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Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in Nettersheim gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
145 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
16.12.16, 10:09
Aktualisiert
16.12.16, 10:09
Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in Nettersheim gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB))

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Beschluss aus der 13. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 13.12.2016 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 6: 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich "Brotkiste" in Nettersheim gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Vorlage 454 /X.L. Z.3 - Beschluss: a) Der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in der Angelegenheit an sich. b) Die Beschlüsse aus den Sitzungen des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016 und des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 fließen in den nachfolgenden Beschlussvorschlag ein. c) Es wird beschlossen.    die 4. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „Brotkiste“ im formellen Verfahren vorzunehmen. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit gefasst. die beigefügte Entwurfsskizze (s. Anlage 1) als Grundlage für den zu ändernden Bebauungsplan G 14, Teilbereich „Brotkiste“ aufzunehmen, die textlichen Festsetzungen gegenüber dem Teilbereich „Zur KlosterquelleHasenweg – In den Sechs Morgen“ in der modifizierten Form (s. Anlage 2) sowie eine entsprechende Begründung (Anlage 3) als Grundlage zum Aufstellungsbeschluss hinzu zu fügen. Darüber hinaus wird beschlossen, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja