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Beschlussvorlage (4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Bad Münstereifel vom 21.12.1999)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
15.06.12, 18:26
Aktualisiert
28.06.12, 18:23
Beschlussvorlage (4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Bad Münstereifel vom 21.12.1999) Beschlussvorlage (4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Bad Münstereifel vom 21.12.1999)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 16.05.2012 - Der Bürgermeister Az: 24-43-10 Nr. der Ratsdrucksache: 806-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 26.06.2012 Rat 03.07.2012 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Bad Münstereifel vom 21.12.1999 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr R. Schmitz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 806-IX 1. Sachverhalt: Das zwischenzeitlich verabschiedete Haushaltssicherungskonzept 2013 – 2022 - Konsolidierungsprogramm 2013 – 2022 – sieht eine Anhebung der Zweitwohnungssteuer durch eine Erhöhung des Steuersatzes von 10 auf 11 % des Mietwertes vor. Mit dem beigefügten Entwurf der 4. Änderungssatzung zur Zweitwohnungssteuersatzung wird dieser Beschlussfassung Rechnung getragen. 2. Rechtliche Würdigung Keine 3. Finanzielle Auswirkungen Die Erhöhung des Steuersatzes wird nur kurzfristig zu einem Anstieg des Steueraufkommens führen. Langfristig wird sie den erkennbaren Trend zur Aufgabe von Zweitwohnungen verstärken und damit auch den Druck auf den Immobilienmarkt erhöhen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Bad Münstereifel vom 21.12.1999 wird in der Fassung des als Anlage zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.