Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
15.06.12, 18:26
Aktualisiert
28.06.12, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 16.05.2012
- Der Bürgermeister Az: 24-43-10
Nr. der Ratsdrucksache: 806-IX
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
26.06.2012
Rat
03.07.2012
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der
Stadt Bad Münstereifel vom 21.12.1999
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Berichterstatter: Herr R. Schmitz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 806-IX
1. Sachverhalt:
Das zwischenzeitlich verabschiedete Haushaltssicherungskonzept 2013 – 2022 - Konsolidierungsprogramm 2013 – 2022 – sieht eine Anhebung der Zweitwohnungssteuer durch eine Erhöhung
des Steuersatzes von 10 auf 11 % des Mietwertes vor.
Mit dem beigefügten Entwurf der 4. Änderungssatzung zur Zweitwohnungssteuersatzung wird
dieser Beschlussfassung Rechnung getragen.
2. Rechtliche Würdigung
Keine
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Erhöhung des Steuersatzes wird nur kurzfristig zu einem Anstieg des Steueraufkommens führen. Langfristig wird sie den erkennbaren Trend zur Aufgabe von Zweitwohnungen verstärken und
damit auch den Druck auf den Immobilienmarkt erhöhen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der
Stadt Bad Münstereifel vom 21.12.1999 wird in der Fassung des als Anlage zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.