Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
690 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
16.12.16, 10:09
Aktualisiert
16.12.16, 10:09
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NIEDERSCHRIFT
über die 13. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 13.12.2016
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim
Beginn der Sitzung:
17:00 Uhr
Ende der Sitzung
18:22 Uhr
Am Dienstag, 13.12.2016, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 13.
Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt.
Anwesend sind:
Bürgermeister
Pracht, Wilfried
und die Ratsmitglieder/
Bannert, Roland
Breitbach, Werner
Falkenberg, Herbert
Falkenberg, Josef
Geißler, Ferdi
Hickert, Christiane
Hilger, Franz-Josef
Joepen, Michael
Kurth, Guido
Mayer, Gerhard
Müllenborn, Albert
Pospig, Dirk
Poth, Edwin
Reuter, Karl
Rosenbaum, Burkhard
Schmidt, Bruno
Schmitz, Ralf
Schruff, Gertrud
Außerdem sind anwesend
Allgemeiner Vertreter
Gemeindeamtsrat
Gemeindeamtsrätin
Forstamtsrat
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsfachangestellte
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellte
Piehler, Alfred
Crump, Norbert
Glehn, Daniela
Schmieder, Wolfgang
Lambertz, Ernst
Schell, Hans-Peter
Mießeler, Uschi
Mühlstroh, Ute
Nießen, Resi
Widdau, Barbara
Züll, Andrea als Schriftführerin
Zuhörer
Presse
6 – zeitweise
1 – zeitweise
Entschuldigt fehlen die Ratsmitglieder Franz-Peter Mahlberg und Franz-Josef
Zingsheim.
Bürgermeister Pracht begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Bedenken gegen die
Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben.
Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat einstimmig folgende
Änderungen zur Tagesordnung (Nachträge 1 und 2):
Erweiterungen:
A)
Öffentliche Sitzung
Punkt 5:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14,
Nettersheim, Teilbereich "In den Sechs Morgen";
Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 314 und 315
- Vorlage 579 /X.L. Z.1 -
Punkt 6:
4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich
"Brotkiste" in Nettersheim gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 454 /X.L. Z.2 sowie Z.3-
Punkt 19.1:
Ausrichtung Regiebetrieb Abfall
hier: Einrichtung eines Grünabfallsammelplatzes im
Gewerbegebiet Zingsheim
- Vorlage 567 /X.L. Z.1 -
Punkt 47:
Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim
für das Jahr 2017 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß
§ 80 Gemeindeordnung NRW
- Vorlage 591 /X.L. Z.1 -
B)
Nichtöffentliche Sitzung
Punkt 1.3:
Vertragsangelegenheit
hier: Alte Schule Buir
- Vorlage 570 /X.L. Z.1 -
Punkt 5:
Veräußerung einer Teilfläche des Grundstückes
Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 303
- Vorlage 599 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016
Seite 2
Damit wird
einstimmig
nachstehende Tagesordnung festgesetzt:
Tagesordnung
A)
Öffentliche Sitzung
Seite
Punkt 1:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
9
1.1
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier: Rotwildbejagungskonzept
- Vorlage 51 /X.L. Z.3 -
9
1.2
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier: Rotwildabschusspläne
- Vorlage 325 /X.L. Z.2 -
9
Punkt 2:
Erlass des Forstwirtschaftsplanes 2017
- Vorlage 548 /X.L. -
10
Punkt 3:
Finanzierung von Maßnahmen aus Ersatzgeldern
- Vorlage 571 /X.L. -
10
Punkt 4:
Betriebsleitervertrag mit dem Landesbetrieb Wald und
Holz
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 552 /X.L. -
10
Punkt 5:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
G 14, Nettersheim, Teilbereich "In den Sechs Morgen";
Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 314
und 315
- Vorlage 579 /X.L. und Z.1-
10
Punkt 6:
4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich
"Brotkiste" in Nettersheim im Vereinfachten Verfahren
gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 454 /X.L. Z.1, Z.2 und Z.3 -
11
Punkt 7:
Bauen im Außenbereich;
Erweiterung der Lagerhalle für landw. Maschinen durch
Anbau einer weiteren Lagerhalle, Gemarkung Engelgau,
Flur 9 Nr. 123
- Vorlage 598 /X.L. -
13
Punkt 8:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die
Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim 2016
13
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016
Seite 3
Punkt 9:
8.1
Genehmigung und Bewilligung des IEK
- Vorlage 582 /X.L. -
13
8.2
Modernisierung und behindertengerechte
Ausstattung Rathaus Zingsheim
- Vorlage 583 /X.L. -
14
8.3
Energetische und funktionale Optimierung
einschließlich behindertengerechte Ausstattung
Turnhalle Marmagen
- Vorlage 584 /X.L. -
14
8.4
Energetische und funktionale Optimierung
Schulzentrum Nettersheim
- Vorlage 585 /X.L. -
14
8.5
Bau- und Energieberatung sowie Fassaden- und
Hofprogramm in Marmagen, Nettersheim und
Zingsheim
- Vorlage 586 /X.L. -
15
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die
Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim 2017
15
9.1
Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule
Zingsheim zum Generationenplatz
- Vorlage 575 /X.L. -
15
9.2
Maßnahmenprogramm 2017
- Vorlage 587 /X.L. -
16
9.3
Sachstandsbericht Schulzentren in Nettersheim
und Blankenheim
- Vorlage 596 /X.L. -
16
Punkt10:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die
Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie
Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 572 /X.L. und Z.1 -
16
Punkt11:
Dorfentwicklung in der Eifelgemeinde Nettersheim
hier: Integriertes kommunales Entwicklungskonzept
(IKEK)
- Vorlage 535 /X.L. -
17
Punkt12:
Erdkabelverlegung durch die Deutsche Telekom Teilbereich Ortslage Frohngau
- Vorlage 559 /X.L. -
17
Punkt13:
Erweiterung Straßenbeleuchtung Teilbereich Bahrhaus
18
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016
Seite 4
- Vorlage 560 /X.L. Punkt14:
Bushaltestelle Jakob-Kneip-Straße/Nöthener Straße in
Pesch
- Vorlage 562 /X.L. -
18
Punkt15:
Entwicklung Alte Schule Buir
- Vorlage 573 /X.L. -
19
Punkt16:
Nutzungskonzept Dorfsaal Tondorf
- Vorlage 576 /X.L. -
19
Punkt17:
Sanierung sowie Instandsetzungsmaßnahmen Alte
Schule Engelgau
hier: Gewährung einer Zuwendung
- Vorlage 441 /X.L. Z.1 -
19
Punkt18:
Jahresplanung Naturzentrum Eifel 2017
- Vorlage 563 /X.L. -
20
Punkt19:
Ausrichtung Regiebetrieb Abfall
- Vorlage 567 /X.L. -
20
19.1
21
Ausrichtung Regiebetrieb Abfall
hier: Einrichtung eines Grünabfallsammelplatzes
im Gewerbegebiet Zingsheim
- Vorlage 567 /X.L. Z.1 -
Punkt20:
Beschaffung Abfallbehälter
- Vorlage 566 /X.L. -
21
Punkt21:
Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim
- Vorlage 436 /X.L. Z.1 und Z.2 -
21
Punkt22:
Jahresabschluss 2015 Eigenbetrieb Abwasser
hier: Entlastung des Betriebsleiters
- Vorlage 490 /X.L. -
22
Punkt23:
Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 30.06. und
30.09.2016
- Vorlage 543 /X.L. -
22
Punkt24:
Festsetzung der Niederschlagswassergebühr
- Vorlage 299 /X.L. Z.2 -
23
Punkt25:
Erlass des Wirtschaftsplans 2017 für den Eigenbetrieb
Abwasser
- Vorlage 550 /X.L. -
23
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016
Seite 5
Punkt26:
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb
Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2017
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr
- Vorlage 551 /X.L. -
23
Punkt27:
Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen
- Vorlage 549 /X.L. -
24
Punkt28:
4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 588 /X.L. -
24
Punkt29:
Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" in
Nettersheim
- Vorlage 561 /X.L. -
25
Punkt30:
Ausbau der K34 Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau
- Vorlage 353 /X.L. Z.1 -
25
Punkt31:
Teichkläranlage Pesch
hier: Anschluss zur Kläranlage Arloff-Kirspenich
- Vorlage 577 /X.L. -
26
Punkt32:
Jahresabschluss 2015 Gemeindewasserwerk
hier: Entlastung des Betriebsleiters
- Vorlage 491 /X.L. -
26
Punkt33:
Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 30.06. und
30.09.2016
- Vorlage 544 /X.L. -
26
Punkt34:
Erlass des Wirtschaftsplans 2017 für das
Gemeindewasserwerk
- Vorlage 553 /X.L. -
27
Punkt35:
Gebührenbedarfsberechnung für das
Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2017
- Vorlage 555 /X.L. -
27
Punkt36:
5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die
Wasserversorgungsanlage
- Vorlage 589 /X.L. -
27
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016
Seite 6
Punkt37:
Jahresabschluss 2015 Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim
hier: Entlastung des Betriebsleiters
- Vorlage 492 /X.L. -
28
Punkt38:
Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
zum 30.06. und 30.09.2016
- Vorlage 545 /X.L. -
28
Punkt39:
Erlass des Wirtschaftsplans 2017 für den Eigenbetrieb
Biowärme Nettersheim
- Vorlage 556 /X.L. -
28
Punkt40:
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb
Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2017
- Vorlage 557 /X.L. -
29
Punkt41:
Nahwärmezentrale Kloster Nettersheim
- Vorlage 593 /X.L. -
29
Punkt42:
Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG
- Vorlage 467 /X.L. Z.3 -
30
Punkt43:
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde
Nettersheim vom 23.06.2014
– 1. Änderungssatzung - Vorlage 537 /X.L. -
30
Punkt44:
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Vorlage 592 /X.L. -
30
Punkt45:
Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
30
45.1
Bildung von Eingangsklassen im Schuljahr
2017/2018
- Vorlage 594 /X.L. -
30
45.2
Lernförderliche IT-Ausstattung
- Vorlage 595 /X.L. -
31
Punkt46:
Genehmigung eines überplanmäßigen Aufwands in 2016
hier: Krankheitskosten nach § 4
Asylbewerberleistungsgesetz
- Vorlage 590 /X.L. -
31
Punkt47:
Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim
für das Jahr 2017 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß
§ 80 Gemeindeordnung NRW
- Vorlage 591 /X.L. und Z.1 -
32
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016
Seite 7
Punkt48:
Mitteilungen und Informationen
B)
Nichtöffentliche Sitzung
Punkt 1:
Vertragsangelegenheiten
33
1.1
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Hubach
- Vorlage 541 /X.L. -
33
1.2
Entgeltliche Jagderlaubnisscheine
- Vorlage 554 /X.L. -
33
1.3
Alte Schule Buir
- Vorlage 570 /X.L. und Z.1 -
34
1.4
Städtebaulicher Vertrag
hier: Erschließungsgebiet G14
- Vorlage 580 /X.L. -
34
1.5
Verpachtungsangelegenheit;
Gemarkung Frohngau, Flur 15 Nr. 23
- Vorlage 546 /X.L. -
34
Punkt 2:
33
Seite
Auftragsvergaben
35
2.1
Sondermüllentsorgung 2017/2018
- Vorlage 564 /X.L. -
35
2.2
Altpapierabnahme 2017
- Vorlage 565 /X.L. -
35
Punkt 3:
Grundstücksangelegenheit
hier: Veräußerung des ehemaligen Kindergartens
Bouderath, Gem. Bouderath, Flur 3 Nr. 187 (Teilfläche)
- Vorlage 581 /X.L. -
35
Punkt 4:
Bauliche Entwicklung für die Zukunft
hier: Erwerb von Bauerwartungsland Ortslagen
Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim
- Vorlage 597 /X.L. -
36
Punkt 5:
Veräußerung einer Teilfläche des Grundstückes
Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 303
- Vorlage 599 /X.L. -
37
Punkt 6:
Mitteilungen und Informationen
37
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016
Seite 8
A)
Öffentliche Sitzung
Punkt 1:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
Punkt 1.1:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier: Rotwildbejagungskonzept
- Vorlage 51 /X.L. Z.3 -
Beschluss:
1. Der Rat nimmt die Ausführungen zum Rotwildbejagungskonzept zustimmend
zur Kenntnis.
2. Er beauftragt die Verwaltung, das Rotwildbejagungskonzept so
weiterzuentwickeln, dass zu einem nächstmöglichen Zeitpunkt die Eigenjagden
der Gemeinde Nettersheim als selbstverwaltete Eigenjagden durch
Begehungsscheine oder Regiejagd bewirtschaftet werden.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 1.2:
einstimmig ja
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier: Rotwildabschusspläne
- Vorlage 325 /X.L. Z.2 -
Beschluss:
Der Rat nimmt die Ausführungen zu den Rotwildabschussplänen 2017/18 zur Kenntnis
und beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, darauf hinzuwirken, dass die
Abschussbeantragung für die Eigenjagden der Gemeinde wie folgt festgesetzt wird:
Eigenjagdbezirk
zu beantragender
Abschuss
Abschuss je
100 ha
ha gesamt
Marmagen Wald/Stritterhof
41 Stk.
13 Stk.
313
Marmagen Wald Ost
53 Stk.
13 Stk.
403
Nettersheim Wald IX
53 Stk.
13 Stk.
403
Mürel
36 Stk.
13 Stk.
276
7 Stk.
7 Stk.
96
Tondorf Wald
18 Stk.
6 Stk.
292
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Baumbusch
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016
Seite 9
Punkt
2:
Erlass des Forstwirtschaftsplanes 2017
- Vorlage 548 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschießt, den Forstwirtschaftsplan 2017 in vorgelegter Form zu
genehmigen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
3:
einstimmig ja
Finanzierung von Maßnahmen aus Ersatzgeldern
- Vorlage 571 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, ca. 100 Biotopbäume in Naturschutzgebieten unter
Inanspruchnahme von Ersatz- und Fördergeldern zu erhalten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
4:
einstimmig ja
Betriebsleitervertrag mit dem Landesbetrieb Wald und Holz
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 552 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Betriebsleitungsvertrag mit dem
Landesbetrieb Wald und Holz NRW zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt
5:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14,
Nettersheim, Teilbereich "In den Sechs Morgen";
Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 314 und 315
- Vorlage 579 /X.L. -
Punkt
5:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14,
Nettersheim, Teilbereich "In den Sechs Morgen";
Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 314 und 315
- Vorlage 579 /X.L. Z.1 -
Ergänzend zur Vorlage weist der Bürgermeister darauf hin, dass die Bauwilligen
zwischenzeitlich von einer Überbauung der hinteren Baugrenze absehen und es nur
noch um die Reduzierung der Dachneigung gehe.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016
Seite 10
Beschluss:
Es wird beschlossen, für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und
Abstellraum auf den Grundstücken Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 314 und 315
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „In
den Sechs Morgen“ für die Reduzierung der Dachneigung von 35° auf 32°
zuzustimmen.
Des Weiteren wird beschlossen, unter diesen Voraussetzungen zum Bauvorhaben das
gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
6:
einstimmig ja
4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste"
in Nettersheim gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 454 /X.L. Z.1, Z.2 und Z.3 -
Bürgermeister Pracht erläutert, dass die Planung nunmehr alle Geländehöhen
berücksichtigt. Zur Lärmminderung entlang der L 205 in Richtung Marmagen liege ein
Lärmschutzgutachten vor. Bis zur Knödellinie seien Grundstücke mit einer größeren
Grundstückstiefe vorgesehen, so dass zwischen Lärmschutzwall und Bebauung
genügend Freiraum zur Verfügung steht. Die First- und Traufhöhen seien modifiziert
worden.
Im unteren, südlichen Bereich Richtung Altenwohnheim seien Mehrfamilienwohnhäuser vorgesehen. Auch hier wurden die First- und Traufhöhen verändert. Im
mittleren Bereich seien Ein- und Zweifamilienwohnhäuser vorgesehen. Die Bautiefe
solle nunmehr etwas großzügiger mit 20 m festgesetzt werden, so dass mehr
Freizügigkeit gegeben ist.
Die Straßen seien unter Berücksichtigung der topografischen Verhältnisse angelegt, so
dass Schmutz- und Niederschlagswasser entsprechend abfließen kann. Die
Wasserleitung mit einer Dimension DN 150 ausgehend von der Klosterquelle biete
ausreichenden Druck für das neu zu schaffende Baugebiet.
UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger merkt an, dass die Vorlage sehr spät zugegangen
sei. Die UNA habe ihre Fraktionssitzung wie angekündigt bereits Freitag durchgeführt,
so dass diese Vorlage nicht beraten werden konnte. Bezüglich der Schmutz- und
Niederschlagswasserbeseitigung in das Kanalmischsystem empfiehlt er, die künftigen
Bauherren aufzufordern, Regenwasserzisternen zu bauen, damit zumindest das
Regenwasser in nicht zu großen Mengen abgeleitet wird. Durch die Gewährung eines
Zuschusses von 800 – 1.000 € sollte dies attraktiv für die Bauherren gestaltet werden.
Hierauf erwidert Bürgermeister Pracht, dass diese Anregung aufgenommen werde, sie
könne jedoch nicht verbindlich festgelegt werden. Da sich der Bereich „Brotkiste“ im
Eigentum eines Bauträgers befindet, müsse man diese ggf. im Vertrag vereinbaren, so
dass man mit diesem bezüglich einer Unterstützung zur Rückhaltung von
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016
Seite 11
Niederschlagswasser ggf. durch Reduzierung des Kaufpreises sprechen müsste. Im
Rahmen der Offenlage des Bebauungsplanänderungsentwurfs sollte dann diese
Anregung aufgenommen werden, so dass wie für den Teilbereich „Zur Klosterquelle“
der vom Bauträger zu leistende Folgekostenanteil auch die Unterstützung im
Zusammenhang mit der Rückhaltung von Regenwasser aufgenommen werden müsste.
Die Bezirksregierung Köln hat durch die stärkere Belastung der Gewässer Genfbach
und Urft die Kommunen gebeten, alles zu tun, um eine Rückhaltung zu erreichen.
Auch SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer rügt die späte Zuleitung der Vorlage. Nach
seiner Auffassung sollten die Dachformen modern gestaltet werden und nicht wie im
Teilbereich „Zur Klosterquelle“ gleiche Dachform und dunkle Dacheindeckung. Seiner
Meinung nach wollen die Bauwilligen heute moderne Baustile verwenden. Er fragt, ob
alle Grundstücke im Besitz des Bauträges sind oder ob es auch noch
Privatgrundstücke dort gebe und ob Bauwillige dort zu den gleichen Konditionen wie
der Bauträger bauen müssen.
Hierauf bestätigt der Bürgermeister, dass sich in diesem Bereich noch fünf
Grundstücke in Privatbesitz befinden, so dass die Grundstücke neu zugeordnet werden
müssen. Er habe in dieser Woche noch ein Gespräch mit den Eigentümern, bei dem
sie ihre Wünsche darlegen können. Bezüglich der verspäteten Zuleitung der Vorlage
erklärt er, dass die Unterlagen des Planers erst am Montagmittag vorgelegt wurden.
Derzeit sei man jedoch noch im Aufstellungsbeschlussverfahren, d. h. ganz am Anfang
des Verfahrens, so dass hiermit zunächst in Kenntnis gesetzt werde.
Zur Dachgestaltung erklärt Herr Pracht, dass es vier verschiedene Dachformvarianten
gebe, und zwar Satteldach, Walm- oder Krüppelwalmdach sowie Pultdächer. Ziel bei
der städtebaulichen Planung sei es, die vorhandene Baukultur nicht zu stark zu
beeinflussen. Im Rahmen der Bauberatung könnte ein Bildqualitätsplan erstellt
werden, um aufzuzeigen, wie die Gebäude aussehen könnten und wie sie im Bereich
des Lärmschutzwalls gestaltet werden könnten z. B. traufseitig, so dass der Lärm über
das Dach nach oben abgeleitet wird. Er regt an, einen solchen Bildqualitätsplan bis zur
Offenlage erarbeiten zu lassen, damit man Beispiele hat, wie die Gebäude gestaltet
werden können.
Abschließend erklärt Bürgermeister Pracht, dass die heutigen Anregungen in den
Planentwurf einfließen werden. Ziel sei es, in 2017 baureife Grundstücke zu erhalten.
Beschluss:
a) Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in der Angelegenheit
an sich.
b) Die Beschlüsse aus den Sitzungen des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und
Umweltausschusses vom 22.11.2016 und des Haupt- und Finanzausschusses vom
06.12.2016 fließen in den nachfolgenden Beschlussvorschlag ein.
c) Es wird beschlossen.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016
Seite 12
die 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Brotkiste“ im
formellen Verfahren vorzunehmen. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2
Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit gefasst.
die beigefügte Entwurfsskizze (s. Anlage
1) als Grundlage für den zu
ändernden Bebauungsplan G 14, Teilbereich „Brotkiste“ aufzunehmen, die
textlichen Festsetzungen gegenüber dem Teilbereich „Zur KlosterquelleHasenweg – In den Sechs Morgen“ in der modifizierten Form (s. Anlage 2)
sowie eine entsprechende Begründung (Anlage
3) als Grundlage zum
Aufstellungsbeschluss hinzu zu fügen.
Darüber hinaus wird beschlossen, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt
zu machen und die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1
und § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
7:
einstimmig ja
Bauen im Außenbereich;
Erweiterung der Lagerhalle für landw. Maschinen durch Anbau
einer weiteren Lagerhalle, Gemarkung Engelgau, Flur 9 Nr. 123
- Vorlage 598 /X.L. -
Beschluss:
Es wird beschlossen:
a) Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser
Angelegenheit an sich.
b) Der Rat beschließt, der Erweiterung der bestehenden Lagerhalle für
landwirtschaftliche Maschinen durch eine weitere Lagerhalle auf dem außerhalb der
Ortslagenabrundungssatzung von Engelgau befindlichen Grundstück Gemarkung
Engelgau, Flur 9 Nr. 123 unter der Auflage zuzustimmen, dass eine Abpflanzung
der Lagerhalle mit landschaftstypischem Gehölz erfolgt.
c) Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt 8:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim 2016
Punkt 8.1:
Genehmigung und Bewilligung des IEK
- Vorlage 582 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Gesamtantrag zum
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016
Seite 13
Interkommunalen Entwicklungskonzept Blankenheim-Nettersheim (IEK) testiert und
für die Einzelanträge Programmjahr 2016 eine Bewilligung ausgesprochen wurde.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 8.2:
einstimmig ja
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016
hier: Modernisierung und behindertengerechte Ausstattung
Rathaus Zingsheim
- Vorlage 583 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die notwendigen Maßnahmengewerke und Aufträge für
die Quartiersöffnung des Rathauses und die hiermit verbundenen Umbau-,
Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der vorgeschriebenen
Vergabeverfahren an die Billigstbietenden zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 8.3:
einstimmig ja
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016
hier: Energetische und funktionale Optimierung einschließlich
behindertengerechte Ausstattung Turnhalle Marmagen
- Vorlage 584 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Entwicklung der Turnhalle
Marmagen zu einem Dorfzentrum mit überregionaler Bedeutung im Rahmen des
interkommunalen Entwicklungskonzeptes zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 8.4:
einstimmig ja
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016
hier: Energetische und funktionale Optimierung Schulzentrum
Nettersheim
- Vorlage 585 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Einzelantrag für das
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016
Seite 14
Programmjahr 2016 bewilligt wurde und im Rahmen Städtebau für die Sanierung der
Außenhaut, die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen und für die multifunktionale
Verbesserung des Schulzentrums in Nettersheim eine Zuwendung in Höhe von
1.269.603,50 Euro zur Verfügung gestellt wird. Die Zuwendung ist förderkonform an
den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 8.5:
einstimmig ja
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016
Bau- und Energieberatung sowie Fassaden- und Hofprogramm in
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim
- Vorlage 586 /X.L. -
Beschluss:
Es wird beschlossen, zur Umsetzung der Bau- und Energieberatung sowie Fassadenund Hofprogramm in Marmagen, Nettersheim und Zingsheim die Förderung aus dem
Interkommunalen
Entwicklungskonzept
(IEK)
lt.
Bewilligungsbescheid
der
Bezirksregierung Köln vom 15.09.2016 für die Durchführungsphase Bauberatung –
Ortsbild/Fassaden/Baukultur, Instandsetzung/Modernisierung, Leerstands-/Nutzungsmanagement sowie für die Umsetzung Fassaden- und Hofprogramm (Kofinanzierung
Privater) bis Ende 2020 an private Akteure mit Eigentum in den jeweilis festgesetzten
Sanierungsgebieten der Ortskerne zur Verfügung zu stellen. Der 50 %ige Eigenanteil
der Eifelgemeinde Nettersheim ist aus allgemeinen Haushaltsmitteln bereit zu stellen.
Darüber hinaus wird beschlossen, Förderrichtlinien entsprechend den Vorgaben des
Fördergebers entsprechend dem beigefügten Entwurf zu erlassen (Anlage 1).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt 9:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim 2017
Punkt 9.1:
Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum
Generationenplatz
- Vorlage 575 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Spielflächen an der Grundschule in Zingsheim
(Spielflächen am Schulhof, Schulhof, Spielfläche zwischen Turn-/ehemaliger
Schwimmhalle und Grundschule) unter Beteiligung aller Akteure (Schulleitung, Eltern,
Ortsbevölkerung, Nutzer) sowie der Kinder und Jugendlichen aus Zingsheim und der
Grundschulkinder zu einem Generationenplatz zu entwickeln.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016
Seite 15
Für den ersten Teilbereich (Spielfläche zwischen Turn-/ehemaliger Schwimmhalle und
Grundschule) ist im Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes (IEK) ein
Einzelantrag für das Programmjahr 2017 zu stellen, um eine Zuwendung über die
Städtebauförderung zu erreichen.
Hierfür sind entsprechende Mittel im Haushalt 2017 zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 9.2:
einstimmig ja
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2017
hier: Maßnahmenprogramm 2017
- Vorlage 587 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt das zwischenzeitlich modifizierte Maßnahmenprogramm 2017
zustimmend zur Kenntnis und beschließt, für die in der Begründung zur Vorlage
dargestellten Maßnahmen in den Orten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim im
Rahmen der Städtebauförderung Einzelanträge für das Programmjahr 2017 zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 9.3:
einstimmig ja
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK)
hier: Sachstandsbericht Schulzentren in Nettersheim und
Blankenheim
- Vorlage 596 /X.L. -
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die notwendigen Beschlüsse zur weiteren
Vorgehensweise und zu den notwendigen weiteren Beauftragungen in der Sitzung des
Schulzweckverbandes am 20.12.2016 zu fassen seien.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zu den Schulzentren Nettersheim und
Blankenheim zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 10:
einstimmig ja
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und
Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 572 /X.L. und Z.1 -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016
Seite 16
Beschluss:
Es wird beschlossen, im Rahmen der Förderung von Fassaden- und Hofflächen aus
dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen,
Nettersheim und Zingsheim im Sanierungsgebiet Marmagen einen Zuschuss in Höhe
von
3.000 € für die Neugestaltung der Hausvor- und Hoffläche am Objekt Urgasse 12,
Marmagen, bei Gesamtkosten in Höhe von 10.593,01 € zu bezuschussen. und
3.000 € für die Verkleidung des Fachwerkgiebels am Objekt „Eifeler Hof“, Kölner
Straße 42 in Marmagen mit einer Holzverschalung bei Gesamtkosten in Höhe von
8.138,70 € zu gewähren.
Der Förderzeitraum ist ab Beschlussfassung bis zum 30.06.2017 festzusetzen. Ein
vorzeitiger Maßnahmebeginn wird gewährt.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 11:
einstimmig ja
Dorfentwicklung in der Eifelgemeinde Nettersheim
hier: Integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK)
- Vorlage 535 /X.L. und Z.1 -
Neben den vorliegenden Entwicklungskonzepten solle hier ab sofort auch für die
übrigen Dörfer ein Prozess in Gang gesetzt werden, wobei auch private Hausbesitzer
eine Förderung erhalten könnten, teilt der Bürgermeister mit.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, unter Einbeziehung der Orte Bouderath, Buir, Engelgau,
Frohngau,
Holzmülheim,
Pesch
und
Roderath
sowie
der
vorliegenden
Entwicklungskonzepte (Marmagen, Nettersheim, Zingsheim und Tondorf) ein
Integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) für die Gesamtgemeinde zu
erarbeiten. Hierfür sind entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2017 zu
veranschlagen. Weiterhin ist im Rahmen der Förderung einer integrierten ländlichen
Entwicklung, ein Förderantrag zu stellen. Die notwendigen Planungsaufträge sind im
Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 12:
einstimmig ja
Erdkabelverlegung durch die Deutsche Telekom - Teilbereich
Ortslage Frohngau
- Vorlage 559 /X.L. -
Der Bürgermeister informiert, dass zwischenzeitlich weitergehende Gespräche geführt
worden seien. Der Netzbetreiber E-Plus wünsche eine Verkabelung und die Telekom
sei verpflichtet eine Lösung herbeizuführen. Bislang bestehe noch Uneinigkeit über die
Trasse. Die Gemeinde schlage nun vor, die Trasse Buirer Straße / Helterstraße im
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016
Seite 17
Zuge der anstehenden Ausbaumaßnahmen zu nutzen. Sollte ein Abwarten bis dahin
nicht möglich sein, könne als Übergangslösung eine Verlegung einer Freileitung mit
Einzelmasten erfolgen, die anschließend wieder abgebaut würden. Die Telekom habe
gebeten, diesen Vorschlag schriftlich zu formulieren.
Beschluss:
Der Rat beschließt, für die beabsichtigte Erdkabelverlegung der Deutschen Telekom
die Nebenanlagen Buirer Straße, Helterstraße und Greußstraße in Frohngau zur
Verfügung zu stellen. Alternativ wird ggf. als Übergangslösung der Verlegung einer
Freileitung mit Einzelmasten am Ortsrand von Frohngau zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 13:
einstimmig ja
Erweiterung Straßenbeleuchtung Teilbereich Bahrhaus
- Vorlage 560 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat beschließt, in Koordination mit der Energie Nordeifel, Kall, die
Straßenbeleuchtung im Ortsteil Bahrhaus als Erdverkabelungen zu erneuern und die
Beleuchtung auf LED umzurüsten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 14:
einstimmig ja
Bushaltestelle Jakob-Kneip-Straße/Nöthener Straße in Pesch
- Vorlage 562 /X.L. -
Ratsmitglied Pospig weist nochmals auf die gefährliche Situation des jetzigen
Haltepunktes hin, gerade jetzt in den dunkelsten Wochen des Jahres. Er fragt an, ob
die Umverlegung jetzt zügig durchgeführt werde.
Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass es sich bei der jetzigen Situation um eine
Übergangslösung handele. Man könne davon ausgehen, dass die Umstellung auf den
neuen sicheren Haltepunkt zeitnah erfolgen werde. Die Eltern seien bereits
angeschrieben und entsprechend informiert worden.
Beschluss:
Der Rat beschließt, entsprechend der Abstimmungen mit den zu beteiligenden
Fachstellen des Kreises Euskirchen die Bushaltestelle wiederum auf den
ursprünglichen Standort im Bereich der Nöthener Straße umzuverlegen und im
Bereich des Grundstückes Nöthener Straße 1 eine neue Wartehalle in Glaskonstruktion
aufzustellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016
Seite 18
Punkt 15:
Entwicklung Alte Schule Buir
- Vorlage 573 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, das bisherige Trägermodell für das Gesamtgebäude Alte
Schule Buir, Zur Feldscheid 2, 53947 Nettersheim-Buir zu verändern und die
Trägerschaft vom Turnverein Buir auf die Johanniter (Kreisverband Euskirchen) zu
übertragen, wobei die Johanniter beabsichtigen das bestehende Nutzungskonzept
fortzuführen und eigene Mittel für bauliche Maßnahmen einzubringen.
Grundvoraussetzung für den Trägerwechsel ist, dass die Gemeinschaftsräume
(ehemaliger Schulsaal, Küche, Thekenraum im Erdgeschoss, Lagerräume) weiterhin
vorrangig für die Zwecke des Turnvereins Buir, der Dorfgemeinschaft und der
Gemeinde Nettersheim zur Verfügung stehen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 16:
einstimmig ja
Nutzungskonzept Dorfsaal Tondorf
- Vorlage 576 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, in Kooperation mit dem Heimatverein Tondorf den
Dorfsaal in Tondorf zu sanieren, zu modernisieren und funktional zu verbessern.
Hierfür ist im Rahmen der Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung ein
Förderantrag zu stellen. Darüber hinaus sind im Haushalt 2017 entsprechende Mittel
zu veranschlagen.
Sobald
der
Bewilligungsbescheid
vorliegt,
hat
die
Maßnahmenumsetzung
weitestgehend in Eigenleistung des Heimatvereins Tondorf zu erfolgen, wobei von
Seiten der Gemeinde Nettersheim die benötigten Materialien im Rahmen der
vorgeschriebenen Vergabeverfahren zur Verfügung zu stellen sind.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 17:
einstimmig ja
Sanierung sowie Instandsetzungsmaßnahmen Alte Schule
Engelgau
hier: Gewährung einer Zuwendung
- Vorlage 441 /X.L. Z.1 -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016
Seite 19
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, der Vereinsgemeinschaft Engelgau im Rahmen des
Kommunalinvestitionsgesetz für investive Verbesserungsmaßnahmen in der Alten
Schule Engelgau einen weiteren Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € zu gewähren und
die notwendigen Mittel im Hauhaltsplan 2017 zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 18:
einstimmig ja
Jahresplanung Naturzentrum Eifel 2017
- Vorlage 563 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Aktivitäten des Naturzentrums, des Archäologischen
Landschaftsparks
und
des
Jugendgästehaus
sowie
der
angegliederten
Unterkunftseinrichtungen fortzuführen. Gleichzeitig wird beschlossen, im Rahmen der
Haushaltssatzung 2017 die Maßnahmen und Programme darzustellen.
Zur Abwicklung der Bildungsveranstaltungen, Betreuung der externen Mitarbeiter,
wissenschaftlichen Betreuung der musealen Einrichtungen und wissenschaftlichen
Begleitung des Naturzentrums Eifel und der angegliederten Einrichtungen soll wie
bereits in den letzten Jahren auch der Förderverein Naturschutz, Heimat- und
Kulturpflege Nettersheim mit dem Bildungswerk Nettersheim beauftragt werden.
Diese Leistungen sind entsprechend Auftrag und Aufwand gegenüber dem
Bildungswerk zu vergüten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 19:
einstimmig ja
Ausrichtung Regiebetrieb Abfall
- Vorlage 567 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Abfallbeseitigung durch eine
Intensivierung der Abfallberatung, die Einrichtung eines Grünabfallsammelplatzes und
durch die Beschaffung einer Kehrmaschine weitergehende Angebote zur Optimierung
vorzunehmen.
Eine Gebührenveränderung ist nach den vorgenommenen Haushaltsveranschlagungen
2017 nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016
Seite 20
Punkt19.1: Ausrichtung Regiebetrieb Abfall
hier: Einrichtung eines Grünabfallsammelplatzes im
Gewerbegebiet Zingsheim
- Vorlage 567 /X.L. Z.1 Der
Bürgermeister
informiert,
dass
derzeit
zur
Einrichtung
eines
Grünabfallsammelplatzes die vertraglichen Details mit der Firma in Abklärung seien.
Mit dieser Einrichtung werde man zukünftig an sechs Tagen in der Woche eine
Annahmestation mit personeller Begleitung anbieten können. Für die Bürger solle die
Anlieferung möglichst kostenfrei sein. Zukünftig werde sich dann zeigen, ob das
jährliche Budget ausreicht und eine Abwicklung im Rahmen des Abfallhaushaltes
möglich ist.
Ratsmitglied Pospig führt an, dass man bzgl. des bei der Gemeinde zu beantragenden
Berechtigungsscheines darauf achten müsse, dass eine Anlieferung mit wenig
Aufwand für die Bürger verbunden sei. Ansonsten müsse man befürchten, dass die
doch wieder eine anderweitige Entsorgung vorgezogen wird.
Der Bürgermeister bestätigt dies. Gegebenenfalls werde man auch die Möglichkeit
bieten, direkt bei der Firma einen entsprechenden Schein auszufüllen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, in Kooperation mit der ortsansässigen Firma Assrohr
(Auf der Heide 26 b) einen zentralen Grünabfallsammelplatz im Gewerbegebiet
Zingsheim einzurichten, wobei den Bürgerinnen und Bürgern ab April 2017 als
weitere Serviceoptimierung die Möglichkeit eingeräumt wird, dort Grünabfälle aus
privaten Gärten (Rasenschnitt, Ast- und Strauchwerk) und Herbstlaub kostenlos
abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 20:
einstimmig ja
Beschaffung Abfallbehälter
- Vorlage 566 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, bei Bedarf von Abfallgefäßen im Jahre 2017 eine
beschränkte Ausschreibung durchzuführen und den Auftrag an den günstigsten
Anbieter zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 21:
einstimmig ja
Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim
- Vorlage 436 /X.L. Z.1 und Z.2 -
Ergänzend zur Vorlage informiert der Bürgermeister, dass der Kreis Art und
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016
Seite 21
Gestaltung der vertraglichen Lösung weiter untersucht habe. Gegebenenfalls komme
auch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung in Betracht. Für die Gemeinde seien vor
allem die Planungsinhalte wichtig, betont der Bürgermeister. In den einzelnen Orten
müsse vor allem an bestimmten Stellen eine Optimierung erzielt werden, z.B.
Gewerbegebiet Zingsheim oder Eifelhöhenklinik. Die notwendige Transparenz sei hier
bislang aber noch nicht abschließend gegeben. Daher werde gegebenenfalls Ende
Januar / Anfang Februar eine Sondersitzung zum Thema erforderlich sein.
CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth betont, dass in der Gemeinde Nettersheim schon
vieles erreicht sei. Es müsse jetzt darauf geachtet werden, dass dem Kreis eine Art
Prioritätenliste vorgegeben werde, wo ein Ausbau für die Gemeinde besonders
zielführend und dringend ist. Schließlich sei von der Gemeinde auch ein Eigenanteil zu
zahlen.
Beschluss:
Der Rat beschließt, den als Anlage beigefügten Entwurf der Vereinbarung über die
Zusammenarbeit zum Ausbau der NGA-Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
zwischen dem Kreis Euskirchen und der Eifelgemeinde Nettersheim zu unterzeichnen,
mit der Maßgabe, dass vorab im Rahmen eines Aufklärungsgespräches Art und
Umfang der vorgesehenen Maßnahmen und die Prioritäten mit dem Kreis Euskirchen
abgestimmt werden.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 22:
einstimmig ja
Jahresabschluss 2015 Eigenbetrieb Abwasser
hier: Entlastung des Betriebsleiters
- Vorlage 490 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim erteilt dem Bürgermeister der Gemeinde
Nettersheim, zugleich Betriebsleiter des Eigenbetriebes Abwasser, auf der Grundlage
des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land
Nordrhein-Westfalen vom 10.08.2016 hinsichtlich des von ihm aufgestellten
Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Abwasser zum 31.12.2015 vorbehaltlos
Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
(Der Bürgermeister hat an der Abstimmung nicht teilgenommen)
Punkt 23:
Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 30.06. und
30.09.2016
- Vorlage 543 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016
Seite 22
Beschluss:
Die Quartalszwischenberichte zum 30.06. und 30.09. des Wirtschaftsjahres 2016 des
Eigenbetriebes Abwasser mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses
zum 31.12.2016 werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 24:
einstimmig ja
Festsetzung der Niederschlagswassergebühr
- Vorlage 299 /X.L. Z.2 -
Beschluss:
Der Rat beschließt, für das Wirtschaftsjahr 2017 die
Niederschlagswassergebühr wie in den Vorjahren beizubehalten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 25:
Festsetzung
der
einstimmig ja
Erlass des Wirtschaftsplans 2017 für den Eigenbetrieb Abwasser
- Vorlage 550 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser für das
Wirtschaftsjahr 2017 in der der Vorlage 550 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 26:
einstimmig ja
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für
das Wirtschaftsjahr 2017
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr
- Vorlage 551 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation
mit dem Wirtschaftsplan 2017 zum 01.01.2017 nachstehende
Gebührenfestsetzungen:
a)
Die Schmutzwassergebühr bleibt unverändert bei 3,79 €/cbm
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016
Seite 23
Frischwasserbezug.
b)
Die Niederschlagswassergebühr wird wie in den Vorjahren beibehalten
und damit wie folgt festgesetzt:
1
151
301
601
901
1.201
> 1.500
bis
bis
bis
bis
bis
bis
150
300
600
900
1.200
1.500
qm
qm
qm
qm
qm
qm
25,00 €/Jahr
50,00 €/Jahr
100,00 €/Jahr
150,00 €/Jahr
200,00 €/Jahr
250,00 €/Jahr
Je 0,17 €/qm
Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage des Anhangs
zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2017
auch für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger innerhalb des
Gemeindegebietes die Gebühren unverändert festzusetzen, und zwar wie folgt:
a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) 0,68 €/m2
b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) 1,03 €/m2.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 27:
einstimmig ja
Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen
- Vorlage 549 /X.L. -
Beschluss:
Die der Vorlage 549 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeide
Nettersheim wird durch den Rat beschlossen und die Gebühren für die Jahre 2017 und
2018 unverändert wie folgt festgesetzt:
a) Geschlossene Gruben
b) Kleinkläranlagen
Abstimmungsergebnis:
Punkt 28:
5,48 €/cbm Frischwasserbezug
1,88 €/cbm Frischwasserbezug
einstimmig ja
4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim
- Vorlage 588 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat beschließt, ab dem 01.01.2017 den Einheitssatz für den Aufwand zur
Herstellung, Erneuerung und Beseitigung eines Kanalgrundstücksanschlusses wie folgt
festzusetzen:
1. Einheitssatz für den Aufwand zur Herstellung, Erneuerung und Beseitigung
eines Kanalgrundstücksanschlusses je m Anschlussleitung, im Rahmen von
Einzelanschlüssen, gemessen von der Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze,
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016
Seite 24
auf 530,00 €.
2. Einheitssatz
für
den
Aufwand
zur
Herstellung
eines
Kanalgrundstücksanschlusses je m Anschlussleitung, gemessen von der
Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze im Zuge der Verlegung der öffentlichen
Kanalisation im Rahmen einer Erschließungsmaßnahme, auf 275,00 €.
Weiterhin beschließt der Rat die 4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim vom
22.12.2009 in der beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 29:
einstimmig ja
Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" in
Nettersheim
- Vorlage 561 /X.L. -
Der Bürgermeister informiert, dass durch den beabsichtigten Ankauf der Fläche
zwischen „Klosterquelle“ und „Brotkiste“ nunmehr auch geprüft werden müsse, ob die
Ver- und Entsorgung des Teilbereiches „Brotkiste“ - sofern topographisch möglich auch in Richtung Baugebiet „Klosterquelle“ sinnvoll ist. Hierdurch könne u.a. auch eine
Entlastung der Entwässerung in Richtung Bahnhofstraße erreicht werden.
Beschluss:
Der Rat beschließt, nach erfolgter Abstimmung mit den zu beteiligenden
Fachbehörden und in Abstimmung mit dem Bauträger auf der Grundlage eines zu
schließenden notariellen Vertrages zwischen Gemeinde und Bauträger auf der
Grundlage des Erschließungsplanes die Erschließungsmaßnahme im Jahre 2017
umzusetzen und die erforderlichen Leistungen möglichst Ende 2016/Anfang 2017
auszuschreiben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 30:
einstimmig ja
Ausbau der K34 Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau
- Vorlage 353 /X.L. Z.1 -
Beschluss:
Der Rat beschließt, nach vorliegender Förderzusage bzw. Genehmigung des
vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginns durch die Bezirksregierung in Kooperation
mit dem Kreis Euskirchen im Jahre 2017 mit dem Ausbau der K 34, Helterstraße/
Buirer Straße in Frohngau zu beginnen.
Weiterhin beschließt der Rat, die Maßnahme in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen
im Rahmen einer Bürgerversammlung im Ort Frohngau vorzustellen.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016
Seite 25
Desweiteren beschließt der Rat, mit den notwendigen Ingenieurleistungen für
Kanalisation, Wasserversorgung und Nebenanlagen das Ingenieurbüro Gotthardt +
Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 31:
einstimmig ja
Teichkläranlage Pesch
hier: Anschluss zur Kläranlage Arloff-Kirspenich
- Vorlage 577 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat nimmt zustimmend zur Kenntnis, das seitens des Erftverbandes zeitnah
vorgesehen
ist,
die
beabsichtigte
Verlegung
des
Verbindungssammlers
Teichkläranlage Pesch-Gilsdorf zu realisieren, damit zukünftig die Ableitung der
Abwässer der Ortslage Pesch zur Kläranlage Kirspenich gewährleistet ist und die
Teichkläranlage Pesch nach Abschluss der Maßnahme außer Betrieb genommen
werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 32:
einstimmig ja
Jahresabschluss 2015 Gemeindewasserwerk
hier: Entlastung des Betriebsleiters
- Vorlage 491 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat erteilt dem Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter
des Gemeindewasserwerkes Nettersheim, auf der Grundlage des abschließenden
Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen vom
10.08.2016 hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des
Gemeindewasserwerkes zum 31.12.2015 vorbehaltlos Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
(Der Bürgermeister hat an der Abstimmung nicht teilgenommen)
Punkt 33:
Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 30.06. und
30.09.2016
- Vorlage 544 /X.L. -
Beschluss:
Die Quartalszwischenberichte zum 30.06. und 30.09. des Wirtschaftsjahres 2016 des
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016
Seite 26
Gemeindewasserwerkes mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses
zum 31.12.2016 werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 34:
einstimmig ja
Erlass des Wirtschaftsplans 2017 für das Gemeindewasserwerk
- Vorlage 553 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Gemeindewasserwerkes
Wirtschaftsjahr 2017 in der der Vorlage 553 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 35:
für
das
einstimmig ja
Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für
das Wirtschaftsjahr 2017
- Vorlage 555 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim stellt die Gebührenkalkulation des
Gemeindewasserwerkes Nettersheim für das Jahr 2017 fest und beschließt, auf dieser
Grundlage die Verbrauchsgebühr von derzeit 1,45 €/cbm (netto) wie im Vorjahr
unverändert beizubehalten.
Desweiteren beschließt der Rat, die Grundgebühr für Hauswasserzähler unverändert
zu belassen und damit wie folgt festzusetzen:
Wasserzähler
QN 2,5
QN 6
QN 10
QN 15
QN 25 – 40
5
12
20
30
50 – 80
Abstimmungsergebnis:
Punkt 36:
maximale
Durchflussmenge
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
Grundgebühr pro Monat
netto
6,85
16,44
27,40
41,10
68,50
€
€
€
€
€
einstimmig ja
5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der
Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage
- Vorlage 589 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016
Seite 27
Beschluss:
Der Rat beschließt, ab dem 01.01.2017 den Einheitssatz für die erstmalige Herstellung
des Wasserleitungsgrundstücksanschlusses je m Anschlussleitung, gemessen von der
Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze auf netto 275,00 € festzusetzen.
Weiterhin beschließt der Rat die 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom
06.12.2005 in der beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 37:
einstimmig ja
Jahresabschluss 2015 Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
hier: Entlastung des Betriebsleiters
- Vorlage 492 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat erteilt dem Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter
des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim, auf der Grundlage des abschließenden
Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen vom
10.08.2016 hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des
Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim zum 31.12.2015 vorbehaltlos Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
(Der Bürgermeister hat an der Abstimmung nicht teilgenommen)
Punkt 38:
Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum 30.06.
und 30.09.2016
- Vorlage 545 /X.L. -
Beschluss:
Die Quartalszwischenberichte zum 30.06. und 30.09. des Wirtschaftsjahres 2016 des
Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim mit der Prognose des voraussichtlichen
Jahresergebnisses zum 31.12.2016 werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 39:
einstimmig ja
Erlass des Wirtschaftsplans 2017 für den Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim
- Vorlage 556 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016
Seite 28
Beschluss:
Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim für
das Wirtschaftsjahr 2017 in der der Vorlage 556 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 40:
einstimmig ja
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2017
- Vorlage 557 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Gebührenbedarfsberechnung des Eigenbetriebes
Biowärme für das Wirtschaftsjahr 2017 in der beigefügten Fassung.
Er beschließt somit, die Verbrauchsgebühr bei 65,00 € pro MW/h und die
Bereitstellungsgebühr bei 166,60 € zu belassen.
Auch die Grundgebühr wird unverändert gelassen und damit wie folgt festgesetzt:
Anschlussleistung
Von 0 kW bis 30 kW
Von 31 kW bis 70 kW
Von 71 kW bis 300 kW
Abstimmungsergebnis:
Punkt 41:
Grundgebühr pro kW
47,00 €
37,00 €
27,00 €
einstimmig ja
Nahwärmezentrale Kloster Nettersheim
- Vorlage 593 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat beschließt, im Zusammenhang mit der energetischen Versorgung des Klosters
Nettersheim, dass die Gemeinde den baulichen Zustand der notwendigen
Räumlichkeiten zur Energieversorgung sicherstellt und der Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim die technische Sicherstellung gewährleistet.
Weiterhin beschließt der Rat, vorhandene noch nutzbare technische Anlageteile im
Rahmen eines Weiterleitungsvertrages kostenlos an den Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim zu übertragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016
Seite 29
Punkt 42:
Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG
- Vorlage 467 /X.L. Z.3 -
Der Bürgermeister bezieht sich auf die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss zum
Thema. Hier habe sich ein einstimmiges Meinungsbild ergeben, von einer Beteiligung
an der „Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG“ abzusehen.
Beschluss:
Von einer Beteiligung der Gemeinde Nettersheim als Kommanditistin an der „Energie
Rur-Erft GmbH & Co.KG“ und als Gesellschafterin an der Komplementärin der „Energie
Rur-Erft Verwaltungs-GmbH“ wird abgesehen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 43:
einstimmig ja
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde
Nettersheim vom 23.06.2014
– 1. Änderungssatzung - Vorlage 537 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde
Nettersheim vom 23.06.2014 gemäß der beigefügten Anlage.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 44:
einstimmig ja
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Vorlage 592 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die weiterhin laufenden Aktivitäten zur Gewährleistung bzw.
Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 45:
einstimmig ja
Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
Punkt45.1: Bildung von Eingangsklassen im Schuljahr 2017/2018
- Vorlage 594 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016
Seite 30
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW die
Bildung von zwei Eingangsklassen für den Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
zum Schuljahr 2017/2018 mit folgender Verteilung:
- Am Hauptstandort Zingsheim und am Teilstandort Marmagen wird jeweils eine
Klasse eingeschult.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Punkt45.2: Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
hier: Lernförderliche IT-Ausstattung
- Vorlage 595 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt,
1. das mit dem Programm „NRW:BANKGute Schule 2020“ für die Gemeinde
Nettersheim
eingeräumte
Kreditkontingent
und
die
diesbezüglich
Schuldendiensthilfe in Höhe von insgesamt 466.341 €, bzw. jährlich 116.585 €,
in den Jahren 2017 bis 2020 in Anspruch zu nehmen.
2. den hälftigen Anteil in Höhe von jährlich 58.292,50 € im Rahmen der
Schulzweckverbandsumlage
in
Maßnahmen
des
Schulzweckverbandes
Blankenheim-Nettersheim für die Gesamtschule Eifel einfließen zu lassen.
3. für den Ausbau der baulichen und digitalen Infrastruktur in den Gebäuden des
Grundschulverbundes Gemeinde Nettersheim für 2017 ein entsprechendes
Konzept mit der Schulleitung vorzubereiten, das in der nächsten Sitzungsphase
zum Beschluss vorgelegt werden soll.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 46:
einstimmig ja
Genehmigung eines überplanmäßigen Aufwands in 2016
hier: Krankheitskosten nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz
- Vorlage 590 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat stimmt nach § 83 Absatz 2 GO NRW in Verbindung mit § 7 der
Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim dem überplanmäßigen Aufwand von
voraussichtlich rd. 70 T€ bei der Konto/Kostenstelle 533904/313110 zu.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016
Seite 31
Punkt 47:
Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das
Jahr 2017 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80
Gemeindeordnung NRW
- Vorlage 591 /X.L. Z.1 -
Der Bürgermeister führt aus, dass er die Eckpunkte des Haushaltes in der Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses in der letzten Woche ausführlich vorgetragen habe und
seitens der Fraktionen erste Statements abgegeben worden seien. Der
Beschlussempfehlung sei einstimmig zugestimmt worden, wobei die UNA-Fraktion
noch nicht mitgestimmt habe, da die fraktionsinterne Beratung noch abgewartet
werden sollte.
UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger bestätigt dies. Man habe in der Sitzung des Hauptund Finanzausschusses allerdings schon signalisiert, dass man dem Haushaltsentwurf
grundsätzlich positiv gegenüber stehe. Am vergangenen Freitag habe die Fraktion die
angesprochene Beratung nun durchgeführt und werde heute dem Haushaltsentwurf
zustimmen.
Ausdrücklich richtet der Bürgermeister seinen Dank an den Gemeinderat, der den
Haushalt und auch die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe einstimmig mittrage. Dies
sei auch für die Verwaltung besondere Motivation für die zu leistende Arbeit. Man
habe sich nun Investitionen im Wert von 6 Millionen Euro vorgenommen und benötige
hierfür die gesamte Kraft aller Beteiligten. Für die zahlreichen Maßnahmen müsse man
alle Personalressourcen zum Einsatz bringen. Bei der Verwendung insbesondere von
EU-Fördermitteln gebe es an vielen Stellen Stolpersteine. Bislang sei eine Realisierung
aber stets gelungen, hieran wolle man weiter festhalten. Zu den einzelnen
Förderbehörden habe man zwischenzeitlich gute Beziehungen aufbauen können, was
sich positiv auf die Arbeit auswirke.
Bei der in der kommenden Woche anstehenden Sitzung des Schulzweckverbandes
werde man noch weitere Maßnahmen erörtern und den letzten Haushalt beschließen,
teilt der Bürgermeister weiter mit. Dass man die gesamte Haushaltswirtschaft 2017 in
dieser Form so beschließen könne, sei schon etwas Besonderes, hebt der
Bürgermeister hervor. Seiner Meinung nach sei das allerdings auch notwendig, um die
Arbeit im neuen Jahr geordnet starten zu können.
Beschluss:
Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen (Haushaltsplan 2017
nebst Vorbericht, Stellenplan, Übersicht über den voraussichtlichen Stand der
Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres, Übersicht über die voraussichtliche
Entwicklung des Eigenkapitals und Bilanz des Vorvorjahres) auf der Grundlage des
eingebrachten Entwurfs, in dem die Veränderungsliste aus der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses Berücksichtigung gefunden hat.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016
Seite 32
Punkt 48:
Mitteilungen und Informationen
SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer weist auf Verunreinigungen im Bereich des
Bahnhofes hin und erkundigt sich, wer für Kehrarbeiten auf diesen Flächen zuständig
sei. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass für die Park&Ride-Flächen die Gemeinde
zuständig sei und er den Hinweis entsprechend weiterleiten werde.
gez. Pracht
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gez. Züll
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Bürgermeister
Schriftführer
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016
Seite 33