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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
690 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
16.12.16, 10:09
Aktualisiert
16.12.16, 10:09

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 13. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 13.12.2016 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr Ende der Sitzung 18:22 Uhr Am Dienstag, 13.12.2016, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 13. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt. Anwesend sind: Bürgermeister Pracht, Wilfried und die Ratsmitglieder/ Bannert, Roland Breitbach, Werner Falkenberg, Herbert Falkenberg, Josef Geißler, Ferdi Hickert, Christiane Hilger, Franz-Josef Joepen, Michael Kurth, Guido Mayer, Gerhard Müllenborn, Albert Pospig, Dirk Poth, Edwin Reuter, Karl Rosenbaum, Burkhard Schmidt, Bruno Schmitz, Ralf Schruff, Gertrud Außerdem sind anwesend Allgemeiner Vertreter Gemeindeamtsrat Gemeindeamtsrätin Forstamtsrat Verwaltungsfachwirt Verwaltungsfachwirt Verwaltungsfachangestellte Verwaltungsangestellte Verwaltungsangestellte Verwaltungsangestellte Verwaltungsangestellte Piehler, Alfred Crump, Norbert Glehn, Daniela Schmieder, Wolfgang Lambertz, Ernst Schell, Hans-Peter Mießeler, Uschi Mühlstroh, Ute Nießen, Resi Widdau, Barbara Züll, Andrea als Schriftführerin Zuhörer Presse 6 – zeitweise 1 – zeitweise Entschuldigt fehlen die Ratsmitglieder Franz-Peter Mahlberg und Franz-Josef Zingsheim. Bürgermeister Pracht begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben. Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat einstimmig folgende Änderungen zur Tagesordnung (Nachträge 1 und 2): Erweiterungen: A) Öffentliche Sitzung Punkt 5: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "In den Sechs Morgen"; Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 314 und 315 - Vorlage 579 /X.L. Z.1 - Punkt 6: 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in Nettersheim gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 454 /X.L. Z.2 sowie Z.3- Punkt 19.1: Ausrichtung Regiebetrieb Abfall hier: Einrichtung eines Grünabfallsammelplatzes im Gewerbegebiet Zingsheim - Vorlage 567 /X.L. Z.1 - Punkt 47: Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2017 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW - Vorlage 591 /X.L. Z.1 - B) Nichtöffentliche Sitzung Punkt 1.3: Vertragsangelegenheit hier: Alte Schule Buir - Vorlage 570 /X.L. Z.1 - Punkt 5: Veräußerung einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 303 - Vorlage 599 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016 Seite 2 Damit wird einstimmig nachstehende Tagesordnung festgesetzt: Tagesordnung A) Öffentliche Sitzung Seite Punkt 1: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes 9 1.1 Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Rotwildbejagungskonzept - Vorlage 51 /X.L. Z.3 - 9 1.2 Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Rotwildabschusspläne - Vorlage 325 /X.L. Z.2 - 9 Punkt 2: Erlass des Forstwirtschaftsplanes 2017 - Vorlage 548 /X.L. - 10 Punkt 3: Finanzierung von Maßnahmen aus Ersatzgeldern - Vorlage 571 /X.L. - 10 Punkt 4: Betriebsleitervertrag mit dem Landesbetrieb Wald und Holz hier: Sachstandsbericht - Vorlage 552 /X.L. - 10 Punkt 5: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "In den Sechs Morgen"; Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 314 und 315 - Vorlage 579 /X.L. und Z.1- 10 Punkt 6: 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in Nettersheim im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 454 /X.L. Z.1, Z.2 und Z.3 - 11 Punkt 7: Bauen im Außenbereich; Erweiterung der Lagerhalle für landw. Maschinen durch Anbau einer weiteren Lagerhalle, Gemarkung Engelgau, Flur 9 Nr. 123 - Vorlage 598 /X.L. - 13 Punkt 8: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim 2016 13 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016 Seite 3 Punkt 9: 8.1 Genehmigung und Bewilligung des IEK - Vorlage 582 /X.L. - 13 8.2 Modernisierung und behindertengerechte Ausstattung Rathaus Zingsheim - Vorlage 583 /X.L. - 14 8.3 Energetische und funktionale Optimierung einschließlich behindertengerechte Ausstattung Turnhalle Marmagen - Vorlage 584 /X.L. - 14 8.4 Energetische und funktionale Optimierung Schulzentrum Nettersheim - Vorlage 585 /X.L. - 14 8.5 Bau- und Energieberatung sowie Fassaden- und Hofprogramm in Marmagen, Nettersheim und Zingsheim - Vorlage 586 /X.L. - 15 Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim 2017 15 9.1 Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum Generationenplatz - Vorlage 575 /X.L. - 15 9.2 Maßnahmenprogramm 2017 - Vorlage 587 /X.L. - 16 9.3 Sachstandsbericht Schulzentren in Nettersheim und Blankenheim - Vorlage 596 /X.L. - 16 Punkt10: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) - Vorlage 572 /X.L. und Z.1 - 16 Punkt11: Dorfentwicklung in der Eifelgemeinde Nettersheim hier: Integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) - Vorlage 535 /X.L. - 17 Punkt12: Erdkabelverlegung durch die Deutsche Telekom Teilbereich Ortslage Frohngau - Vorlage 559 /X.L. - 17 Punkt13: Erweiterung Straßenbeleuchtung Teilbereich Bahrhaus 18 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016 Seite 4 - Vorlage 560 /X.L. Punkt14: Bushaltestelle Jakob-Kneip-Straße/Nöthener Straße in Pesch - Vorlage 562 /X.L. - 18 Punkt15: Entwicklung Alte Schule Buir - Vorlage 573 /X.L. - 19 Punkt16: Nutzungskonzept Dorfsaal Tondorf - Vorlage 576 /X.L. - 19 Punkt17: Sanierung sowie Instandsetzungsmaßnahmen Alte Schule Engelgau hier: Gewährung einer Zuwendung - Vorlage 441 /X.L. Z.1 - 19 Punkt18: Jahresplanung Naturzentrum Eifel 2017 - Vorlage 563 /X.L. - 20 Punkt19: Ausrichtung Regiebetrieb Abfall - Vorlage 567 /X.L. - 20 19.1 21 Ausrichtung Regiebetrieb Abfall hier: Einrichtung eines Grünabfallsammelplatzes im Gewerbegebiet Zingsheim - Vorlage 567 /X.L. Z.1 - Punkt20: Beschaffung Abfallbehälter - Vorlage 566 /X.L. - 21 Punkt21: Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim - Vorlage 436 /X.L. Z.1 und Z.2 - 21 Punkt22: Jahresabschluss 2015 Eigenbetrieb Abwasser hier: Entlastung des Betriebsleiters - Vorlage 490 /X.L. - 22 Punkt23: Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 30.06. und 30.09.2016 - Vorlage 543 /X.L. - 22 Punkt24: Festsetzung der Niederschlagswassergebühr - Vorlage 299 /X.L. Z.2 - 23 Punkt25: Erlass des Wirtschaftsplans 2017 für den Eigenbetrieb Abwasser - Vorlage 550 /X.L. - 23 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016 Seite 5 Punkt26: Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2017 a) Schmutzwassergebühr b) Niederschlagswassergebühr - Vorlage 551 /X.L. - 23 Punkt27: Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen - Vorlage 549 /X.L. - 24 Punkt28: 4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim - Vorlage 588 /X.L. - 24 Punkt29: Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" in Nettersheim - Vorlage 561 /X.L. - 25 Punkt30: Ausbau der K34 Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau - Vorlage 353 /X.L. Z.1 - 25 Punkt31: Teichkläranlage Pesch hier: Anschluss zur Kläranlage Arloff-Kirspenich - Vorlage 577 /X.L. - 26 Punkt32: Jahresabschluss 2015 Gemeindewasserwerk hier: Entlastung des Betriebsleiters - Vorlage 491 /X.L. - 26 Punkt33: Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 30.06. und 30.09.2016 - Vorlage 544 /X.L. - 26 Punkt34: Erlass des Wirtschaftsplans 2017 für das Gemeindewasserwerk - Vorlage 553 /X.L. - 27 Punkt35: Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2017 - Vorlage 555 /X.L. - 27 Punkt36: 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage - Vorlage 589 /X.L. - 27 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016 Seite 6 Punkt37: Jahresabschluss 2015 Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim hier: Entlastung des Betriebsleiters - Vorlage 492 /X.L. - 28 Punkt38: Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum 30.06. und 30.09.2016 - Vorlage 545 /X.L. - 28 Punkt39: Erlass des Wirtschaftsplans 2017 für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim - Vorlage 556 /X.L. - 28 Punkt40: Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2017 - Vorlage 557 /X.L. - 29 Punkt41: Nahwärmezentrale Kloster Nettersheim - Vorlage 593 /X.L. - 29 Punkt42: Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG - Vorlage 467 /X.L. Z.3 - 30 Punkt43: Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim vom 23.06.2014 – 1. Änderungssatzung - Vorlage 537 /X.L. - 30 Punkt44: Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Vorlage 592 /X.L. - 30 Punkt45: Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim 30 45.1 Bildung von Eingangsklassen im Schuljahr 2017/2018 - Vorlage 594 /X.L. - 30 45.2 Lernförderliche IT-Ausstattung - Vorlage 595 /X.L. - 31 Punkt46: Genehmigung eines überplanmäßigen Aufwands in 2016 hier: Krankheitskosten nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz - Vorlage 590 /X.L. - 31 Punkt47: Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2017 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW - Vorlage 591 /X.L. und Z.1 - 32 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016 Seite 7 Punkt48: Mitteilungen und Informationen B) Nichtöffentliche Sitzung Punkt 1: Vertragsangelegenheiten 33 1.1 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Hubach - Vorlage 541 /X.L. - 33 1.2 Entgeltliche Jagderlaubnisscheine - Vorlage 554 /X.L. - 33 1.3 Alte Schule Buir - Vorlage 570 /X.L. und Z.1 - 34 1.4 Städtebaulicher Vertrag hier: Erschließungsgebiet G14 - Vorlage 580 /X.L. - 34 1.5 Verpachtungsangelegenheit; Gemarkung Frohngau, Flur 15 Nr. 23 - Vorlage 546 /X.L. - 34 Punkt 2: 33 Seite Auftragsvergaben 35 2.1 Sondermüllentsorgung 2017/2018 - Vorlage 564 /X.L. - 35 2.2 Altpapierabnahme 2017 - Vorlage 565 /X.L. - 35 Punkt 3: Grundstücksangelegenheit hier: Veräußerung des ehemaligen Kindergartens Bouderath, Gem. Bouderath, Flur 3 Nr. 187 (Teilfläche) - Vorlage 581 /X.L. - 35 Punkt 4: Bauliche Entwicklung für die Zukunft hier: Erwerb von Bauerwartungsland Ortslagen Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim - Vorlage 597 /X.L. - 36 Punkt 5: Veräußerung einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Marmagen, Flur 10 Nr. 303 - Vorlage 599 /X.L. - 37 Punkt 6: Mitteilungen und Informationen 37 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016 Seite 8 A) Öffentliche Sitzung Punkt 1: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes Punkt 1.1: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Rotwildbejagungskonzept - Vorlage 51 /X.L. Z.3 - Beschluss: 1. Der Rat nimmt die Ausführungen zum Rotwildbejagungskonzept zustimmend zur Kenntnis. 2. Er beauftragt die Verwaltung, das Rotwildbejagungskonzept so weiterzuentwickeln, dass zu einem nächstmöglichen Zeitpunkt die Eigenjagden der Gemeinde Nettersheim als selbstverwaltete Eigenjagden durch Begehungsscheine oder Regiejagd bewirtschaftet werden. Abstimmungsergebnis: Punkt 1.2: einstimmig ja Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Rotwildabschusspläne - Vorlage 325 /X.L. Z.2 - Beschluss: Der Rat nimmt die Ausführungen zu den Rotwildabschussplänen 2017/18 zur Kenntnis und beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, darauf hinzuwirken, dass die Abschussbeantragung für die Eigenjagden der Gemeinde wie folgt festgesetzt wird: Eigenjagdbezirk zu beantragender Abschuss Abschuss je 100 ha ha gesamt Marmagen Wald/Stritterhof 41 Stk. 13 Stk. 313 Marmagen Wald Ost 53 Stk. 13 Stk. 403 Nettersheim Wald IX 53 Stk. 13 Stk. 403 Mürel 36 Stk. 13 Stk. 276 7 Stk. 7 Stk. 96 Tondorf Wald 18 Stk. 6 Stk. 292 Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Baumbusch Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016 Seite 9 Punkt 2: Erlass des Forstwirtschaftsplanes 2017 - Vorlage 548 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschießt, den Forstwirtschaftsplan 2017 in vorgelegter Form zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: Punkt 3: einstimmig ja Finanzierung von Maßnahmen aus Ersatzgeldern - Vorlage 571 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, ca. 100 Biotopbäume in Naturschutzgebieten unter Inanspruchnahme von Ersatz- und Fördergeldern zu erhalten. Abstimmungsergebnis: Punkt 4: einstimmig ja Betriebsleitervertrag mit dem Landesbetrieb Wald und Holz hier: Sachstandsbericht - Vorlage 552 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Betriebsleitungsvertrag mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt 5: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "In den Sechs Morgen"; Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 314 und 315 - Vorlage 579 /X.L. - Punkt 5: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "In den Sechs Morgen"; Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 314 und 315 - Vorlage 579 /X.L. Z.1 - Ergänzend zur Vorlage weist der Bürgermeister darauf hin, dass die Bauwilligen zwischenzeitlich von einer Überbauung der hinteren Baugrenze absehen und es nur noch um die Reduzierung der Dachneigung gehe. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016 Seite 10 Beschluss: Es wird beschlossen, für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Abstellraum auf den Grundstücken Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 314 und 315 einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „In den Sechs Morgen“ für die Reduzierung der Dachneigung von 35° auf 32° zuzustimmen. Des Weiteren wird beschlossen, unter diesen Voraussetzungen zum Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Punkt 6: einstimmig ja 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in Nettersheim gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 454 /X.L. Z.1, Z.2 und Z.3 - Bürgermeister Pracht erläutert, dass die Planung nunmehr alle Geländehöhen berücksichtigt. Zur Lärmminderung entlang der L 205 in Richtung Marmagen liege ein Lärmschutzgutachten vor. Bis zur Knödellinie seien Grundstücke mit einer größeren Grundstückstiefe vorgesehen, so dass zwischen Lärmschutzwall und Bebauung genügend Freiraum zur Verfügung steht. Die First- und Traufhöhen seien modifiziert worden. Im unteren, südlichen Bereich Richtung Altenwohnheim seien Mehrfamilienwohnhäuser vorgesehen. Auch hier wurden die First- und Traufhöhen verändert. Im mittleren Bereich seien Ein- und Zweifamilienwohnhäuser vorgesehen. Die Bautiefe solle nunmehr etwas großzügiger mit 20 m festgesetzt werden, so dass mehr Freizügigkeit gegeben ist. Die Straßen seien unter Berücksichtigung der topografischen Verhältnisse angelegt, so dass Schmutz- und Niederschlagswasser entsprechend abfließen kann. Die Wasserleitung mit einer Dimension DN 150 ausgehend von der Klosterquelle biete ausreichenden Druck für das neu zu schaffende Baugebiet. UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger merkt an, dass die Vorlage sehr spät zugegangen sei. Die UNA habe ihre Fraktionssitzung wie angekündigt bereits Freitag durchgeführt, so dass diese Vorlage nicht beraten werden konnte. Bezüglich der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung in das Kanalmischsystem empfiehlt er, die künftigen Bauherren aufzufordern, Regenwasserzisternen zu bauen, damit zumindest das Regenwasser in nicht zu großen Mengen abgeleitet wird. Durch die Gewährung eines Zuschusses von 800 – 1.000 € sollte dies attraktiv für die Bauherren gestaltet werden. Hierauf erwidert Bürgermeister Pracht, dass diese Anregung aufgenommen werde, sie könne jedoch nicht verbindlich festgelegt werden. Da sich der Bereich „Brotkiste“ im Eigentum eines Bauträgers befindet, müsse man diese ggf. im Vertrag vereinbaren, so dass man mit diesem bezüglich einer Unterstützung zur Rückhaltung von Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016 Seite 11 Niederschlagswasser ggf. durch Reduzierung des Kaufpreises sprechen müsste. Im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplanänderungsentwurfs sollte dann diese Anregung aufgenommen werden, so dass wie für den Teilbereich „Zur Klosterquelle“ der vom Bauträger zu leistende Folgekostenanteil auch die Unterstützung im Zusammenhang mit der Rückhaltung von Regenwasser aufgenommen werden müsste. Die Bezirksregierung Köln hat durch die stärkere Belastung der Gewässer Genfbach und Urft die Kommunen gebeten, alles zu tun, um eine Rückhaltung zu erreichen. Auch SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer rügt die späte Zuleitung der Vorlage. Nach seiner Auffassung sollten die Dachformen modern gestaltet werden und nicht wie im Teilbereich „Zur Klosterquelle“ gleiche Dachform und dunkle Dacheindeckung. Seiner Meinung nach wollen die Bauwilligen heute moderne Baustile verwenden. Er fragt, ob alle Grundstücke im Besitz des Bauträges sind oder ob es auch noch Privatgrundstücke dort gebe und ob Bauwillige dort zu den gleichen Konditionen wie der Bauträger bauen müssen. Hierauf bestätigt der Bürgermeister, dass sich in diesem Bereich noch fünf Grundstücke in Privatbesitz befinden, so dass die Grundstücke neu zugeordnet werden müssen. Er habe in dieser Woche noch ein Gespräch mit den Eigentümern, bei dem sie ihre Wünsche darlegen können. Bezüglich der verspäteten Zuleitung der Vorlage erklärt er, dass die Unterlagen des Planers erst am Montagmittag vorgelegt wurden. Derzeit sei man jedoch noch im Aufstellungsbeschlussverfahren, d. h. ganz am Anfang des Verfahrens, so dass hiermit zunächst in Kenntnis gesetzt werde. Zur Dachgestaltung erklärt Herr Pracht, dass es vier verschiedene Dachformvarianten gebe, und zwar Satteldach, Walm- oder Krüppelwalmdach sowie Pultdächer. Ziel bei der städtebaulichen Planung sei es, die vorhandene Baukultur nicht zu stark zu beeinflussen. Im Rahmen der Bauberatung könnte ein Bildqualitätsplan erstellt werden, um aufzuzeigen, wie die Gebäude aussehen könnten und wie sie im Bereich des Lärmschutzwalls gestaltet werden könnten z. B. traufseitig, so dass der Lärm über das Dach nach oben abgeleitet wird. Er regt an, einen solchen Bildqualitätsplan bis zur Offenlage erarbeiten zu lassen, damit man Beispiele hat, wie die Gebäude gestaltet werden können. Abschließend erklärt Bürgermeister Pracht, dass die heutigen Anregungen in den Planentwurf einfließen werden. Ziel sei es, in 2017 baureife Grundstücke zu erhalten. Beschluss: a) Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in der Angelegenheit an sich. b) Die Beschlüsse aus den Sitzungen des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016 und des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 fließen in den nachfolgenden Beschlussvorschlag ein. c) Es wird beschlossen. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016 Seite 12    die 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Brotkiste“ im formellen Verfahren vorzunehmen. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit gefasst. die beigefügte Entwurfsskizze (s. Anlage 1) als Grundlage für den zu ändernden Bebauungsplan G 14, Teilbereich „Brotkiste“ aufzunehmen, die textlichen Festsetzungen gegenüber dem Teilbereich „Zur KlosterquelleHasenweg – In den Sechs Morgen“ in der modifizierten Form (s. Anlage 2) sowie eine entsprechende Begründung (Anlage 3) als Grundlage zum Aufstellungsbeschluss hinzu zu fügen. Darüber hinaus wird beschlossen, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Punkt 7: einstimmig ja Bauen im Außenbereich; Erweiterung der Lagerhalle für landw. Maschinen durch Anbau einer weiteren Lagerhalle, Gemarkung Engelgau, Flur 9 Nr. 123 - Vorlage 598 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen: a) Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich. b) Der Rat beschließt, der Erweiterung der bestehenden Lagerhalle für landwirtschaftliche Maschinen durch eine weitere Lagerhalle auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Engelgau befindlichen Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 9 Nr. 123 unter der Auflage zuzustimmen, dass eine Abpflanzung der Lagerhalle mit landschaftstypischem Gehölz erfolgt. c) Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt 8: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim 2016 Punkt 8.1: Genehmigung und Bewilligung des IEK - Vorlage 582 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Gesamtantrag zum Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016 Seite 13 Interkommunalen Entwicklungskonzept Blankenheim-Nettersheim (IEK) testiert und für die Einzelanträge Programmjahr 2016 eine Bewilligung ausgesprochen wurde. Abstimmungsergebnis: Punkt 8.2: einstimmig ja Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016 hier: Modernisierung und behindertengerechte Ausstattung Rathaus Zingsheim - Vorlage 583 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die notwendigen Maßnahmengewerke und Aufträge für die Quartiersöffnung des Rathauses und die hiermit verbundenen Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an die Billigstbietenden zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Punkt 8.3: einstimmig ja Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016 hier: Energetische und funktionale Optimierung einschließlich behindertengerechte Ausstattung Turnhalle Marmagen - Vorlage 584 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Entwicklung der Turnhalle Marmagen zu einem Dorfzentrum mit überregionaler Bedeutung im Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 8.4: einstimmig ja Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016 hier: Energetische und funktionale Optimierung Schulzentrum Nettersheim - Vorlage 585 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Einzelantrag für das Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016 Seite 14 Programmjahr 2016 bewilligt wurde und im Rahmen Städtebau für die Sanierung der Außenhaut, die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen und für die multifunktionale Verbesserung des Schulzentrums in Nettersheim eine Zuwendung in Höhe von 1.269.603,50 Euro zur Verfügung gestellt wird. Die Zuwendung ist förderkonform an den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim weiterzuleiten. Abstimmungsergebnis: Punkt 8.5: einstimmig ja Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2016 Bau- und Energieberatung sowie Fassaden- und Hofprogramm in Marmagen, Nettersheim und Zingsheim - Vorlage 586 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen, zur Umsetzung der Bau- und Energieberatung sowie Fassadenund Hofprogramm in Marmagen, Nettersheim und Zingsheim die Förderung aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) lt. Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 15.09.2016 für die Durchführungsphase Bauberatung – Ortsbild/Fassaden/Baukultur, Instandsetzung/Modernisierung, Leerstands-/Nutzungsmanagement sowie für die Umsetzung Fassaden- und Hofprogramm (Kofinanzierung Privater) bis Ende 2020 an private Akteure mit Eigentum in den jeweilis festgesetzten Sanierungsgebieten der Ortskerne zur Verfügung zu stellen. Der 50 %ige Eigenanteil der Eifelgemeinde Nettersheim ist aus allgemeinen Haushaltsmitteln bereit zu stellen. Darüber hinaus wird beschlossen, Förderrichtlinien entsprechend den Vorgaben des Fördergebers entsprechend dem beigefügten Entwurf zu erlassen (Anlage 1). Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt 9: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim 2017 Punkt 9.1: Entwicklung der Spielflächen an der Grundschule Zingsheim zum Generationenplatz - Vorlage 575 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die Spielflächen an der Grundschule in Zingsheim (Spielflächen am Schulhof, Schulhof, Spielfläche zwischen Turn-/ehemaliger Schwimmhalle und Grundschule) unter Beteiligung aller Akteure (Schulleitung, Eltern, Ortsbevölkerung, Nutzer) sowie der Kinder und Jugendlichen aus Zingsheim und der Grundschulkinder zu einem Generationenplatz zu entwickeln. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016 Seite 15 Für den ersten Teilbereich (Spielfläche zwischen Turn-/ehemaliger Schwimmhalle und Grundschule) ist im Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes (IEK) ein Einzelantrag für das Programmjahr 2017 zu stellen, um eine Zuwendung über die Städtebauförderung zu erreichen. Hierfür sind entsprechende Mittel im Haushalt 2017 zu veranschlagen. Abstimmungsergebnis: Punkt 9.2: einstimmig ja Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim u. Zingsheim 2017 hier: Maßnahmenprogramm 2017 - Vorlage 587 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat nimmt das zwischenzeitlich modifizierte Maßnahmenprogramm 2017 zustimmend zur Kenntnis und beschließt, für die in der Begründung zur Vorlage dargestellten Maßnahmen in den Orten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim im Rahmen der Städtebauförderung Einzelanträge für das Programmjahr 2017 zu stellen. Abstimmungsergebnis: Punkt 9.3: einstimmig ja Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) hier: Sachstandsbericht Schulzentren in Nettersheim und Blankenheim - Vorlage 596 /X.L. - Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die notwendigen Beschlüsse zur weiteren Vorgehensweise und zu den notwendigen weiteren Beauftragungen in der Sitzung des Schulzweckverbandes am 20.12.2016 zu fassen seien. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zu den Schulzentren Nettersheim und Blankenheim zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 10: einstimmig ja Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) - Vorlage 572 /X.L. und Z.1 - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016 Seite 16 Beschluss: Es wird beschlossen, im Rahmen der Förderung von Fassaden- und Hofflächen aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim im Sanierungsgebiet Marmagen einen Zuschuss in Höhe von   3.000 € für die Neugestaltung der Hausvor- und Hoffläche am Objekt Urgasse 12, Marmagen, bei Gesamtkosten in Höhe von 10.593,01 € zu bezuschussen. und 3.000 € für die Verkleidung des Fachwerkgiebels am Objekt „Eifeler Hof“, Kölner Straße 42 in Marmagen mit einer Holzverschalung bei Gesamtkosten in Höhe von 8.138,70 € zu gewähren. Der Förderzeitraum ist ab Beschlussfassung bis zum 30.06.2017 festzusetzen. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wird gewährt. Abstimmungsergebnis: Punkt 11: einstimmig ja Dorfentwicklung in der Eifelgemeinde Nettersheim hier: Integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) - Vorlage 535 /X.L. und Z.1 - Neben den vorliegenden Entwicklungskonzepten solle hier ab sofort auch für die übrigen Dörfer ein Prozess in Gang gesetzt werden, wobei auch private Hausbesitzer eine Förderung erhalten könnten, teilt der Bürgermeister mit. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, unter Einbeziehung der Orte Bouderath, Buir, Engelgau, Frohngau, Holzmülheim, Pesch und Roderath sowie der vorliegenden Entwicklungskonzepte (Marmagen, Nettersheim, Zingsheim und Tondorf) ein Integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) für die Gesamtgemeinde zu erarbeiten. Hierfür sind entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2017 zu veranschlagen. Weiterhin ist im Rahmen der Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung, ein Förderantrag zu stellen. Die notwendigen Planungsaufträge sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Punkt 12: einstimmig ja Erdkabelverlegung durch die Deutsche Telekom - Teilbereich Ortslage Frohngau - Vorlage 559 /X.L. - Der Bürgermeister informiert, dass zwischenzeitlich weitergehende Gespräche geführt worden seien. Der Netzbetreiber E-Plus wünsche eine Verkabelung und die Telekom sei verpflichtet eine Lösung herbeizuführen. Bislang bestehe noch Uneinigkeit über die Trasse. Die Gemeinde schlage nun vor, die Trasse Buirer Straße / Helterstraße im Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016 Seite 17 Zuge der anstehenden Ausbaumaßnahmen zu nutzen. Sollte ein Abwarten bis dahin nicht möglich sein, könne als Übergangslösung eine Verlegung einer Freileitung mit Einzelmasten erfolgen, die anschließend wieder abgebaut würden. Die Telekom habe gebeten, diesen Vorschlag schriftlich zu formulieren. Beschluss: Der Rat beschließt, für die beabsichtigte Erdkabelverlegung der Deutschen Telekom die Nebenanlagen Buirer Straße, Helterstraße und Greußstraße in Frohngau zur Verfügung zu stellen. Alternativ wird ggf. als Übergangslösung der Verlegung einer Freileitung mit Einzelmasten am Ortsrand von Frohngau zugestimmt. Abstimmungsergebnis: Punkt 13: einstimmig ja Erweiterung Straßenbeleuchtung Teilbereich Bahrhaus - Vorlage 560 /X.L. - Beschluss: Der Rat beschließt, in Koordination mit der Energie Nordeifel, Kall, die Straßenbeleuchtung im Ortsteil Bahrhaus als Erdverkabelungen zu erneuern und die Beleuchtung auf LED umzurüsten. Abstimmungsergebnis: Punkt 14: einstimmig ja Bushaltestelle Jakob-Kneip-Straße/Nöthener Straße in Pesch - Vorlage 562 /X.L. - Ratsmitglied Pospig weist nochmals auf die gefährliche Situation des jetzigen Haltepunktes hin, gerade jetzt in den dunkelsten Wochen des Jahres. Er fragt an, ob die Umverlegung jetzt zügig durchgeführt werde. Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass es sich bei der jetzigen Situation um eine Übergangslösung handele. Man könne davon ausgehen, dass die Umstellung auf den neuen sicheren Haltepunkt zeitnah erfolgen werde. Die Eltern seien bereits angeschrieben und entsprechend informiert worden. Beschluss: Der Rat beschließt, entsprechend der Abstimmungen mit den zu beteiligenden Fachstellen des Kreises Euskirchen die Bushaltestelle wiederum auf den ursprünglichen Standort im Bereich der Nöthener Straße umzuverlegen und im Bereich des Grundstückes Nöthener Straße 1 eine neue Wartehalle in Glaskonstruktion aufzustellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016 Seite 18 Punkt 15: Entwicklung Alte Schule Buir - Vorlage 573 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, das bisherige Trägermodell für das Gesamtgebäude Alte Schule Buir, Zur Feldscheid 2, 53947 Nettersheim-Buir zu verändern und die Trägerschaft vom Turnverein Buir auf die Johanniter (Kreisverband Euskirchen) zu übertragen, wobei die Johanniter beabsichtigen das bestehende Nutzungskonzept fortzuführen und eigene Mittel für bauliche Maßnahmen einzubringen. Grundvoraussetzung für den Trägerwechsel ist, dass die Gemeinschaftsräume (ehemaliger Schulsaal, Küche, Thekenraum im Erdgeschoss, Lagerräume) weiterhin vorrangig für die Zwecke des Turnvereins Buir, der Dorfgemeinschaft und der Gemeinde Nettersheim zur Verfügung stehen. Abstimmungsergebnis: Punkt 16: einstimmig ja Nutzungskonzept Dorfsaal Tondorf - Vorlage 576 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, in Kooperation mit dem Heimatverein Tondorf den Dorfsaal in Tondorf zu sanieren, zu modernisieren und funktional zu verbessern. Hierfür ist im Rahmen der Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung ein Förderantrag zu stellen. Darüber hinaus sind im Haushalt 2017 entsprechende Mittel zu veranschlagen. Sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt, hat die Maßnahmenumsetzung weitestgehend in Eigenleistung des Heimatvereins Tondorf zu erfolgen, wobei von Seiten der Gemeinde Nettersheim die benötigten Materialien im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren zur Verfügung zu stellen sind. Abstimmungsergebnis: Punkt 17: einstimmig ja Sanierung sowie Instandsetzungsmaßnahmen Alte Schule Engelgau hier: Gewährung einer Zuwendung - Vorlage 441 /X.L. Z.1 - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016 Seite 19 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, der Vereinsgemeinschaft Engelgau im Rahmen des Kommunalinvestitionsgesetz für investive Verbesserungsmaßnahmen in der Alten Schule Engelgau einen weiteren Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € zu gewähren und die notwendigen Mittel im Hauhaltsplan 2017 zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Punkt 18: einstimmig ja Jahresplanung Naturzentrum Eifel 2017 - Vorlage 563 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die Aktivitäten des Naturzentrums, des Archäologischen Landschaftsparks und des Jugendgästehaus sowie der angegliederten Unterkunftseinrichtungen fortzuführen. Gleichzeitig wird beschlossen, im Rahmen der Haushaltssatzung 2017 die Maßnahmen und Programme darzustellen. Zur Abwicklung der Bildungsveranstaltungen, Betreuung der externen Mitarbeiter, wissenschaftlichen Betreuung der musealen Einrichtungen und wissenschaftlichen Begleitung des Naturzentrums Eifel und der angegliederten Einrichtungen soll wie bereits in den letzten Jahren auch der Förderverein Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege Nettersheim mit dem Bildungswerk Nettersheim beauftragt werden. Diese Leistungen sind entsprechend Auftrag und Aufwand gegenüber dem Bildungswerk zu vergüten. Abstimmungsergebnis: Punkt 19: einstimmig ja Ausrichtung Regiebetrieb Abfall - Vorlage 567 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Abfallbeseitigung durch eine Intensivierung der Abfallberatung, die Einrichtung eines Grünabfallsammelplatzes und durch die Beschaffung einer Kehrmaschine weitergehende Angebote zur Optimierung vorzunehmen. Eine Gebührenveränderung ist nach den vorgenommenen Haushaltsveranschlagungen 2017 nicht erforderlich. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016 Seite 20 Punkt19.1: Ausrichtung Regiebetrieb Abfall hier: Einrichtung eines Grünabfallsammelplatzes im Gewerbegebiet Zingsheim - Vorlage 567 /X.L. Z.1 Der Bürgermeister informiert, dass derzeit zur Einrichtung eines Grünabfallsammelplatzes die vertraglichen Details mit der Firma in Abklärung seien. Mit dieser Einrichtung werde man zukünftig an sechs Tagen in der Woche eine Annahmestation mit personeller Begleitung anbieten können. Für die Bürger solle die Anlieferung möglichst kostenfrei sein. Zukünftig werde sich dann zeigen, ob das jährliche Budget ausreicht und eine Abwicklung im Rahmen des Abfallhaushaltes möglich ist. Ratsmitglied Pospig führt an, dass man bzgl. des bei der Gemeinde zu beantragenden Berechtigungsscheines darauf achten müsse, dass eine Anlieferung mit wenig Aufwand für die Bürger verbunden sei. Ansonsten müsse man befürchten, dass die doch wieder eine anderweitige Entsorgung vorgezogen wird. Der Bürgermeister bestätigt dies. Gegebenenfalls werde man auch die Möglichkeit bieten, direkt bei der Firma einen entsprechenden Schein auszufüllen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, in Kooperation mit der ortsansässigen Firma Assrohr (Auf der Heide 26 b) einen zentralen Grünabfallsammelplatz im Gewerbegebiet Zingsheim einzurichten, wobei den Bürgerinnen und Bürgern ab April 2017 als weitere Serviceoptimierung die Möglichkeit eingeräumt wird, dort Grünabfälle aus privaten Gärten (Rasenschnitt, Ast- und Strauchwerk) und Herbstlaub kostenlos abzugeben. Abstimmungsergebnis: Punkt 20: einstimmig ja Beschaffung Abfallbehälter - Vorlage 566 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, bei Bedarf von Abfallgefäßen im Jahre 2017 eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen und den Auftrag an den günstigsten Anbieter zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Punkt 21: einstimmig ja Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim - Vorlage 436 /X.L. Z.1 und Z.2 - Ergänzend zur Vorlage informiert der Bürgermeister, dass der Kreis Art und Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016 Seite 21 Gestaltung der vertraglichen Lösung weiter untersucht habe. Gegebenenfalls komme auch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung in Betracht. Für die Gemeinde seien vor allem die Planungsinhalte wichtig, betont der Bürgermeister. In den einzelnen Orten müsse vor allem an bestimmten Stellen eine Optimierung erzielt werden, z.B. Gewerbegebiet Zingsheim oder Eifelhöhenklinik. Die notwendige Transparenz sei hier bislang aber noch nicht abschließend gegeben. Daher werde gegebenenfalls Ende Januar / Anfang Februar eine Sondersitzung zum Thema erforderlich sein. CDU-Fraktionsvorsitzender Kurth betont, dass in der Gemeinde Nettersheim schon vieles erreicht sei. Es müsse jetzt darauf geachtet werden, dass dem Kreis eine Art Prioritätenliste vorgegeben werde, wo ein Ausbau für die Gemeinde besonders zielführend und dringend ist. Schließlich sei von der Gemeinde auch ein Eigenanteil zu zahlen. Beschluss: Der Rat beschließt, den als Anlage beigefügten Entwurf der Vereinbarung über die Zusammenarbeit zum Ausbau der NGA-Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen zwischen dem Kreis Euskirchen und der Eifelgemeinde Nettersheim zu unterzeichnen, mit der Maßgabe, dass vorab im Rahmen eines Aufklärungsgespräches Art und Umfang der vorgesehenen Maßnahmen und die Prioritäten mit dem Kreis Euskirchen abgestimmt werden. Abstimmungsergebnis: Punkt 22: einstimmig ja Jahresabschluss 2015 Eigenbetrieb Abwasser hier: Entlastung des Betriebsleiters - Vorlage 490 /X.L. - Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim erteilt dem Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter des Eigenbetriebes Abwasser, auf der Grundlage des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 10.08.2016 hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Abwasser zum 31.12.2015 vorbehaltlos Entlastung. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja (Der Bürgermeister hat an der Abstimmung nicht teilgenommen) Punkt 23: Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 30.06. und 30.09.2016 - Vorlage 543 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016 Seite 22 Beschluss: Die Quartalszwischenberichte zum 30.06. und 30.09. des Wirtschaftsjahres 2016 des Eigenbetriebes Abwasser mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2016 werden zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Punkt 24: einstimmig ja Festsetzung der Niederschlagswassergebühr - Vorlage 299 /X.L. Z.2 - Beschluss: Der Rat beschließt, für das Wirtschaftsjahr 2017 die Niederschlagswassergebühr wie in den Vorjahren beizubehalten. Abstimmungsergebnis: Punkt 25: Festsetzung der einstimmig ja Erlass des Wirtschaftsplans 2017 für den Eigenbetrieb Abwasser - Vorlage 550 /X.L. - Beschluss: Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2017 in der der Vorlage 550 beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Punkt 26: einstimmig ja Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2017 a) Schmutzwassergebühr b) Niederschlagswassergebühr - Vorlage 551 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation mit dem Wirtschaftsplan 2017 zum 01.01.2017 nachstehende Gebührenfestsetzungen: a) Die Schmutzwassergebühr bleibt unverändert bei 3,79 €/cbm Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016 Seite 23 Frischwasserbezug. b) Die Niederschlagswassergebühr wird wie in den Vorjahren beibehalten und damit wie folgt festgesetzt: 1 151 301 601 901 1.201 > 1.500 bis bis bis bis bis bis 150 300 600 900 1.200 1.500 qm qm qm qm qm qm 25,00 €/Jahr 50,00 €/Jahr 100,00 €/Jahr 150,00 €/Jahr 200,00 €/Jahr 250,00 €/Jahr Je 0,17 €/qm Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage des Anhangs zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2017 auch für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger innerhalb des Gemeindegebietes die Gebühren unverändert festzusetzen, und zwar wie folgt: a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) 0,68 €/m2 b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) 1,03 €/m2. Abstimmungsergebnis: Punkt 27: einstimmig ja Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen - Vorlage 549 /X.L. - Beschluss: Die der Vorlage 549 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeide Nettersheim wird durch den Rat beschlossen und die Gebühren für die Jahre 2017 und 2018 unverändert wie folgt festgesetzt: a) Geschlossene Gruben b) Kleinkläranlagen Abstimmungsergebnis: Punkt 28: 5,48 €/cbm Frischwasserbezug 1,88 €/cbm Frischwasserbezug einstimmig ja 4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim - Vorlage 588 /X.L. - Beschluss: Der Rat beschließt, ab dem 01.01.2017 den Einheitssatz für den Aufwand zur Herstellung, Erneuerung und Beseitigung eines Kanalgrundstücksanschlusses wie folgt festzusetzen: 1. Einheitssatz für den Aufwand zur Herstellung, Erneuerung und Beseitigung eines Kanalgrundstücksanschlusses je m Anschlussleitung, im Rahmen von Einzelanschlüssen, gemessen von der Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze, Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016 Seite 24 auf 530,00 €. 2. Einheitssatz für den Aufwand zur Herstellung eines Kanalgrundstücksanschlusses je m Anschlussleitung, gemessen von der Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze im Zuge der Verlegung der öffentlichen Kanalisation im Rahmen einer Erschließungsmaßnahme, auf 275,00 €. Weiterhin beschließt der Rat die 4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim vom 22.12.2009 in der beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Punkt 29: einstimmig ja Erschließung Teilbereich Baugebiet G14 "Brotkiste" in Nettersheim - Vorlage 561 /X.L. - Der Bürgermeister informiert, dass durch den beabsichtigten Ankauf der Fläche zwischen „Klosterquelle“ und „Brotkiste“ nunmehr auch geprüft werden müsse, ob die Ver- und Entsorgung des Teilbereiches „Brotkiste“ - sofern topographisch möglich auch in Richtung Baugebiet „Klosterquelle“ sinnvoll ist. Hierdurch könne u.a. auch eine Entlastung der Entwässerung in Richtung Bahnhofstraße erreicht werden. Beschluss: Der Rat beschließt, nach erfolgter Abstimmung mit den zu beteiligenden Fachbehörden und in Abstimmung mit dem Bauträger auf der Grundlage eines zu schließenden notariellen Vertrages zwischen Gemeinde und Bauträger auf der Grundlage des Erschließungsplanes die Erschließungsmaßnahme im Jahre 2017 umzusetzen und die erforderlichen Leistungen möglichst Ende 2016/Anfang 2017 auszuschreiben. Abstimmungsergebnis: Punkt 30: einstimmig ja Ausbau der K34 Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau - Vorlage 353 /X.L. Z.1 - Beschluss: Der Rat beschließt, nach vorliegender Förderzusage bzw. Genehmigung des vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginns durch die Bezirksregierung in Kooperation mit dem Kreis Euskirchen im Jahre 2017 mit dem Ausbau der K 34, Helterstraße/ Buirer Straße in Frohngau zu beginnen. Weiterhin beschließt der Rat, die Maßnahme in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen im Rahmen einer Bürgerversammlung im Ort Frohngau vorzustellen. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016 Seite 25 Desweiteren beschließt der Rat, mit den notwendigen Ingenieurleistungen für Kanalisation, Wasserversorgung und Nebenanlagen das Ingenieurbüro Gotthardt + Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Punkt 31: einstimmig ja Teichkläranlage Pesch hier: Anschluss zur Kläranlage Arloff-Kirspenich - Vorlage 577 /X.L. - Beschluss: Der Rat nimmt zustimmend zur Kenntnis, das seitens des Erftverbandes zeitnah vorgesehen ist, die beabsichtigte Verlegung des Verbindungssammlers Teichkläranlage Pesch-Gilsdorf zu realisieren, damit zukünftig die Ableitung der Abwässer der Ortslage Pesch zur Kläranlage Kirspenich gewährleistet ist und die Teichkläranlage Pesch nach Abschluss der Maßnahme außer Betrieb genommen werden kann. Abstimmungsergebnis: Punkt 32: einstimmig ja Jahresabschluss 2015 Gemeindewasserwerk hier: Entlastung des Betriebsleiters - Vorlage 491 /X.L. - Beschluss: Der Rat erteilt dem Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter des Gemeindewasserwerkes Nettersheim, auf der Grundlage des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 10.08.2016 hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Gemeindewasserwerkes zum 31.12.2015 vorbehaltlos Entlastung. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja (Der Bürgermeister hat an der Abstimmung nicht teilgenommen) Punkt 33: Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 30.06. und 30.09.2016 - Vorlage 544 /X.L. - Beschluss: Die Quartalszwischenberichte zum 30.06. und 30.09. des Wirtschaftsjahres 2016 des Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016 Seite 26 Gemeindewasserwerkes mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2016 werden zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Punkt 34: einstimmig ja Erlass des Wirtschaftsplans 2017 für das Gemeindewasserwerk - Vorlage 553 /X.L. - Beschluss: Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Gemeindewasserwerkes Wirtschaftsjahr 2017 in der der Vorlage 553 beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Punkt 35: für das einstimmig ja Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2017 - Vorlage 555 /X.L. - Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim stellt die Gebührenkalkulation des Gemeindewasserwerkes Nettersheim für das Jahr 2017 fest und beschließt, auf dieser Grundlage die Verbrauchsgebühr von derzeit 1,45 €/cbm (netto) wie im Vorjahr unverändert beizubehalten. Desweiteren beschließt der Rat, die Grundgebühr für Hauswasserzähler unverändert zu belassen und damit wie folgt festzusetzen: Wasserzähler QN 2,5 QN 6 QN 10 QN 15 QN 25 – 40 5 12 20 30 50 – 80 Abstimmungsergebnis: Punkt 36: maximale Durchflussmenge cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde Grundgebühr pro Monat netto 6,85 16,44 27,40 41,10 68,50 € € € € € einstimmig ja 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage - Vorlage 589 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016 Seite 27 Beschluss: Der Rat beschließt, ab dem 01.01.2017 den Einheitssatz für die erstmalige Herstellung des Wasserleitungsgrundstücksanschlusses je m Anschlussleitung, gemessen von der Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze auf netto 275,00 € festzusetzen. Weiterhin beschließt der Rat die 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 in der beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Punkt 37: einstimmig ja Jahresabschluss 2015 Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim hier: Entlastung des Betriebsleiters - Vorlage 492 /X.L. - Beschluss: Der Rat erteilt dem Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim, auf der Grundlage des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 10.08.2016 hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim zum 31.12.2015 vorbehaltlos Entlastung. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja (Der Bürgermeister hat an der Abstimmung nicht teilgenommen) Punkt 38: Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum 30.06. und 30.09.2016 - Vorlage 545 /X.L. - Beschluss: Die Quartalszwischenberichte zum 30.06. und 30.09. des Wirtschaftsjahres 2016 des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2016 werden zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Punkt 39: einstimmig ja Erlass des Wirtschaftsplans 2017 für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim - Vorlage 556 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016 Seite 28 Beschluss: Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2017 in der der Vorlage 556 beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Punkt 40: einstimmig ja Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2017 - Vorlage 557 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Gebührenbedarfsberechnung des Eigenbetriebes Biowärme für das Wirtschaftsjahr 2017 in der beigefügten Fassung. Er beschließt somit, die Verbrauchsgebühr bei 65,00 € pro MW/h und die Bereitstellungsgebühr bei 166,60 € zu belassen. Auch die Grundgebühr wird unverändert gelassen und damit wie folgt festgesetzt: Anschlussleistung Von 0 kW bis 30 kW Von 31 kW bis 70 kW Von 71 kW bis 300 kW Abstimmungsergebnis: Punkt 41: Grundgebühr pro kW 47,00 € 37,00 € 27,00 € einstimmig ja Nahwärmezentrale Kloster Nettersheim - Vorlage 593 /X.L. - Beschluss: Der Rat beschließt, im Zusammenhang mit der energetischen Versorgung des Klosters Nettersheim, dass die Gemeinde den baulichen Zustand der notwendigen Räumlichkeiten zur Energieversorgung sicherstellt und der Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim die technische Sicherstellung gewährleistet. Weiterhin beschließt der Rat, vorhandene noch nutzbare technische Anlageteile im Rahmen eines Weiterleitungsvertrages kostenlos an den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zu übertragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016 Seite 29 Punkt 42: Beteiligung an der Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG - Vorlage 467 /X.L. Z.3 - Der Bürgermeister bezieht sich auf die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss zum Thema. Hier habe sich ein einstimmiges Meinungsbild ergeben, von einer Beteiligung an der „Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG“ abzusehen. Beschluss: Von einer Beteiligung der Gemeinde Nettersheim als Kommanditistin an der „Energie Rur-Erft GmbH & Co.KG“ und als Gesellschafterin an der Komplementärin der „Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH“ wird abgesehen. Abstimmungsergebnis: Punkt 43: einstimmig ja Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim vom 23.06.2014 – 1. Änderungssatzung - Vorlage 537 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Nettersheim vom 23.06.2014 gemäß der beigefügten Anlage. Abstimmungsergebnis: Punkt 44: einstimmig ja Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Vorlage 592 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die weiterhin laufenden Aktivitäten zur Gewährleistung bzw. Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 45: einstimmig ja Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim Punkt45.1: Bildung von Eingangsklassen im Schuljahr 2017/2018 - Vorlage 594 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016 Seite 30 Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW die Bildung von zwei Eingangsklassen für den Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim zum Schuljahr 2017/2018 mit folgender Verteilung: - Am Hauptstandort Zingsheim und am Teilstandort Marmagen wird jeweils eine Klasse eingeschult. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Punkt45.2: Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim hier: Lernförderliche IT-Ausstattung - Vorlage 595 /X.L. - Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, 1. das mit dem Programm „NRW:BANKGute Schule 2020“ für die Gemeinde Nettersheim eingeräumte Kreditkontingent und die diesbezüglich Schuldendiensthilfe in Höhe von insgesamt 466.341 €, bzw. jährlich 116.585 €, in den Jahren 2017 bis 2020 in Anspruch zu nehmen. 2. den hälftigen Anteil in Höhe von jährlich 58.292,50 € im Rahmen der Schulzweckverbandsumlage in Maßnahmen des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim für die Gesamtschule Eifel einfließen zu lassen. 3. für den Ausbau der baulichen und digitalen Infrastruktur in den Gebäuden des Grundschulverbundes Gemeinde Nettersheim für 2017 ein entsprechendes Konzept mit der Schulleitung vorzubereiten, das in der nächsten Sitzungsphase zum Beschluss vorgelegt werden soll. Abstimmungsergebnis: Punkt 46: einstimmig ja Genehmigung eines überplanmäßigen Aufwands in 2016 hier: Krankheitskosten nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz - Vorlage 590 /X.L. - Beschluss: Der Rat stimmt nach § 83 Absatz 2 GO NRW in Verbindung mit § 7 der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim dem überplanmäßigen Aufwand von voraussichtlich rd. 70 T€ bei der Konto/Kostenstelle 533904/313110 zu. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016 Seite 31 Punkt 47: Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2017 mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW - Vorlage 591 /X.L. Z.1 - Der Bürgermeister führt aus, dass er die Eckpunkte des Haushaltes in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in der letzten Woche ausführlich vorgetragen habe und seitens der Fraktionen erste Statements abgegeben worden seien. Der Beschlussempfehlung sei einstimmig zugestimmt worden, wobei die UNA-Fraktion noch nicht mitgestimmt habe, da die fraktionsinterne Beratung noch abgewartet werden sollte. UNA-Fraktionsvorsitzender Hilger bestätigt dies. Man habe in der Sitzung des Hauptund Finanzausschusses allerdings schon signalisiert, dass man dem Haushaltsentwurf grundsätzlich positiv gegenüber stehe. Am vergangenen Freitag habe die Fraktion die angesprochene Beratung nun durchgeführt und werde heute dem Haushaltsentwurf zustimmen. Ausdrücklich richtet der Bürgermeister seinen Dank an den Gemeinderat, der den Haushalt und auch die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe einstimmig mittrage. Dies sei auch für die Verwaltung besondere Motivation für die zu leistende Arbeit. Man habe sich nun Investitionen im Wert von 6 Millionen Euro vorgenommen und benötige hierfür die gesamte Kraft aller Beteiligten. Für die zahlreichen Maßnahmen müsse man alle Personalressourcen zum Einsatz bringen. Bei der Verwendung insbesondere von EU-Fördermitteln gebe es an vielen Stellen Stolpersteine. Bislang sei eine Realisierung aber stets gelungen, hieran wolle man weiter festhalten. Zu den einzelnen Förderbehörden habe man zwischenzeitlich gute Beziehungen aufbauen können, was sich positiv auf die Arbeit auswirke. Bei der in der kommenden Woche anstehenden Sitzung des Schulzweckverbandes werde man noch weitere Maßnahmen erörtern und den letzten Haushalt beschließen, teilt der Bürgermeister weiter mit. Dass man die gesamte Haushaltswirtschaft 2017 in dieser Form so beschließen könne, sei schon etwas Besonderes, hebt der Bürgermeister hervor. Seiner Meinung nach sei das allerdings auch notwendig, um die Arbeit im neuen Jahr geordnet starten zu können. Beschluss: Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen (Haushaltsplan 2017 nebst Vorbericht, Stellenplan, Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres, Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals und Bilanz des Vorvorjahres) auf der Grundlage des eingebrachten Entwurfs, in dem die Veränderungsliste aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Berücksichtigung gefunden hat. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016 Seite 32 Punkt 48: Mitteilungen und Informationen SPD-Fraktionsvorsitzender Mayer weist auf Verunreinigungen im Bereich des Bahnhofes hin und erkundigt sich, wer für Kehrarbeiten auf diesen Flächen zuständig sei. Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass für die Park&Ride-Flächen die Gemeinde zuständig sei und er den Hinweis entsprechend weiterleiten werde. gez. Pracht ____________________ gez. Züll ____________________ Bürgermeister Schriftführer Niederschrift der Sitzung des Rates vom 13.12.2016 Seite 33