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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 806-IX)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
76 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
15.06.12, 18:26
Aktualisiert
28.06.12, 18:23
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 806-IX)

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Inhalt der Datei

Anlage zur Ratsdrucksache Nr. 806-IX Entwurf 4. Satzung vom (Datum) zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Bad Münstereifel vom 21.12.1999 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 685) und der §§ 1, 2, 3 und 20 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) in der Fassung vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 687) hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am (Datum) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Bad Münstereifel vom 21.12.1999 beschlossen: §1 § 5 erhält folgende Fassung: „Die Steuer beträgt jährlich elf v.H. des Mietwertes.“ §2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01. August 2012 in Kraft D:\SDNET500_Bad_Münstereifel\BackSystems_RIM\tmp\anlagen\T8629.doc