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Sitzungsvorlage (Antrag 37/2011 (CDU) – Neubesetzungen / Umbesetzungen in den Ausschüssen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
184 kB
Datum
23.02.2012
Erstellt
15.02.12, 18:19
Aktualisiert
15.02.12, 18:19
Sitzungsvorlage (Antrag 37/2011 (CDU) – Neubesetzungen / Umbesetzungen in den Ausschüssen) Sitzungsvorlage (Antrag 37/2011 (CDU) – Neubesetzungen / Umbesetzungen in den Ausschüssen) Sitzungsvorlage (Antrag 37/2011 (CDU) – Neubesetzungen / Umbesetzungen in den Ausschüssen)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 09.02.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 502/2011 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 23.02.2012 TOP Ergebnisse Antrag 37/2011 (CDU) – Neubesetzungen / Umbesetzungen in den Ausschüssen Anlg.: - 2 I 30 30 SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich 1) hat sich im Vorfeld einheitlich auf die vorliegenden Wahlvorschläge geeinigt und wählt aufgrund dessen die nachfolgend aufgeführten Mitglieder in die jeweiligen Ausschüsse: Elmar Fuchs und Marco Johnen als stv. sachkundiger Bürger Bürgerausschuss, Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss, Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport, Ausschuss für Kultur, Integration und Soziales Helmut Sieger als stv. sachkundiger Bürger Bürgerausschuss 2) wählt auf Vorschlag der CDU-Fraktion durch Mehrheitsbeschluss folgende Mitglieder in die jeweiligen Ausschüsse: Paul Baumanns als sachkundiger Bürger anstelle von Arno Schneider Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Egbert Friedrich anstelle von Margarete Esser-Faber Haupt- und Finanzausschuss Margarete Esser-Faber anstelle von Ingrid Strauch Ausschuss für Kultur, Integration und Soziales Begründung: Mit Schreiben vom 29.11.2011 und 06.02.2012 hat die CDU-Fraktion Neubesetzungen / Umbesetzungen in den verschiedenen Ausschüssen beantragt. zu 1) Gemäß § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfallen (GO NRW) sind die Ratsmitglieder zunächst gehalten, sich auf einen einheitlichen Wahlvorschlag zu einigen. Einheitlichkeit bedeutet, dass nur ein einziger Vorschlag zur Beschussfassung unterbreitet werden darf. Das zweite Tatbestandsmerkmal besteht in der „Einigung“. Es kann offen bleiben, ob der Vorschlag von allen Ratsmitgliedern eingereicht werden muss oder ob es ausreicht, wenn zumindest die Mehrheit der Ratsmitglieder den Vorschlag vorlegt. Für die Anwendung des § 50 GO NRW würde es nach aktueller Rechtssprechung auch nicht ausreichen, wenn eine nicht mit entsprechender Mehrheit ausgestattete Fraktion einen Wahlvorschlag unterbreitet, auch wenn dieser einstimmig angenommen wird. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass den Wahlvorschlägen gefolgt wird und sich die Ratsmitglieder -zumindest die Mehrheit der Ratsmitglieder - zu Beginn des Tagesordnungspunktes auf diese Wahlvorschläge einigen und entsprechend vorschlagen. Der vorliegende Wahlvorschlag muss sodann durch einen einstimmigen Beschluss bestätigt werden. Entsprechend § 50 Abs. 5 GO NRW werden Enthaltungen und ungültige Stimmen dabei nicht berücksichtigt. Der Bürgermeister besitzt nach § 40 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW kein Stimmrecht. zu 2) § 50 Abs. 3 S. 7 GO NRW bestimmt für den Fall, dass ein Ausschussmitglied vorzeitig aus seinem Ausschuss ausscheidet, folgendes: „Scheidet jemand aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger“. Die Abstimmung richtet sich sodann nach § 50 Abs. 2 GO NRW. Demnach kann durch Mehrheitsbeschluss ein ausgeschiedenes Ausschussmitglied ersetzt werden. Nach dem Wortlaut des § 50 Abs. 3 GO NRW verfügt der Bürgermeister auch hier über kein Stimmrecht. Sitzungsvorlage 502/2011 Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 502/2011 x nein nein Seite 3