäftsordnung ist hinsichtlich der schriftlichen Einladung zu ändern. Die Einführung
erfolgt möglichst in der ersten Sitzungsrunde nach der Sommerpause. Die Mittel für die Anschaffung der Notebooks (inkl. der Kosten für Modul und Wartung der Software) werden durch
Veränderungsnachweis im Haushalt 2012 bereitgestellt. Entsprechende Einsparungen bei den
sachlichen und geschäftlichen Mitteln sind dabei zu berücksichtigen.
Im Übrigen bietet die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der KDVZ Rhein-Erft-Rur eine Vorstellung des Programms und entsprechende Schulungen an.
(Frantzen)
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