Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
145 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
16.12.16, 10:09
Aktualisiert
16.12.16, 10:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 13. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 13.12.2016
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt
6:
4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste"
in Nettersheim gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Vorlage 454 /X.L. Z.3 -
Beschluss:
a) Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in der Angelegenheit
an sich.
b) Die Beschlüsse aus den Sitzungen des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und
Umweltausschusses vom 22.11.2016 und des Haupt- und Finanzausschusses vom
06.12.2016 fließen in den nachfolgenden Beschlussvorschlag ein.
c) Es wird beschlossen.
die 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Brotkiste“ im
formellen Verfahren vorzunehmen. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2
Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit gefasst.
die beigefügte Entwurfsskizze (s. Anlage
1) als Grundlage für den zu
ändernden Bebauungsplan G 14, Teilbereich „Brotkiste“ aufzunehmen, die
textlichen Festsetzungen gegenüber dem Teilbereich „Zur KlosterquelleHasenweg – In den Sechs Morgen“ in der modifizierten Form (s. Anlage 2)
sowie eine entsprechende Begründung (Anlage
3) als Grundlage zum
Aufstellungsbeschluss hinzu zu fügen.
Darüber hinaus wird beschlossen, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt
zu machen und die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1
und § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja