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Beschlusstext (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "In den Sechs Morgen"; Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 314 und 315)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
130 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
16.12.16, 10:09
Aktualisiert
16.12.16, 10:09
Beschlusstext (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "In den Sechs Morgen";
Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 314 und 315)

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Beschluss aus der 13. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 13.12.2016 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 5: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "In den Sechs Morgen"; Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 314 und 315 - Vorlage 579 /X.L. Z.1 - Beschluss: Es wird beschlossen, für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Abstellraum auf den Grundstücken Gemarkung Nettersheim, Flur 15 Nr. 314 und 315 einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 14, Teilbereich „In den Sechs Morgen“ für die Reduzierung der Dachneigung von 35° auf 32° zuzustimmen. Des Weiteren wird beschlossen, unter diesen Voraussetzungen zum Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja